Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz könnte scheitern – das wäre gut so!

Die Bundesregierung will die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz durchsetzen. Es wäre ein weiterer Schritt hin zum übergriffigen Staat und weg von der Freiheit der Familien. Eigene Kinderrechte würde den Grundrechtsschutz atomisieren und zum Einfallstor für weitere Sonderrechte.

IMAGO / Shotshop

Für die arrivierten Parteien und für nicht wenige Lobbyisten scheint es ein Prestigeobjekt zu sein: die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (GG). Nun will die Bundesregierung das Vorhaben, das die GroKo eigentlich schon 2019 hatte durchsetzen wollen, auf den letzten Drücker noch vor der Bundestagswahl 2021 durchziehen. Der Haken daran: Die GroKo hat dafür bei weitem keine Zwei-Drittel-Mehrheit, zumal 28 CDU/CSU-Abgeordnete dazu bereits ihr Nein erklärt haben. Also ist die GroKo auf der Suche nach den notwendigen Stimmen aus FDP, Grünen und Links-Fraktion. Typisch Kuhhandel!

Am 21. Mai gab es nun im federführenden Bundesjustizministerium ein Gespräch zwischen GroKo-Vertretern und Fraktionen der Opposition. Ohne Ergebnis, außer dass man sich vertagt hat. Grüne und Linke fordern Nachbesserungen vor allem im Sinne einer Stärkung der Position des Staates in Kinderrechtsfragen, also mehr Verstaatlichung von Erziehung. Die FDP möchte gar eine noch weiterreichende Grundgesetzänderung. Die „Liberalen“ wünschen sich, wiewohl im betreffenden GG-Artikel 3 bereits vom Verbot einer Diskriminierung aufgrund von „Geschlecht“ die Rede ist, dass dort auch das Merkmal der „sexuellen Identität“ aufgenommen wird. Naja, FDP eben!

Gastbeitrag von Sylvia Pantel, MdB
„Kinderrechte" im Grundgesetz? Die Änderung sollte unterbleiben
Aber der Reihe nach: Warum sollen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? Diese Frage wird seit drei Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Hier ist es zunächst ratsam, das geltende Grundgesetz zu befragen. Dort steht in Artikel 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Es folgt Art 2 (1): „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ In den Artikeln 3, 4 und 5 geht es um Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie Meinungsfreiheit. Kinder kommen explizit in Artikel 6 (1 – 3) vor: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung … Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft … Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“

Allein aufgrund der geltenden Verfassungslage fragt man sich: Warum brauchen wir eigene Kinderrechte? Sind Kinder im Grundgesetz etwa keine Menschen, deren Würde unantastbar ist? Gelten alle anderen Grundrechte und Schutzrechte nicht für Kinder?

Niemals gab es Zweifel daran, dass alle Grundrechte und aller Grundrechtsschutz für alle ohne Rücksicht auf Alter usw. gelten. Bereits 1968 hatte das Bundesverfassungsgericht festgehalten: Kinder seien Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 erneuert: „Das Kind hat eigene Würde und Rechte.“ Das heißt: Es gibt keine Schutzlücke für Kinder. Ein Grundrecht muss nicht doppelt garantiert werden. Mit eigenen Kinderrechten würde der Grundrechtsschutz atomisiert, er würde zu einem Einfallstor für weitere Sonderrechte. Warum dann nicht eigene Grundrechte für Senioren?

Es ist im Grunde eine überflüssige Debatte, weil die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 mit ihren 54 Artikeln, auf die sich die Befürworter einer GG-Änderung berufen, seit deren Ratifizierung durch den Bundestag vom 5. April 1992 den Rang eines Bundesgesetzes hat.

Inszeniert hat die aktuelle Debatte freilich ausgerechnet die „Familienpartei“ CDU.

In ihrem Wahlprogramm von 2017 kündigte sie an, sie wolle in der Legislaturperiode 2017 bis 2021 die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Wörtlich: „… Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“

Das ließen sich die Linken, in diesem Fall die SPD als Koalitionspartner, nicht entgehen. Ihnen war der Artikel 6 immer schon zu sehr familienorientiert. Der „Geist“, der bei der SPD dahinterstand, war ja bekannt: Der SPD ging es sozialistisch-marxistisch immer schon um mehr staatlichen Zugriff auf die Kinder. Markant zum Ausdruck gebracht hatte dies der damalige SPD-Generalsekretär Olaf Scholz; 2002 rief er „eine kulturelle Revolution“ aus, um „die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erobern“. Seine Parteigenossin Renate Schmidt (damals Bundesfamilienministerin) assistierte im gleichen Jahr bei einer Debatte um die Einführung eines Schulfaches „Familienkunde“. „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“

