Spaniens mit EU-Recht kollidierende Legalisierung illegaler Migranten wird ganz Europa betreffen

Wenn Spanien 700.000 illegale Migranten legalisiert und damit in den Schengen-Raum einlässt, betrifft das uns alle. Sollten Europas Regierungen diesen Schritt stillschweigend hinnehmen, begehen sie schwere Fehler gegenüber ihren eigenen Nationen — wie ein offener Brief des polnischen Juristenverbands „Ordo Iuris“ eindringlich zeigt.

picture alliance / Anadolu | Burak Akbulut

Die Entscheidung der spanischen Regierung vom 27. Januar 2026, eine umfassende Regularisierung irregulärer Migranten vorzunehmen, markiert einen weiteren tragischen Wendepunkt in der europäischen Migrationspolitik. Nach Angaben der Regierung in Madrid sollen bis zum Sommer 2026 zwischen 500.000 und 700.000 Migranten vor allem lateinamerikanischer Abstammung, die sich vor dem 31. Dezember 2025 illegal im Land aufgehalten haben, eine reguläre Aufenthaltserlaubnis erhalten. Begründet wird dieser Schritt mit arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen, fiskalischen Erwägungen und einem allgemeinen Hinweis auf die Rechte der Migranten. Was von offizieller Seite als „außergewöhnliche Regularisierung“ bezeichnet wird, erscheint jedoch aus rechtlicher und politischer Sicht als ein Schritt mit weitreichenden Konsequenzen für den gesamten europäischen Raum.

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Zu den Organisationen, die auf diese Entscheidung mit deutlicher Kritik reagiert haben, gehört die polnische Denkfabrik „Ordo Iuris“, ein juristisch ausgerichtetes Institut, das sich seit Jahren mit Fragen des Verfassungsrechts, der Familienpolitik und der europäischen Integration beschäftigt. „Ordo Iuris“ ist insbesondere für seine rechtlichen Analysen bekannt, die häufig eine konservative Auslegung des europäischen Primärrechts vertreten. In einem offenen Brief, der nicht nur an Bundeskanzler Friedrich Merz, sondern auch an andere europäische Staats- und Regierungschefs gerichtet wurde, formuliert die Organisation eine Reihe von rechtlichen Einwänden, die weit über den spanischen Einzelfall hinausreichen und unbedingt Gehör finden sollten. Aber ob sie es werden?

Der Ausgangspunkt der Argumentation ist die Feststellung, dass die geplante Maßnahme nicht allein Spanien betrifft, sondern zwangsläufig Auswirkungen auf den gesamten Schengen-Raum haben wird. Wie „Ordo Iuris“ betont, würden die neu ausgestellten Aufenthaltstitel es den Betroffenen ermöglichen, sich grundsätzlich frei innerhalb der Europäischen Union zu bewegen. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Auf der Grundlage der von der spanischen Regierung ausgestellten Aufenthaltstitel werden Hunderttausende Migranten das Recht erwerben, in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union einzureisen.“ Formal sei der Aufenthalt in anderen EU-Staaten zwar auf 90 Tage begrenzt, doch ohne systematische Grenzkontrollen lasse sich diese Grenze kaum effektiv überwachen. Die Folge sei eine schleichende Verlagerung der von Spanien übernommenen Risiken auf den gesamten europäischen Raum.

Ein erstes zentrales Argument für dringende Maßnahmen gegen die spanische Entscheidung betrifft den sogenannten Pull-Faktor, also die Anziehungskraft, die eine solche Amnestie auf weitere Migranten ausüben könnte. Ordo Iuris formuliert dies in bemerkenswerter Deutlichkeit: „Eine Amnestie für Hunderttausende von Personen, die das Gesetz verletzt haben, um nach Spanien einzureisen, kann viele weitere Ausländer aus der ganzen Welt dazu ermutigen, irreguläre Migration zu versuchen.“ Diese Warnung knüpft offensichtlich an Erfahrungen der vergangenen Jahre an, in denen wiederholte Regularisierungen in verschiedenen europäischen Staaten häufig als Signal interpretiert wurden, dass illegale Einreise letztlich folgenlos bleibt, ja staatlich sogar erwünscht ist – man denke nur an Merkels berühmte Photo-Serie.

