Erst Anzeige, dann Polizeibesuch, am Ende Einstellung des Verfahrens. Was bleibt, sind Anwaltskosten und die Frage, ob missliebige Journalisten durch juristischen Druck eingeschüchtert werden sollen. TE-Autor Josef Kraus berichtet, wie der Rechtsstaat zur Waffe gegen unliebsame Berichterstattung gemacht werden kann.
picture alliance / ZUMAPRESS.com, IMAGO - Collage: TE
Liebe TE-Leser, Sie wissen oder ahnen es zumindest, wie der Rechtsstaat und eine kritische freie Presse immer wieder mit fadenscheinigen „Verleumdungs“-Anzeigen und/oder Unterlassungsklagen getriezt werden – zum Beispiel vom Flüchtlingslobbyisten Hamado Dipama mit einer Anzeige vom 24. September 2025 gegen mich: Acht (!) Behörden, die bestimmt Wichtigeres zu tun hätten, werden eingebunden, Anwälte bemüht und 47 Seiten Akte angelegt. Nach fast zehn Monaten verpufft die Anzeige gegen mich, weil für die ermittelnde Staatanwaltschaft „kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ besteht. Aber es sind fast zehn Monate Ungewissheit für TE und für mich als beschuldigten TE-Autor, von erheblichen Kosten ganz zu schweigen.
So läuft nun mal die Masche gewisser Asyl- und Flüchtlingslobbys: Man will einschüchtern, man will kritische Berichterstattung und Kommentierung in Sachen Zuwanderung, Migrationsprobleme und „Asylindustrie“ im Keim ersticken. TE hat hier manche Erfahrung sammeln können, zum Beispiel in einer Auseinandersetzung mit dem Asylkonzern „Pro Asyl“, gegen den TE im Februar 2026 nach zehn Monaten in der Revision vor dem Landgericht Frankfurt/Main obsiegte und eine Unterlassungsklage abwenden konnte. Trotz des „Sieges“ freilich blieb TE auf erheblichen Anwaltskosten sitzen.
„Fall“ Rundfunkrat und Flüchtlingsrat Dipama
Sie erinnern sich vielleicht, liebe TE-Leser, an ein anderes, regelrechtes Spektakel: Am 9. April 2025 lief in der NDR-Reihe „Klar“ ein von Julia Ruhs absolut seriös konzipierter und moderierter 45-Minuten-Beitrag mit dem Titel „Migration: Was falsch läuft“. Selten übrigens, so etwas im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finden. Der NDR, darunter über 200 NDR-„Kollegen“, wollte solche kritische Berichterstattung über Migration nicht auf sich sitzen lassen. Folge: Julia Ruhs wurde im September 2025 schließlich „gegangen“.
Am 18. September 2025 postete das Mitglied des Bayerischen Rundfunkrates, zugleich Mehrfachlobbyist und Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrates, Hamado Dipama, auf Instagram:
„Bravo an den NDR für diese weitsichtige Entscheidung! 👏🏽 Die Unterwanderung durch Rechte und Neofaschisten in öffentlich-rechtlichen Medien muss gestoppt werden ⛔️. Julia Ruhs vertritt keinerlei journalistische Ethik – Ihre Auftritte lassen eine politische Agenda erkennen: rassistisch, rechts und spaltend. Anstatt journalistisch zu arbeiten, betreibt sie Hetze gegen Geflüchtete, Migrant*innen, die Grünen und die Linke …“
Am 24. September 2025 habe ich auf TE dazu geschrieben: „Hamado Dipama hetzt gegen Julia Ruhs – Abgelehnter Asylbewerber als Strippenzieher seit acht Jahren im BR-Rundfunkrat“.
