Drei Monate Portugal – bezahlt von denjenigen, die gern etwas mehr arbeiten

Drei Monate Urlaub in der Sonne, bezahlt vom Steuerzahler. Das Sächsische Landessozialgericht öffnet neue Spielräume für Bürgergeldempfänger. Die einen arbeiten mehr und zahlen noch mehr Steuern, die anderen bleiben dafür länger weg und bekommen mehr Steuergeld.

picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

„Diejenigen, die arbeiten, die fleißig sind, die sogar vielleicht bereit sind, ein bisschen mehr zu tun. Für die wird am Ende des Monats auch etwas mehr übrig bleiben.“ Das sagte der nichtregierende Bundeskanzler einer Regierung, die nicht regieren will, in einem Video, von dem er und die Propaganda-Abteilung seiner Partei glauben, es würde Optimismus und Aufbruchstimmung verbreiten.

Tatsächlich bedeutet es aber: Diejenigen, die arbeiten, die fleißig sind, die sogar vielleicht bereit sind, ein bisschen mehr zu tun. Für die wird am Ende des Monats in Zukunft noch weniger übrig bleiben, denn wir müssen denen, die nicht arbeiten, ja noch etwas mehr geben. Vor allem, wenn sie drei Monate im Ausland leben wollen.

Drei Monate Portugal auf Kosten der deutschen Steuerzahler. Also auf Kosten derer, die eventuell bereit sind, etwas mehr zu tun um dann am Monatsende etwas weniger im Geldbeutel zu haben.

Ein Bürgergeld-Empfänger hielt sich rund drei Monate in Portugal auf und bezog in dieser Zeit weiterhin Leistungen. Das zuständige Jobcenter verweigerte zunächst die Zustimmung zur Ortsabwesenheit und stellte die Zahlungen ein. Begründet wurde dies mit der bisherigen Praxis. Wer Bürgergeld erhält, muss sich in Deutschland aufhalten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und erreichbar sein. Ein längerer Auslandsaufenthalt steht dem grundsätzlich entgegen.

Der Betroffene argumentierte jedoch, dass sein Aufenthalt medizinisch notwendig gewesen sei. Er litt an einer schweren psychischen Erkrankung, und ein psychiatrisches Attest bescheinigte, dass der Aufenthalt in Portugal seiner Genesung diente. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte klar, dass der Mann seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland habe. Ausschlaggebend waren seine bestehende Wohnung, seine fortgesetzte Lebensplanung im Inland und die Absicht, nach Deutschland zurückzukehren. Der Aufenthalt im Ausland wurde damit rechtlich als vorübergehend eingeordnet. Es ist unbekannt, b die fortgesetzte Lebensplanung darin bestehen könnte, auch in Zukunft in Deutschland Bürgergeld beziehen zu können. Das Gericht hat sich dazu, soweit bekannt, nicht geäußert.

Besonders bemerkenswert ist die rechtliche Einordnung des Gerichts hinsichtlich der Dauer der Abwesenheit. Nach seiner Auffassung sieht das Gesetz keine feste zeitliche Obergrenze vor, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund kann insbesondere dann gegeben sein, wenn gesundheitliche Aspekte im Vordergrund stehen und der Aufenthalt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dient.

Damit wird ein drei Monate dauernder Auslandsaufenthalt ausdrücklich als zulässig bewertet. Vorausgesetzt, die Gründe sind nachvollziehbar und belegbar.
Auch beim Thema Erreichbarkeit setzt das Urteil neue Maßstäbe. Das Gericht stellte fest, dass die Verpflichtung zur Erreichbarkeit nicht an einen konkreten Aufenthaltsort gebunden ist. Telefon, E-Mail, Videokonferenzen oder die Weiterleitung von Post durch Dritte reichen aus, um den Anforderungen zu genügen. Damit wird die bisherige Auslegung, die faktisch eine physische Präsenz in Deutschland voraussetzte, deutlich aufgeweicht.

