Die offensichtlichste Schwachstelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Eine ausgewogene Berichterstattung über politische Kräfte, die die Zwangsgebühren des ÖRR infrage stellen, ist für den ÖRR wegen Befangenheit nicht möglich. Der ÖRR hat damit im Fundament einen Systemfehler, der den freien demokratischen Diskurs zerstört.

picture alliance / dpa | Soeren Stache

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) wird mit Zwangsgeldern finanziert. Böse Zungen behaupten, dass für den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Medienkonzerns die Androhung von Gefängnisstrafen wichtiger sei als die Produktqualität.

Die Befürworter des ÖRR begründen das Zwangsgeld-Privileg mit dem gesetzlich definierten Programmauftrag, den der ÖRR zu erfüllen habe: Er müsse ausgewogen und politisch unabhängig informieren. Und das tue der ÖRR. Ganz sicher. Die rot-grüne Blase kann sich sogar darüber aufregen, dass viel zu viele „Klimaleugner“ und „Faschisten“ im ÖRR zu sehen seien. Indem man seine Gegner kurzerhand zu Undemokraten definiert, kann man mit gutem Gewissen behaupten, dass der ÖRR vielseitig und ausgewogen innerhalb „unserer Demokratie“ aufgestellt sei. Alle Belege, die dem ÖRR Einseitigkeit nachweisen, perlen bei dieser Teflon-Denke wirkungslos ab.

Fundamentaler Systemfehler
Und doch gibt es eine offensichtliche Schwachstelle, bei der die Tücke des öffentlich-rechtlichen Konstruktes für jeden überdeutlich werden sollte: Wenn Parteien auftreten, die für die Reduzierung der Zwangsgebühren oder gar für die Abschaffung des ÖRR sind, dann kommt das Geschäftsmodell des ÖRR an sein offenkundiges Ende. Denn wie kann eine zwangsfinanzierte Sendeanstalt ausgewogen und unabhängig über diejenigen berichten, die das Geschäftsmodell der eigenen Anstalt untergraben? Man kann ja auch nicht von einer eingefleischten Metzgerei erwarten, dass sie ausgewogen und unabhängig über vegane Ernährung berichtet. Oder wie sollte die Schnaps-Brennerei neutral über ein landesweites muslimisches Alkoholverbot im Kalifat Deutschland aufklären können?

Immer wieder werden Reformen des Sorgenkinds ÖRR angemahnt. Und die Liste der Manifestchen mit Vorschlägchen über Reförmchen wird immer länger. Doch alle diese Manifeste sind nur die Maniküre der ÖRR-Hände, damit diese dann mit etwas mehr Nagellack den Bürgern in die Taschen greifen können.

Solange das Grundübel der Zwangsfinanzierung bestehen bleibt, wird der ÖRR zuverlässig Hass und Hetze über alle Gegner ausschütten, die sein bequemes und ersprießliches Geschäftsmodell infrage stellen. Um bei dieser aggressiven Verteidigung der eigenen Pfründe sein pseudodemokratisches Gesicht zu wahren, wird der ÖRR weiterhin seine Gegner als Antidemokraten diffamieren. Ist ja auch ÖRR-logisch: Wer gegen den demokratischen ÖRR ist, der kann ja nur Antidemokrat sein. Und dass der ÖRR demokratisch ist, das sagt die Tagesschau. Also stimmt das. Wie sollten Journalisten, deren eigenes Gehalt von der ÖRR-Logik abhängt, zu anderen Erkenntnissen kommen können?

Gefangen in dieser Zirkelschlusslogik wird im Namen der Demokratie der freie demokratische Diskurs ausgefranst. Doch zum Glück hat der Propagandakonzern jährlich rund 9 Milliarden Euro zur Verfügung, um der Bevölkerung strukturelle Gülle als unabhängiges und ausgewogenes Parfüm unterjubeln zu können.

Der ÖRR hat im Fundament einen Systemfehler. Helmut Kohl hatte in den 1980er-Jahren die Zeichen der Zeit erkannt und ermöglichte Privatfernsehen. Nun ist genügend Zeit vergangen, um den nächsten Schritt in Richtung einer freieren Medienlandschaft zu gehen.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 26 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

26 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Sennekind
2 Monate her

Mahlzeit, ja ich gestehe ,ja ich habe gepennt, deswegen musste ich nach langer Zeit mal wieder Gelder an die GEZ abtreten. Ja, ich habe Vorfreude…… Wenn es Anfang September in diesem Jahr der Himmel über Thüringen und Sachsen in einem tiefen Blau mit weißen Wolken ist, dann beginnt kurzfristig eine neue Zeit. Es wird dann ein Gassenhauer umgedichtet. Im September ist alles vorbei, Die nicht gesendeten Nachrichten, wir brauchen sie nicht mehr, ihr seid entzwei Von all deinen Beiträgen,liebe GEZ will ich nichts mehr sehen, wie schön es auch sei,dann ist auch alles vorbei. Der Aschermittwoch wird dann auf ganz… Mehr

