Ihre Angeklagten findet Anne Meier-Göring fast alle sympathisch. Für Polizei, Staatsanwaltschaft und Kritiker gilt ein anderer Ton. Der Blick auf ihre Fälle zeigt, warum die Urteile der Hamburger Richterin so viele Bürger empört.
picture alliance/dpa/Pool-dpa | Marcus Brandt
Sie gilt als die bekannteste Richterin Hamburgs. Anne Meier-Göring ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg, zuständig für Jugendrecht. Ebenfalls bekannt ist, dass Meier-Göring dazu neigt, die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zu kritisieren. Ist sie eine linke Richterin, eine sogenannte Progressive? Vielleicht. Wesentlich ist, welche Figur sie auf der öffentlichen Bühne der Nation abgibt. Ihre eigentliche bundesweite Bekanntheit begann 2023 mit dem Fall einer Fünfzehnjährigen, die im Hamburger Stadtpark von insgesamt neun Männern zwischen 19 und 23 Jahren vergewaltigt worden war – die meisten davon Nichtdeutsche aus Herkunftsländern wie Syrien, Montenegro, Kuwait, Afghanistan und Armenien. Zwei Männer wurden freigesprochen, weil ihre DNA-Spuren nicht am Opfer nachzuweisen waren. Macht insgesamt elf Angeklagte.
Das Mädchen war auf der Party zum Ende des Corona-Lockdowns am 20. September 2020 sehr betrunken gewesen. Laut der Urteilsbegründung durchlief sie infolge der ersten Taten eine „schwere akute Belastungsreaktion“ und zeigte in der Folge „paradoxe Handlungen“ und „streckenweise apathisches Verhalten“. Sie kam mit weiteren jungen Männern ins Gespräch, die wiederum ihre Lage ausnutzten. Gleich bei der ersten Vergewaltigung waren dem Mädchen zudem Handy und Portemonnaie gestohlen worden. Diese Eigentumsdelikte sind bekannt und sollten einer erfahrenen Richterin zu denken geben. Aber das geschah nicht.
Aber Anne Meier-Göring war den Tätern gnädig. Acht der jungen Männer, sämtlich Volljährige, bekamen Bewährungsstrafen „mit umfassenden Auflagen und Weisungen zur erzieherischen Unterstützung“, der neunte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Bei dem, was sie in ihrer öffentlichen Urteilsbegründung wegließ, achtete Meier-Göring angeblich nur darauf, das Opfer nicht zu „retraumatisieren“. Aber auch die Angeklagten schützte sie durch Verschweigen von Details.
All das sorgte für Entsetzen, vor allem in sozialen Medien und Netzwerken. Meier-Görings Konterfei wurde zum Gesicht dieses Urteils, ob sie wollte oder nicht. Aber in gewisser Weise wollte sie.
Sie schaffte es damit auch in eine großflächige Verbreitung. Auf X kommt Meier-Göring zu weltweiter Bekanntheit, exemplarisch hier nur einmal auf englisch und chinesisch. Weltweit empören sich Menschen in fast allen Sprachen über ihre Urteile.
— 海外爆料 (@zhihui999) April 2, 2026
Kern des Problems: Erwachsene lassen sich nicht erziehen
Meier-Görings Kommentar zu dem laxen Strafmaß, das selbst im Jugendstrafrecht nicht weit trägt: „Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen.“ Und über ihre erzieherisch wertvollen Strafen will Meier-Göring offenbar auch den Rest der Gesellschaft miterziehen.
Das ist der eigentliche Kern des Problems: Ein nach allen Kriminalstatistiken derzeit dramatisch zunehmender Teil der Kriminalität – die von jungen Erwachsenen und Jugendlichen – wird von Steuerungsmechanismen wie dem Streben nach Prävention oder Vergeltung einer Tat vollständig ausgenommen. Man müsste wohl genau das in Ordnung bringen, zusammen mit einer unvermeidlichen Senkung des Strafmündigkeitsalters, um diese Gesellschaft halbwegs wiederherzustellen. Klar sollte auch sein: Erwachsene junge Männer werden sich kaum erziehen lassen, und sicher nicht von einer Meier-Göring.
Aber die Richterin glaubt ohnehin, es gehe den Opfern und ihren Angehörigen darum, „dass ihnen geglaubt wird“. Jugendliche Täter wollen laut ihr „Grenzen austesten“ und rebellieren nur gegen die „bürgerliche Gesellschaft“. Man könnte Meier-Göring eine Nach-2015-Richterin nennen. Die Verbrechen, für deren milde Beurteilung sie vor allem bekannt wurde, gehören integral zur Realität Deutschlands nach der Grenzöffnung von 2015. Und man hat das Gefühl, dass diverse Innenminister(-innen) ihr die Sprüche vom „Grenzen austesten“ und so weiter einfach nachgeplappert haben.
