Die Justizministerin will die Wahl von Schöffen neu regeln und die Verfassungstreue prüfen. Soll eine „Schöffen-Stasi“ entscheiden, wer „Verfassungsfeind“ und „Extremist“ und damit ungeeignet ist? Der Umbau des Rechtssystems in ein Gesinnungssystem ist in vollem Gange: Es geht nicht um Demokratie, sondern um Machterhalt.
IMAGO / Political-Moments
In ihrer Verzweiflung über die Meinungsfreiheit und die pluralistische Demokratie gerät die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in die Gefahr, den Spuren Hilde Benjamins, der Justizministerin der DDR, zu folgen. Hubig tönt: „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten.“ Die Bundesjustizministerin politisiert das Recht, weil sie den Kampf gegen den politischen Gegner verrechtlicht und damit Unrecht schafft. Man würde Hubig vielleicht sogar zustimmen, wenn nicht für Steinmeier, Hubig und Bas der Rechtsextremismus bereits haarscharf jenseits ihrer Parteigrenze beginnt, zumal Angela Merkel in Blockparteienmanier die Union zur Partei der Mitte gemacht hatte, und zwar der Mitte zwischen Grüne und SPD und damit die wirkliche Mitte der Gesellschaft räumte, die nun von links (zwangs-)verwaltet werden soll.
Allerdings vermied es die Genossin Hubig, die schwammigen Begriffe „Verfassungsfeind“ und „Extremist“ rechtlich, staatsphilosophisch und historisch sauber zu definieren. Alles und jeder kann nun als „Verfassungsfeind“ und „Extremist“ diffamiert werden. Schützt vor dem Vorwurf, ein Extremist oder ein Verfassungsfeind zu sein, nur wie früher ein Kreuz vor Vampiren heute ein Parteiabzeichen der SPD oder der Grünen oder der Linken oder die notariell beglaubigte Mitgliedschaft bei der Antifa oder bei „Omas gegen Rechts“?
Zur wirklichen Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, die nach dem Diktum von Böckenförde nicht die Voraussetzungen garantieren kann, von denen sie lebt, werden Zensur und Gesinnungsjustiz, wie sie Hubig vorzuschweben scheint. Es widerspricht dem Grundgesetz fundamental, wenn eine Schöffen-Stasi eingeführt werden soll: „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Wir arbeiten deshalb gerade an einem Gesetzentwurf, der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll.“ Vor dem Regeln kommt die Überprüfung. Von wem, nach welchen Kriterien wird wer überprüft? Die Stasi hatte das Instrument der „operativen Personenkontrolle“.
Vom Thüringer Verfassungsschutz des Stephan Kramer, der Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu Antonio Stiftung ist? Oder gleich durch die Amadeu Antonio Stiftung?
Lässt sich Hubig von den Genossen der SED inspirieren? Denn Hubig meint letztlich nicht Verfassungstreue, sondern Regierungstreue. Das Grundgesetz ist nämlich das Abwehrrecht des Bürgers gegen den übergriffigen Staat, und eben nicht die Stalinsche Verfassung, die den Bürger zu einem Rädchen im Räderwerk „unserer Demokratie“ machte.
Ob das die Lex AfD in Sachsen-Anhalt ist oder ob das ein Verfassungsschutz-Chef, der dem Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung angehört, in Erfurt ist, der unter heftigem Biegen der Eignungsvoraussetzungen von einem SPD-Minister installiert wurde – auf der linken Seite sieht Hubig keine Gefahren, denn Links herrscht. Wenn man heute auf die SPD schaut, kann man eigentlich nicht mehr glauben, dass die Vereinigung der SPD mit der KPD 1946 zur SED in Berlin für die SPD eine „Zwangsvereinigung“ gewesen sein soll.
Werden Gesetze und Regelungen geschaffen, Absprachen getroffen, die nicht die Treue zum Grundgesetz, sondern die Treue zur rotgrünen Gesinnung zur Einstellungs- oder Entscheidungsvoraussetzung erheben? Werden Gesetze und Regelungen geschaffen, Absprachen getroffen, die verhindern sollen, dass Bürger rechts von der SPD in Staat und Medien noch vorkommen? Das kann man verwirklichen, man hat dann nur kein Rechtssystem mehr, sondern ein Gesinnungssystem.
Die Genossin Hubig verwechselt Macht mit Recht. Dann hat man aber keinen Rechtsstaat mehr, sondern einen Machtstaat, im Endeffekt auch keine Demokratie mehr, sondern eine sozialistische Demokratie, „unsere Demokratie“ für „unsere Menschen“. Die Justizministerin würde damit ein Rechtssystem, das nicht auf Überparteilichkeit, weltanschaulicher Neutralität, der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz beruht, durchsetzen, weil einige dann gleicher wären, sondern ein Zwangssystem, das unter juristischer Phraseologie camoufliert die rotgrüne Gesinnung zum alleingültigen Kriterium erhebt und andere Meinungen kriminalisiert.
Das System, das die Genossin Hubig zu verwirklichen scheint, kennt man aus der DDR, und firmierte dort unter dem Label „demokratische Gesetzlichkeit“ – und es nahm seinen Anfang mit der Auswahl der Staatsanwälte und Richter, auch der Schöffen unter politischen Kriterien. Walter Ulbricht drängte 1950: „Die Errichtung einer Kontrolle über die Führung der Untersuchungen und der Strafzumessungen bei feindlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, die sich bei der Staatsanwaltschaft, beim deutschen Gericht und bei der Kriminalpolizei befinden./Es muss ein Schlag gegen die Gerichte und Untersuchungsorgane geführt werden, die Verbrecher decken.“
Ulbricht bekam Schaum vor dem Spitzbart: „Säuberung des Justizministeriums der Deutschen Demokratischen Republik und des Apparates des Obersten Gerichtes von offensichtlich feindlichen Elementen und Saboteuren./Die Auswahl der überprüftesten Untersuchungsrichter, Staatsanwälte für die Führung besonders wichtiger Sachen.“ So informierte Walter Ulbricht am 7. September 1950 Wilhelm Pieck in Stichpunkten über den Arbeitsplan der Genossen der Parteiführung über die nächsten Tage und Wochen. Folgerichtig erklärte Ulbricht auf der 28. Tagung der SED, der Einheitspartei aus KPD und SPD, im Juli 1956, dass „der Inhalt der Gesetzlichkeit und des Strafmaßes … nicht für alle Zeiten gleich“ sei und dass die „Demokratie für die Werktätigen und für das Volk“ erweitert wird, „nicht aber für die feindlichen Elemente“.
Wohl um die demokratische Mitsprache bei der Wahl von Verfassungsrichtern und von Schöffen auszuschließen, will Hubig „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“. Unter „Blockade“ versteht Hubig wahrscheinlich die Nichtwahl von Kandidaten rotgrüner Parteien wie im Falle von Brosius-Gersdorf, das Gegenteil einer Blockade wäre dann für die Genossin Hubig sicherlich die Wahl der Genossin Borchardt in Mecklenburg-Vorpommern von der „Antikapitalistischen Linken“ zur Verfassungsrichterin im Bundesland ihrer Genossin Schwesig.
Der Umbau des Staates ist in vollem Gange, es geht nicht um Demokratie, sondern um Machterhalt. Doch wie sagte schon der Heilige Augustinus: „Ohne Gerechtigkeit sind Staaten nichts anderes als große Räuberbanden.“
Das Recht lebt von der Akzeptanz aller, das Unrecht von der Macht weniger.





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