Deutschland liefert keine Wehrpflichtigen aus

Im vergangenen Jahr strömten wieder viele Ukrainer in den Westen. Laut einer aktuellen Anfrage an die Bundesregierung halten sich inzwischen rund 330.000 Männer im wehrpflichtigen Alter in Deutschland auf. Sie dürfen hier bleiben, während ihre Kameraden an der Front kämpfen.

picture alliance / Sipa USA | SOPA Images

Seit fast vier Jahren nun tobt ein zermürbender Krieg Russlands gegen die Ukraine. Noch verteidigen ukrainische Soldaten tapfer ihre Heimat im tiefsten Winter in kalten Schützengräben gegen die russische Interventionsarmee. Doch die Reihen lichten sich.

„Wenn es hart auf hart kommt, halten Soldaten eben zusammen“, heißt es an der Front. Aber das gilt längst nicht für potenzielle Kameraden in der Etappe. Immer mehr wehrpflichtige Männer an der Heimatfront fliehen ins europäische Ausland, weil sie nicht in diesem Krieg sterben möchten.

Da die Ukraine Ende August 2025 ihre Ausreisebestimmungen verändert hat, können seither Männer zwischen 18 und 22 Jahren das Land verlassen. Zwar darf die ukrainische Regierung laut Gesetz nur Männer ab 25 Jahren zum Einsatz an der Front verpflichten, aber das Misstrauen darüber, wie lange das noch angesichts der dramatischen Kriegslage gilt, nimmt bei jungen Männern zu.

Viele suchen auch ihr Heil in Deutschland, weil hier das lukrative Bürgergeld lockt, selbst wenn es ab 1. Juli dieses Jahres dann „Grundsicherungsgeld“ heißt.

Zum Jahresende kamen allein über Sachsens Grenzen 2.800 Ukrainer pro Monat nach Deutschland. „Wir hatten in den letzten Wochen des Jahres 2025 einen Zustrom von 100 Ukrainern pro Tag nach Sachsen“, machte CDU-Landrat Rico Anton aus dem Erzgebirgskreis die anhaltende Flüchtlingswelle dem Bund klar.

Von Anfang an war besonders für reiche Ukrainer die Ausreise aus ihrem Land trotz Kriegs jederzeit möglich. Selbst wehrpflichtige ukrainische Männer konnten, wie daheimgebliebene Ukrainer ohne Geldmittel berichten, anfangs für 5.000 Euro und in jüngster Zeit für mehr als 10.000 Euro ihr Land verlassen. Die Korruption in der Ukraine nicht nur in der Energiewirtschaft, sondern auch bei den Behörden macht solche illegalen Zustände möglich. Doch darüber berichten westliche Medien meist nicht.

Allein im November 2025 gab es laut offiziellen Zahlen „eine Nettozuwanderung“ von 12.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland. 17.000 waren es im Vormonat. Über 1,3 Millionen Flüchtlinge leben inzwischen in Deutschland.

Wie jetzt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht, die Tichys Einblick als BT-Drucksache 21/2923 exklusiv vorliegt, hielten sich zum Stichtag 31. Oktober 2025 laut Ausländerzentralregister insgesamt 328.363 männliche Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 60 Jahren in Deutschland auf. Das Thema der Anfrage lautete: „Fahnenflucht ukrainischer Staatsangehöriger – Rückführungsfähigkeit durch deutsche Behörden“.

Darunter seien auch ukrainische Männer, die sich bereits vor dem 24. Februar 2022 in Deutschland aufgehalten haben. Doch: „Wie viele davon der ukrainischen Wehrpflicht unterliegen, ist nicht bekannt“, berichtet die Bundesregierung den AfD-Bundestagsabgeordneten um Antragsteller Daniel Zerbin. Auch wie viele Asylbewerber „der ukrainischen Wehrpflicht unterfallen“, sei der Bundesregierung nicht bekannt.