Ein zweiter Schwerpunkt des offenen Briefs betrifft die Frage der Sicherheitsüberprüfung. Zwar sieht das spanische Verfahren vor, dass Migranten ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorlegen müssen, doch zweifelt Ordo Iuris offen an der praktischen Umsetzbarkeit dieser Vorschrift: „In der Praxis könnte es schwierig sein, solche Bescheinigungen zu erhalten, insbesondere aufgrund ineffizienter oder korrupter Verwaltungsstrukturen, fehlender Kriminalitätsregister oder sogar anhaltender Bürgerkriege.“ Die Folge wäre, dass die Behörden sich letztlich auf bloße Selbstauskünfte verlassen müssten — ein Zustand, der das gesamte Sicherheitskonzept untergraben würde.

Noch schwieriger erscheine es, wie im dritten Punkt des Briefs vermerkt ist, zu einer soliden Einschätzung zu gelangen, inwieweit einzelne Migranten trotz fehlender Vorstrafen ein künftiges Risiko für die öffentliche Ordnung darstellen könnten, denn dass jemand aus einem völlig anderen Kulturbereich wie etwa Afghanistan dort bislang kein nachweisbares Verbrechen begangen hat, sagt noch lange nichts über seinen psychologischen Zustand oder sein Wertegerüst aus. Angesichts von Hunderttausenden Antragstellern sei eine ernsthafte Überprüfung in jedem Einzelfall schlicht unrealistisch.

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Neben diesen sicherheitspolitischen Aspekten verweist der Brief auch auf die langfristigen gesellschaftlichen Folgen massiver Zuwanderung als vierten Aspekt. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um das eher populistische Argument von Kriminalität, sondern um die erheblich subtileren und problematischeren Aspekte von kultureller Integrationsfähigkeit und sozialer Stabilität. In einer zentralen Passage heißt es daher: „Die Tatsache, dass die Mehrheit der betreffenden Migranten derzeit nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, garantiert keineswegs, dass sie nicht zu einer Belastung für die Sozialsysteme werden, und sie beseitigt auch nicht das Risiko, dass sich entfremdete Enklaven nationaler Minderheiten bilden, die europäische Sitten und Werte ablehnen.“ Diese Einschätzung verweist auf eine Erfahrung, die in vielen europäischen Staaten zunehmend sichtbar wird: Die Entstehung von Parallelgesellschaften und kulturell abgeschlossenen Milieus, die sich nur begrenzt an den Normen und Werten ihrer Aufnahmegesellschaft orientieren, zunehmend den öffentlichen Raum dominieren und mittlerweile eher die bisherige europäische Mehrheitsgesellschaft zur Selbstanpassung zwingen.

Ein besonders schwerwiegender Vorwurf richtet sich schließlich gegen die rechtliche Grundlage der spanischen Entscheidung selbst. „Ordo Iuris“ argumentiert, dass eine solche Maßnahme in deutlicher Spannung zu grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts stehe, insbesondere zum Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sowie zu den Zielen eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Entsprechend wird in dem Schreiben betont: „Weder die Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch irgendein anderer internationaler Vertrag garantiert ein ‚Recht auf Einwanderung‘.“ Damit richtet sich die Kritik indirekt gegen eine politische Praxis, in der migrationspolitische Entscheidungen zunehmend mit moralischen oder humanitären Argumenten legitimiert werden, ohne die rechtlichen Grenzen dieser Argumentation ausreichend zu reflektieren.

