Im Fall Fernandes wird Empörung als Hebel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden. Aber die Einschränkung ist die Abschaffung der Meinungsfreiheit. Im künstlich gehypten Fall der Schauspielerin geht es um Klarnamenpflicht und staatliche Identitätskontrolle im Netz. Es gibt keine Rechtslücken. Das Interesse derjenigen, die jetzt Schnellgesetze fordern, ist nicht der Opferschutz. Ein Kommentar von RA Michael R. Moser.
picture alliance / PIC ONE | Christian Ender
Der Fall Fernandes reicht zehn Jahre zurück und handelt in Spanien. Dieser Tage erregt er die Öffentlichkeit. Wenn ein prominenter Mann seiner damaligen Ehefrau über mehr als ein Jahrzehnt hinweg digitale Identitäten gestohlen, ihren Körper ohne ihr Wissen im Internet zur Verfügung gestellt und sie damit tief gedemütigt haben soll, dann ist das – wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten – eine Form von Gewalt; die öffentliche Empörung fordert Blitzgesetze von Klarnamenpflicht bis zum Login mittels elektronischer Identität.
Denn «mit dieser Identifikationspflicht wäre das alles nicht passiert», meint Frau Fernandes selbst im Talkformat des WDR. In einer Sendung übrigens, in der es den Anschein hatte, als habe Frau Fernandes ihren Text nicht so richtig im Griff…
Die öffentliche Empörung ist hoch; Frau Fernandes arbeitet auch mit «HateAid» zusammen, einer Nicht-Regierungs-Organisation mit Sitz in Berlin und einem Umsatz von knapp 6 Millionen Euro. «HateAid» ist ein sogenannter «Trusted Flagger» nach dem Digital Services Act der Europäischen Union.
Das hat mit dem Tatverdacht zunächst nichts zu tun; eher mit der Orchestrierung der medialen Entrüstung. Primär handelt es sich jedoch um eine Frage des Rechts in einem Fall, der zehn Jahre zurückreicht.
Die Dunkelfeldstudie «LeSuBiA» (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) des Bundeskriminalamts hat ergeben, dass jede fünfte Frau und jeder siebte Mann in Deutschland innerhalb der vergangenen fünf Jahre digitale Gewalt erlebt haben. Im polizeilichen Hellfeld wurden 2024 mehr als 18.000 weibliche Opfer digitaler Gewalt erfasst. Die Anzeigequote liegt bei unter zehn Prozent, sagt uns das Bundeskriminalamt. Auf einer der grössten einschlägigen Plattformen, der SPIEGEL, der ausführlich über den Fall Fernandes berichtete, nennt keine Namen, sollen im Jahr 2025 über 1.500 Deepfake-Videos hochgeladen worden sein; Mehr als 90 Prozent aller Deepfake-Videos im Netz sind sexuellen Inhalts.
Die Kritiker machen geltend, das geltende Recht sei auf das Phänomen «Deep-Fake» nicht vorbereitet.
In Deutschland schützt z.B. § 201a StGB vor der unbefugten Weitergabe von realen Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen einer Person erheblich zu schaden. Häusliche Gewalt ist bereits heute strafbar, in «Deep-Fake» Videos steckt rechtlich auch eine Beleidigung, im konkreten Fall auch ein Datenmissbrauch, strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht schützt vor unrichtigen, verfälschten und entstellten Wiedergaben einer Person – das OLG Frankfurt hat dies im März 2025 ausdrücklich für Deepfake-Videos bestätigt und dem Betreiber der Plattform als mittelbarer Störerin Unterlassung auferlegt.
Der Fall «Fernandes» ereignete sich in Spanien. Das spanische Strafrecht stellt schon heute die Erstellung von «Fake-Profilen» in sozialen Medien als Anmaßung des Personenstands (Art. 401 Código Penal, CP), die unbefugte Nutzung personenbezogener Daten aus informationstechnischen Systemen (Art. 197.2 CP) und die Verwendung von Bildern ohne die Zustimmung der abgebildeten Person unter Strafe (Art. 172 ter Abs. 5 CP); die Strafdrohung liegt bei bis zu vier Jahren.
Die Richtlinie (EU) 2024/1385 verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis zum 14. Juni 2027 eigenständige Straftatbestände für das nicht-konsensuale Verbreiten und Erstellen von Deepfake-Pornografie einzuführen, für Cyberstalking, Cyberflashing und Doxxing. Die Richtlinie verlangt überdies Löschmechanismen für rechtswidrige Online-Inhalte, spezialisierte Unterstützung für Betroffene und vollständige Kompensationsansprüche gegen Täter.
