Nun auch noch ein datenschutzrechtliches Tohuwabohu um die Bezahlkarte

Der Rechtsstaat des Grundgesetzes ist mehr und mehr zu einem hypertrophen Rechtswegestaat und Winkeladvokatenstaat geworden, in dem jeder alles Mögliche einklagen und damit Verwaltung und Justiz lahmlegen kann.

picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ergibt sich aus mehreren Artikeln des Grundgesetzes, unter anderem aus den Artikeln 20 und 19. Der Rechtsstaat ist allerdings mehr und mehr zu einem hypertrophen Rechtswegestaat und Winkeladvokatenstaat geworden, in dem jeder alles Mögliche einklagen und damit Verwaltung und Justiz lahmlegen kann.

Hypertrophiert sind vor allem die Regeln, die Asylbewerber, Schutzsuchende, Geflüchtete usw. für sich in Anspruch nehmen können. Unterstützt von einem Heer an zumeist staatlich oder von Flüchtlings-NGOs finanzierten Anwälten. Für den Normalbürger ist hier vieles nicht mehr nachvollziehbar. Zum Beispiel dass die Mobiltelefone von Geflüchteten nicht ohne weiteres hinsichtlich ihrer Identität, Staatsangehörigkeit, Herkunft und Kontakte untersucht werden dürfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf Mobiltelefone von Flüchtlingen nämlich nicht ohne justiziablen Anlass auswerten. Das Bundesverwaltungsgericht gab hier einer Afghanin am 16. Februar 2023 Recht, die ihr Handy auslesen lassen musste, als sie in Berlin ihren Asylantrag stellte.

Etwas anders, im Endeffekt aber gleich gelagert ist die Sache, wenn es um die Feststellung des Alters bzw. der Strafmündigkeit von Geflüchteten geht. Konkret: Viele heranwachsende Geflüchtete geben – entgegen ihrem äußeren Erscheinungsbild – ihr Alter mit 16 oder 17, junge erwachsene Geflüchtete mit 19 oder 20 Jahren an. Denn das immerhin wissen Geflüchtete: Mit 16 oder 17 unterliegt man bei der Strafverfolgung dem Jugendstrafrecht, mit bis zu 21 Jahren „kann“ man nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Nun gibt es allerdings eine Methode, mit Hilfe von Röntgenaufnahmen der linken Handwurzel die Altersangaben immerhin auf plus/minus zwei Jahre zu überprüfen.

Das heißt: Ein 18-Jähriger kann sich nicht als 15-Jähriger ausgeben; und ein 22-Jähriger kann nicht behaupten, erst 17 Jahre alt zu sein. Darüber und über die Alterseingrenzung mittels Röntgenaufnahme hatte sich bereits 2017/2018 eine heftige Debatte entwickelt: Damals hatte ein angeblich minderjähriger Afghane seine 15-jährige Exfreundin getötet. Man hat dieses Röntgenverfahren aber nicht weiter praktiziert, denn ein Röntgen ohne eine medizinische Indikation sei ein „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“. Letztlich auf – juristisch unterstütztes – Betreiben von NGOs wie „Flüchtlingsrat“ oder „Pro Asyl“ finden solche Altersbestimmungen de facto nicht mehr statt.

Juristisches Hickhack um Bezahlkarte

Bekanntlich ist die Bezahlkarte für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bereits im Einsatz. Am 31. Januar 2024 hatte man auf Bund-Länder-Ebene bundeseinheitliche Mindeststandards (26 an der Zahl) zur Ausgestaltung und zur Technik der Bezahlkarte beschlossen (siehe hier). Seit dem 8. Mai gibt es dazu eine entsprechende Änderung des AsylbLG.

So weit alles klar? Nein, denn bereits im Juli 2024 gab es dazu zwei sich widersprechende Gerichtsurteile. Am 24. Juli entschied das Sozialgericht Hamburg, dass die Bezahlkarte für Asylbewerber rechtswidrig sei. Das Gericht sagte, dass hier der fehlende Zugang zu Bargeld die Würde der Asylbewerber verletze. Asylbewerber sollten selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld ausgeben. Konkret ging es um die Begrenzung von Bargeldabhebungen auf 50 Euro im Monat. Das Gericht sah in der Bezahlkarte einen Verstoß gegen die Grundrechte, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen. Zwei Tage später, am 26. Juli, kippte das Landessozialgericht diese Entscheidung wiederum.