Ich habe mir dazu Dipamas Biographie vorgenommen: Im Jahr 2002 „muss“ der damals 28-Jährige – so seine eigene Interpretation – seine Heimat im westafrikanischen Burkina Faso (bis 1960 als Haute-Volta eine französische Kolonie) verlassen. Er fliegt nach Frankreich, wird dort als Asylbewerber abgelehnt, mag Frankreich wegen seiner Kolonialgeschichte ohnehin nicht, fährt nach Deutschland und kommt in München an. Auch hier wird sein Asylantrag abgelehnt, aber er bekommt 2014 ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. 2017 schließlich begann Dipamas „öffentlich-rechtliche“ Karriere.
Seit 1. Mai 2017 sitzt er im 50-köpfigen Rundfunkrat (RR) des Bayerischen Rundfunks. Von sich gibt er auf der RR-Website preis: „Ausbildung bzw. Berufstätigkeit in BWL / Solar-Technik / Antirassismus- und Antidiskriminierungsberater“; „Mobility Service des Flughafens München / Aicher Ambulanz Union“; vertritt die „AGABY – Arbeitsgemeinschaft der Ausländer- Migranten und Integrationsbeiräte Bayern“; ist „Vorstandvorsitzender des Netzwerks Rassismus- und diskriminierungsfreies Bayern e.V.“ und „Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats“.
Übrigens: Kaum hatten mehrere Portale und einige Printmedien von der Anzeige gegen mich berichtet, schossen die Solidaritäts- und Sympathiebekundungen für Dipama wie Pilze aus dem Boden: DGB Bayern, verdi und Co.
Anzeige wegen angeblicher „Verleumdung“
Noch am Tag des Erscheinens des TE-Beitrags, am 24. September 2025, erstattet Dipama beim Kriminalfachdezernat 4 München (Kommissariat 44) Anzeige gegen mich. Begründung laut Polizeiprotokoll: „Verleumdung (ohne sexuelle Grundlage) – § 187 Strafgesetzbuch StGB“. Das Kommissariat 44 ist zuständig für „Politisch motivierte Kriminalität (Rechts)“. Dipama behauptet, es seinen „unwahre Tatsachen“ über ihn in mehreren Zeitungen und Portalen, unter anderem bei TE, verbreitet worden.
Am 23. Januar 2026 bittet die Staatsanwaltschaft München I die Staatsanwaltschaft Landshut um Übernahme der Ermittlungen.
Am 5. März 2026, 9:27 Uhr, sucht mich eine Streife der Polizeiinspektion Landshut unangekündigt zu Hause auf. Der Streifenwagen steht vor der Haustür. Das spricht sich herum. Die beiden jungen Polizisten verhalten sich absolut korrekt. Ich mache nur Angaben zu meiner Person und meiner Autorenschaft. Zur Sache äußere ich mich nicht, zumal ich nicht erfahre, worin die „Verleumdung“ bestehen soll. Am 9. März 2026 übertrage ich die Sache einem erfahrenen Frankfurter Strafverteidiger.
Am 27. März 2026 verlangt die Anwaltskanzlei Alexander Hoffmann / Dr. Björn Elberling (Kiel!) wegen meines TE-Artikels vom 24. September 2025 von TE eine „Unterlassungs- und Verpflichtungsvereinbarung“ – verbunden mit einer Rechnung über 756,30 Euro als Schadensersatz der dem Kläger entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung. Als Begründung wird geltend gemacht: Der TE-Artikel sei in einem „insgesamt äußerst rassistisch anmutenden Unterton“ verfasst und er unterschlage, dass ihr Mandant „längst deutscher Staatsbürger ist“ und der TE-Hinweis auf den Aufenthaltsstatus des Mandanten ihn „befleckt“. Damit werde „absichtsvoll ein falsches, ehrabschneidendes Bild unseres Mandanten“ gezeichnet. Übrigens, so die Selbstauskunft der beiden Anwälte: „Zu unseren MandantInnen gehören GewerkschafterInnen, aktive AntifaschistInnen, politische Zeitschriften und Verlage, und andere politisch und zivilgesellschaftlich Aktive.“ TE hat das Begehren der Anwälte bzw. des Mandanten Dipama abgelehnt.