Kein Anlass zu heikel
Die alte und schlechte SPD-Idee von den Kinderrechten in der Verfassung
Der CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag vom März 2018 enthielt denn auch die Absicht, Kinderrechte im Grundgesetz – so hieß es – bis Ende 2019 umzusetzen. Wörtlich: „Wir stärken die Rechte von Kindern: Verankerung Kinderrechte im Grundgesetz … Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern …“ Einig waren sich die Koalitionäre lange nicht, wie das erfolgen solle. Der CDU/CSU schien es um Symbolpolitik zu gehen, der SPD um massive Eingriffe in das Dreiecksverhältnis Kinder-Eltern-Staat. 

Herausgekommen ist ein Gesetzentwurf der GroKo. Dem Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes sollen folgende Sätze angefügt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Naja? Was ist „angemessen“? Was ist „Wohl des Kindes“? Ist den Verfechtern dieses Vorschlages klar, was das nach einer GG-Änderung in der nachfolgenden Rechtsprechung bedeuten kann? Diese Grundgesetzänderung ist insofern nicht nur überflüssig, sondern womöglich schädlich. Es werden die Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht sein, die das auslegen und dabei den „Geist“, der dahinter steckt, mitberücksichtigen. 

Nein, der GroKo-Entwurf als „Kompromiss“ zwischen CDU/CSU und SPD ist alles andere als „ein sehr gutes Ergebnis“, wie es der für die CDU/CSU-Fraktion federführende Fraktions-Vize Thorsten Frei am 12. Januar 2021 an seine Fraktion schrieb. Zudem ist zu befürchten, dass es zu einem Kuhhandel kommt. Denn die GroKo braucht für die Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Alleine hat sie dieses Quorum nicht, zumal 28 CDU/CSU-Abgeordnete um die Abgeordneten Sylvia Pantel, Hans-Jürgen Irmer, Klaus-Peter Willsch, Arnold Vaatz und Max Straubinger schon angekündigt haben, dass sie der Verfassungsänderung nicht zustimmen werden. 

Nun läuft also ein Gefeilsche um Stimmen der FDP und der Grünen. Ohne die 28 Mutigen hat die GroKo nur 369 Stimmen, es fehlen damit 104 Stimmen zur Zweidrittelmehrheit (473 von 709 Abgeordneten). Will die GroKo die 473 Stimmen bekommen, braucht sie mehr als jeweils zwei Drittel der Stimmen der 80 FDP-Abgeordneten und der 67 „grünen“ Abgeordneten. Was wird der Preis sein? Der Preis könnten Zugeständnisse sein, die zu Lasten der Elternrechte gehen. Man vergesse nicht: Die „Grünen“ wollen mehr Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen. Siehe auch ihre Initiativen für eine Absenkung des Wahlalters! Oder siehe die Gesetzentwürfe von „Grünen“ und FDP vom Juni 2020, wonach eine Berichtigung des Geschlechtseintrages und eine Änderung der Vornamen ab Vollendung des 14. Lebensjahres auch ohne Mitwirken des gesetzlichen Vertreters möglich sein soll.

Gesellschaftsumbau
Worum es bei der Aufnahme von „Kinderrechten” in das Grundgesetz wirklich geht
Und hat die jüngste Anhörung vom 17. Mai mit acht Sachverständigen Licht in die Sache gebracht. Nein! „Sachverständige“ von Lobbyorganisationen wie dem Kinderhilfswerk oder dem Anwaltsverein wittern wohl neue Aufgaben. Ihnen sind die Beteiligungsrechte der Kinder zu wenig konkret. Sie möchten die Interessen der Kinder nicht nur „angemessen“, sondern „besonders“ oder „vorrangig“ oder als „maßgeblich“ berücksichtigt haben. Bis hinein in die Schulen etwa? Wenn Schüler über Notengebung oder die Unterrichtsinhalte oder über „schulfrei“ für „Klima“-Demos mitentscheiden dürfen? Eine Sachverständige Friederike Wapler der Uni Mainz, von der FDP nominiert, will Kinderrechte gar an Artikel 2 und 5 („freie Entfaltung“ und „Meinungsfreiheit“) angekoppelt wissen und macht damit ein neues Fass auf.

