Sachsens Verwaltung in AfD-Panik

Die CDU-SPD-Minderheitsregierung kennt im Kampf um die eigene Macht keine Grenzen mehr. Sie erklärt AfD-Anhänger pauschal zum Sicherheitsrisiko – und kehrt die Beweislast um. Erich Mielke hätte es nicht besser machen können.

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Innenminister Armin Schuster (beide CDU), Berlin, 21.11.2025

Auf dem Papier ist Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Christdemokrat. In der Wirklichkeit war seine Politik schon bisher wenig christlich. Genauer: eigentlich gar nicht.

Jetzt entfernt sie sich zunehmend auch vom Adjektiv „demokratisch“.

In Kretschmers Sachsenreich muss man nun gar nicht mehr Mitglied der „Alternative für Deutschland“ sein, um elementarer Bürgerrechte verlustig zu gehen. Es reicht, wenn man zum Beispiel zweimal eine AfD-Veranstaltung besucht.

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Wer das tut, den darf das Landratsamt grundsätzlich und ohne weitere Prüfung als „Unterstützer“ der AfD einordnen. Für Jäger und Sportschützen hat das schwere Konsequenzen: Sie gelten dann automatisch als „nicht zuverlässig“ im Sinne des Waffengesetzes und müssen sowohl ihre legalen Waffen als auch ihren Jagdschein abgeben.

Legale politische Meinungsbildung führt zur Aberkennung von Bürgerrechten.

Möglich macht das ein interner Erlass des sächsischen Innenministeriums aus dem Sommer 2025, der erst jetzt dank einer exklusiven Recherche der „Berliner Zeitung“ öffentlich wurde. Auf 16 Seiten geht es um die „waffenrechtliche Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“.

Im Kern geht es darum, dass dem genannten Personenkreis pauschal, also ohne Einzelfallprüfung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit grundsätzlich abgesprochen wird. Nicht nur die Zugehörigkeit als Mitglied, sondern schon die bloße Nähe zu einer legalen Partei wird pauschal als Risiko definiert.

Das ist in der deutschen Verwaltungsgeschichte ein bisher einmaliger Vorgang.

Rechtsstaat wird mit Füßen getreten

Das Innenministerium bestätigt den Erlass, hält ihn aber unter Verschluss. „Internes Schriftstück“, heißt es knapp. Wer den Text liest, versteht sofort, warum die schwarz-rote Minderheitsregierung in Dresden ihn lieber nicht öffentlich diskutieren will.

Der Erlass erfindet eine bisher beispiellose juristische Konstruktion. Demnach gelten Mitglieder und „Unterstützer“ der AfD grundsätzlich als nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechts. Als „Unterstützung“ gilt jedes Verhalten, das „in irgendeiner Weise vorteilhaft“ für die Partei ist. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um Funktionäre oder Kandidaten, sondern auch um jeden, der „wiederholt“ Veranstaltungen besucht.

Zweimal auf einem AfD-Infoabend – zack, schon ist man ein Fall für die Behörde.

Mit Rechtsstaatlichkeit hält sich Kretschmers Bündnis aus Schwarzen und Roten dabei nicht lange auf. Ein klarer Beweis ist nicht nötig, ein „tatsachenbegründeter Verdacht“ genügt.

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Der Erlass kehrt, ohne gesetzliche Grundlage, dann auch gleich noch die Beweislast um: Mitglieder und „Unterstützer“ der AfD gelten grundsätzlich als nicht zuverlässig – es sei denn, die Betroffenen können das Gegenteil beweisen. Nicht der Staat muss beweisen, dass ein Bürger gefährlich ist. Der Bürger muss beweisen, dass er ungefährlich ist.

Es ist die Perversion des Rechtsstaats.

Zum Beweis der eigenen Ungefährlichkeit reicht ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis nicht mehr aus. „Das bloße straf- und waffenrechtlich ‚Nichtauffälliggewordensein‘ genügt für eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht.“ So steht es im Erlass. Wer seine Waffenbesitzkarte (WBK) behalten will, muss „konkrete Belege“ für die aktive Bekämpfung angeblich problematischer Strömungen innerhalb der AfD liefern. Selbst ausdrückliche Bekenntnisse zum Grundgesetz reichen nicht. Gefordert wird eine „unmissverständliche Distanzierung“.

Noch einmal ganz langsam zum Mitschreiben: Der Besuch einer legalen politischen Veranstaltung einer legalen Partei genügt in Sachsen, um ein staatliches Verfahren auszulösen. Nicht wegen irgendeines Fehlverhaltens des Bürgers – sondern wegen der falschen Partei.

