Wenige Tage vor der Konstituierung der neuen Bundesregierung teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, die AfD mit sofortiger Wirkung als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Diese Entscheidung kam nicht überraschend, aber sie könnte zu einem zentralen Baustein werden, um die liberale Demokratie durch einen autoritären Staat zu ersetzen.

Am 2. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz eine dürre Pressemeldung mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis dieses Landes. Das Datum muss man sich merken, weil es den Abschied vom liberalen Rechtsstaat und den Übergang in einen autoritären Staat bedeuten kann. Dort heißt es mit schlichten Worten, die AfD werde „seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Grundlage ist ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten genanntes Elaborat. Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis sei „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, so heißt es da. Es ziele „darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“. Nun soll es hier nicht primär um den vom Verfassungsschutz bemühten „ethnisch-abstammungsgemäßen Volksbegriff“ gehen.
Nach der Logik des Geheimdienstes war nämlich das bis zum Jahr 2000 geltende Staatsangehörigkeitsrecht rechtsextremistisch, weil es die deutsche Staatsangehörigkeit ausschließlich an der Abstammung orientierte. Diese Ausschließlichkeit des „ius sanguinis“ wurde damals mit guten Gründen kritisiert und schließlich in der ersten rot-grünen Koalition reformiert. Als Beleg kann man auf das Bundesinnenministerium hinweisen.
Ausgrenzendes Volksverständnis, aber beim Verfassungsschutz
Es war allerdings bis zum Jahr 2000 niemand auf die Idee gekommen, das bis dahin geltende Staatsangehörigkeitsrecht als „rechtsextremistisch“ einzustufen. Damit wären alle Bundeskanzler und die verantwortlichen Bundesinnenminister nachträglich wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen aus der Ahnengalerie deutscher Demokraten zu entfernen. Zudem regele jeder Staat, so das Innenministerium, „nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und in dessen Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen seine Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht“. Das ist sinnvoll, weil etwa das israelische Staatsangehörigkeitsrecht auf dem bis zum Jahr 2000 auch in Deutschland geltenden „ius sanguinis“ beruht.
Die politischen Ethnologen beim Verfassungsschutz können sich darüber bei der Bundeszentrale für politische Bildung informieren. Sie werden aber sicherlich darauf verzichten, Juden wegen ihres „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis“ als Verdachtsfall zu bewerten. Es ist auch keine Frage, dass sich aus der politischen Forderung nach einer Rückkehr zum alten Staatsbürgerschaftsrecht keine verfassungsfeindliche Gesinnung konstruieren ließe. Sie gäbe es nur dann, wenn das neu eingeführte Staatsangehörigkeitsrecht gleichzeitig den Entzug der Staatsangehörigkeit für alle seit dem 1. Januar 2000 eingebürgerten Deutschen bedeuten sollte. Zum Leidwesen der Verfassungsschützer gibt es dafür allerdings in der Programmatik der AfD keine Hinweise. Weshalb sie es mit einem Konvolut aus vermeintlich verfassungsfeindlicher Rhetorik von AfD-Mitgliedern versuchen, denen es aber an einer logischen Begründung fehlt, wie Andreas Rosenfelder in der Welt deutlich macht.