Bronstein
2 Monate her

Noch vor ca. 15 Jahren gab es die Zwangsabgabe nicht. Wer keinen Empfänger hatte, musste nicht bezahlen. Eventuell mussten Radiogebühren wegen des Autoradios bezahlt werden. Da ich etwas älter bin, habe ich die Zeit ohne Privatfernsehen noch erlebt. Vor allem quantitativ war das eine Dürreperiode. Um 22:30 war meist Sendeschluss. Die Medien beklagten die Wiederholungen. Ohne sie hätte es 2 Stunden Programm gegeben. Privatfunk wurde bekämpft. Inzwischen gibt es viele Alternativen. Ich gucke nichts mehr, muss aber bezahlen.

Heiner Mueller
2 Monate her

Der Begriff „öffentlich-rechtlich“ ist eine Lüge, denn der Rundfunk ist weder“öffentlich“ noch „rechtlich“. Die reichtige Definition ist „Staatsfunk“, denn dort wird nur noch Propaganda für den „Staat“ gemacht.

Georgina
2 Monate her

Der Systemfehler ist das beständige Lügen und der Haß der Linken auf Gottes Gebote.

Georgina
2 Monate her

Ich hätte mir gewünscht, daß der Autor das Wort Gottes hier darlegen würde und was die Bibel über diese wirren Zeiten zu sagen hat, nämlich sehr viel.

Leider wurde ich enttäuscht.

Retlapsneklow
2 Monate her
Antworten an  Georgina

Erwarten Sie nicht zuviel, Georgina.
Sie könnten von den Interpretationen ein zweites Mal enttäuscht sein.

Biskaborn
2 Monate her

Da die Privaten keinen Deut besser in ihrer politischen Ausrichtung als der ÖRR sind, wird sich an dieser TV Landschaft nichts ändern. Warum sollte der ÖRR seine Pfründe aufgeben, wo doch die große Mehrheit genau diese Sender schaut und die linken und grünen Botschaften eifernd aufsaugt!

ahgee
2 Monate her

Wieder ein Text über den ÖRR, in dem das BVerfG nicht erwähnt wird. Wann ist es endlich allen Autoren, die zu dieser Thermatik schreiben, zu 100 % klar, dass ARD und insbesondere das ZDF ein 100-%-iges „Baby“ des Bundesverfassungsgerichts sind? Weder Legislative noch Exekutive bestimmen über den ÖRR. Das BVerfG hat den Sendern eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ gegeben und bestimmt über die Landesparlamente hinweg die Höhe des Zwangsbeitrags. Die Kündigungsmöglichkeit in den Medienstaatsverträgen ist eine juristische Fiktion. Das BVerfG stützt seine Verfassungsrechtsprechung auf Art. 5 GG, und zwar das dortige Zensurverbot. Logisch gesehen bedeutet eine Argumentation, die etwas Positives aus… Mehr

Sonny
2 Monate her

Man kann den ÖRR nicht unabhängig von der Gesamtsituation sehen. Denn früher ging es dort durchaus einigermaßen ausgewogen und informativ her. Die schreckliche Veränderung des Zwangsfernsehens vollzog sich unter merkels herrschaft – wenn in der gesamten Republik freie Rede und Meinungsäußerung nicht mehr möglich ist, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen, wirkt sich das auf alle Bereiche aus. Beim ÖRR kommt zusätzlich hinzu, dass er durch die Politik zum Wasserträger und Hoflieferanten degradiert wurde. Und wer dabei nicht mitmacht, ist raus oder kommt erst gar nicht rein. Eine Reformierung halte ich für unmöglich. Die Zustände, die sich jetzt… Mehr

murphy
2 Monate her

Die unausgewogene Berichterstattung ist nicht die Schwachstelle des ÖRR, sondern die Folge eines Gesetzesverstoßes. Der Hinweis auf einen „gesetzlich definierten Programmauftrag“ ist nur Verteidigungsgelaber. Den Fehler gibt das GG preis, – wenn man es liest. Im Artikel 5.1 sind 3 Aussagen: Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und die unbedingte Anweisung: man darf sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das ist ein Wesensgehalt eines Grundrechts was nach Art. 19 nicht verbogen werden darf. Auch nicht durch das BVerfG, was es aber unter Kirchhof tat! Das führte ich schon früher hier ( https://polpro.de/solution.php#sol2 ) auf. DAS ist der Grund für den „Übermut“ des… Mehr

Last edited 2 Monate her by murphy
Dr.KoVo
2 Monate her

Herr Zorn, bitte nicht „Denke“ verwenden. Im Deutschen heißt das „Denkweise“. Wenn solche Ausdrücke verwendet werden, höre ich auf zu lesen. Schade.