Immer wieder werden migrantische Täter aufgrund von psychiatrischen Diagnosen wie Schizophrenie für schuldunfähig erklärt. TE-Autor Josef Kraus ist unter anderem Diplompsychologe. Er geht dem Phänomen nach:
picture alliance / Thomas Frey/dpa | Thomas Frey
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) stellte Anfang 2025 fest: Etwa 30 Prozent der Geflüchteten in Deutschland sind psychisch krank. Die BAfF verbindet diese Statistik mit der Forderung, es müssten mehr fachmedizinische bzw. fachpsychologische Angebote für deren therapeutische Behandlung geschaffen werden.
Muss Deutschland für Zigtausende, ja Hunderttausende an psychisch auffälligen Flüchtlingen therapeutisch aufkommen? Oder hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Recht, wenn er nach dem Mord an einem deutschen Studenten durch einen Afghanen in Trier sagt: „Wir sind hier nicht die Region der Welt, die für alle psychisch Kranken zuständig ist und für alle Traumata.“?
Das ist sicher die richtige Betrachtung. Wenn ihr denn politisches Handeln folgte. Zum Beispiel mit dem Instrument der Abschiebung von Straftätern. Wenn also der politische Wille vorhanden wäre, und wenn Justiz und Fachärzteschaft sich nicht regelmäßig querlegten.
Eine Abschiebung ist nämlich rechtlich unzulässig, wenn ein fachärztliches Attest einer „schwerwiegenden Erkrankung“ vorliegt, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern oder das Leben der betroffenen Person akut gefährden würde (zum Beispiel durch Suizidneigung). Das mittlerweile oft bemühte „Schizophrenie“-Attest dürfte hier für eine Abschiebung wohl hinderlich sein.
Das Problem mit der Schuldunfähigkeit aufgrund einer „Schizophrenie“
Von den rund 55.000 in Deutschland einsitzenden Häftlingen/Insassen sind – je nach statistischer Quelle – rund 13.000 als „Patienten“ in der Forensik untergebracht, also fast ein Viertel. Davon wiederum die Hälfte dauerhaft. Sie verteilen sich auf 78 forensische Kliniken in Deutschland, die manchmal 300 bis 500 Betten haben. Träger sind üblicherweise die Länder. Von den 13.000 haben 40 Prozent keinen deutschen Pass. Ihre Unterbringung in der Forensik kostet nach Angaben des bayerischen Sozialministeriums pro Tag rund 400 Euro; das sind im Jahr fast 150.000 Euro. Das wiederum ist in etwa das Doppelte, was ein „regulärer“ Haftplatz kostet.
Die meisten der in der Forensik Untergebrachten haben auf der Basis eines psychiatrischen Gutachtens die gerichtliche Bestätigung: „Schuldunfähig wegen Schizophrenie“. Für sie gilt Paragraph 20 des Strafgesetzbuches (StGB): „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Gemeint sind mit krankhaften seelischen Störungen vor allem schwere Psychosen, Schizophrenie oder hirnorganische Schäden; mit tiefgreifender Bewusstseinsstörung gemeint ist zum Beispiel ein Rauschzustand (Alkoholisierung ab ca. 3,0 Promille); mit Intelligenzminderung eine angeborene oder erworbene schwere Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit; mit schwerer anderer seelischer Störung etwa eine Störung der Impulskontrolle. Solche Täter werden dann auf unbestimmte Zeit im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht, sollten durch sie weitere erhebliche Straftaten drohen. Sie werden erst dann entlassen, wenn Gutachter und Gerichte feststellen, dass von ihnen keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht.
Inflation an Schuldunfähigkeitsbefunden wegen „Schizophrenie“
Die Fälle, in denen Täter nicht wie Strafgefangene behandelt werden, sondern als Patienten, scheinen sich zu häufen.
Am 7. Juli 2019 stößt ein Eritreer (40) im Frankfurter Hauptbahnhof einen achtjährigen Jungen vor den Augen seiner Mutter vor einen einfahrenden ICE. Der Junge stirbt. Der Täter wird wegen paranoider Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und in die Forensik überstellt.
Am 20. Juli 2019 stößt ein 28-jähriger Mann (deutscher Staatsangehöriger mit serbisch-kosovarischer Herkunft) am Bahnhof in Voerde (NRW) eine ihm unbekannte 34-jährige Frau unvermittelt vor einen einfahrenden Regionalexpress. Das Opfer stirbt im Gleisbett. Der Täter, dem ein Gutachter Schizophrenie bescheinigt, wird im Januar 2020 in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Am 18. Oktober 2022 ersticht ein Somalier (25) in Oggersheim/Ludwigshafen zwei Handwerker (20 und 35). Einem Opfer hackt er den Unterarm ab und wirft ihn auf einen Balkon. Weil dem Täter paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen attestiert wird, wird er der Forensik überstellt.