Zur gleichen Zeit formierte sich in München das Bündnis „Offen bleiben für eine solidarische Gesellschaft“. Dieses Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaften, Wohnprojekten usw. hat einen Trick gefunden, um das Bargeldlimit bei der Bezahlkarte für Geflüchtete zu umgehen. Und zwar mittels Tauschhandel: Geflüchtete kaufen mit ihrer Bezahlkarte in großen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten Gutscheine für maximal 50 Euro. Diese Gutscheine können sie dann an drei „Wechselstuben“ in München in Bargeld umtauschen. Damit haben sie zusätzlich zu den staatlich ermöglichten 50 Euro etwas mehr Bargeld zur Verfügung. Unterstützer der Aktion wiederum kaufen sich die Gutscheine und können diese im jeweiligen Geschäft einlösen. Der Bayerische Rundfunk berichtete am 23. Juli 2024 darüber.

Und nun toppt die „Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder“ (DSK) mit einem Beschluss vom 19. August 2024 alles. In einem 5-Seiten-Papier (das TE exklusiv vorliegt), steht dort zu lesen: Mit der Bezahlkarte „wird in das Recht der Leistungsberechtigten auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG eingegriffen, welches im Lichte des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 Charta der Grundrechte der EU in Verbindung mit Art. 7 auszulegen ist.“

Woran stören sich die Datenschützer? Sie stören sich dran, dass bei der Umsetzung der Bezahlkarte eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschaffen werde. Dies widerspreche der Datenschutz-Grundverordnung der EU von 2016 (DSGVO). Die Datenschützer monieren: „Eine eigenständige Einsichtnahme in den Guthabenstand von leistungsberechtigten Personen durch die Leistungsbehörden ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.“ Das führe bei den Berechtigten zu einem „Gefühl ständiger Überwachung“ und zu „Aufenthaltsbeschränkungen“. Am Ende schreiben die Datenschützer: „Infolge der Bezahlkarte werden personenbezogene Daten der leistungsberechtigten Personen erhoben und gespeichert, die erheblichen Aufschluss über die private Lebensgestaltung geben können…“

Noch Fragen??? Nein, keine Frage, nur eine These: 99 Prozent der Asylbegehrenden haben keinen anerkennungsfähigen Asylgrund. Sie dürften nicht zu Millionen in Deutschland ankommen, um – neben dem Schuldenstaat – hier auch den „Rechtsstaat“ noch mehr aufzublähen und de facto ad absurdum zu führen.

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Kommentare ( 20 )

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Petra Horn
26 Tage her

Nein, das ist nicht die treibende Kraft dieser Gesetzlosigkeit.
Die moralisch federführenden Grünen zusammen mit der SPD verabschieden einerseits Gesetze, die Migranten und andere Klientelgruppen, wie TransXY, immer weiter bevorteilen, aber da ihnen das nicht genug ist und man so offensichtlich nicht alle schäbigen gegen die Deutschen gerichteten Vorhaben durchbringt, arbeitet man hartnäckig daran, diese schon ausbeuterischen Gesetze noch weiter zuzuspitzen.
Dafür bedient man sich der üblichen Parolen Menschenwürde, Verfolgung, Datenschutz, Diskriminierung, Rassismus usw.

HansKarl70
26 Tage her

Genau das passiert hier. Ad Absurdum führen und aufblähen. Deutschland ist verloren. Den Parteien und der undurchschaubaren Gesetzeslage sei Dank. Irgendetwas läuft hier total schief und wird Deutschland mit all seinen Unzulänglichkeiten in den Abgrund führen.

Guenther Adens
27 Tage her

Zitat: „Die Datenschützer monieren: „Eine eigenständige Einsichtnahme in den Guthabenstand von leistungsberechtigten Personen durch die Leistungsbehörden ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.“ Das führe bei den Berechtigten zu einem „Gefühl ständiger Überwachung“ und zu „Aufenthaltsbeschränkungen“. Am Ende schreiben die Datenschützer: „Infolge der Bezahlkarte werden personenbezogene Daten der leistungsberechtigten Personen erhoben und gespeichert, die erheblichen Aufschluss über die private Lebensgestaltung geben können…“ Darf ich diesen Abschnitt auch einmal meinem Finanzamt übersenden, welches nach drei Tagen verzögerter Steuerzahlung sofort eine kostenpflichtige Mahnung verschickt. Zudem, was ich nicht kapiere: Welche Ausbildungsqualifikation und juristische Wissenskompetenz unterscheiden die Richter unterer Instanzen (Amtsgericht, Sozialgericht) von den Richtern… Mehr

elly
27 Tage her

In Nürnberg urteilte ein Richter, dass eine Einzelfall Prüfung vorzunehmen ist und nicht pauschal Bezahlkarten ausgegeben werden dürfen. Diese Richter sollten in Ämtern arbeiten müssen, statt lukrativen Nebenjobs nachgehen dürfen

