Ein mühsamer Gerichtsprozess zu einem impfkritischen Aufkleber

Ein Aufkleber hat das Amtsgericht Mülheim bewogen, einem Bürger eine Hausdurchsuchung und mehrere Gerichtsverhandlungen zuzumuten. Dabei ist bis heute nicht bewiesen, ob der Angeklagte überhaupt etwas mit dem Aufkleber zu tun hat.

picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Im Coronajahr entstand im Internet der Webshop „Grundgesetz2020“. Über diesen elektronischen Marktplatz konnten Einzelpersonen und Institutionen ihre Corona-Maßnahmen-kritischen Produkte vertreiben. Ungefähr 15 Personen hatten adminstrativen Zugang auf die Artikel der Webseite.

Der Prokurist der Firma, die diesen digitalen Marktplatz ermöglichte, war Christian Garcia Diaz. Dieser war deutschlandweit in der coronakritischen Szene bekannt, weil er als Dinosaurier verkleidet in der Lockdownzeit auf die Straße ging, da der Lockdown ja nicht für Dinosaurier gelte. Der „Coronasaurus“ Garcia Diaz war auch der führende Kopf der Spaziergänge in Mülheim an der Ruhr mit bis zu 900 Teilnehmern unter dem Motto „Für ein liebevolles Miteinander von Geimpften und Nichtgeimpften“. Seine unzähligen Aktionen waren gekennzeichnet durch Geist, Humor und Ironie; Eigenschaften, die in der Corona-Zeit nicht überall gern gesehen wurden – und die ihn polizeibekannt machten.

Im Herbst 2021 bot „Grundgesetz2020“ einen Aufkleber des Berliner Künstlers „Pandemimi“ an, der unter anderem durch Angela Merkels Aussage inspiriert war: „Je mehr sich impfen lassen, umso freier werden wir sein“ (13.7.2021).

Der umstrittene Aufkleber, 10x10cm, enthielt drei Elemente in Comic-Form:

  • „Deutschland 2021“ und den Schriftzug „Impfen macht frei“ auf einem stilisierten Eingangstor.
  • Eine Comic-Zeichnung von Hitler und dem Teufel in der Hölle mit dem Schriftzug „Etwa 6000 Kilometer tiefer“, womit wohl das heiße Erdinnere als Fegefeuer gemeint ist.
  • Der Schriftzug: „Da soll noch einer sagen, die Deutschen hätten nichts aus der Geschichte gelernt“.

Direkt unter diesem Comic war auf der Homepage von „Grundgesetz2020“ folgender Warnhinweis geschrieben:

Uns ist bewusst, dass wir hier bezugnehmen auf grausame Verbrechen der Nazizeit. Selbstverständlich ist das Kunstwerk als kritisch und warnend zu verstehen. In diesem Zusammenhang möchten wir hier unseren Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier zitieren, um den Kontext unmissverständlich richtig einzuordnen:

„Ich habe den Eindruck, dass Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte in weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch in der Politik unterschätzt werden (…)
Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt. Sie können zwar eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. Aber es handelt sich nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann.“

Es ist bis heute nicht bekannt, wer diesen Aufkleber auf die Plattform
„Grundgesetz2020“ eingestellt hat. Die Justiz und die Polizei hatten dies 2021 zum Anlass genommen, um ab 6.30 Uhr die kleine Wohnung von Garcia Diaz zu durchsuchen und alle technischen Geräte zu beschlagnahmen. Diese Beschlagnahmungen bedeuteten neben der hohen psychischen Belastung das Ende des Marktplatzes „Grundgesetz2020“ und die Insolvenz der Firma, die den digitalen Marktplatz ermöglichte und am Laufen hielt.

Gemäß des damaligen polizeilichen Abschlussberichts der Hausdurchsuchung, der im zweiten Verhandlungstermin des Amtsgerichtes ausführlich verlesen wurde, wurde ein einziger Aufkleber (Singular!) in der Wohnung von Garcia Diaz gefunden. Während die Polizei einiges in der Wohnung fotografiert hatte, fehlt ein Beweisfoto für diesen Aufkleber in der Wohnung.

