Werding will an Beamten-Wasserkopf: Lehrer und Professoren müssen keine Beamten sein

Endlich entdeckt ein Wirtschaftsweiser ein Sparpotenzial, das nicht im Portemonnaie der Bürger liegt. Martin Werding fordert niedrigere Beamtenpensionen und weniger Verbeamtungen. Lehrer und Professoren könnten künftig Angestellte sein. Die Machete setzt er ausnahmsweise dort an, wo der Staat selbst wuchert.

@ dts

Es geschehen hin und wieder doch noch Zeichen und Wunder im deutschen Sachverständigenwesen. Ein Wirtschaftsweiser macht einen Vorschlag, bei dem der Staat nicht zuerst darüber nachdenken soll, wo beim Bürger noch etwas zu holen ist. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wagt sich stattdessen an eines der bestgehüteten Reservate der Bundesrepublik: die Beamtenversorgung.

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Werding fordert niedrigere Pensionen. Die maximale Beamtenpension müsse von derzeit 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge auf 68 Prozent sinken, sagte er der „Rheinischen Post“. Hintergrund ist die Rentendebatte: Wenn gesetzlich Versicherten Reformen und Einschnitte zugemutet werden, müssten diese nach Werdings Auffassung wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden.

Das klingt eigentlich selbstverständlich. In Deutschland besitzt der Gedanke allerdings beinahe revolutionären Charakter.

Der geltende Höchstruhegehaltssatz des Bundes liegt tatsächlich bei 71,75 Prozent. Er geht auf die Anfang der 2000er Jahre beschlossene Absenkung des früheren Höchstsatzes von 75 Prozent zurück. Seither ist an dieser entscheidenden Stellschraube nichts mehr verändert worden. Bei der gesetzlichen Rente dagegen folgt eine Reformdebatte auf die nächste. Länger arbeiten, später in Rente gehen, Beitragssätze im Blick behalten, Leistungen begrenzen: Der normale Arbeitnehmer kennt die Richtung seit Jahren. Werding stellt nun die unangenehme Frage, warum der Anpassungsdruck eigentlich zuverlässig vor der Beamtenversorgung Halt machen soll.

Seine Antwort: Das ist nicht fair. Bemerkenswerter noch ist sein zweiter Vorschlag. Werding will die Verbeamtung insgesamt zurückfahren. „Lehrkräfte und vielleicht auch Professoren müssen künftig keine Beamten mehr sein“, sagt er.
Da wird es interessant.

Denn ausgerechnet beim Berufsbeamtentum behandelt Deutschland seit Jahrzehnten staatlich erzeugte Strukturen wie Naturgesetze. Dass Polizisten, Soldaten oder bestimmte hoheitlich tätige Staatsbedienstete in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis stehen, lässt sich begründen. Warum aber ein Mathematiklehrer am Gymnasium zwingend auf Lebenszeit Beamter sein muss, erschließt sich weit weniger. Bei einem Hochschulprofessor wird die Begründung noch sportlicher.

Der Staat hat die Verbeamtung längst weit über jene Bereiche ausgedehnt, in denen hoheitliche Aufgaben oder ein besonderes staatliches Loyalitätsverhältnis sie zwingend erscheinen lassen. Damit kauft er sich Personal durch Privilegien ein, deren Kosten teilweise erst Jahrzehnte später sichtbar werden. Die Rechnung landet bei kommenden Haushalten. Und genau dort setzt Werding wenigstens einmal die Machete an.

Das ist eine erfreuliche Abwechslung im deutschen Ökonomenbetrieb. Denn dessen Reformvorschläge laufen auffallend häufig darauf hinaus, das Leben derjenigen zu reformieren, die den Staat finanzieren. Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, forderte etwa Ende 2025 eine stärkere Besteuerung von Firmenerben. Im Mai erklärte sie zudem, ältere Generationen sollten sich stärker an den Pflegekosten beteiligen.