Regierung missbraucht den Staat gegen die politische Konkurrenz

In Jägerkreisen und bei Sportschützen – traditionell eher konservativ geprägt – hat die AfD seit Jahren eine durchaus beachtliche Anhängerschaft. Hier geht es also nicht um eine kleine Randgruppe, sondern um einen relevanten Teil der legal organisierten Waffenbesitzer im Land. Für viele von ihnen ist die Jagd weit mehr als ein Hobby. Wer zum Beispiel ein Revier gepachtet hat, verbringt dort jede Woche Dutzende Stunden. Jäger haben erhebliche gesetzliche Pflichten für die Hege unserer heimischen Wildarten, für den Schutz der Wälder und für die Sicherung der Ernten.

Und genau diese Menschen stehen nun pauschal unter Generalverdacht.

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Die Behörden sollen aktiv tätig werden. Der Erlass fordert sie auf, bekannte AfD-Mitglieder und Unterstützer systematisch zu überprüfen und im Zweifel Genehmigungen zu widerrufen. Für neue Anträge gilt ein Zustimmungsvorbehalt der Landesdirektion. Ohne deren grünes Licht geht nichts mehr. Das gibt es so nirgendwo in Deutschland.

Dazu kommt eine Berichtspflicht: Alle drei (!) Monate sollen die Behörden melden, wie viele Fälle geprüft wurden, wie viele Verfahren laufen und wie oft eine WBK widerrufen wurde. Parallel wird eine zentrale Sammlung von Gerichtsentscheidungen aufgebaut. Man wappnet sich also schon für die Flut von Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Erlass absehbar produzieren wird.

In Dresden probieren CDU und SPD offenbar aus, was man sich im Kampf gegen die AfD alles leisten kann.

Sachsen als Speerspitze gegen die AfD

In anderen Bundesländern wird noch im Einzelfall geprüft, ansonsten haben meist die Gerichte das Wort:

  • Thüringen verlangt vor allem Nachberichte des Verfassungsschutzes an die Waffenbehörden, dazu gibt es Einzelfallentscheidungen auf Grundlage des Bundeswaffengesetzes.
  • In Sachsen-Anhalt gibt es sich widersprechende Gerichtsurteile: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied im April 2023, die bloße Mitgliedschaft in der AfD rechtfertige nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Trotzdem urteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg im März 2025 mehrfach in die andere Richtung.
  • Brandenburg betont ausdrücklich die Einzelfallprüfung.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gibt es Prüfaufträge, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe und politische Willenserklärungen – ohne weitergehende Verwaltungsvorschriften. Jedenfalls, soweit bekannt.

In Sachsen versuchen die Regierungsparteien dagegen erkennbar besonders aggressiv, die Staatsmacht gegen die politische Konkurrenz in Stellung zu bringen – ohne neue Gesetze, ohne lästige parlamentarische Debatte.

Legale politische Betätigung des Bürgers wird, ganz ohne Parteiverbot, als Sicherheitsrisiko für den Staat definiert. Nebenbei wird die Unschuldsvermutung gekillt und die Beweislast vom Staat an den Bürger weitergereicht. Und mit all dem schafft die Verwaltung Fakten, ohne dass der Gesetzgeber überhaupt gefragt wird.

Das Innenministerium beruft sich auf Schutzpflichten. Das ist lächerlich. Sachsens Regierung schützt nicht den Bürger vor Gefahren, sondern sich selbst vor der politischen Opposition.

In der letzten erhobenen Sonntagsfrage für Sachsen im Januar dieses Jahres kommt die AfD übrigens auf 35 Prozent. CDU und SPD haben genauso viel – zusammen, versteht sich.

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Kommentare ( 30 )

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na sowas
22 Minuten her

Leider gibt es immer noch „Leute“, die käuflich sind und für ein paar Moneten, die Bagage, in der Rolle als Leibwächter beschützt. Gäbe es diese nicht mehr, müssten diese Herrschaften, anständiges Verhalten zeigen bzw. sich am Riemen reißen

Karl Schmidt
26 Minuten her

Warum dürfen denn dann CDU-Anhänger oder Besuchs-Wiederholungstäter dieser dubiosen Organisation, die aus unerfindlichen Gründen die Nähe zu dieser demokratiezersetzenden Partei suchen, ihre Waffen behalten? Es ist immerhin eine Organisation, die Behörden missbraucht, damit sie Unrecht in eine rechtliche Hülle zwängen. Die CDU scheint mir eine skrupellose und äußerst gefährlicher Zusammenschluss politisch Verirrter geworden zu sein, die daran arbeiten, Grundrechte abzuschaffen, politische Buntheit zu bekämpfen und Wahlen zu manipulieren, indem sie die Opposition unter dem Tarnschild behördlichen Handelns grundlos stigmatisiert.

pcn
27 Minuten her

Das ist gegen die Verfassung. Das ist ein Schlag gegen die Verfassung, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eigentlich sofort zu einem Verbot der CDU und SPD auf Landesebene Sachsen führten müsste – aber Deutschland verabschiedet sich offenbar gerade von jeder Rechtsstaatlichkeit.

