Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg sitzt in Untersuchungshaft, weil er Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner beleidigt und verleumdet haben soll. Wenn der Staat gegen Regierungskritiker zu seinem schärfsten Mittel greift, steht weit mehr auf dem Spiel als die Ehre eines Politikers: die Meinungsfreiheit.
Die Bundespolizei hat vor einigen Tagen Dr. med. Paul Brandenburg auf dem Berliner Flughafen verhaftet. Er war in Begleitung seines kleinen Kindes, das er nach Berlin zurückgebracht hat. Seitdem sitzt er in Berlin in Untersuchungshaft.
Was sind die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn? Es sind keine Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Drogenhandel in großem Stil. Es geht um Meinungsäußerungen.
Berlins Bürgermeister beleidigt? Publizist Paul Brandenburg in HaftAber ob jemand eine schwierige Persönlichkeit ist und regelmäßig verbal entgleist, ist im demokratischen Rechtsstaat egal. Der Schutz der Verfassung gilt für alle, nicht nur für Sympathieträger, die von einer breiten Welle der Zustimmung getragen werden. Das ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt, den man kaum überschätzen kann.
Ende letzten Jahres soll Brandenburg den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) als „Kinderficker-Fan“ und „Pädophilie-Regenten“ bezeichnet haben. Das ist in der Tat ein heftiger, auch persönlicher Angriff – und eine Strafanzeige ist sehr nachvollziehbar. Allerdings ist hier auch der Kontext wichtig, in dem diese Äußerungen gefallen sind.
Den Hintergrund bilden zwei öffentliche Veranstaltungen in Berlin, die mit Steuergeldern gefördert wurden. An der Benefizgala #gemeinsambunt im Sommer 2025 war auch die Berliner Polizei beteiligt; die Polizeipräsidentin hatte die Schirmherrschaft übernommen. Das Problem dabei: Die in Berlin bekannte Dragqueen Jurassica Parka hatte einen Auftritt in der Moderation. Mario Olszinski, so der bürgerliche Name des Mannes in Frauenkleidern, war bereits im Oktober 2023 wegen Kinderpornografie-Delikten rechtskräftig verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Veranstaltungen liefen erneute Ermittlungen wegen ähnlicher Straftaten gegen ihn.
Der Berliner Senat und die Polizeipräsidentin verteidigten sich nach der Gala gegen Kritik mit dem Argument, die Vorstrafen seien ihnen nicht bekannt gewesen.
Meinungsfreiheit und Politikerehre
Sind die Äußerungen von Paul Brandenburg noch von der Meinungsfreiheit geschützt? Oder überschreiten sie Grenzen, die natürlich auch die Meinungsfreiheit hat? Das ist die inhaltliche Schlüsselfrage im Strafprozess gegen Paul Brandenburg.
Ganz einfach wird die Antwort nicht sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen Politiker mehr aushalten als Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Sie haben sich freiwillig in die politische Arena begeben und dort wird gekämpft, auch mit harten Bandagen. Das ist auch eine Frage der Machtbalance: Regierungspolitiker sind deutlich mächtiger als einzelne Bürger. Die Machtkritik ist das wichtigste Mittel der Bürger, sich dagegen zu behaupten. Auch wegen dieser Machtasymmetrie müssen Bürger im Staat des Grundgesetzes nicht zurückhaltend oder zimperlich sein, wenn sie Politiker kritisieren. Die Meinungsfreiheit schützt gerade auch die Freiheit, die Macht zu kritisieren.
Dabei darf die Kritik auch persönlich werden. In der Demokratie entscheiden die Wähler auch darüber, wem sie ganz persönlich Urteilskraft, Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Führungsstärke zutrauen. Trotzdem: Alles müssen sich Politiker nicht gefallen lassen. Geht es nur noch darum, einen Politiker verächtlich zu machen, völlig ohne sachlichen Grund, wird aus der legitimen Meinungsäußerung eine strafbare Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung. In anderen Zusammenhängen hat Brandenburg den Regierenden Bürgermeister auch schon mal als „menschliche Mülltonne“ bezeichnet. Das klingt schon sehr nach einer Beleidigung im strafrechtlichen Sinn. Dass die Justiz in solchen Fällen tätig wird, ist ihre klassische Aufgabe. Das ist auch im freiheitlichen Rechtsstaat kein Skandal, sondern Normalität.