Eine erste Gerichtsverhandlung 2025 musste abgebrochen werden, da die junge Richterin sich als befangen herausstellte.

In der zweiten Gerichtsverhandlung (17.2.2026) waren Richterin und Staatsanwältin ausgetauscht. Die neue Richterin hatte sich gut in den Fall eingearbeitet. Es sah so aus, als könnten sich die Richterin und die Staatsanwältin im Sinne des bekannten verteidigenden Anwalts Ralf Ludwig auf einen Prozessabbruch aus Mangel an Beweisen einlassen. Doch nach einer Unterbrechung bestand die Staatsanwaltschaft auf einer Fortsetzung des Verfahrens.

Dieser Fall wird also weiter die Kapazitäten der deutschen Justiz beanspruchen und das Geld des Steuerzahlers kosten. Es müssen Zeugen geladen werden, um herauszubekommen, wer Zugang zur Internetpräsenz „Grundgesetz2020“ hatte und ob vor fünf Jahren wirklich ein Aufkleber in der Wohnung von Garcia Diaz gefunden wurde.

Als Nichtjurist und interessierter Bürger des Volkes, in dessen Namen einmal das Urteil gesprochen werden wird, stellen sich mir nach den beiden bisherigen Verhandlungen folgende Fragen:

  • Ist sich die Justiz darüber bewusst, dass der rechtsstaatliche Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zerstört ist, wenn die Strafermittlung mit Hausdurchsuchung und jahrelangen Verfahren bereits stärker in das Leben eines Menschen eingreift als eine mögliche Strafe? Ist das Vorgehen „Bestrafung durch Verfahren“ rechtsstaatlich?
  • Ist die spöttische Aussage immer eine Straftat, weil sie immer eine Beschönigung der industriellen Vernichtung der Juden bedeutet? Oder muss bei diesem Satz auch der Kontext beachtet werden? „Kontext, Kontext, Kontext“, hat mein Theologieprofessor das wichtigste Kriterium zum Verständnis eines Satzes genannt; in diesem Fall also der Warnhinweis unter dem Produkt und die Höllenszene mit dem Teufel Hitler auf dem Produkt, wodurch der Aufkleber nicht mehr als „Beschönigung des Holocaust“ interpretiert werden kann. Ist der Aufkleber in diesem Kontext nicht eindeutig im Sinne von „Wehret den Anfängen“ zu verstehen, was eine antifaschistische Erinnerungskultur gegen den Nationalsozialismus stärkt?
  • Wer darf sich in Deutschland auf das Dritte Reich beziehen, um auf vermeintliche gesellschaftliche Negativentwicklungen hinzuweisen? Wenn die Arbeiterwohlfahrt in Mülheim 2022 die Montagsspaziergänger öffentlich als „Nazis“ bezeichnete, wurde damit nicht der industrielle Massenmord an den Juden durch die echten Nazis bagatellisiert? Warum werden Regierungskritiker für ihre Anspielungen auf das Dritte Reich vor Gericht gestellt, während regierungstreue Anspielungen auf das Dritte Reich akzeptiert werden?
  • Geht es bei den meisten Gerichtsverfahren zur Volksverhetzung eigentlich gar nicht um Recht, sondern um Macht? Wer hat die Macht über die Erinnerungskultur und den politischen Diskurs? Sind Volksverhetzungsverfahren also oft nichts anderes als politische Machtdemonstrationen zur Einschüchterung von Opposition? Untergräbt die Justiz das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit, wenn sie sich für solche politischen Machtspielchen einspannen lässt?

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Kommentare ( 1 )

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Querdenker_Techn
1 Stunde her

Dabei ist auch zu beachten, dass aus Kapazitätsgründen 50 Mörder und Vergewaltiger aus der Haft entlassen wurden, weil es an Kapazitäten fehlte.
Hat der Staat keine Pflicht zur Strafverfolgung? Hat er nicht das Gewaltmonopol, auf das er in den o. g. Fällen vorübergehend verzichtet?