Benedictuszweifel
27 Tage her

85% der Deutschen Souveräne wollten auch genau das. Frei und geheim, immer wieder. Und all das andere auch. Was mich interessieren würde: wie sie das Alles den Kindern und Enkeln erklären wollen. Jetzt, wo langsam immer mehr klar wird, was offensichtlich nur wir 15% schon von Anfang (zumindest seit 2011) wussten. Diese Diener (nicht Kaiser, eben nicht!) von Merkel über Kühnert, Kubicki, KGE und Klabauterbach bis hin zum Ha-Bock-Duo waren spltterfasernackt, von Anfang an. Das konnte man gar nicht übersehen, wenn man nur ein einziges Mal hingeschaut hat.

Last edited 27 Tage her by Benedictuszweifel
Klaus D
27 Tage her

Bezahlkarte….auch diese ist ein schritt in richtung der bargeldabschaffung. Wir werden uns noch wundern wenn wir alle nur noch „bezahlkarten“ haben (müssen).

Peterson82
26 Tage her
Antworten an  Klaus D

es geht hier aber nicht um Bargeld vs. Digitalwährung sondern um die Tatsache dass genau mit diesem anonymen Bargeld Geldtransfers in Länder stattfinden wo es nicht hingehört. Und die Bezahlkarte war das ideale Instrument um das Geld genau dafür einzusetzen wofür es gedacht ist. Nämlich Lebensmitteleinkäufe und Ähnliches.

Klaus D
25 Tage her
Antworten an  Peterson82

Man muss nur dran glauben! Ich wette das die bezahlkarte bald auch beim bürgergeld kommen wird.

teacher32
27 Tage her

Es wird sich, trotz aller „Flüchtlingsgipfel“, nicht wirklich etwas ändern. Zu viele gegenteilige, („ampel“-)staatlich gemästete, Interessen stehen dem entgegen. Trotzdem werden weitere sinnlose „Spitzengespräche“ stattfinden, werden weitere „Verschärfungen“ der Grenzkontrollen angekündigt, weitere homöopathische „Abschiebungen“ (mit „Handgeld“) durchgeführt, je näher die Bundestagswahl 2025 rückt.
Es wird Zeit, dass eine ausreichende Mehrheit sich langsam den Sand auswäscht, den ihr die Ampel und ihre medialen und „zivilgesellschaftlichen“ Vorfeldorganisationen permanent in die Augen streuen.

Last edited 27 Tage her by teacher32
Ombudsmann Wohlgemut
27 Tage her

Es gibt stets einfache Lösungen gegen dumme linke Vorgaben.
Wenn es gegen das GG verstoßen soll, dass Asylanten ihr Geld nicht für alles einsetzen dürfen, dann dürfen sie einfach gar kein Geld mehr bekommen!
Mit reinen Sachleistungen lebt man auch akzeptabel und hat mehr Anreize, sich zu integrieren.

Benedictuszweifel
27 Tage her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

Es hätte nur eine Lösung gegeben: Einfach anders wählen.

Haba Orwell
26 Tage her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

> Wenn es gegen das GG verstoßen soll, dass Asylanten ihr Geld nicht für alles einsetzen dürfen, dann dürfen sie einfach gar kein Geld mehr bekommen!

Das wäre schon mal vernünftiger – wer illegal ist, sollte absolut nichts kriegen. Buntschland ist übrigens von sicheren Ländern umgeben, auch wenn manche Nachrichten aus Tusk-Polen an Nordkorea erinnern. Wer durch die Schweiz oder Frankreich kommt, hätte dort Asyl beantragen sollen.

Skeptiker
27 Tage her

WIESO haben eigentlich Nicht-Deutsche in Deutschland „Grundrechte“ und Anspruch auf Datenschutz? Sicher, das Ur-Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit – einschl. medizinischer Notversorgung, einfachster Unterbringung und Verlöstigung kann man einem Menschen verbünftigerweise bis zur Abschiebung nicht verweigern. Aber sonst??? Geld??? Bewegungsfreiheit??? „Teilhabe“???

fatherted
27 Tage her

Es wurden in den letzten 20 Jahren unzählige Gesetze und Verordnungen erlassen, die jede Art von Einschränkung von Migration auf allen Ebenen verhindern. Das war der Plan….dieser wird nun ausgeführt. Wer glaubt, dass hier noch etwas zu retten ist, ist auf dem Holzweg. Deutschland hat fertig. Und wenn gerade mal ein Gesetz in Deutschland fehlt…dann holt man eine Verordnung aus der EU heran…und gut ist.