Digital Services Act: Die EU gibt sich eine vage Sperr- und Löschverordnung

Im Februar wird die Digitalverordnung der EU auch für kleinere Anbieter gelten. Damit wird eine beträchtliche Macht in die Hände von unbekannten Kontrolleuren gelegt. Die Bestimmungen im DSA sind zudem so vage, dass beinahe alles – jeder Protest – zum Ziel von Sperren und Löschungen in sozialen Netzwerken werden kann.

IMAGO / Photo News

Immer wieder erstaunlich ist, wie lange eine solche EU-Verordnung von der ersten Initiative bis zur Verabschiedung benötigt und wie lange es folglich dauert, bis die Diskussion darüber in den nationalen Debatten ankommt. Die Beratungsprozesse rund um das „Digitale-Dienste-Gesetz“ der EU (Digital Services Act, DSA) zogen sich über Jahre hin und blieben dabei weitgehend unbemerkt von Medien und Bürgern. Schon im Juli 2021 passierte das Gesetz erstmals das EU-Parlament. Spruchreif wurde es im vergangenen Sommer – zufällig in dem Moment, als in Frankreich die Nahel-Unruhen tobten. Damals rühmte sich Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton, man habe während der Vorstadtrevolten bereits einige Inhalte und Profile auf TikTok und ähnlichen Medien gesperrt – unklar blieb, auf welcher Rechtsgrundlage das geschah.

DSA & Co.
Der Umbau des Internets zum Safe Space unter EU-Aufsicht
Doch seit dem 16. November ist die Verordnung auf EU-Ebene in Kraft. Große Plattformen und Suchmaschinen (ab 45 Millionen Nutzern in der EU) sind seitdem dazu verpflichtet, gegen Desinformation vorzugehen. Andernfalls drohen hohe Geldbußen von bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes. Das können bei den Branchenriesen Milliardenbeträge sein, die die EU dann in ihren Haushalt vereinnahmen könnte.

Das ist aber nicht der wesentliche Punkt an diesem „EU-Gesetz“. Im DSA hat sich die Kommission nach jahrelanger Vorbereitung zur Kontrolleurin „sehr großer“ Online-Plattformen (etwa Facebook, TikTok, X, Youtube) und Suchdienste (Google, Bing) aufgeschwungen. Seit 2018 und noch einmal intensiver seit Ausrufung der Pandemie im Frühjahr 2020 versucht die Kommission eine immer stärkere Kontrolle über die Internet-Angebote auszuüben, wohl auch weil man den zunehmenden Einfluss der Netzwerke und Plattformen auf das eigene Geschäft (die Politik) bemerkt hatte.

Digitalministerium: Verbote für das Internet als „besseren Ort“

Wollt ihr die totale Zensur?
Bretons Vendetta: EU will an X ein Exempel statuieren
Am 17. Februar wird die EU-Verordnung auch für kleinere Anbieter gelten. Die Kontrollinstanzen sollen in diesem Fall aber national organisiert werden. Daher gab es vergangenen Freitag eine kleine Bundestagsdebatte über das Anwendungsgesetz der Ampel, die aber auch fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Daniela Kluckert (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrs- und Digitalministerium, stellte den Gesetzentwurf vor und bezeichnete „Lüge, Hassrede, Verleumdung von Frauen, aber auch Kinderpornographie, Angebote für gefälschte Markenprodukte“ als „unerträglich“ oder auch einfach „wirtschaftsschädlich“. Was offline verboten ist, das müsse es auch online sein. Aber zu diesem Zweck bräuchte es kein neues Gesetz und keine EU-Verordnung. Kluckert will „Verbote“ umsetzen und weist die Verantwortung dafür den privaten Plattformen zu. Sie sollen Inhalte löschen und „verfolgen“ und zusätzlich Vorkehrungen treffen, damit „solche Dinge nicht passieren“, damit das Internet „ein besserer Ort“ wird.

Das sind natürlich Leerformeln, die keiner kritischen Überprüfung standhalten. Es ist wie immer mit dieser neuen Regierungsrhetorik: Dank dem Mittel der einfachen Sprache drücken sich die Redner um die eigentlichen Probleme des Regierens herum. Denn was das Internet zu einem „besseren Ort“ machen könnte, ist nicht Gegenstand der Beratungen des Bundestags, es ist von der Kommission dekretiert und darf nun „regional“ ausgeführt werden.

Digital Services Act
Breton versus Musk: Der Konflikt in Israel als Einfallstor für Zensur in Europa
Daneben wird eine tiefe Freiheitsskepsis bei der liberalen Staatssekretärin erkennbar. Warum sollte der Marktplatz der Ideen, wie er auf den Online-Plattformen existieren könnte, zusätzliche Verbote, Löschungen und Profil-Sperrungen brauchen, um ein „guter Ort“ zu sein? Es geht nicht mehr um Strafjustiz, die ja immer nur nach der Tat greifen kann und ein ausgedehnter Prozess ist, sondern um die Verhinderung von Straftaten oder auch ihre unmittelbare Unterdrückung. Dass Bürger in ihrem Leben unvermeidlich auch falschen und irreführenden Informationen ausgesetzt sind, wird als austilgbares Übel dargestellt und soll durch staatlich verordnete Eingriffe minimiert werden. Wörtliches Zitat aus dem Code of Practice von 2018: „(…) the exposure of citizens to large scale Disinformation, including misleading or outright false information, is a major challenge for Europe“.

