Verfassungsgerichtshof in Österreich erklärt Grundrechtseingriffe als zulässig

Wer sich angesichts der am 26. Jänner 2022 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof an den Gesundheitsminister gesendeten Fragen auf ein baldiges Ende der „Pandemie“ gefreut hat, muss eventuell doch wieder um den Zustand der Demokratie bangen. Von Chris Veber

IMAGO / SKATA
Am 30. März hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Erkenntnisse über die Zulässigkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ und der „2G Regel“ sowie die unterschiedliche Behandlung Genesener und Geimpfter veröffentlicht. Laut diesen Erkenntnissen waren die Grundrechtseingriffe zulässig.

Weil.

Und damit könnten wir den Artikel auch schon beenden. Der Verfassungsgerichtshof anerkennt kritiklos die Begründungen des Gesundheitsministers. Es sind die seit Beginn der Pandemie von der Regierung verbreiteten Fehlinformationen und Unwahrheiten.

Von Geimpften und Genesenen geht eine geringere Gefahr aus, das Virus zu verbreiten (stimmt sogar bei den Genesenen). Die Lage in den Spitälern war angespannt. Prognosen und Rechenmodelle ergaben eine drohende Überlastung. Die Einschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene sind geeignet, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Nur getestete, aber nicht geimpfte Personen haben ein größeres Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf. Genesene haben einen schlechteren Schutz vor Covid als Geimpfte. Und so weiter und so fort. Es ist ermüdend, die gleichen Lügen immer wieder zu hören.

Natürlich kann die Regierung für alle ihre Positionen auf Veröffentlichungen von Regierungsbehörden verweisen. Auf die von der Regierung bestellte „Expertenkommission“. Auf Studien.

Was aber keinerlei Beachtung findet, sind die Experten der „Gegenseite“. Die Studien, die den Interessen der Pharmaindustrie entgegenstehen. Das offensichtlich Evidente, wenn man kurz aus dem Fenster schaut und die Welt betrachtet. Die Regierung selbst, die andauernd öffentlich bekannte, die diskriminierenden „Maßnahmen“ dienten nur zur Steigerung der Injektionsquote (so etwas nannte man früher ein Geständnis).

Es ist inzwischen klar, dass die absolute persönliche Risikoreduktion durch eine Covid-Injektion vernachlässigbar ist, sowohl gegen Tod als auch gegen einen schweren Verlauf. Selbst Biontech/Pfizer hatten nie etwas anderes in ihren Zulassungsstudien behauptet. Im Gegenteil hat sich herausgestellt, dass die „Wirksamkeit“ der Injektionen über die Zeit ins Negative kippt. Und dass die Injektionen das Immunsystem schädigen (V-Aids).

Es ist klar, dass die „Maßnahmen“ keinen Einfluss auf den Verlauf der „Pandemie“ hatten. Dazu gibt’s Studien, aber es reicht auch ein Blick auf die Nachbarländer. Die Infektionswellen kamen und gingen, egal ob ein Land „Maßnahmen“ setzte oder nicht. Und auch die Überlastung der Intensivstationen war eine Lüge, wie jederzeit auf der AGES-Homepage nachzuprüfen war.

Worauf die „Maßnahmen“ einen Einfluss haben, sind die Belastungen des Gesundheitssystems durch sinnlose Regeln. Die Verknappung des Personals durch sinnlose Quarantänen aufgrund aussageloser PCR-Tests. Die Erhöhung der Gesundheitsrisiken durch Stress, Angst, ausgelassene Vorsorgeuntersuchungen und unterbundene menschliche Kontakte. Das Alleinlassen der Alten während des Sterbens. Und die Isolierung der Jugend, der sowohl Ausbildung wie auch Lebensfreude genommen wurden.

Wenn der VfGH der Regierung aufgrund von Prognosen und Modellrechnungen weitreichende Grundrechtseinschränkungen gestattet, bei einer Krankheit, von der die Regierung seit Juli 2020 um ihre Harmlosigkeit wusste (zur Erinnerung: die Ischgl-Studie von Dorothee von Laer und der Med Uni Innsbruck ergab eine Fallmortalität von 0,26 Prozent), dann sehe ich schwarz für unsere Demokratie.

Grundrechte gelten immer und absolut. Die MenschenWÜRDE ist das oberste Gut. Freiheit muss speziell in Krisenzeiten entschlossen gegen staatliche Übergriffe verteidigt werden. Wenn Freiheit und Grundrechte nach Belieben abgeschafft oder gewährt werden können, hatte man sie nie.

Die Regierung mag mit passenden Formulierungen und passenden Experten für den VfGH formal richtig gehandelt haben, aber wenn es ausreicht, keine Formfehler zu machen, um massivste Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen, dann ahne ich nichts Gutes angesichts kommender „Krisen“. Das Klima würde sich als Begründung für eine dauerhafte Abschaffung der Demokratie anbieten. Die Regierung muss nur eine Bedrohung postulieren und von „Experten“ Rechenmodelle erstellen lassen, die Reiseverbote, Verbote bestimmter Berufsgruppen oder das Verbot bestimmter Freizeitbeschäftigungen, Nahrungsmittel, Fahrzeuge (die Liste ist endlos) als „geeignete Maßnahme“ ausweisen, dieser Bedrohung entgegenzutreten. Die Regierung braucht immer nur der Wissenschaft zu folgen, nachdem sie sichergestellt hat, dass die Wissenschaft sagt, was die Regierung hören will.

