Kandel: Neue Einzelheiten und Fragen

Welche konkrete Zusammenarbeit fand zwischen den Behörden statt, wieso konnte es zu einer derartigen Fehleinschätzung bei der Risikoanalyse kommen?

© Getty Images

Der Angeklagte Afghane Abdul D. hatte am 27.12.2017 mit einem 20 cm langen Küchenmesser auf seine ehemalige Freundin Mia in einem Drogeriemarkt siebenmal eingestochen. Davon war ein Stich ins Herz tödlich. Zum Tatzeitpunkt galt der Zugereiste als „15-Jähriger“. Ein staatsanwaltschaftlich eingefordertes Gutachten ergab jedoch eine Altersspanne von 17,5 bis 21 Jahren. „Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer … in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte„. Die Konsequenz wäre eine Anklage nach dem Jugendstrafrecht, unter möglichem Ausschluss der Öffentlichkeit.

Im Vorfeld der Tat hatten die Eltern des späteren Opfers mehrfach gegen den „Geflüchteten“ Strafanzeige wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte gestellt. Am 18.12. 2017 führte daraufhin die Polizei, im Beisein von zwei Betreuerinnen, eine sogenannte „Gefährderansprache“ durch. Auch der Vormund des Jugendamtes war informiert worden. Einer polizeilichen Vorladung war der Afghane nicht gefolgt. Nunmehr liegt die Anklageschrift (Aktenzeichen 7319Js16561/17) der BILD-Zeitung vor, die die Beweggründe für die gestellten Strafanzeigen aufzeigen.

Abwiegeln und ablenken
Nach dem Mord in Kandel – von der Tat ablenken
Als Abdul D. das Handy von Mia kontrollieren wollte und sie sich dagegen zu wehren versuchte, habe er sie geschlagen und gewürgt. In der Beziehung wurde sie immer wieder ins Gesicht geschlagen und angeschrien, um ihr klarzumachen, dass sie sein Eigentum sei. Er empfand auch den Kleidungsstil seiner „Freundin“ als unpassend. Als sie im Bad einen Bikini trug, sei er „ausgerastet“. Bekannt geworden ist auch, dass der „Schutzsuchende“ in seinem Heimatland mit einer Cousine verlobt gewesen sein soll. Aus Rache habe Abdul D. sein späteres Opfer mit Nacktbildern im Internet erpresst und beschimpft. Nur aus Angst wäre Mia deshalb noch mit dem „Flüchtling“ zusammen gewesen, obwohl sie eigentlich schon einen neuen Freund hatte.

Der Fall wirft viele Fragen auf. Vor allem, warum die vielen Strafanzeigen den angeblich minderjährigen Afghanen nicht davon abhalten konnten, zur finalen Tat zu schreiten. Hatte er zum Beispiel Helfer, die diesen darüber aufklärten, dass in Deutschland kein Tatverdächtiger einer polizeilichen Vorladung Folge leisten muss?

Die Gefährderansprache erwies sich als zahnloser Tiger, da ich stark bezweifle, dass man Personen mit archaischen Prägungen hiermit nachhaltig erreichen kann. Verbale Ansprachen können im Gegenteil als „Schwäche“ verstanden werden und potentielle Täter in ihrem gewalttätigen Verhalten stärken. Das trifft auf In- und Ausländer gleichermaßen zu. Gab es in den Behörden Befürchtungen, der Rassismuskeule zu unterliegen, um spürbare Sanktionen einzuleiten? Welche konkrete Rolle spielte das Jugendamt? Welche konkrete Zusammenarbeit fand zwischen den Behörden statt, wieso konnte es zu einer derartigen Fehleinschätzung bei der Risikoanalyse kommen? Welche Einflussnahme übten im gesamten Geschehensablauf die Betreuer aus?

Hinterher ist man immer schlauer, aber selbstverständlich wäre diese Tat aus meiner Sicht zu vermeiden gewesen. Der Fall sollte Folgen für das ganze Land haben.


Steffen Meltzer, Buchautor von „Schlussakkord Deutschland – Wie die Politik unsere Sicherheit gefährdet und die Polizei im Stich lässt“ – im Handel und in unserem Shop:

Unterstützung
oder

Kommentare ( 18 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

18 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Ralf Poehling
5 Jahre her

Zitat:“Die Gefährderansprache erwies sich als zahnloser Tiger, da ich stark bezweifle, dass man Personen mit archaischen Prägungen hiermit nachhaltig erreichen kann. Verbale Ansprachen können im Gegenteil als „Schwäche“ verstanden werden und potentielle Täter in ihrem gewalttätigen Verhalten stärken. Das trifft auf In- und Ausländer gleichermaßen zu.“ Genau das ist der Knackpunkt. Unser gesamtes Verwaltungs- und Justizsystem geht von einer Abschreckungswirkung aus, die auf den zivilisierten Bürger gemünzt ist. Wir haben es derzeit aber mit einer massiven Verrohung der Gesellschaft zu tun, die einerseits ihre Ursache in der massiven Zuwanderung krimineller Elemente findet und andererseits in der daraus folgenden Gegenbewegung der… Mehr