U-Haft – das schärfste Schwert der Justiz
Es geht aktuell um Meinungsäußerungen, die vielleicht strafbar sind. Sicher ist das nicht. Trotzdem verhängt die Justiz Untersuchungshaft und lässt Paul Brandenburg vor den Augen seines 10-jährigen Kindes verhaften. Der echte Skandal an der Causa Brandenburg ist die Untersuchungshaft.
Gibt es im Fall Paul Brandenburg einen solchen Haftgrund? Die Berliner Justiz sagt: Paul Brandenburg sei auf der Flucht gewesen. Er würde im Ausland wohnen und sie hätte keine aktuelle Meldeadresse von ihm gehabt. Deshalb habe die Polizei zugreifen müssen. Ist das wirklich so? Die Anwälte des kritischen Publizisten schildern das anders. Er sei regelmäßig in Berlin, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen. Von Flucht könne deshalb keine Rede sein. Probleme mit einer gültigen Meldeadresse führen zur Verhaftung? Das klingt nicht nach einer Justiz, die ihre Machtmittel rechtsstaatlich maßvoll einsetzt.
Immer wieder fällt das Bundesverfassungsgericht einer nicht selten übereifrigen Justiz in den Arm. Richter und Staatsanwälte werden von Karlsruhe regelmäßig daran erinnert: Eine U-Haft muss streng verhältnismäßig sein. Sonst ist sie verfassungswidrig. Wie ist das hier im Fall Brandenburg?
Verhältnismäßig ist eine U-Haft nur dann, wenn es kein milderes Mittel gibt, mit dem die Strafverfolgung sichergestellt werden kann. Paul Brandenburg ist sicher kein Schwerverbrecher, der sich mit krimineller Energie einem Strafverfahren entziehen will. Von Fluchtplänen nach Südamerika ist nichts bekannt. Jedenfalls stellt sich sein Fall bisher so dar. Es hätte deshalb sicherlich mildere Mittel gegeben, um sicherzustellen, dass das Verfahren durchgeführt werden kann. Warum sollten eine verlässliche Zustellungsanschrift, polizeiliche Meldepflichten oder eine Kaution nicht ausreichen, um zu verhindern, dass Brandenburg sich seinem Verfahren entzieht? An der Verhältnismäßigkeit gibt es hier große Zweifel. Und das ist fatal, nicht nur für Paul Brandenburg, sondern für das Klima der Meinungsfreiheit in Deutschland.
Chilling-Effekte durch U-Haft
Harte staatliche Maßnahmen haben Chilling-Effekte. Wenn Meinungen zu Untersuchungshaft führen können, schüchtert das ein. Nicht nur den direkt Betroffenen, sondern auch alle anderen Bürger, die das mitbekommen. Wer die Regierung zu scharf kritisiert, riskiert seine Freiheit – das ist die fatale Botschaft, die in der Öffentlichkeit ankommt.
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sehen das so: Sie weisen ausdrücklich auf die Einschüchterungswirkung von strafprozessualen staatlichen Akten auf alle Bürger hin. Und sie verlangen von der Justiz, dass sie das im Blick hat, wenn sie tätig wird.
Das ist keine spekulative Theorie. Nach einer repräsentativen Allensbach-Umfrage aus dem Oktober 2025 glauben nur 46 Prozent der Bürger, dass man seine Meinung in Deutschland frei sagen kann. Für eine Demokratie, die vom freien und mutigen Diskurs lebt, ist das ein völlig indiskutabler Wert. Vor diesem Hintergrund ist der Haftbefehl der Berliner Justiz gegen Paul Brandenburg verfassungswidrig. Er schadet der Demokratie.




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Auch wenn angebliche Umstürzler jahrelang inhaftiert sind, ohne dass ein Gerichtsurteil vorliegt, ist das kein gutes Zeichen.
Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit sind unverzeilich. Aber Freiheitsentzug ohne Gerichtsurteil ist es ebenfalls. Und Freiheitsentzug bei alten Menschen, deren Chancen in unverdienter Haft zu sterben natürlich höher ist, ist doppelt verwerflich.
Nichts schützt vor dem Verlust der Demokratie, des Rechtsstaates, der Freiheit des Einzelnen.
Nee. Ist kein Alarmzeichen. Ist ein Ausrufungszeichen.
Politische Gefangene sind in UnsererDemokratie genau so alltäglich wie sie es in der DemokratischenDemokratie waren und im zwölfjährigen tausendjährigen Reich ebenfalls.