„Ordo Iuris“ beschränkt sich jedoch nicht auf Kritik an Spanien, sondern formuliert auch konkrete Handlungsempfehlungen für Spaniens Nachbarländer, an welche der offene Brief ja auch gerichtet ist, um sie an ihre Pflichten gegenüber ihren eigenen Bewohnern zu erinnern: „Wir rufen Ihre Exzellenzen dazu auf, sich für die Sicherheit Ihrer Nationen gegen unkontrollierte Masseneinwanderung einzusetzen.“

So wird etwa vorgeschlagen, dass andere Mitgliedstaaten im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die spanische Entscheidung in völliger Legalität temporär wieder Grenzkontrollen einführen könnten, ja dies sogar eigentlich sollten. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass einzelne Staaten nach Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Klage gegen Spanien erheben könnten, falls sie die ohne jede Konzertation entschiedene Legalisierung hunderttausender illegaler Migranten als Vertragsverstoß gegen die europäische Solidarität interpretieren, was sie ebenfalls angesichts der oben beschriebenen Drohungen eigentlich müssten.

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„Sollten“, „müssten“ – damit kommen wir zum eigentlichen Kern des Problems und des Schreibens. Zwar sind all diese Analysen und Vorschläge aus juristischer Sicht konsistent und im Rahmen des bestehenden europäischen und nationalen Rechts absolut rechtfertigt; politisch jedoch erscheint ihre Umsetzung wenig wahrscheinlich. Denn es ist kaum zu erwarten, dass Bundeskanzler Merz, Präsident Macron oder irgendwelche anderen europäischen Regierungschefs (mit der möglichen Ausnahme von Orban und Fico) auf diesen Brief mit irgendwelchen konkreten Maßnahmen gegenüber Spanien reagieren oder ihn überhaupt einer Antwort würdigen werden. Zu stark ist inzwischen die politische Dynamik, welche migrationspolitische Entscheidungen weniger an juristischen Normen als an moralischen Imperativen orientiert; zu stark wohl auch der innereuropäische Konformitätsdruck, es sich nicht mit der mächtigen Brüsseler Bürokratie zu verscherzen, zumal dank Trumps Irankriegs die nächste Wirtschaftskrise und damit Notwendigkeit von finanziellen Hilfspaketen vor der Tür steht.

Damit zeichnet sich ein Muster ab, das in der europäischen Politik der letzten Jahre immer wieder zu beobachten war: Maßnahmen, die offenkundig mit bestehenden Rechtsnormen in Spannung stehen, werden einfach unter allgemeiner Berufung auf übergeordnete moralische Ziele legitimiert, wobei der Hinweis auf Menschenrechte als argumentative Teflonschicht dient, an der so ziemlich alle rechtlichen Einwände abperlen. Auf diese Weise entsteht eine paradoxe Situation, in der das Recht zwar formal bestehen bleibt, oft genug sogar in vollster Härte, wenn es etwa um den „Kampf gegen rechts“ geht, seine praktische Durchsetzung jedoch zunehmend selektiv erfolgt, vor allem natürlich in der Einwanderungs- und Integrationsfrage.

Daher dürfte der offene Brief von „Ordo Iuris“ zwar ein wichtiges Zeugnis dafür bleiben, dass nicht alle Juristen vom Sog der Moralisierung erfasst wurden; politisch wird er jedoch weitgehend folgenlos bleiben. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die spanischen Maßnahmen vollumfänglich umgesetzt werden, ohne dass ernsthafte rechtliche Konsequenzen für Spanien daraus folgen: Wer wie Polen oder Ungarn seine Grenzen gegen illegale Migration verteidigt und damit auch seine Nachbarn schützt, gilt als Feind europäischer Werte; wer aber durch Legalisierung hunderttausender illegaler Einwanderer der gesamten EU im Alleingang eine gewaltige Last aufbürdet, ist ein Held der Menschenrechte und wahrscheinlich karlspreisverdächtig.

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