Interessierter Leser
5 Jahre her

Sollte Ihre Aussage tatsächlich zutreffen, wonach Behörden mittlerweile von NGOs fortgebildet werden, macht es mich einmal mehr fassungslos, was in diesem Land alles möglich ist. Danke für die Information!

schwarzseher
5 Jahre her

Staatsanwaltschaft und Richter haben leider nicht genügend Kapaziäten und keine Zeit, sich mit der Vielzahl der oben beschriebenen Aktivitäten von Muslimen, Afrikanern und der Antifa zu befassen. Sie sind vollauf mit der Verfolgung von AfD Anhängern wegen Ausdrücken wie Kopftuchmädchen, Messermännern und ähnlichem beschäftigt.

JN
5 Jahre her

Mal ehrlich, es hat sich halt keiner getraut, gegen den schon vorher völlig aus dem Ruder laufenden gehätschelten angeblich Schutzsuchenden vorzugehen, weil das IMMER die KARRIERE kostet! Deutschland 2018 – nicht linksverblödet => komplette ÄCHTUNG!
Jeder einzelne polizeibeamte ist mitschuldig, der sich nicht getraut hat im Vorfeld härter vorzugehen, was rechtlich ohne weiteres möglich gewesen wäre! Aber sie trauen sich nicht, denn dann gibt es ein nicht so nettes Dienstgespräch.

JN
5 Jahre her

Das ganze linksgrünfeudalistische Schutzsuchendensystem ist nichts als ein moralischer Freikauf des eigenen schlechten Gewissens. Es gibt kein Recht auf Einwanderung über angebliche Schutzsuche vom anderen Ende der Welt aus in einem europäischen land nach Wahl. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, welches mit Asyl GAR nichts mehr zu tun hat, ist gescheitert und wird die EU endgültig zu Fall bringen, da ist auch verdammt gut so!

Ingolf Paercher
5 Jahre her

Klingt doof, aber es passiert, weil wir nichts dagegen tun, so einfach ist das. Warum tun wir nichts dagegen? Weil ein wie auch immer gestalteter Fremdländerstatus sakrosankt gehandhabt wird und daran gaaanz viele Leute gaaaanz viel Geld verdienen (im Sinne von : Sie bekommen es).

Hey, und wer hat uns dieses Glück bestellt? Jetzt kann ich mal Cato weglassen und einfach sagen:
Merkel muss schnellstens weg!

Silverager
5 Jahre her

@NoName:
Mein Lateinunterricht ist lange her, aber meinten Sie vielleicht „in dubio contra Germanos“ ?
Denn „ante“ heißt ja wohl „vor“, und die Deutschen sind „Germani“, Akkusativ „Germanos“

Philokteta
5 Jahre her

Nach meiner Meinung hätten die Behörden wissen können, daß bei Abdul D. eine „Gefährderansprache“ sinnlos ist. Wer sich mit den Verhältnissen in diesen Ländern, wie hier Afghanistan, beschäftigt, der weiß doch, daß Frauen dort übelst unterdrückt werden und absolut nichts zu sagen haben. Vor einigen Jahren las ich den erschütternden Bericht einer ganz jungen Afghanin darüber. Der Titel lautete „Als Frau in Afghanistan lernst du dich zu hassen“. „Welche konkrete Rolle spielte das Jugendamt? Welche konkrete Zusammenarbeit fand zwischen den Behörden statt, wieso konnte es zu einer derartigen Fehleinschätzung bei der Risikoanalyse kommen?“ Eine Fehleinschätzung der Risikolage gab es auch… Mehr

Enrico
5 Jahre her

„Der Fall sollte Folgen für das ganze Land haben.“
Hat er doch schon. „Mütter gegen Gewalt“-Demos, die diese schrecklichen Taten thematisieren und anklagen werden von staatlich organisierten Antifahorden massiv physisch bedroht. Die MSM, Kirchen und Gewerkschaften stempeln ausnahmslos dieses Demo-Netzwerk als rechtsextreme Vereinigung ab, der man sich helldeutsch und aufrecht und anständig entgegenstellen muss!
Na wenn das keine einschneidenden Folgen sind, was dann?
Der „Zustand“ dieses Landes führt bei mir immer öfter und immer schneller zu retrograder Peristaltik der Speiseröhre!

Johann Thiel
5 Jahre her

Folgen für das ganze Land sind nur zu erwarten wenn einem Politiker der Blockparteien soetwas durch einen „Schutzsuchenden“ geschieht. Dann würde das BVG sofort die AfD verbieten.