Inzwischen ist sie auch ein Medienphänomen
Allerdings stimmt nicht, was selbst Anwälte gerne behaupten: Auch im Jugendstrafrecht können bei schweren Verbrechen höhere Haftstrafen verhängt werden. Die Hauptfrage bleibt allerdings, warum die 19- bis 23-jährigen Männer überhaupt nach Jugendstrafrecht beurteilt wurden.
Meier-Göring scheint ihren öffentlichen Ruf als Richterin Gnädig jedenfalls zu genießen. Seit Jahren findet sich ihr Name immer wieder mit prominenten Fällen und Vorfällen verknüpft. Immer wieder wird sie Thema in größeren Medien-Features, in der Mopo, im Spiegel und dieses Jahr wieder mit einem größeren Interview im Stern, in dem sie via Schlagzeile bekennt: „Ich finde fast alle meine Angeklagten sympathisch“. Zuerst hatte der Stern eine härtere Zeile gewählt: „Gerade junge Männer wollen keine Kuschelpädagogik“. Am Ende bevorzugte man das Verständnis-Signal, es passt ja auch besser zu Richterin Gnädig.
Dabei weiß Meier-Göring theoretisch durchaus: Junge Männer brauchen klare Ansagen. Deshalb versucht die Jugendrichterin, in ihren Hauptverhandlungen „mütterliche Strenge auszustrahlen“. Einen Versuch ist es wert, aber dann müssen auch die Urteile entsprechend sein, um den Eindruck nachhaltig zu unterfüttern. Oder geht es nur um den Eindruck? Es würde, wie gesagt, passen zum fast schon schillernden internationalen Social-Media- und Medienruhm der Hamburger Richterin.
Richterschelte Hamburger Art
Eine kurze Chronik mag hier in Ordnung gehen, und sie beginnt nicht zufällig mit dem Urknall des Themas am Silvesterabend 2015. Auch auf der Großen Freiheit und am Jungfernstieg gab es da Übergriffe auf mehr als 400 Frauen. In die Prozesse, die folgten, war auch Meier-Göring an führender Stelle involviert. Es waren ja alles „junge Männer“, die oft genug Minderjährigkeit vorgetäuscht hatten. Also Jugendstrafrecht.
Doch die Verfahren endeten meist ernüchternd und mit vielen Freisprüchen, so auch ein weiterer Prozess unter Meier-Görings Regie. Die Vorsitzende Richterin war sich sicher: „Der Angeklagte war an den Übergriffen weder als Täter noch als Teilnehmer beteiligt.“ Und damit griff eine merkwürdige mediale Logik Raum: Wo kein Täter, da kein Opfer. Die Geschichten vom 2015er-Silvesterabend gerieten weitgehend in Vergessenheit, was vermutlich alle vom Spiegel bis zur taz gleichermaßen begrüßten.
Daneben blieb nur ein Nasenstüber für die Hamburger Polizei in Erinnerung, die angeblich zu engagiert ermittelt hatte. Auch eine Art von Richterschelte – nicht vom Volk an den Richtern, sondern von Richtern an Polizisten. Meier-Göring sprach von „vermeintlichen Beweisen“ und „dramatischen“ Methoden bei der Polizei. Aber eher schon scheint dramatisch, dass nur solche Details es breit in die Presse schafften und am Ende 400 Übergriffe ungesühnt blieben. Der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sahen das naturgemäß genau ganz anders und kritisierten ihrerseits, dass Meier-Göring mit ihrem „Rundumschlag“ den Rechtsstaat zu diskreditieren. Und dabei hatte sie doch selbst den Prozess zugelassen und also als aussichtsreich angesehen. Am Ende entschuldigte sie sich bei den Angeklagten.
Im Oktober 2018 weigerte sich Meier-Göring dann im Prozess um den Mordversuch vor 38 Jahren, ein viertes Indiz überhaupt zu prüfen. Der mutmaßliche Täter kam trotz jahrelanger Ermittlungen der Soko „Cold Cases“ straflos davon. Meier-Göring streikte, weil die Polizei ihr wieder mal zu schlampig gearbeitet hatte: „Drei von vier Indizien hätten für einen Schuldnachweis nicht getaugt, das vierte Indiz sei daraufhin gar nicht mehr geprüft worden.“
Polizeigewalt ausgedacht?