Man kann über jeden dieser Vorschläge einzeln diskutieren. Das Grundmuster deutscher Reformpolitik bleibt trotzdem bemerkenswert: Hat der Staat ein Finanzierungsproblem, beginnt die Suche bevorzugt außerhalb des Staates. Werding dreht hier einmal die Blickrichtung um. Er lehnt deshalb auch die alte Idee ab, Beamte einfach in die gesetzliche Rentenversicherung hineinzuziehen. Diese Forderung klingt populär, löst nach seiner Auffassung aber das strukturelle Problem nicht. Neue Beitragszahler bringen schließlich später neue Leistungsansprüche mit. Ein Rentensystem wird nicht dauerhaft saniert, indem man zunächst zusätzliche Einzahler hineinholt und deren spätere Ansprüche geflissentlich ausblendet.

Das ist zumindest erheblich seriöser als die politische Wunderrechnung, mit der regelmäßig suggeriert wird, Beamte, Selbstständige oder sonstige Gruppen müssten nur in die Rentenkasse gezwungen werden und schon sprudelten dort auf wundersame Weise Milliarden ohne spätere Verpflichtungen.
Werding geht an die Ausgabenseite. Weniger Verbeamtungen bedeuten weniger neue lebenslange Versorgungsverpflichtungen. Niedrigere Höchstpensionen bedeuten, dass die Lasten der Alterung nicht ausschließlich Arbeitnehmer und Rentner außerhalb des Staatsapparates tragen. Reformen der gesetzlichen Rente sollen sich auch in der Beamtenversorgung niederschlagen.

Vor allem Lehrer zeigen, wie absurd die deutsche Konstruktion teilweise geworden ist. Ein Lehrer kann an einer staatlichen Schule dieselbe Klasse unterrichten, denselben Lehrplan abarbeiten und dieselbe Verantwortung tragen wie sein Kollege im Nebenzimmer, während der eine Angestellter und der andere Beamter ist. Im Ruhestand trennen sich ihre Versorgungssysteme endgültig.

Die Politik diskutiert unterdessen seit Jahren über die angeblich unvermeidlichen Zumutungen des demografischen Wandels. Arbeitnehmer sollen länger arbeiten. Beitragszahler sollen höhere Sozialabgaben schultern. Steuerzuschüsse zur Rente verschlingen schon heute gewaltige Summen. Nur beim eigenen Personal des Staates wird jede grundsätzliche Diskussion schnell zum Tabubruch.

Werdings Vorstoß ist deshalb politisch wichtiger, als die nüchterne Zahl von 68 Prozent zunächst vermuten lässt. Er stellt die Frage, die in Berlin viel zu selten gestellt wird: Muss eigentlich jede historisch gewachsene Staatsleistung in ihrer heutigen Form weiterbestehen? Deutschland hat über Jahrzehnte einen öffentlichen Apparat aufgebaut, dessen Personalkosten nicht mit dem letzten Arbeitstag seiner Beschäftigten enden. Die Pensionsversprechen laufen weiter. Bund und Länder müssen für Verpflichtungen aufkommen, die frühere Politiker eingegangen sind und spätere Steuerzahler bezahlen. Wer angesichts einer alternden Gesellschaft über die Zukunft der Rente redet, kann diesen Bereich nicht dauerhaft ausklammern.

Zum vollständigen Bild gehört allerdings: Werding beschränkt seine Reformvorschläge nicht auf Beamtenpensionen und Verbeamtungen. Gleichzeitig stellt er auch bestehende Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung infrage. So plädiert er dafür, die Witwenrente in ihrer heutigen Form durch ein Rentensplitting zwischen Ehepartnern zu ersetzen. Nach seiner Argumentation entspricht die klassische Hinterbliebenenversorgung zunehmend weniger einer Gesellschaft, in der beide Partner eigene Rentenansprüche erwerben.

Darüber hinaus spricht sich Werding gegen die Mütterrente III aus, will die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren schneller zurückführen und höhere Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt prüfen. Sein Ansatz ist damit breiter, als es der Vorstoß zur Beamtenversorgung zunächst vermuten lässt: Werding verlangt Einschnitte sowohl bei staatlichen Versorgungssystemen als auch bei der gesetzlichen Rente.

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