Die geistigen Verrenkungen der historisch-kulturell zweifellos sehr deutschen politischen Ethnologen schildert der Publizist Mathias Brodkorb in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien“. Es ist hiermit zur Lektüre empfohlen. Es ist auch offen, ob dieses Elaborat des Verfassungsschutzes zu einem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen wird. Der AfD ist weder programmatisch noch organisatorisch eine verfassungsfeindliche Ausrichtung nachzuweisen. Ansonsten hätte es diesen Nachweis längst gegeben. Dafür bräuchte man auch keine tausend Seiten in einem Gutachten, sondern es reichten zehn. Gravierender ist die politische Funktion dieser Kategorisierung der AfD als gesichert rechtsextremistisch.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz schildert das in seiner Pressemitteilung mit hinreichender Deutlichkeit: „Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden.“
Denn das ist das eigentliche Ziel dieser Verlautbarung: der kontinuierlichen Agitation gegen AfD-Mitglieder und ihre Wähler eine vom Staat dekretierte politische Grundlage zu geben. Es geht sogar noch weiter, weil diese zugleich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung ermöglichen soll. Der WDR-Journalist Georg Restle hat das sofort verstanden. Es sei eine Entscheidung, die Folgen haben müsse, auch für den ÖRR. Eine „Gleichbehandlung“ von Rechtsextremisten verstoße gegen den Programmauftrag. Verfassungsfeinden dürfe keine Bühne gegeben werden. Und zwar „nicht in Talks, nicht in der Tagesschau“. Dieser rechtsstaatlichen Selbstverständlichkeit einer rechtlichen Gleichbehandlung aller Staatsbürger wird damit die Grundlage entzogen.
Politisierung des sozialen und gesellschaftlichen Lebens
Denn sie wird das gesamte gesellschaftliche Leben betreffen. Warum soll man den Unterstützern und Anhängern einer „gesichert rechtsextremistischen“ Partei noch ein Bankkonto gewähren, ihnen ein Hotelzimmer, eine Wohnung oder ein Büro vermieten? Dürfen sie sich noch in unpolitischen Einrichtungen wie dem THW oder in Freiwilligen Feuerwehren engagieren? Dürfen sie noch einen Arbeitsplatz haben, wenn sie sich nicht regelkonform äußern, selbst wenn es sich noch nicht einmal um strafbare Meinungsäußerungen handelt? Wie der Staat in den vergangenen Jahren die Strafbarkeit von Meinungsäußerungen verschärft hat, ist bekannt.
Die soziale Funktion besteht nicht darin, den „gesichert rechtsextremen“ Personen den Zugang zur Gesellschaft gesetzlich zu verbieten, zu einem solchen offenen Verfassungsbruch wird es nicht kommen. Vielmehr soll eine gesellschaftliche Atmosphäre erzeugt werden, die jeden Staatsbürger zu einem Sympathisanten von Rechtsextremisten macht, die das staatlich verhängte Ausgrenzungsgebot ignorieren, etwa weil sie politische Positionen teilen sollten. Es geht um die Konstruktion einer Kontaktschuld, um auf den Staatsbürger eine einschüchternde Wirkung auszuüben. Das soziale und gesellschaftliche Leben wird vom Staat politisiert, um auf diese Weise konformes Verhalten zu erzwingen. Diesen Mechanismus gibt es schon heute, wie die zahllosen Umfragen belegen, wo Bürger ihre Angst vor den Folgen einer freien Meinungsäußerung ausdrücken.
Es wird gleichzeitig eine rechtliche Grauzone erzeugt, die die Möglichkeit strafbaren Handelns im Ungewissen lässt. Niemand weiß mehr, was strafbar ist und was nicht. Der Verfassungsschutz öffnet mit seiner Einschätzung der Willkür alle rechtlichen Türen. Warum sollen solche Bewertungen nicht auch im Zivilrecht umgesetzt werden, etwa um Vermieter ein Sonderkündigungsrecht gegen Sympathisanten einer „gesichert rechtsextremistischen“ Partei zuzubilligen? Muss man als Privatperson tolerieren, was der Staat per Dekret für intolerabel hält?
Weg in einen autoritären Staat
Die politische Begründung liest sich in der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes so: „Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis.“ Tatsächlich praktiziert der Staat das, was er der AfD unterstellt.
