Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils zum Demonstrationsverbot könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.

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„Im Namen der Republik“ urteilte das Wiener Verwaltungsgericht (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2), dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig.

Wörtlich sagt das Gericht:

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Vienna.at schreibt: »Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.
„Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.«

DiePresse schreibt: »Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte Corona-Fälle ist laut Verwaltungsgericht falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, heißt es in einem Erkenntnis, das sich eigentlich mit der Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner beschäftigt und diese daher als nicht zulässig ansieht. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ, deren Vertreter sich am Mittwoch in ihrem Protest bestätigt sahen.«

Und weiter: »Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.«

Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.

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Kommentare ( 68 )

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Micha.hoff
3 Jahre her

Wozu eigentlich Gerichtsurteile? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In den Beipackzetteln der Tests steht drin, daß sie a) nicht zum Test von symptomfreien Personen bestimmt sind b) daß ein positives wie negatives Ergebnis weder zwingend auf eine Infektion hindeutet noch auf das Fehlen einer Infektion. Schon gar nicht auf eine Erkrankung. c) daß bei einem positiven Test weitere diagnostische Verfahren erforderlich sind, um den Befund zu klären. Ich bin mittlerweile fassungslos, daß hier Medizinprodukte entgegen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden und dies auch noch von Medizin und Politik gefördert wird. Jemanden zur nicht zweckbestimmten Verwendung eines Medizinprodukts zu zwingen,… Mehr

elly
3 Jahre her

Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem BR bestätigte, gehören Schuhgeschäfte nach Auffassung des Gerichts zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben.“
https://www.br.de/nachrichten/bayern/gericht-schuhgeschaefte-in-bayern-duerfen-wieder-oeffnen,STJTuEI
Mir scheint, dass immer mehr Gerichte den Unfug der Politiker nicht mehr so hinnehmen. Lotto im Geschäft spielen geht, Schuhe kaufen geht nicht. Was für ein Quatsch.

Klaus Kabel
3 Jahre her

Bisher noch kein Wort in den deutschen Qualitätsmedien gefunden. Nur ein weiter so. Und das noch verschärft

Atheist46
3 Jahre her

Das kommt eben heraus, wenn Missionare Gesetze machen und Ideologen sie anwenden. Ist in D nicht anders. Und wer widersteht (dort wie hier)? Die „rechtsextremen Demokratiefeinde“. Komisch, sehr komisch.

mr.kruck
3 Jahre her

Da hat es tatsächlich bis in den 14. Monat der Coronamanie gebraucht, bis die ersten eine lange bekannte Tatsache auch kommunizieren.
Nur leider in Österreich, Bin gespannt, wann unsere Helden aus Regierung und Talkshows endlich aufwachen.

FZW
3 Jahre her

@Luckey: gar nichts wird passieren; selbst wenn die ganzen Corona-Maßnahmen krachend in sich zusammenfallen. Alle „Systemkonformen“ werden danach wieder als „Maden im Speck“ weiterleben. Hat in der DDR auch schon gut funktioniert.

Hanno Spiegel
3 Jahre her

Herrlich, es dreht sich etwas.

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Hanno Spiegel

Jeder Beamte, der irgend etwas mit dieser Politik zu tun hat, sollte das Urteil per mail vorliegen haben. Nur, um ihn daran zu erinnern, dass er bei erkannten Unstimmigkeiten die Pflicht zur Remonstration hat. Und das auf allen Ebenen des Apparates!

Ede Kowalski
3 Jahre her

Wenn man die gesetzlichen Hindernisse um eine (legale) Pandemie ausrufen zu können dementsprechend abändert, wird aus lauer Luft eine Maßnahmen-Diktatur.

Last edited 3 Jahre her by Ede Kowalski
FZW
3 Jahre her

@Peter: wenn man einmal die Gebrausanleitung der RT-PCR-Tests lesen würde, könnte man direkt erkennen, dass diese für diagnostische Zwecke nicht geeignet sind: Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests): „Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.“ Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits): „Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“ Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz: „Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw.… Mehr

Johann Thiel
3 Jahre her
Antworten an  FZW

Vielen Dank FZW für diese herrlich passende Faust-auf-Auge-Info. Was wäre TE ohne seine wunderbare Kommentarfunktion.

jgstefan
3 Jahre her

Der Gerichtstermin am Berliner Landgericht in dieser Sache (Wolfgang, nicht Stefan Wodarg) wurde auf Nov. diesen Jahres Terminiert…. Ein Schelm der hier böses denkt.