Am 2. Januar 2025 stößt ein Iraner (37) eine ihm unbekannte Frau (38) an der Frankfurter Hauptwache vor die S-Bahn. Die Frau überlebt. Der Täter landet im Oktober 2025 in der Psychiatrie.
Am 22. Januar 2025 greift ein Afghane (28) im innerstädtischen Park Schöntal in Aschaffenburg eine Kita-Gruppe (zwei Erzieherinnen und fünf Kleinkinder) mit einem ca. 32 cm langen Küchenmesser an. Ein zweijähriger Junge marokkanischer Herkunft wurde mit mindestens sieben Stichen getötet. Ein zur Hilfe eilender 41-jähriger deutscher Familienvater wird tödlich verletzt. Im Oktober 2025 landet der Täter wegen paranoider Schizophrenie in der Forensik.
Ein Syrer (20) attackiert am 3. Juli 2025 Fahrgäste in einem ICE auf der Fahrt zwischen Straubing und Plattling mit einer Axt und einem Hammer und verletzt mehrere Personen schwer. Das Landgericht Regensburg urteilt Mitte 2026, dass der Mann an paranoider Schizophrenie leidet, zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und deshalb dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht bleibt.
Am 11. August 2025 stößt ein Iraker (31) Liana K. (16) im Bahnhof von Friedland vor einen Güterzug. Das Mädchen ist sofort tot. Der Täter wird im Mai 2026 wegen Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und in die Forensik überstellt.
Es geht manchmal auch anders aus: Der staatenlose Palästinenser (33), der am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug bei Brokstedt zwei junge Menschen tötete; der Mörder (Afghane, 25) eines Polizisten am 31. Mai 2024 in Mannheim; der Mörder (Syrer, 27) von drei Festbesuchern am 23. August 2024 in Solingen und der saudische Amokfahrer (51) vom 20. Dezember 2024 in Magdeburg mit sechs Toten (selbst übrigens Psychiater) bekommen lebenslang.
Zweierlei Maß? Oder in Brokstedt, Mannheim, Solingen und Magdeburg doch das richtige Maß?
Ist die Straflosigkeit vieler Mörder nachvollziehbar?
Regelmäßig heißt es, es seien traumatische Erfahrungen zu Hause oder auf der Flucht, die die Täter zu Tätern machten. Aber diese Erklärung greift zu kurz. Kriminologen wie Frank Urbaniok („Schattenseiten der Migration: Zahlen, Fakten, Lösungen“; April 2025) weisen darauf hin, dass in einigen Herkunftsländern tradierte, teils patriarchale Rollenbilder oder aggressive Konfliktlösungsstrategien die Delinquenz begünstigen können.
Können? Nun ja, solche Herkunftskulturen prägen – oft genug irreversibel – Gewaltbereitschaft und begünstigen letztlich beim Wechsel in ein völlig anderes kulturelles Umfeld auch die Entwicklung hin zur paranoiden Schizophrenie. Folge ist, in der Sprache des Begründers der Schizophrenieforschung Eugen Bleuler (1911), ein „Spaltungsirresein“, ein Zerrissensein zwischen zwei kulturellen Wertesystemen: dem prägenden, kaum reversiblen der Herkunftskultur und dem damit völlig inkompatiblen des Ziellandes.
Man mache sich nichts vor: Die damit einhergehenden Störungen des Denkens und der Affektivität, die damit ebenfalls verbundene Zerfahrenheit und Ambivalenz, gegebenenfalls ein fortschreitender Autismus und fortschreitende Wahnvorstellungen bzw. Halluzinationen enden – gerade bei paranoid Schizophrenen – schubweise oft in Gewalttaten, die hinsichtlich Brutalität in keinerlei Relation zur Situation stehen. Therapierbar ist solche paranoide Schizophrenie kaum: psychotherapeutisch ohnehin kaum, weil dafür selbst unter Einschaltung von Dolmetschern die für solche Therapie notwendige sprachliche Kompetenz fehlt. Oft scheitert eine Psychotherapie auch an den kognitiven Fähigkeiten der Betreffenden. Prof. Heiner Rindermann von der TU Chemnitz geht bei Flüchtlingen von einem IQ zwischen 85 und 88 aus.
So bleibt in vielen Fällen nur die pharmakologische Sedierung mit Hilfe von Neuroleptika ad ultimo – oder die Rücküberstellung in die Herkunftskultur. Die Möglichkeiten der Psychiatrie sind jedenfalls begrenzt, sie können und sollten nicht überdehnt werden. Zumal die Entstehung einer Schizophrenie multifaktoriell ist und Erbfaktoren, hirnorganische Schäden sowie biographische Faktoren eine Rolle spielen können.
Die hier verschiedentlich stattfindende Überdehnung der Psychiatrie tut der Politik nicht gut, sie tut der Justiz nicht gut, und sie tut der Psychiatrie nicht gut, weil alle drei in der Bevölkerung damit an Vertrauen einbüßen.
TE-Autor Josef Kraus ist unter anderem Dipl.-Psychologe.




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