Jeder Leser muss sich nur vorstellen, der Staat könnte das mit einer anderen ideologischen Begründung praktizieren, um schließlich die Linke, die Grünen und die SPD als „gesichert linksextrem“ zu kategorisieren. Es wäre in gleicher Weise als Weg in einen autoritären Staat zu beurteilen. Deshalb kommt es nicht auf die inhaltlichen Begründungen wie den über den Volksbegriff an, sondern um den funktionalen Kern liberaler Demokratien. Sie schützen nicht den Staat vor dem Bürger, sondern mit einer Verfassung den Bürger vor dem Machtmissbrauch des Staates.
Allein deshalb darf der Staat über das Gewaltmonopol verfügen, weil ihm damit klare Grenzen gesetzt werden. Der Verfassungsschutz schützt somit nicht die Verfassung, sondern erschüttert die liberale Demokratie in ihren Grundfesten. Allerdings ist der Verfassungsschutz nicht die Ursache, sondern das Symptom dieser Krise liberaler Demokratien. Er dokumentiert, wie der normative Kern unserer Staatsordnung verloren gegangen ist. Er droht zu einer bloßen organisatorischen Hülle zu werden, die sich noch Rechtsstaat nennt, aber nichts mehr von ihm übriglassen wird. Insofern müssen die Staatsbürger jetzt die Verfassung vor den Verfassungsschützern schützen, um nicht in einem autoritären Staat zu landen, der uns allen die Grundrechte raubt.
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Tja, leider sind unsere „echten“ demokratischen Wähler wohl zu dumm um das zu begreifen. Das man es nicht einmal für nötig hält dieses „Gutachten“ zu veröffentlichen und als geheim einzustufen, sagt alles über den Zustand „Unserer Demokratie“ aus. Es ist zudem „nur“ eine Einschätzung einer Behörde. Trotzdem ist sowohl in großen Teilen der Öffentlichkeit und bei den „echten“ demokratischen Politikern bereits das Urteil gefällt worden. Was will man aber auch erwarten, in einem Land in dem das Lügen und betrügen der Wähler Verfassungskonform ist. In einem Land, in dem auch die größten Lügner sich problemlos in höchste Ämter schwindeln können.… Mehr
Ein sehr treffender Artikel von Herr Lübberding mit punktgenauer Landung. Das scheint jetzt wirklich eine entscheidende Zäsur zu sein.
Das ist nun „unsere“ Demokratie. Die Version einer Demokratie könnt ihr „wahren“ Demokraten euch dahin schlieben, wo die Sonne nie scheint.
Wie heisst es so schön:
Demokratie ist wenn zwei Füchse und ein Hase über das Abendessen abstimmen. Freiheit ist wenn der Hase die Wahl mit einer Schrotflinte anfechten kann.
Deutschland ist derart in einem jämmerlichen Zustand, wirtschaftlich, finanziell. Eine Gesellschaft, die mit dem „Haldenwangpamphlet“ irreversibel gespalten wurde. Abseits davon die ruinierte Sicherheit, der man die Bürger durch inkompatibler Kulturen mit islamistischer Prägung skrupellos aussetzt, und die man Gefahr laufen lässt von islamistischen Massenmördern abgeschlachtet zu werden, und ebenso von solchen mit kranken Hirnen aus Afghanistan, Syrien und anderen Steinzeitkulturen, dass das Land nur noch durch Tyrannei eines perversen Regimes zu regieren ist. Eine politische Betrachtung und Erwähnung besitzt das erbärmliche Land nur noch insofern, wenn im Weißen Haus dieses ‚Shithole-phenomenon‘ Entsetzen auslöst. Den Deutschen bleibt nur noch die Hoffnung,… Mehr
Es knarzt überall im politischen Gebälke, auch in den USA. Die Bürger im Land der freien haben letzthin viele ihrer Freiheiten verloren. Ob das Rennen um die Freiheit funktionieren wird, ist noch nicht gewiss. Da Wähler und Politiker in der heutigen Zeit gleichermassen mit der Erinnerungs- und Aufmerksamkeitsspanne einer Fruchtfliege ausgestattet sind, befürchte ich allgemeinen Unmut, bei jeder schnell vollzogenen Veränderung. Hätte Trump mit den Erfahrungen, welche er in der ersten Amtszeit getätigt hat (Verrat, Insubordination und bürokratischer, sowie politischer Wiederstand) und seinem jetzigen Team in die erste Amtszeit starten können, die Situation wäre bei weitem eine andere gewesen. Ich… Mehr
Wo keine Verfassung existiert, da ist auch jeder „VS“ fehl am Platz
Verfassungsschützer als Gefahr für die liberale Demokratie
Vom Verfassungsschutz (und dazu gehört auch das Bundesverfassungsgericht) würde man erwarten, daß dieser die Verfassung schützt.
