Sachsens Verwaltung in AfD-Panik

Die CDU-SPD-Minderheitsregierung kennt im Kampf um die eigene Macht keine Grenzen mehr. Sie erklärt AfD-Anhänger pauschal zum Sicherheitsrisiko – und kehrt die Beweislast um. Erich Mielke hätte es nicht besser machen können.

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Innenminister Armin Schuster (beide CDU), Berlin, 21.11.2025

Auf dem Papier ist Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Christdemokrat. In der Wirklichkeit war seine Politik schon bisher wenig christlich. Genauer: eigentlich gar nicht.

Jetzt entfernt sie sich zunehmend auch vom Adjektiv „demokratisch“.

In Kretschmers Sachsenreich muss man nun gar nicht mehr Mitglied der „Alternative für Deutschland“ sein, um elementarer Bürgerrechte verlustig zu gehen. Es reicht, wenn man zum Beispiel zweimal eine AfD-Veranstaltung besucht.

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Wer das tut, den darf das Landratsamt grundsätzlich und ohne weitere Prüfung als „Unterstützer“ der AfD einordnen. Für Jäger und Sportschützen hat das schwere Konsequenzen: Sie gelten dann automatisch als „nicht zuverlässig“ im Sinne des Waffengesetzes und müssen sowohl ihre legalen Waffen als auch ihren Jagdschein abgeben.

Legale politische Meinungsbildung führt zur Aberkennung von Bürgerrechten.

Möglich macht das ein interner Erlass des sächsischen Innenministeriums aus dem Sommer 2025, der erst jetzt dank einer exklusiven Recherche der „Berliner Zeitung“ öffentlich wurde. Auf 16 Seiten geht es um die „waffenrechtliche Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“.

Im Kern geht es darum, dass dem genannten Personenkreis pauschal, also ohne Einzelfallprüfung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit grundsätzlich abgesprochen wird. Nicht nur die Zugehörigkeit als Mitglied, sondern schon die bloße Nähe zu einer legalen Partei wird pauschal als Risiko definiert.

Das ist in der deutschen Verwaltungsgeschichte ein bisher einmaliger Vorgang.

Rechtsstaat wird mit Füßen getreten

Das Innenministerium bestätigt den Erlass, hält ihn aber unter Verschluss. „Internes Schriftstück“, heißt es knapp. Wer den Text liest, versteht sofort, warum die schwarz-rote Minderheitsregierung in Dresden ihn lieber nicht öffentlich diskutieren will.

Der Erlass erfindet eine bisher beispiellose juristische Konstruktion. Demnach gelten Mitglieder und „Unterstützer“ der AfD grundsätzlich als nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechts. Als „Unterstützung“ gilt jedes Verhalten, das „in irgendeiner Weise vorteilhaft“ für die Partei ist. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um Funktionäre oder Kandidaten, sondern auch um jeden, der „wiederholt“ Veranstaltungen besucht.

Zweimal auf einem AfD-Infoabend – zack, schon ist man ein Fall für die Behörde.

Mit Rechtsstaatlichkeit hält sich Kretschmers Bündnis aus Schwarzen und Roten dabei nicht lange auf. Ein klarer Beweis ist nicht nötig, ein „tatsachenbegründeter Verdacht“ genügt.

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Der Erlass kehrt, ohne gesetzliche Grundlage, dann auch gleich noch die Beweislast um: Mitglieder und „Unterstützer“ der AfD gelten grundsätzlich als nicht zuverlässig – es sei denn, die Betroffenen können das Gegenteil beweisen. Nicht der Staat muss beweisen, dass ein Bürger gefährlich ist. Der Bürger muss beweisen, dass er ungefährlich ist.

Es ist die Perversion des Rechtsstaats.

Zum Beweis der eigenen Ungefährlichkeit reicht ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis nicht mehr aus. „Das bloße straf- und waffenrechtlich ‚Nichtauffälliggewordensein‘ genügt für eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht.“ So steht es im Erlass. Wer seine Waffenbesitzkarte (WBK) behalten will, muss „konkrete Belege“ für die aktive Bekämpfung angeblich problematischer Strömungen innerhalb der AfD liefern. Selbst ausdrückliche Bekenntnisse zum Grundgesetz reichen nicht. Gefordert wird eine „unmissverständliche Distanzierung“.