Wenn wir das zulassen, wird unsere Demokratie Geschichte sein. Das sollte meiner Meinung nach auch den Richtern des VfGH bewusst sein. Ich hoffe also, dass das ausstehende Erkenntnis zu den VfGH-Fragen vom Jänner deutlich kritischer ausfällt.

Im Übrigen bin ich für eine direkte Volkswahl der Verfassungsrichter. Sie sind zu wichtig, um ihre Besetzung den Parteien zu überlassen.


Die Gerichts-„Erkenntnisse” im Wortlaut:

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_294_2021_vom_17._Maerz_2022.pdf

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_231_2021_vom_3._Maerz_2022.pdf


Chris Veber ist Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer und freier Journalist.
Er bloggt auf https://chrisveber.blogspot.com/

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Kommentare ( 27 )

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Sonny
2 Jahre her

Es ist zu spät.
Sämtliche relevanten Stellen sind bereits „unterwandert“ und mit Gefolgsleuten besetzt. Ob nun in Österreich oder Deutschland – da gibt es kaum Unterschiede.

Reiterhofer
2 Jahre her

Unter der Abkürzung „VGH“ gab es vor 80 Jahren in Deutschland auch so ein Gericht, das alles was die von einem gebürtigen Österreicher geführte Regierung tat für rechtens erklärte. Tolle Fußstapfen in denen die obersten Schluchtenrichter da so wandeln…

Gerdt Novak
2 Jahre her

Das kommt auch in der brd. Und dann? Dann kommt Art 20 IV GG zum Tragen, also Widerstand. Und was heißt Widerstand bei einem nicht funktionierendem Staat? Abhilfe muß effektiv sein. Wenn aber andere Abhilfe effektiv nicht möglich ist, was dann, was heißt das?

jopa
2 Jahre her
Antworten an  Gerdt Novak

Nichts! Denn kein Staat wird je zugeben, daß er ein Unrechtsstaat ist. Nur mit diesem Paragraphen kann man „Kämpfern “ gegen den jeweils letzten Unrechtsstaat Steuerknete zukommen lassen, wenn sie das richtige Parteibuch haben. Und sie müssen den Staat überlebt haben. Was aber in der Regel nur auf Maulhelden zutrifft.

generischer Name
2 Jahre her

folgender Text unter jeglichem Corona Artikel wäre völlig ausreichend:

Es ist ermüdend, die gleichen Lügen immer wieder zu hören.“

Zu dem letzten Absatz mit der Demokratie:
mit der Rasse Mensch ist keine Demokratie zu machen. Das klappt bestenfalls noch in der Größe eines Dorfes, danach ist Feierabend.
Schaut man sich an, wie im Saarland die SPD 43% bekommen hat, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Irgendwann scheint man den Deutschen eingebläut zu haben, Demokratie ist, wenn du dein Kreuz immer an der selben Stelle machst.

Teiresias
2 Jahre her

Da hat man mit den Verfassungsrichtern wohl gründlich ein Süppchen gegessen!

Entweder, der Fragenkatalog der Verfassungsrichter war von Anfang an eine Finte, um Druck aus dem Kessel zu nehmen,

oder auf die Richter wurde seitdem Druck ausgeübt. Eins von beidem muss es gewesen sein. Man fragt sich, welche Variante die schlimmere ist.

mlw_reloaded
2 Jahre her

„Es ist ermüdend, die gleichen Lügen immer wieder zu hören.“ … nun, hier muss man unterscheiden zwischen Lüge und vernachlässigbarem Fakt. Die Impfung hilft, Lockdowns helfen ja, ein klitzekleines bisschen. Das dient im Zweifel in Österreich wie auch hier als kugelsicheres Argument. Die negativen Begleiterscheinungen kann die Politik einfach aussitzen.

Rene Meyer
2 Jahre her

Was wir bereits wissen, bestätigt sich also: ein Versagen auf ganzer Linie! Kirchen, Medien, Politik, Behörden, Wissenschaft, Rechtswesen. Das kann kein Zufall sein. Irgendeiner hat irgendwo die Büchse der Pandorra geöffnet.

Exilant99
2 Jahre her

Der Rechtsstaat ist in weiten Teilen Europas nur noch formal existent. In Wirklichkeit diktieren Technokraten, Lobbyisten, NGOs und Politiker die Regeln. Der Bürger ist nur noch lästig.

StefanB
2 Jahre her

Im Hintergrund der aktuellen Ukraine-Krise geht das GEPLANTE Spiel weiter: Der globale Pandemievertrag der WHO

Lauterbach hatte ja sinngemäß bereits gesagt: „Der Ausnahmezustand wird der Normalzustand sein. Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein.“.

Dazu: https://youtu.be/m1jGW1Wa9Rc (…Lauterbach ab Minute 7:15)

Jedenfalls alle Staaten des Westens sind mit allen dafür entscheidenden Institutionen vollständig in diesen Plan eingebunden.

GrinansPere
2 Jahre her

Mit diesem Urteil wurde dann also glasklar aufgezeigt, dass es Politiker nicht mehr braucht.
„Die Wissenschaft“ dergestalt in Pharma-Industrie hat die Legislative sowie die Exekutive inne. Fertig.
Das ist eine Kriegserklärung an das Volk und jeder Polizist und Soldat, der hier noch Befehle befolgt macht sich schuldig des Meineides und wird fortan als Kriegsverbrecher gelten.
Wohlan, verteidigen wir die Demokratie udn die Freiheit !