In Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern soll ein funktionsfähiges Gaskraftwerk abgebaut und verschenkt werden. Ausgerechnet eines aus der Zeit vor dem Nord-Stream-Anschlag. Ausgerechnet an die Ukraine, die den Anschlag höchstwahrscheinlich beauftragte. Und ausgerechnet in einer Zeit, in der mit Steuergeldern in Deutschland neue Gaskraftwerke erbaut werden sollen.
picture alliance / dpa | Stefan Sauer
Gerade berichtet der Nordkurier, dass „Verantwortliche von Gemeinde und Industriehafen Lubmin …helfen“ wollen, „ein demontiertes Kraftwerk so durch den Hafen zu transportieren, dass möglichst kein großer Rummel entsteht“. Für Heimlichkeit und Konspiration bestehen auch wirklich Gründe, denn was „Verantwortliche von Gemeinde und Industriehafen Lubmin“ vorhaben, ist nichts Geringeres als ein Politthriller.
Im Hafen von Lubmin wird ein Kraftwerk von der Industriekraftwerk Greifswald GmbH betrieben. Einer der beiden Gesellschafter der Industriekraftwerk Greifswald GmbH soll die SEFE Securing Energy for Europe GmbH sein, die wiederum dem deutschen Staat gehört. Jedenfalls berichtete der NDR: „Der Betreiber eines Kraftwerks im Lubminer Industriehafen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) will die stillgelegte Anlage an einen ukrainischen Kraftwerksbetreiber verschenken. Bis 2022 wurde mit ihr Strom produziert, um Gas zu erwärmen, das von Russland in Lubmin durch die Nord-Stream-Pipelines angelandet wurde. Alle Versuche, das Kraftwerk zu verkaufen, seien gescheitert, teilte ein Sprecher der zuständigen Sefe Energy GmbH mit. Nun solle es im Rahmen der humanitären Hilfe einem ukrainischen Kraftwerksbetreiber zur Verfügung gestellt werden und zur Aufrechterhaltung der ukrainischen Energieinfrastruktur beitragen.“ Für die wir in diesem Fall unsere abbauen.
Der Nordkurier legt indes den Finger auf die Wunde: „Das Kraftwerk, das früher über die Nord-Stream-Pipeline aus Russland kommendes Erdgas erwärmte, soll an die Ukraine verschenkt werden. Obwohl Kraftwerke hier gebraucht werden. Obwohl Kräfte in der Ukraine im Verdacht stehen, die Nord-Stream-Leitungen … schwer beschädigt zu haben.“
Offensichtlich ist man sich in Lubmin der Tragweite der Handlungen bewusst, denn Bürgermeister Axel Vogt warnt in einem Brief, der dem Nordkurier vorliegt, dass dieses Geschenk an die Ukraine „politisch instrumentalisiert“ werden könnte, denn laut Feststellung des Bundesgerichtshofes ist die Sprengung der Nord-Stream-Leitungen „höchstwahrscheinlich im Auftrag des Staates Ukraine“ erfolgt.
TE berichtete bereits über das Urteil des BGH, das auch dem Lubminer Bürgermeister vorliegt. Der BGH stellte zur Sprengung von Nord Stream fest: „Dem Beschuldigten, der Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte war, kam die Aufgabe zu, die Aktivitäten zu koordinieren und die Mannschaft anzuführen. Hochwahrscheinlich waren er und die Mitbeteiligten in fremdstaatlichem Auftrag tätig. Nach dem Befestigen der Sprengsätze an drei Rohrleitungen der beiden mit russischem Erdgas befüllten, in der Russischen Föderation beginnenden und in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) endenden Gaspipelines begaben sich die Besatzungsmitglieder mit der Yacht zurück nach Rügen, wo der Beschuldigte das Schiff verließ und am 23. September 2022 von einem Fahrer zurück in die Ukraine gebracht wurde.“
Minutiös listet der Bundesgerichtshof Beweise und Indizien auf und kommt zu dem Schluss: „Zum anderen spricht die in Betracht kommende Motivlage für eine staatliche Steuerung des Geschehens: Ziel der Tat war es offensichtlich, Gaslieferungen Russlands an die Bundesrepublik Deutschland durch einen Sabotageakt zumindest langfristig zu unterbinden. Damit ist anzunehmen, dass mit der Tat ein primär politisches Ziel verfolgt wurde.“
Der Bundesgerichtshof geht in seinem Beschluss noch weiter: „Entgegen den dortigen Ausführungen war der Sabotageakt unter der Annahme, dass er von staatlichen Stellen der Ukraine initiiert und gesteuert wurde, nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand nicht als legale Schädigungshandlung der Ukraine im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation von Völkerrechts wegen gerechtfertigt.“ Der Bundesgerichtshof nimmt an, dass der Angriff auf Deutschlands Erdölversorgung „von staatlichen Stellen der Ukraine initiiert und gesteuert wurde“.