Entscheidend ist laut Urteil stets der Einzelfall. Jobcenter dürfen Leistungen nicht pauschal streichen, nur weil sich ein Empfänger im Ausland aufhält. Maßgeblich sind vielmehr die Gründe für die Abwesenheit, deren Nachweisbarkeit sowie die Frage, ob der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland liegt. Gesundheitliche Gründe können dabei als gleichwertig zu den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen angesehen werden, auch wenn sie dort nicht explizit aufgeführt sind.

Das Urteil markiert damit eine klare Grenze für die bisherige Verwaltungspraxis. Gleichzeitig erweitert es den Interpretationsspielraum erheblich. Denn wenn weder die Dauer der Abwesenheit fest begrenzt ist noch die physische Präsenz im Inland zwingend erforderlich erscheint, verschiebt sich der Maßstab für den Leistungsanspruch deutlich. Was bleibt, ist die Bindung an Deutschland – und die Pflicht, Gründe und Erreichbarkeit nachzuweisen. Alles andere wird zur Frage der Auslegung im Einzelfall.

Wenn man es denjenigen, die arbeiten, die fleißig sind, die sogar vielleicht bereit sind, ein bisschen mehr zu tun, so überzeugend erklärt, freuen sie sich ganz bestimmt, wenn sie am Monatsende etwas weniger – vielleicht sogar sehr viel weniger – im Geldbeutel haben.

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Kommentare ( 27 )

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Musteridiot
1 Monat her

Diese Sache ist doch einfach zu klären: wenn der Portugal-Urlaub zur Genesung wichtig war, dann kann der nun gesundete Urlauber doch jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eine Tätigkeit aufnehmen. Geschieht dies nicht, war es ein Urlaub aus privaten Gründen und er hat für die Zeit, für die er nicht zur Verfügung stand, keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Wolfgang Schuckmann
1 Monat her

Wenn man den Bericht do liest, ist eigentlich der einzige Kontrapunkt der, dass da Leute unserer Ämter drin rumrühren. Besser wäre es doch den Betroffenen ein _Kontingent als Sachbearbeiter zuzugestehen, da diese Leute doch ohne deutsche Relais zwischengeschaltet, sich viel besser verstehen. Ist wenigstens meine Vermutung. Dann läuft wenigstens dieser Aspekt der Integration Reibungsloser. Es gäbe soviel zu verbessern aber man hört nicht auf die richtigen Leute. Und Ruck Zuck sind die Kassen ganz leer und die Richtigen haben nichts davon. Unverantwortlich! Wenigstens versucht Tichys Einblick die Dinge ein bisschen einzuordnen und plausibel zu machen damit wir die neuen Dinge… Mehr

Oberlausitzerin
1 Monat her

Das stinkt tatsächlich zum Himmel!

Dr. Rehmstack
1 Monat her

Das würde mich jetzt aus aus professioneller Sicht in der Tat interessieren, welches Therapeutikum für diese psychische Erkrankung in Portugal vorhanden ist, über das wir in Deutschland nicht verfügen. Dahingehend wäre natürlich zu überlegen, ob dieser Heilungsprozess zum Beispiel auf den Seychellen nicht noch hätte deutlich beschleunigt werden können und man daher durchaus dem Arbeitnehmer (und dem attestierenden Arzt), der ja verpflichtet ist, sein möglichstes zu tun, um seine Arbeitsfähigkeit schnellstmöglichst wiederherzustellen, daraus einen Vorwurf machen könnte. Erstaunlich, dass das Gericht hierauf nicht eingegangen ist..

Manfred_Hbg
1 Monat her

Zitat 1: „Auch beim Thema Erreichbarkeit setzt das Urteil neue Maßstäbe. Das Gericht stellte fest, dass die Verpflichtung zur Erreichbarkeit nicht an einen konkreten Aufenthaltsort gebunden ist. Telefon, E-Mail, Videokonferenzen oder die Weiterleitung von Post durch Dritte reichen aus, um den Anforderungen zu genügen.“ > Mhh, teils ein büttel komisch, dieser Fall. Denn wenn doch ein ärztliches Attest vorliegt, dann ist/wäre der „kranke“ Bürgeldbezieher doch sowieso nicht arbeits- und vermittlungsfähig und somit wäre es dann doch auch egal wo er sich grad am aufhalten oder im Bett am liegen ist. UND ein weiterer Punkt: Wie bitte soll es dann ablaufen,… Mehr

Deutscher
1 Monat her

Ich war auch schon psychisch krank. Ich bin mir sicher, dass ein 1970er Mercury Cougar in meinem Fall das ideale und nachhaltigste Antidepressivum gewesen wäre. Trotzdem wollte mir die Krankenkasse diese Arznei nicht bezahlen.