Da hat Dipama jedenfalls die passgenauen Anwälte. Überhaupt gibt sich Dipama bei allen ihm passenden Gelegenheiten als Kämpfer gegen Rassismus o.ä. Zum Beispiel suchte er Münchner Nachtclubs auf und prüfte, ob er abgewiesen und gleichzeitig Weißen der Zutritt genehmigt würde. Insgesamt testete er 25 Nachtclubs, von denen ihm 20 den Einlass verwehrten. Da Dipama die Gründe der Türsteher für vorgeschoben hielt und meinte, dass er tatsächlich wegen seiner Hautfarbe nicht eingelassen wurde, klagte er vor Gericht auf Schadensersatz. Ein anderes Mal klagte Dipama gegen einen Augsburger Vermieter. Dieser hatte in seinem Inserat angegeben, dass er an Deutsche vermieten wolle. Erklärungsbedürftig bleiben auch Dipamas regelmäßige Reisen in sein Heimatland und sein Verhältnis zu den dort aktuell herrschenden Machthabern.
Dass Dipama deutscher Staatsbürger sei, ist nirgendwo öffentlich belegt. Im Gegenteil: In zwei Polizeiprotokollen vom 24. September 2025 steht als seine Staatsangehörigkeit „burkinisch“. Anfragen der Staatsanwaltschaft dazu via Polizei und Ausländeramt ergaben nichts. Bezeichnend auch: In seiner Zeugenvernehmung vom 24. September 2025 jedenfalls gab Dipama als Staatsangehörigkeit „burkinisch“ an. Tags darauf, am 25. September 2025, verbreitete er per Pressemitteilung: „Ich bin deutscher Staatsbürger mit ‚Migrationskompetenz‘“.
Mitglied im 50-köpfigen Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) wird Dipama wohl bleiben. Ein deutscher Pass ist dafür nicht erforderlich. Dipama sitzt dort seit 1. Mai 2017. 2022 wurde er erneut dorthin gewählt. Seine aktuelle Amtszeit endet am 30. April 2027. Er kann noch ein drittes und letztes Mal bis 2032 gewählt werden, womit zu rechnen ist. Bis dahin darf man von ihm wohl noch manchen Aktionismus erwarten, zumal die von Dipama heftig attackierte und vom NDR geschasste Journalistin Julia Ruhs nun ausschließlich für den Bayerischen Rundfunk tätig ist. Hoffentlich gehen zukünftig hier anstehende Abstimmungen im Interesse des Ansehens des BR-Rundfunkrats dann 49:1 aus.
Was bleibt
Am 16. Juni 2026 stellt die Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen gegen mich ein, weil „kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ bestehe. Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 9. Juli – eingegangen Tage später – bekomme ich befristet bis 8. August digital Akteneinsicht via www.justizportal.bayern.de.
Was bleibt? Es bleibt eine spannende, aber anspornende Erfahrung. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist nicht grundsätzlich erschüttert. Aber ich sehe, wie er von Lobbys, oft genug staatlich alimentierten, und unterstützt von einschlägig ausgerichteten Anwälten, instrumentalisiert wird, um Kritiker etwa der Zuwanderung und des Asylverfahrens einzuschüchtern.
Ich habe die vier Monate zwischen Polizeibesuch und Einstellung der Ermittlungen sehr gut überstanden. Meine Frau hat mich bestens bekocht, weil sie meinte: „Iss ordentlich, du weißt nicht, wie die Kost hinter Gittern ist.“ Sie spielte darauf an, dass das Strafgesetzbuch in § 187 für „Verleumdung“ gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht.
Bleiben werden auf jeden Fall für TE und/oder mich die Anwaltskosten. Wer die Anwaltskosten des Hamado Dipama begleicht, weiß man nicht. Dafür gibt es gegebenenfalls einschlägig motivierte Sponsoren.






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