Jan Usko
36 Minuten her

Feinde der Demokratie wissen schon, warum sie oftmals Geheimpläne schmieden…

ralf12
40 Minuten her

Da seh ich eine Lücke in der Polizeiarbeit. Wie kann denn jemand ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis bekommen, wenn er 2x eine AfD (lt. Verfassungsschutz gesichert rechtsextrem) Veranstaltung besucht hat. Soweit mir bekannt, reicht ein zur Anzeige gebrachter Ladendiebstahl aus, dass es dieses Führungszeugnis so nicht mehr gibt. Sachsen ist ja Vorreiter in Sachen „UnsereDemokratie“. Schließlich stützt sich der Innenminister auf seine SA..wollte sagen AntiFa. Mal im Ernst, es reicht. Können sich diese Brandmauerfaschisten alles erlauben? Wie bekommen die eigentlich mit, wer auf einer AfD Veranstaltung war? Haben die genügend IM’s, die brav an der Meldestelle Meldung machen? Ekelhaft, was aus… Mehr

Raul Gutmann
42 Minuten her

Möglicherweise bewältigte die Judikation des „Dritten Reiches“ die totale Niederlage des 8. Mai 1945 vor allem deshalb recht geschmeidig, weil die bis dato herrschenden Nationalsozialisten sich grundsätzlich an bestehende Gesetze hielten.
Sollte es wider Erwarten erneut zu einem Systemwechsel kommen, sollte die politische wie juristische Verwaltung samt Rechtssprechung nicht auf ähnliche historische Gnade wetten.

J.Thielemann
46 Minuten her

Alle drei (!) Monate sollen die Behörden melden, wie viele Fälle geprüft wurden, wie viele Verfahren laufen und wie oft eine WBK widerrufen wurde… Na ja, mit irgendwas müssen die ganzen Verwaltungsstellen, die in den letzten Jahren zusätzlich geschaffen wurden, ja beschäftigt werden. Steigert ja auch das Bruttoinlandsprodukt. Und kompensiert somit supere wegfallende Industriearbeitsplätze. Diese Strategie wird wohl weiterverfolgt werden. Da die Leute, die in welcher Verwaltung auch immer arbeiten, eher nicht mit Mindestlohn nach Hause gehen, sprudeln ja dann die Steuereinahmen besser wie jemals. Verwaltungsarbeitsplätze haben auch noch andere Vorteile. Nix Lieferkettengesetz. Keine bergbautechnischen Rohstoffe. Keine pöse Energie, die… Mehr

Kraichgau
47 Minuten her

ich kenn das von Liederabenden,irgendwo im Hintergrund steht einer vom „Amt“ und zählt die Leute mit…..so wird dann auch der zweimalige Besuch dokumentiert werden.
Dieser Staat ist definitiv am Ende

GermanMichel
49 Minuten her

Ein Spruch hat sich definitiv bewahrheitet:

„Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie zwingen immer dreister zu lügen“.

Leider wurde dabei nicht bedacht, dass während diesem Prozess die Leute immer dümmer, tribaler, radikaler werden und der positive Effekt des ganzen fast völlig verpufft.

Dumme, ideologisierte Opportunisten denken nur in den Kategorien „nützt uns“, „schadet den anderen“. Gut, schlecht, wahr, falsch spielen keine Rolle.

Obwohl das System so langsam DDR Niveau erreicht findet sich immer noch eine Mehrheit dafür.

Lotus
52 Minuten her

Und auch hier sei wieder Grundgesetz Art. 3 (3) zitiert: Niemand darf wegen … seiner politischen Anschauungen … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Warum dürfen UnsereDemokraten das GG einfach mit Füßen treten? Wer oder was gibt ihnen das Recht dazu? Klar, sie selbst, sie nehmen es sich einfach. Es ist lächerlich, dass jemand aufgrund von Besuchen von Veranstaltungen einer zugelassenen (!) und demokratisch gewählten (!) Partei als Extremist eingestuft wird. So was dürfte vor keinem Gericht bestand haben, dieses Land ist völlig entgleist.

Last edited 51 Minuten her by Lotus