Warum der Gottesbezug in einer säkularen Verfassung klug ist

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beginnt mit einem Gottesbezug. Wie passt es zusammen, dass ein Staat, der sich ausdrücklich nicht auf religiöse Überzeugungen gründet, mit der Verantwortung vor „Gott“ startet?

IMAGO

Das säkulare Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beginnt überraschenderweise mit einem Gottesbezug. In der Präambel heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Passt das zusammen, dass ein Staat, der sich ausdrücklich nicht auf religiöse Überzeugungen gründet, mit der Verantwortung vor „Gott“ startet?

Zunächst muss betont werden, dass die Verfassung nicht vom christlichen, jüdischen oder muslimischen Gott redet; es ist kein konfessioneller Gottesbegriff gemeint. Und das ist gut so. Ich selbst bin von ganzem Herzen Christ, weil ich im christlichen Gott meine tiefste Geborgenheit gefunden habe. Aber das hat in der Verfassung nichts zu suchen. Nur eine religionsneutrale Verfassung kann verhindern, dass Menschen sich religiös-konfessionell auf politischer Ebene heillos zerstreiten. Die Verfassung als gemeinsamer Nenner soll eine gesamte Bevölkerung verbinden. Die verfassungsrechtliche Bevorzugung einer Konfession oder Religion würde die Bevölkerung fundamental spalten.

Die Verfassung lebt von der Fähigkeit einer Religion, um des gemeinsamen Friedens willen Gott als etwas zu denken, was sich im politischen Bereich zurückstellen oder sogar methodisch negieren lässt. Eine Religion, die das nicht schafft, wird für den Zusammenhalt einer demokratisch pluralistischen Gesellschaft zum Problemfall. Wenn Muslime in Deutschland ein Kalifat ausrufen, dann haben sie das kleine Einmaleins der aufgeklärten europäischen Kultur nicht verstanden.

Gleiches gilt allerdings auch für staatliche Behörden, die weltanschaulich konfessionalistisch agieren, indem sie etwa Fußgängerüberwege in Farben der Genderideologie anpinseln und damit die befriedend wirkende staatliche Neutralität mit Füßen treten. Aus einem Verkehrszeichen wird Propaganda für eine bestimmte politische Konfession unter Benachteiligung anderer politischer Konfessionen. Aus einem befriedenden neutralen Staat wird damit ein Staat, der staatliches Öl in das Feuer politischer Konfessions-Streitigkeiten schüttet.

Der Begriff „Gott“ in der Präambel des Grundgesetzes darf gesellschaftlich also keinesfalls konfessionell verengt werden. Er muss als Chiffre verstanden werden, die sowohl für religiöse als auch für unreligiöse Menschen akzeptabel ist. „Gott“ im Grundgesetz ist dann ein Begriff dafür, dass alle Bewohner eines Landes darin miteinander geeint sind, dass kein Mensch seine Existenz sich selber verdankt und dass man für sein Tun vor einer höheren Instanz verantwortlich ist. Dabei kann die Chiffre „Gott“ auch apersonal als Karma, allgemein-menschliche Gerechtigkeits-Verpflichtung oder als Tun-Ergehen-Zusammenhang gedacht werden.

Menschen können einen Mitmenschen als „Faschisten“, „Covidioten“ oder „Grünversifften“ leichter entmenschlichen, wenn sie sich nicht bewusst machen, dass sie mit ihren Gegnern gemeinsam in gleicher Verantwortung vor einer höheren Moral-Instanz stehen. Die Chiffre „Gott“ kann humanisierende Wirkungen im Miteinander der Gesellschaft haben. Man billigt zumindest mit dem Blick auf „Gott“ seinen Feinden respektvoll die gleichen Rechte zu, selbst wenn es aus menschlicher Sicht schwerfällt. „Gott“ darf allerdings nicht zu einer Chiffre für die Wahrheiten der eigenen Meinungsblase werden. Ein „Gott“, der lediglich für die Überhöhung des eigenen Ichs steht, vermag nicht das Denken und Verhalten zu korrigieren.

Es bleibt die Frage, ob ein blutleerer und philosophischer Chiffren-Gottesbegriff, der nicht allgemein mit religiösen Gefühlen und Erfahrungen angefüllt ist, als übergreifendes Drittes wirklich die Kraft hat, eine Bevölkerung miteinander zu verbinden.