Damit aber nicht genug. Auch in anderen Themenkreisen zeigt sich der unglaubliche juristische Innovationswille der gnadenreichen Richterin. Als sich im Juli 2017 ein gewalttätiger Mob aus schwarzgekleideten Vermummten zündelnd und steinewerfend durch die Hamburger Elbchaussee zog, da meinte Meier-Göring in ihrem Urteil vom Juli 2020, es habe sich um einen „Protestmarsch, dessen Meinungsäußerung von Anfang an mit gewalttätigen und einschüchternden Mitteln“ erfolgt sei und er schon deshalb nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt sei. Dass aber die Teilnehmer insgesamt „auf sittlich niedrigster Stufe“ gestanden hätten, davon wollte Meier-Göring nichts wissen und vermied es, den ganzen Zug zu verurteilen.
Lieber schon teilte sie wieder mal gegen die Polizei aus, die ebenso Gewalt angewendet habe und dafür nicht belangt worden sei. Jedenfalls fand sie, dass die Welt „ein better place“ wäre, wenn beide Seiten auf Gewalt verzichten könnten. Oder hat sie sich diese Polizeigewalt doch ausgedacht? Sogar in der linken taz liest man, die 200 Anarchisten aus dem Schwarzen Block seien ganz „unbehelligt durch das Reichenviertel gezogen“. In jedem Fall war dieser „Protestmarsch“ wohl doch nicht so ein lupenreiner Gebrauch demokratischer Rechte, wie Meier-Göring insinuiert.
Und jedenfalls kennt Meier-Göring die Gedankenwelt dieser „linken Kreise“ offenbar perfekt: Ihre Angeklagten hätten sich „des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zu Brandstiftungen schuldig“ gemacht, als sie sich dem Schwarzen Block anschlossen. So weit, so klar. „Mit den Angriffen auf das Wohnhaus und den Linienbus hätten sie jedoch nicht rechnen können, da es für solche Aktionen in linken Kreisen keinen Konsens gäbe.“ Holla, die Waldfee! Hier kennt sich eine aus mit dem Linksextremismus und seinem Gewaltpotential.
Derweil kann Meier-Göring wiederum nicht von der internen Schelte an den Strafbehörden lassen. Die Staatsanwälte haben für sie „politische Stimmungsmache“ betrieben. Das ist also ein roter Faden durch ihre jüngere Karriere: Polizei und Staatsanwaltschaft, die ihre Arbeit tun, um Straftäter der Gerechtigkeit zuzuführen, werden kritisiert – für ihre jugendlichen oder jung-erwachsenen Angeklagten hat Meier-Göring hingegen maximales Verständnis, während das Mitgefühl für die Opfer eher vorgeschützt scheint.
Lehnen Kritiker gleich den ganzen Rechtsstaat ab?
Diese perverse Logik wird dann auch in den öffentlichen Diskurs hineingetragen. Die, die sich über Meier-Görings laxe Urteile und Redensarten aufregen, lehnen angeblich „die demokratischen Strukturen und den Rechtsstaat ab und wollen die Herrschaft der Straße“. Nichts könnte falscher sein. Der Kritiker einer laxen Justiz, deren Urteile immerhin „im Namen des Volkes“ ergehen, erwartet, dass die staatlichen Institutionen im Interesse der Bürger funktionieren. Das ist in etwa das Gegenteil einer „Herrschaft der Straße“, auch wenn man diesen Ausdruck natürlich als feine Kritik an dem quasi-demokratischen Charakter dieses Protests sehen kann. Es wird so getan, als sei de Protest ochlo-, nicht demokratisch.
Daneben hat Meier-Görings Rechtsprechung mit Sicherheit auch eine mediale Ausstrahlung. Ihre Art, diskret wegzuschauen, wo der wirkliche Skandal liegt, gebiert in dutzenden Artikeln wie diesem vom ZDF eine Verlegenheits- und Verleugnungsrhetorik. „Opfer von Gruppenvergewaltigungen schämen sich und wollen nicht mehr an die Tat denken“, heißt es da, und das führe dann „zu scheinbar milden Urteilen“.
Wahr ist, dass eine Vergewaltigung das Opfer stumm machen kann. Hier müsste die Justiz ansetzen und darf sich dabei eigentlich nicht um „Retraumatisierungen“ kümmern. Die Gerechtigkeit ist wichtiger als diese Vermeidung der Wirklichkeit im Namen eines schalen Mitleids. Und vor allem bleibt das Interesse der Öffentlichkeit bestehen. Denn jedes Urteil ergeht im Namen des Volkes.