Am ehrlichsten hat das Dilemma der von der CDU/CSU-Fraktion nominierte Sachverständige Gregor Kirchhof, Professor an der Universität Augsburg, auf den Punkt gebracht. Er hält eine entsprechende Grundgesetzänderung für rechtlich nicht geboten, sondern für ein „Ornament“ und ein Signal zur Befriedung einer erbitterten Debatte. 

Fazit: Der GroKo-Entwurf mag das geringste Übel sein. Noch besser wäre es, wenn er scheiterte. Vielleicht ist wenigstens die CDU/CSU dann in der neuen Legislaturperiode – ob in Regierung oder Opposition – schlauer.


Dieser TE-Beitrag ist die aktualisierte Fassung eines Beitrages, der am 20. Mai in der „Tagespost“ unter folgendem Titel erschienen ist: „Ein Ornament der Politik – Warum die Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz überflüssig wie ein Kropf ist.“

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Kommentare ( 20 )

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moorwald
2 Jahre her

Die Familie ist die letzte staatsferne Oase. Die Ehe ist ja schon sehr stark „verrechtlicht“.
Die Beziehung Eltern- Kinder ist noch immer nicht rein oder auch nur vorwiegend rechtlich geprägt. Und die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ zu erlangen, ist der gar nicht mehr geheime Wuschtraum aller totalitären Herrscher.
Dahinter steht auch das grundsätzliche Mißtrauen gegenüber den Eltern: Ihr könnt das eigentlich nicht, da müssen Fachleute ran.

Hosenmatz
2 Jahre her

Die Sozialisten wollen schon immer den Familienverband zerstören und die Kinder für ihre Zwecke missbrauchen. ob es nun nationale oder internationale Sozialisten sind (HJ/BDM oder FDJ, egal)

fory63
2 Jahre her

Ein reines Arbeitsbeschaffungsprogramm für neue NGO´s und klageberechtigte Verbände…wahrscheinlich um die traditionelle autochthone Familie zu schädigen und dem Staat Zugriff auf die Hirne der Kinder zu ermöglichen. Die Zugewanderten sind sicher nicht damit gemeint.

Genco Steins
2 Jahre her

Sachwalter für die Rechte der Kinder wird somit der Staat 
gegen die Eltern / Erziehungsberechtigten (inkl. Kindes-Entzug).

Sonny
2 Jahre her

Ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen, was von der deutschen Politik gemacht wird.
Allmählich hege ich tatsächlich Sympathie für einen Great Reset.
Lasst uns einen Wiederherstellungszeitpunkt wählen und dann den Reset-Knopf drücken. So mindestens um vor sechszehn Jahren.
Einen Great Reset gegen den Great Reset würde mir gut gefallen. Und dann wüßten wir auch, wen wir auf gar keinen Fall wählen dürfen – wenn wir denn etwas gelernt hätten aus diesem ganzen Desaster.

Jasmin
2 Jahre her
Antworten an  Sonny

16 Jahre zurück? Also SPD und Grüne an der Macht? Ich weiß wirklich nicht, ob wir da heute nicht vor einem noch größerem Desaster stünden.
Der Fehler, eine sozialistisch sozialisierte Person als Kanzlerin zu wählen, liegt mMn ganz eindeutig bei den Abgeordneten. Dies hätte vermieden werden sollen, entzieht sich allerdings der Macht des sogenannten Souverän.

3 Finnen
2 Jahre her

Das was in Deutschland zuerst für deutsche Kinder gemacht werden muss ist die Bestrafung von MGM. Dann ist die grösste LEGALE Schädigung von Kindern beseitigt, das hier behandelte ist nur ideologische Pille Palle.

Mausi
2 Jahre her

Klima hat gezeigt, wie es geht. Erstmal was Sanftes zum Einstieg, dann lässt sich nachbessern. Und am Ende steht dann das Bundesverfassungsgericht. Und das Urteil dieses Gerichts zum Kinder-Artikel wird sicher im Ergebnis so aussehen wie das zum Klima-Artikel. Keine Partei, die einen Kinder-Artikel unterstützt, kann man mit gutem Gewissen wählen.

Auswanderer
2 Jahre her

Deutschland hat fertig! Wer jetzt noch hier investiert, der versenkt wissentlich sein Geld!

RMPetersen
2 Jahre her

FDP: Wieder eine Enttäuschung.
Dass bei der CDU schon jedes Rad ab ist, wusste man ja.

elly
2 Jahre her

Was die Eltern, die diese GG Änderung bejubeln, nicht begreifen: sie richtet sich gegen die eigenen Kinder. Die gebärfreudigen im Land sind Migranten aus bildungsfernen Schichten. Die eigenen Kinder werden einmal die Minderheit sein.