Doch selbst wenn dies nicht der Fall wäre, plädiere ich dafür, den Gottesbegriff in der Verfassung beizubehalten. Eine säkulare Verfassung ohne Gottesbegriff könnte in sich die Tendenz haben, dass das Negieren Gottes nicht nur eine Methode ist zur Befriedung der Gesellschaft, sondern dass die Verneinung Gottes zu einem Prinzip und damit zu einer Staatswahrheit wird; der Atheismus oder Agnostizismus als Staatsreligion im öffentlichen Raum. Damit würde Paradoxerweise die Säkularität des Staates weltanschaulich-pseudoreligiöse Züge bekommen und zu einer Benachteiligung alles Religiösen im öffentlichen Raum führen.

Dem wirkt das Grundgesetz mit seinem Gottesbezug in der Präambel klug entgegen. Im neutralen Staat hält die Verfassung die gleiche Distanz und eine möglichst ausgewogene Balance zu allen Weltanschauungen und Religionen der eigenen Bevölkerung. Das ist die Hauptaufgabe eines demokratischen und rechtsstaatlichen Grundgesetzes: das Befrieden und Ausgleichen unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen, in diesem Fall gottgläubiger und säkularer Gruppen, damit ein fruchtbares und friedliches Miteinander in aller Unterschiedlichkeit möglich ist.

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Kommentare ( 33 )

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giesemann
1 Monat her

Auch die Naturwissewassler bedürfen der Erlösung. Mit C-2 geht es manchmal schneller, warum nicht? Deshalb ließ der Herr Zebaoth die Reben wachsen. Denn so ganz nüchtern hält es auch ER nicht aus … . Und der Mensch als sein Ebenbild dito. Mir fehlt Achim Winter. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/vorwort-zum-sonntag/gottesbezug-saekulare-verfassung-grundgesetz/

giesemann
1 Monat her

Auch die Naturwissewassler bedürfen der Erlösung. Mit C-2 geht es manchmal schneller, warum nicht? Deshalb ließ der Herr Zebaoth die Reben wachsen. Denn so ganz nüchtern hält es auch ER nicht aus … . Und der Mensch als sein Ebenbild dito. Mir fehlt Achim Winter.

Andreas Meier
2 Monate her

Das GG hat in der höchsten Not, der C19-Zeit, die Freiheit und Würde nicht herstellen können. Der Text entfaltet seine Wirkung nur durch Bestätigung durch das BverfG, und die war dürftig. Im Vergleich der weltweiten C19-Maßnahmen in Strenge und Dauer ist keine Korrelation zum Freiheitswillen der jeweiligen Verfassungen erkennbar. Christus hat die Gemeinde aus den verschiedenen Nationen berufen: Kaiser Nero, China, Iran. Im Grunde gibt es einen Satz, der dieses ermöglicht und gleichzeitig die Trennung von Staat und Kirche verlangt: „Gottes Gebot ist höher als Menschen Gebot“ Apg5.29 Eigentlich ist dieser Satz selbstverständlich, wenn Gott höher ist als ein Mensch… Mehr

verblichene Rose
2 Monate her

Nun, ich bin mit dem Bewusstsein aufgewachsen, dass die „jüngere“ Geschichte Deutschlands erst im Jahr 1648 leidlich eine Art der Befriedung nach sich zog, was allerdings dennoch ZWEI Kirchen übrig liess! Also eine Art Doppelmoral! Wer also ist Gott? Kann man „das“ kaufen, oder ist „das“ ein Spielzeug, mit dem jeder Mensch machen darf, was ihm gefällt? Ist Gott also tatsächlich diejenige Institution, der man am Ende des Tages alles in „die Schuhe“ schieben kann, wenn das eigene Unvermögen überhand nimmt? Sie sprechen hier von Moral. Naja, was ist Moral? Ist das der Moment, wenn Verstand und Verhalten übereinstimmen? In… Mehr