Einen Putsch von oben scheint aber möglich zu sein oder gibt es niemand, der hiergegen etwas unternimmt?
Die Väter des Grundgesetzes hätten nie gedacht, daß solches einmal möglich ist.
Verfassungsfeinden dürfe keine Bühne gegeben werden.
Die talkshows im TV hätten keine Experten, die dem Volk erzählen wie „unsere“ Demokratie auszusehen hat.
Die 4 200 wohlbesoldeten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind durch das Innenministerium weisunsgebunden .Faeser , ab jetzt Dorindt haben dadurch die Macht die größte Oppositionspartei ,mit antidemokratischen Mitteln ,ins Abseits zu stellen .Die ebenfalls weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften stehen bereits in den Startlöchern !
Das Grundgesetz ,unsere Verfassung ,wurde am 8.Mai 1949 aus der Taufe gehoben und nur der Zeit angepasst ,wenn es den jeweils Regierenden in den Kram passte .Man vergleiche die Bedeutung des Grundrechts auf Asyl von 1949 und Heute .Wer kam 1949 wer kommt heute ?
Verfassung und Verfassungsschutz ,in der heutigen Form ,nein danke .
Das eigentliche Ziel von Faeser und ihren „zivilgesellschaftlichen“ Anhängern, die ihr kafkaeskes Vorgehen jetzt kritiklos und begeistert beklatschen, haben Sie, Herr Lübberding, ausgezeichnet auf den Punkt gebracht: Es läuft auf die Etablierung eines unberechenbaren Terrorregimes in Deutschland hinaus. Die Generalprobe Corona hat hier ja nahezu reibungslos funktioniert. Seitdem die deutsche Politik nicht mehr von Menschen gestaltet wird, die den Zweiten Weltkrieg bewusst miterlebt haben, und auch die letzten Angehörigen der „Flakhelfergeneration“, wie Joachim Fest oder Joseph Ratzinger, abgetreten sind, ist hier wieder alles möglich.
Wann wird am Reichstagsgebäude DEM DEUTSCHEN VOLKE rausgefräst (oder heißt das gefraesert?)
Nancy Faeser hat mit ihrem Behördengutachten gegen die AfD nichts anderes gemacht, als die CDU/CSU Schach zu setzen. Ist die Union dumm genug, in diese Falle zu tappen und ein AfD-Verbot zu unterstützen, wäre der faktisch ewige Rotgrüne-Staat durchgesetzt. Denn ohne AfD bleibt die Union auf absehbare Zeit immer in der Minderheit gegen das Rotrotgrüne Lager, im Bund und in vielen Bundesländern. Die Union wird nie wieder einen Kanzler stellen und wo sie doch noch irgendwie gebraucht wird, damit es demokratisch aussieht, kastrierter Mehrheitsbeschaffer bleiben. Denn ich hoffe mal für Unionisten ganz schwer, dass sie hoffentlich nicht eine Sekunde daran… Mehr
Es ist merkwürdig, das sich die Fäser nach ihren vielen Schlechtigkeiten noch immer bester Gesundheit erfreuen kann.
Den bekloppten deutschen scheinen die vielen Anschläge durch die Fäser egal zu sein.
Ist schon ein merkwürdiges Völkchen.