„Nach einem Pressebericht im Deutschlandfunk hielten sich im Juni 2025 rund 200.000 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter in Deutschland auf. Nun sind es laut Bundesregierung offiziell 328.000. Ob es angesichts der offenen Grenze noch viel mehr sind, kann nicht ausgeschlossen werden“, schätzt AfD-Sicherheitsexperte Zerbin aus Münster gegenüber Tichys Einblick die brisante Lage ein.

Darüber hinaus sollen sich über 600.000 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter, laut DLF-Bericht „Flucht vor dem Töten“, in der Europäischen Union aufhalten. In der Ukraine wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 vollständig ausgesetzt, obwohl es völkerrechtlich als Menschenrecht gilt.

Werden ukrainische Wehrpflichtige ausgeliefert?

Dennoch wollte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen: Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für eine Rückführung ukrainischer Männer, die sich durch Flucht ins Ausland dem Wehrdienst entzogen haben, nach geltendem deutschen und internationalen Recht?

Kurze Antwort – im Prinzip keine. Denn: „Eine Auslieferung ohne vertragliche Grundlage ist gemäß § 7 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht“, argumentiert die Bundesregierung.

„Welche Behörden in Deutschland sind mit der Prüfung oder Verfolgung von Fällen ukrainischer Fahnenflucht betraut?“, wollten die Fragesteller auch noch wissen.

Die Antwort: „Deutsche Behörden sind nicht mit der unmittelbaren Prüfung oder Verfolgung von Fällen ukrainischer Fahnenflucht betraut. Im Falle eines Auslieferungsersuchens der ukrainischen Behörden entscheidet über die Zulässigkeit der Auslieferung im Einzelfall vielmehr ein unabhängiges Gericht.“

Und: „Welche Zusammenarbeit besteht aktuell zwischen deutschen und ukrainischen Behörden zur Identifikation von Wehrpflichtigen oder Fahnenflüchtigen?“

Die Bundesregierung: „Es besteht keine Zusammenarbeit im Sinne der Fragestellung.“

Zudem gebe es keine Überprüfungen durch deutsche Behörden, ob sich unter ukrainischen Flüchtlingen Personen befinden, gegen die in der Ukraine ein Verfahren wegen Fahnenflucht anhängig ist. Obendrein liege der Bundesregierung offiziell „keine Bitte der Ukraine um Unterstützung zur Rückführung von fahnenflüchtigen ukrainischen Staatsangehörigen vor“.

Dennoch hat die Ukraine, laut Medien-Berichten, mehrfach angekündigt, Auslieferungsanträge für geflüchtete Wehrpflichtige zu stellen, um sie für den Dienst zu rekrutieren.

Die Rückführung von Männern in die Ukraine zur Wehrdienstleistung werde also nach geltendem deutschen Recht ausgeschlossen, kommentiert Sicherheitsexperte Zerbin die Antworten im Gespräch mit Tichys Einblick. „Das muss sich nach meiner Überzeugung ändern. Entsprechend fordere ich die Bundesregierung auf, die rechtlichen Möglichkeiten nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.“

Sicher kann man es jungen Ukrainern nicht verdenken, sich nicht für den selbst in der Heimat inzwischen umstrittenen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj trotz russischer Bedrohung zu opfern. Zumal viele Soldaten an der Front auch wegen fragwürdiger militärischer Entscheidungen desertieren.

Dennoch lassen hunderttausende wehrpflichtige Männer im europäischen Ausland auch Zweifel am Verteidigungswillen von Teilen der ukrainischen Bevölkerung aufkommen. Diese Sicht mag der europäischen Politikelite zwar nicht gefallen, aber sie ist real, wie selbst EU-Verteidigungsexperten mitunter öffentlich durchblicken lassen.

Hinzu kommt: Vor allem wohlhabende junge Männer im wehrpflichtigen Alter fallen hierzulande vielen deutschen Bürgern mit ihren teuren und großen Geländewagen immer mehr auf.

Das schadet der Solidarität mit der angegriffenen Ukraine.

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