Und kommt zu dem Schluss: „Denn der Ausfall erheblicher Gaslieferungen führte zu einer (zeitweiligen) Verknappung dieses sowohl für die Wirtschaft als auch für Privathaushalte zentralen Energieträgers; es waren deutliche Preissteigerungen und negative Auswirkungen für die Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik und die Grundversorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Mengen von Wärme und Elektrizität zu besorgen. Damit eng verbunden war die Gefahr einer Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung, in der Bundesrepublik vor den Folgen gewaltsamer Einwirkungen, hier auf Infrastruktureinrichtungen mit direktem Bezug zu Deutschland und die Energieversorgung der dort lebenden Menschen, geschützt zu sein.“
Vogt und seine Mitstreiter wissen, dass der Bundesgerichtshof annimmt, staatliche Stellen der Ukraine haben den Angriff auf Deutschlands kritische Infrastruktur initiiert, wissen, dass staatliche Stellen der Ukraine billigend in Kauf genommen haben, dass den Bürgern des Verbündeten, der ihn am stärksten unterstützt, deutliche Preissteigerungen ins Haus standen, vor allem aber die Grundversorgung der Bevölkerung mit „ausreichenden Mengen von Wärme und Elektrizität“ in Frage gestellt wurde. „Bei der tatbetroffenen Pipeline ‚Nord-Stream 1‘ handelte es sich angesichts der Menge des durch sie importierten Erdgases zum Tatzeitpunkt um eine für die Energieversorgung Deutschlands wesentliche Infrastruktureinrichtung. Die Sabotageakte bedeuteten eine Gefährdung der Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit Energie und berührten die innere Sicherheit der Bundesrepublik.“
Aufgrund dieses Sabotageaktes rechnet sich auch für die Kraftwerksbetreiber der Betrieb des Kraftwerkes nicht mehr. Und weil sich der Betrieb des Kraftwerkes nicht mehr lohnt, will man das Kraftwerk ausgerechnet denen schenken, in dessen Auftrag höchstwahrscheinlich der Angriff erfolgte.
Nikolaus Kramer von der AfD kritisiert: „Diese Anlage sollte der Energiesicherheit unseres Landes dienen. Ein Schlag ins Gesicht für unsere Bürger.“
Und nicht nur der Bürger. Der EEG-Irrsinn führt dazu, dass Deutschland als Back-up Kraftwerke benötigt. Da aus Gründen ideologischer Verblendung für Deutschland nur Gaskraftwerke dafür in Frage kommen, wurde ausgerechnet, dass Deutschland circa 50 Gaskraftwerke benötigt. Der Bau von circa 10 Kraftwerken soll ausgeschrieben werden. Der Betrieb von Gaskraftwerken ist nicht nur in Lubmin, sondern in der ganzen Bundesrepublik unrentabel, weil die begrenzte zeitliche Nutzung bei gleichzeitigem Stand-by weder den Bau der Kraftwerke amortisiert noch den Unterhalt finanziert. Deshalb hatte schon Habeck wie auch Katherina Reiche daran gearbeitet, Bau und Unterhalt von Gaskraftwerken zu subventionieren.
In einer Zeit, in der mit Steuergeldern neue Gaskraftwerke erbaut werden sollen, verschenkt man in Lubmin ein Kraftwerk – und dann noch an die Ukraine.


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