Noch einmal ganz langsam zum Mitschreiben: Der Besuch einer legalen politischen Veranstaltung einer legalen Partei genügt in Sachsen, um ein staatliches Verfahren auszulösen. Nicht wegen irgendeines Fehlverhaltens des Bürgers – sondern wegen der falschen Partei.

Regierung missbraucht den Staat gegen die politische Konkurrenz

In Jägerkreisen und bei Sportschützen – traditionell eher konservativ geprägt – hat die AfD seit Jahren eine durchaus beachtliche Anhängerschaft. Hier geht es also nicht um eine kleine Randgruppe, sondern um einen relevanten Teil der legal organisierten Waffenbesitzer im Land. Für viele von ihnen ist die Jagd weit mehr als ein Hobby. Wer zum Beispiel ein Revier gepachtet hat, verbringt dort jede Woche Dutzende Stunden. Jäger haben erhebliche gesetzliche Pflichten für die Hege unserer heimischen Wildarten, für den Schutz der Wälder und für die Sicherung der Ernten.

Und genau diese Menschen stehen nun pauschal unter Generalverdacht.

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Die Behörden sollen aktiv tätig werden. Der Erlass fordert sie auf, bekannte AfD-Mitglieder und Unterstützer systematisch zu überprüfen und im Zweifel Genehmigungen zu widerrufen. Für neue Anträge gilt ein Zustimmungsvorbehalt der Landesdirektion. Ohne deren grünes Licht geht nichts mehr. Das gibt es so nirgendwo in Deutschland.

Dazu kommt eine Berichtspflicht: Alle drei (!) Monate sollen die Behörden melden, wie viele Fälle geprüft wurden, wie viele Verfahren laufen und wie oft eine WBK widerrufen wurde. Parallel wird eine zentrale Sammlung von Gerichtsentscheidungen aufgebaut. Man wappnet sich also schon für die Flut von Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Erlass absehbar produzieren wird.

In Dresden probieren CDU und SPD offenbar aus, was man sich im Kampf gegen die AfD alles leisten kann.

Sachsen als Speerspitze gegen die AfD

In anderen Bundesländern wird noch im Einzelfall geprüft, ansonsten haben meist die Gerichte das Wort:

  • Thüringen verlangt vor allem Nachberichte des Verfassungsschutzes an die Waffenbehörden, dazu gibt es Einzelfallentscheidungen auf Grundlage des Bundeswaffengesetzes.
  • In Sachsen-Anhalt gibt es sich widersprechende Gerichtsurteile: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied im April 2023, die bloße Mitgliedschaft in der AfD rechtfertige nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Trotzdem urteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg im März 2025 mehrfach in die andere Richtung.
  • Brandenburg betont ausdrücklich die Einzelfallprüfung.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gibt es Prüfaufträge, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe und politische Willenserklärungen – ohne weitergehende Verwaltungsvorschriften. Jedenfalls, soweit bekannt.

In Sachsen versuchen die Regierungsparteien dagegen erkennbar besonders aggressiv, die Staatsmacht gegen die politische Konkurrenz in Stellung zu bringen – ohne neue Gesetze, ohne lästige parlamentarische Debatte.

Legale politische Betätigung des Bürgers wird, ganz ohne Parteiverbot, als Sicherheitsrisiko für den Staat definiert. Nebenbei wird die Unschuldsvermutung gekillt und die Beweislast vom Staat an den Bürger weitergereicht. Und mit all dem schafft die Verwaltung Fakten, ohne dass der Gesetzgeber überhaupt gefragt wird.

Das Innenministerium beruft sich auf Schutzpflichten. Das ist lächerlich. Sachsens Regierung schützt nicht den Bürger vor Gefahren, sondern sich selbst vor der politischen Opposition.

In der letzten erhobenen Sonntagsfrage für Sachsen im Januar dieses Jahres kommt die AfD übrigens auf 35 Prozent. CDU und SPD haben genauso viel – zusammen, versteht sich.

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Protestwaehler
59 Minuten her

Sammeln, sammeln, sammeln, diese Parteien liefern tagtäglich die Gründe dafür warum sie selbst irgendwann verboten werden. Das man diesen Parteien keine Macht anvertrauen kann und deshalb besser aus dem Verkehr gezogen werden sollten, an der Beweislast arbeiten sie Tag für Tag.