Die vom Empörungsmainstream behaupteten «Schutzlücken» sind bereits ausgemacht und in Bearbeitung. Es besteht kein Grund, den Fall Fernandes aus Spanien zum Anlass zu nehmen, in Deutschland jetzt übereilt gesetzgeberisch zu handeln. Ein Gesetz, das im Windschatten eines prominenten Einzelfalls im Eilverfahren verabschiedet wird, läuft Gefahr, handwerklich zu scheitern.
Das Strafrecht, so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, ist das schärfste Schwert des Staates und es greift tief in Grundrechte ein. Es ist die ultima ratio des Rechtsgüterschutzes – einzusetzen, wenn ein Verhalten sozialschädlich und für das Zusammenleben unerträglich ist. Das trifft auf Deepfake-Kriminalität zu. Aber gerade deshalb verdient sie präzise Tatbestände, nicht emotionale Schnellgesetze.
Eine ernsthafte Debatte muss auch die andere Waagschale der Rechtsgüterabwägung benennen: Das Internet ist ein Raum gesellschaftlicher Kommunikation, in dem die Meinungsfreiheit als Grundrecht nach Art. 5 GG und Art. 10 EMRK gilt. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass bei Äußerungen, die auf die öffentliche Meinungsbildung abzielen, eine Vermutung für die Freiheit der Rede besteht. Dieser Schutz ist keine Lücke im System – er ist Fundament des Systems. Wer Deepfakes bekämpfen will, muss deshalb den Tatbestand scharf und präzise formulieren: Es geht um sexualisierte, nicht-konsensuale Bildmanipulationen, nicht um politische Satire, Kunstfreiheit oder Medienkritik. Und es geht um den Schutz gesellschaftlicher Freiräume – wer Klarnamenpflicht und elektronische Identifikation bei der Nutzung des Internets fordert, hat mehr im Sinn, als die Präzisierung von Straftatbeständen – Deutschland ist kein «Täterparadies». Eine solche polarisierende Aussage kommt daher wie eine schlechte Werbebotschaft, auf die sich Frau Fernandes ansonsten versteht.
Im Fall «Fernandes» wird offensichtlich versucht die «feuchten Träume» der Überwacher zu realisieren; wer das Schutzniveau substanziell verbessern will, der arbeitet besonnen und abwägend, nicht polternd und polarisierend im grellen Scheinwerferlicht der Talkshows und der Marktplätze.
A propos «Marktplätze»: geht es nur mir so, oder auch Ihnen? In der Welle der medialen Empörung vermisse ich den gesellschaftlichen Aufschrei gegen die tatsächliche sexuelle Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und vor allem Frauen. Die Kriminalitätsstatistiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz machen diese Kriminalitätsfelder schon länger «sichtbar» und sie adressieren migrantische Gewalt hierbei als «überproporional».
Inmitten der derzeitigen rechtspopulitischen Debatte darf ein Prinzip nicht untergehen: die Unschuldsvermutung. Das Verfahren in Spanien gegen Christian Ulmen befindet sich in einem frühen Stadium. Es muss ordentlich ermittelt werden und wir müssen den dazu berufenen Einrichtungen auch zubilligen, frei von Beeinflussung ihre Arbeit zu tun. Der Gerichtshof der Öffentlichkeit, wie der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Nessler es formuliert, kennt keine Berufung und keine Revision. Er urteilt aus dem Bauch und mit permanent stigmatisierender Wirkung.
Das rechtsstaatliche Gericht tut das Gegenteil: Es dreht jeden Stein um, es ermittelt auch entlastende Tatsachen, und es entscheidet «in dubio pro reo». Diese institutionelle Geduld ist keine Schwäche – sie ist der Kern des Rechtsstaats. Empörung allein, ist stets ein schlechter Ratgeber.

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Ermittlungen im Fall Collien Fernandes anscheinend eingestellt.
Die Junge Freiheit schreibt dazu:
„Wie die ARD-Hauptstadt-Korrespondentin Iris Sayram auf X berichtet, habe die Staatsanwaltschaft Itzehoe eine Anzeige der 44jährigen bearbeitet, dann aber eingestellt.
Die Ermittler haben demnach von der mutmaßlich Geschädigten weitere Unterlagen erbeten. Fernandes habe das aber unterlassen. „Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze gegeben habe“, schreibt die „Tagesschau“-Journalistin. Und sie zieht den Schluss: „An fehlenden Gesetzen scheint das nicht gelegen zu haben.““
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/ermittlungen-im-fall-collien-fernandes-eingestellt/
Ich wollte wissen, wie Frau Fernandes so drauf ist und für wen sich die Leute so empören oder gar demonstrierend auf die Straße gehen.