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Daran kann man NICHTS ändern, denn: Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden. Für Deutschland ergibt sich dies aus Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt (nur) den Richtern anvertraut. Aber : Ein Richter oder eine Richterin ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Recht gegen jedermann sprechen. Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in… Mehr
Von Richter Schill ( Gnadenlos) zu Richterin
Meier Göring ( voller Verständnis für die Täter)
Hamburg scheint ein Rechtsproblem zu haben .
Bei den Reichsbürgerprozessen wiederum
Scheinen ganz andere Vorgaben zu gelten.
Mein aktueller persönlicher Fall:
Unfallhergang:
79-jährige Dame rennt zwischen parkenden Autos ohne zu schauen auf die Straße, ich mit dem E-Bike, keine Chance. Fünf Rippen gebrochen, Schulterblatt gebrochen, Schlüsselbein zertrümmert, Lunge implodiert. 12 Tage im Krankenhaus. Wirklich wahr ❗
Rechtliche Realität:
Keine Akteneinsicht als Bürger. Werde rechtlich gezwungen, einen Rechtsanwalt zu nehmen, muss in Vorlage treten.
Befürchtung:
Links-grün-woke Richterin am Vorsitz? Die Wahrscheinlichkeit, dann zu verlieren ist sehr, sehr groß.
Epilog: Ich bin dann für mich der personifizierte Depp ohne auch nur die geringste Mitschuld zu tragen❗
Interessant. Den Namen der Dame sollte man sich mal merken.
Überhaupt kommen aus dem grünen Haburg häufiger Anzeichen für die Selbstaufgabe einer Zivilisation.
Die „Dame“ ist wahrscheinlich eine waschechte deutsche Feministin, die Vergewaltigungen von Frauen durch unsere Neubürger für nicht so schlimm erachten. Viel schlimmer ist für diese merkwürdige Spezies der Blick eines alten weißen Mannes in den Ausschnitt einer spärlich bekleideten jungen Frau.
Die Überzeugtheit von bestimmten Menschenbildern wäre vor längerer Zeit in der Richterkarriere ein Karrierehemmnis gewesen.
Heute katalysiert dies jedoch die Richterkarriere, zumindest in Teilen des Gerichtswesens.
Bestimmte Menschenbilder sind unter verschiedenen Menschengruppen genauso ungleich verteilt, wie die Neigung zu magischem Denken und pathologischem Altruismus.
Das abgründig pathologische an diesem Altruismus sieht man an dessen ganz selektiv unterschiedlichen Anwendung.
Berufswahl ist Symptomwahl.
Und wenn man damit auch noch auf die Titelbilder kommt, liegt es auf der Hand, wen es heutzutage wohin treibt und wer es heutzutage dort weit bringt.
Der „Witz“ bei der Geschichte ist,das „Jugendliche“ aus islamischen Ländern eine „RichterIN“ sowieso nicht ernst nehmen und deren „pädagogischen“ Ansatz ohnehin verlachen.
Wer zwei konträre Gesellschaftsmodelle zusammen in eine Sphäre steckt,wird immer erleben,das sich die archaisch/kämpferische durchsetzen und die schwache verdrängen wird….nun denkt mal drüber nach,welches Bild unsere deutsche Gesellschaft abgibt
Bitte ändern! Es gibt weder de jure noch de facto „Bewährungsstrafen“, die Strafen werden vielmehr „zur Bewährung ausgesetzt“ also eben nicht vollzogen, der Täter kommt also straflos davon. Das Oxymoron „Bewährungsstrafe“ wurde von linken Kreisen eingeführt, um die Ungerechtigkeit linker Urteile zu vertuschen. Korrekter wäre „Bewährungsfreispruch“, also z.B.:
„Der überführte, polizeibekannte und ausreisepflichtige Vergewaltiger einer 12jährigen wurde von der Richterin auf Bewährung freigesprochen. Sollte er innerhalb von zwei Jahren eine weitere Straftat begehen, wird er aber vielleicht doch noch für die Vergewaltigung bestraft.“
Und Hamburg hatte mal einen Ronald Schill.
Als Richterin ist diese Frau untragbar, das muss klar sein.
Da bleibt aber die Frage, wer aus der Politik steht hinter ihr und befördert solche Charaktere?
Es widert mich an, wenn Frauen so wenig Empathie für andere Frauen zeigen. Das Leben des Mädchens ist garantiert zerstört, über so ein Erlebnis kommt man kaum hinweg. Aber es geht „progressiven“ nur noch um ihre Ideologie, das ist schon lange so. Menschen sind ihnen offensichtlich gleichgültig und andere Frauen sind dann am Ende der Nahrungskette. Mich erfasst regelmäßig Ekel, wenn ich so etwas mitbekomme.