Ganz ehrlich: Depression ist nicht spaßig. Gute Behandlungen sind wichtig. Genau deshalb sollte man den Bogen nicht überspannen.

Last edited 1 Monat her by Deutscher
Buck Fiden
1 Monat her

Wenn wir brürgergeldempfangenden Ukrainern sechs Monate Heimaturlaub zugestehen oder bürgerkriegstraumatisierten Syrern Familienheimflüge nicht unter drei Monaten zugestehen, dann soll es dem Mann da in Portugal gut gehen.
Wenn wir Hunderttausende, die nicht „eingezahlt“ haben, krankenversichern und für´s Nichtstun alimentieren können, dann ist so ein Portugal – Urlauber eine zu vernachlässigende Grösse!
Davon ab: Soll er wie doof zuhause rumsitzen und auf ein Jobangebot warten, was nicht kommt?

Oberlausitzerin
1 Monat her
Antworten an  Buck Fiden

Er soll nicht auf ein Jobangebot warten, sondern sich selbst was suchen. Wer will, findet

R. Scholl
1 Monat her

Nun, ich schließe aus, dass es sich dabei um dieselbe Person handelt, über die mir bereits in den 2010er Jahren erzählt wurde (Leben auf Bürgergeld eingerichtet und regelmäßig in Portugal), so dass ich davon ausgehe, dies kann weder neu noch ein Einzelfall sein. Wenn mir meine alte Schulfreundin (Mitarbeiterin in einem Jobcenter) über die Ansprüche und das Auftreten Ihrer „Kunden“ berichtet und darüber, mit welchen Samthandschuhen diese angefasst werden, dann ballt sich mir regelmäßig die Hand zur Faust. Die Länge des Aufenthalts im Ausland spielt doch überhaupt keine Rolle, sondern dass mit der Grundsicherung überhaupt Flüge zum Strand bezahlt werden… Mehr

Jerry
1 Monat her
Antworten an  R. Scholl

„ …dass mit der Grundsicherung überhaupt Flüge zum Strand bezahlt werden können.“
Deshalb bin ich schon immer der Meinung, dass die Unterstützung ausschliesslich(!) in Form von Gutscheinen erfolgen sollte, egal wie (angeblich) diskriminierend das ist. Der Zeit entsprechend von mir aus in elektronischer Form als Geldkarte etc.. Nur Leute die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, dürfen überhaupt Bargeld, bzw. Geld an sich zur freien Verfügung, in die Finger kriegen.

amendewirdallesgut
1 Monat her

Herr Punzmann auch wenn es zum wiederholten mal auf Kopfschütteln stößt ,Staatsquote unabänderlich bei 25 % im GG fixieren , kapitalverpflichtende , progressive basissoziale Grundsicherung für alle , ab dem 3. Schwangerschaftsmonat bis zur Bare per negativem Steuersatz ( ein Amt für alles , Finanzamt ),alle ausnahmslos alle Sozialismen deren Institutionen und Schattengewächse in die Tonne .Wäre schon mal ein guter Anfang , oder wir machen weiter mit Mißbrauch , Ausbeutung , Betrug und Sodom . TF

Jerry
1 Monat her

Mal abgesehen davon, dass mich der Vorname des Bürgergeldempfängers interessieren würde, ist die Sache noch absurder vor dem Hintergrund, dass man die Genehmigung der Bundeswehr braucht, wenn man über 3 Monate hinaus das gelobte Land verlassen will. Ich lach mich schlapp, so ein beklopptes Land ist weltweit einmalig 🙂