Dabei bin ich auf dieses Video gestoßen, in dem sie von Harald Schmidt interviewt wurde:
https://youtu.be/LQS4Tz4Moss?si=KR_XAcXYcyN3CRX1&t=2205
Das ist m.E. sehr interessant und sagt innerhalb von wenigen Minuten viel über sie aus. 🙂
Halt, das hat sie m.E. doch niemals behauptet:
Sie wirft ihm m.E. vor, angeblich Fake-Accounts in Social Media, die ihren Namen getragen haben sollen, eingerichtet zu haben. Also anscheinend so, wie es dort haufenweise Fake-Accounts von Prominenten sowie Politikern wie Lauterbach und Baerbock gibt.
Zudem soll er über die Accounts privat (nicht öffentlich) mit Männern geflirtet haben und diesen Männern im Zuge dessen, anzügliche Fotos zugeschickt haben, die er sich aus dem Internet besorgt haben soll, vermutlich, um im Gegenzug Nackt-Fotos von diesen Männern zu erhalten.
Ich habe mich nicht mit dieser Geschichte befaßt; es ist einfach zu abartig.
Deshalb weiß ich auch nicht, ob der folgende Gedanke schon gedacht und niedergeschrieben wurde.
Beide sind Schauspieler, beide hängen am Tropf der GEZ-Sender….
Muß ich noch mehr sagen?
Die Sache stinkt schon wieder dermaßen zum Himmel. Wenn alle Medien einen derart künstlichen Hype veranstalten, ist Vorsicht geboten. Allein die Tatsache, dass man wegen virtueller Gewalt auf eine Demo geht, während physische Vergewaltigungen hinten runter fallen, ist mehr als erstaunlich. Liegt es am Täterprofil des weißen Mannes (das „alt“ lass ich mal weg bei Ulmen), der Verdacht drängt sich auf.
Absolut widerlich ist so mancher Kommentar, wenn einer der armen Fernandes ein lebenslanges Martyrium prophezeit, aber eine reale Vergewaltigung zu einem temporären Ereignis herabstuft; bei dieser Aussage könnte ich kotzen.
Wo bleibt eigentlich der Druck der Straße gegen den Staat, der sich die Bekämpfung der Meinungs-und Pressefreiheit sowie den Krieg gegen Andersdenkende auf die Fahne geschrieben hat? Von allen anderen Grundgesetzberletzungen hier mal ganz abgesehen.
Lebt die Collien nicht in Spanien ? Bearbeitet das nicht die spanische Justiz ? Warum meinen dann die Schreier und Dünnpfeifen, dass in D die Gesetze geändert werden müssen ? Welche vergleichbaren, weiteren Fälle gibt es hier ? Konkrete Fälle ? Keine ?
Solange sie uns nicht mit Deep Fakes von Grünen behelligen kann`s nur recht sein, weil es damit zur Zumutung werden könnte.
Diese ganzen blitzempörten Demonstrierer schaden der Demokratie, welche nie dem Druck der Straße nachgeben sollte. Tun die Politdarsteller leider andauernd … es zählt also nicht der Wille des Wählers, sondern das Geschrei und Schilderhochhalten des Pöbels …
Moser fehlt offensichtlich das Verständnis, worum es in Wahrheit mit Blick auf den sogenannten „Fall Ulmen“ geht: Es geht darum, das Verhältnis zwischen Männern und Frauen nachhaltig zu zerstören, wodurch das Fundament einer zivilisierten Gesellschaft, die christliche Familie, vernichtet wird (https://www.youtube.com/watch?v=iuvyivgRa1I ab Minute 23:00), woraus sich seelisch verkommende Individuen speisen, die wiederum Grundlage für die sogenannte „Neue Weltordnung“ bilden (https://www.epochtimes.de/politik/ausland/die-neue-weltordnung-ist-der-weltkommunismus-a2191312.html), da inadäquates Verhalten des Menschen aus mangelnder (Mutter-)Liebe entspringt (der Arzt und Psychotherapeut Alfred Adler: „Alle menschlichen Verfehlungen sind das Ergebnis eines Mangels an Liebe.“), das bedeutet, dass die sogenannte „Elite“, die sich gegenwärtig über den sogenannten „Fall Ulmen“ echauffiert,… Mehr
Ich habe gerade mal in meine Glaskugel geschaut. Da kam folgender perfider Plan zum Vorschein: Fernandes und Ulmen ziehen die Nummer bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch. Danach lassen die beiden die Bombe platzen: Alles nur Deepfake mit Ulmen als Täter. Der hat gar nichts gemacht und sich nur bereitwillig für die gute Sache geopfert. Die maximal Bewährung für das Vortäuschen einer Straftat und falsche Beschuldigung, mangels Kläger nicht verfolgt, wird mit großem medialen Jubel weggegrinst. Natürlich wird das Gesetz in den letzten Sitzungen vor der Sommerpause nach Plan durchgewunken, wie immer in solchen Fällen, wo es keine demokratische Mehrheit… Mehr