Axel Fachtan
2 Monate her

Nun ja, der Gottesbezug. Im 30jährigen Krieg haben Christen gegen Christen gekämpft. Ein Drittel der Bevölkerung wurde vernichtet. Unter dem Beifall des Papstes. Der erste wie auch der zweite Weltkrieg das waren Christen gegen Christen. Die haben sich alle von Gott und Christus zum Massenmord ermutigt gefühlt. Gottesfürchtige Christen haben die Atombomben auf die Großstädte Hiroshima und Nagasaki abgeworfen, und Vietnam mit Agent Orange und Napalm beschickt. Im Irak haben auch mutige Christen etwa eine Million nichtchristliche Zivilisten Gott näher gebracht. Prima Leistung von Gott. Prima Leistung von den Christen dieser Erde. Deus lo vult. Siehe Eingangsformel zum Grundgesetz. Ach… Mehr

moorwald
2 Monate her

Es ist natürlich ein leicht durchschaubarer Kunstgriff, auch Atheismus und Agnostizismus als „pseudoreligiös“ zu vereinnahmen.
Also: In Wirklichkeit glaubt auch ihr Atheisten und Agnostiker an Gott – indem ihr seine Existenz verneint.
Typische pastorale Argumentation. Man könnte auch von Winkeladvokaten sprechen.

Retlapsneklow
2 Monate her

Richtig wäre, zu fragen, wie es die Väter des Grundgesetzes zur damaligen Zeit und den damaligs gängigen, fast selbstverständlichen Auffassungen gemeint hatten, aber nicht, wie man es sich heute zurechtlegt, damit es zur eigenen politischen und womöglich gar nicht so sehr religiösen Auffassung passt. Nehmen wir an, sie hätten „christlicher Gott“ ins Grundgesetz geschrieben, so wäre gesagt, dass es mehrere Götter gibt. Damit wäre der Zauber weg, einer einzigen, über allem stehenden Instanz verantwortlich zu sein. Ein ganz profaner Grund, nur „Gott“ zu schreiben ohne weitere Hintergedanken mit einem Wust an Auslegungen, an die damals keiner gemeint hat. Es sei… Mehr

Peisistratos
2 Monate her

Natürlich gründen sich die westlichen Demokratien auf Überzeugungen, die ohne das Christentum und seinen antiken Voraussetzungen nicht denkbar wären. Oder ist die Demokratie etwa bei den Muslimen oder Buddhisten entstanden?

Last edited 2 Monate her by Peisistratos
3 Finnen
2 Monate her
Antworten an  Peisistratos

Die Demokratie ist unter Polytheisten endstanden. Warum steht also im GG nichts von Göttern?

Peter Pascht
2 Monate her

„Warum der Gottesbezug in einer säkularen Verfassung klug ist“ Gottesbezug auf welchen Gott? Den christlichen, den islamischen, den jüdischen, den feröstlichen Buddha, usw. ? Einen abstrakten Gott gibt es nicht !!! Jeder Gott ist durch einen „Wertekanon“ verkörpert. Ein Gottesbezug ist total falsch und sehr gefährlich, denn dann könnte man auch auf den abwegigen Gedanken kommen, dass die Scharia und ein Kalifat zulässige Gesellschaftsformen wären. Richtig ist der Bezug in der Verfassung auf die humanitären und aufgeklärten Werte die aus der „Philosophie Jesus“ hervorgehen. Dem genügt keine sonstige Religion dieser Welt. Darin besitzt die christliche Religion Jesu eine einzigartige Stellung… Mehr

Last edited 2 Monate her by Peter Pascht
ratatoesk
2 Monate her

Netter Versuch und so typisch christlich. Der Bezug auf Gott in der Verfassung ist keine Chiffre und darf auf keinem Fall umdefiniert werden,denn nach Art.4 und Art. 140 GG ist er genau so konfessionell gemeint wie er da steht. Aus diesem Grund hat er auch eigentlich im 21.Jahrhundert und unter aufgeklärten Menschen nichts mehr dort zu suchen,denn um Ihre Frage zu beantworten, er schafft es nicht die Bevölkerung miteinander zu verbinden.Die Verfassung stellt auch gottgläubige und säkulare Gruppen nicht auf eine Stufe,sondern erlaubt es nur jedem an das zu glauben was er denkt. Für die Verfassung ist die Kirche ansich… Mehr

Last edited 2 Monate her by ratatoesk