Auch die Abgeordnete Tabea Rößner (Grüne) täuscht sich – wie sich nur eine Grüne täuschen kann –, wenn sie meint, dass die Kontrollstelle, die die Ampel für Deutschland plant, staatsferner agieren wird als die EU-Kommission in ihrem Aktionsfeld. Ob ein Kontrolleur nun von der Kommission oder vom Deutschen Bundestag bestellt wird, ist beim derzeitigen Stand der Demokratie fast egal. Er wird doch immer denselben Mächten dienen.

Von Storch: Künftig können jedem Protest die Netzwerke abgeschaltet werden

In ihrer Rede kritisiert Beatrix von Storch (AfD) den Digital Services Act scharf als weiteren „Baustein, um die nationalen Parlamente zu entmachten, Grundrechte willkürlich außer Kraft zu setzen“ und die Macht in die Hände von supranationalen Organisationen wie der EU zu legen. Der DSA gehe „über die Zensur durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weit hinaus“. Daneben sieht sie eine verhängnisvolle Verkettung mit dem Krisenreaktionsmechanismus der EU voraus. Auch wenn der Krisenreaktionsmechanismus der EU im letzten Herbst als Teil des EU-Asylpakets vorgestellt wurde, lässt er sich in jeder „schweren und komplexen Krise“ anwenden.

Digital Services Act
EU nimmt sich das Recht, soziale Medien abzuschalten
Faktisch werde auch durch den DSA ein „digitales Notstandsgesetz“ eingeführt, das im Falle einer von der EU ausgerufenen Krise zu weitreichenden Eingriffen in die Meinungs- und Pressefreiheit führen könne. In der Tat: Thierry Breton hatte solches angedeutet, als er davon sprach, dass man im Fall von Unruhen natürlich eine Handhabe für die Online-Netzwerke brauche, das bedeutet: die Möglichkeit zur Löschung „schädlicher“ Inhalte und zur Sperrung ganzer Profile, die diese verbreiten.

Diese Äußerungen überträgt von Storch – nicht unplausibel – auf die Proteste von Gelbwesten, Lockdown-Kritikern oder Bauern, deren interne Kommunikation über Online-Dienste die EU im Krisenfall jederzeit abschalten könne. Zu rechnen sei dann mit der „raschen Entfernung“ regierungskritischer Inhalten und einer Anpassung der „algorhythmischen“ und „Empfehlungssysteme“, wie man sie allerdings aus dem alten Twitter-Universum kannte. Dort gab es ein ganzes System von Warnhinweisen, Shadow-Banning und Profilsperren.

Im Dunkeln bleibende Kontrolleure für die öffentliche Debatte

Letztlich muss man aber befürchten, dass die EU-Verordnung auch im Alltag der EU-Bürger – abseits jeder Krise – eine größere Rolle spielen wird, als vielen lieb ist. Wie alle Hassrede-Gesetze vermengt auch der DSA eindeutig rechtswidrige Inhalte mit „anderweitig schädlichen Informationen“, die durch das Gesetz vielleicht nicht unter Strafe gestellt, aber de facto schuldig gesprochen und möglichst schnell gelöscht werden, ganz so wie es die Staatssekretärin Kluckert angedeutet hat („Lüge, Hassrede, Verleumdung von Frauen, … Angebote für gefälschte Markenprodukte“). Hier wird also echte Kriminalität mit Gedankenverbrechen vermengt, die dann beide gleichbehandelt werden sollen.

Das stellt auch der Richter im Ruhestand Manfred Kölsch in einem Gastbeitrag in der Berliner Zeitung fest. Zunächst werde penibel zwischen beiden Kategorien unterschieden, die dann aber beide gleichermaßen ins Unrecht gesetzt würden. Das „Maß, an dem die Beurteilung als Desinformation ausgerichtet ist“, werde dabei von der Kommission gesetzt, und dasbedeute, dass „politisch unliebsame Meinungen, ja wissenschaftlich argumentierte Positionen gelöscht werden können“. Die Meinungsfreiheit sei in akuter Gefahr. Denn zum einen würden sich Bürger und Nutzer zunehmend einer „Vorzensur“ unterwerfen, der berühmten inneren Schere im Kopf. „Soziale Nachteile“ wie das Gesperrtwerden oder die Stigmatisierung durch gelöschte Posts würden die Bürger scheuen. Kölsch glaubt daher an eine „indirekte Zensur“, die durch den DSA ausgeübt wird.

Bürger mundtot machen
EU-Internet-Zensurgesetz – Breton: Kommission kann Zugang zu sozialen Netzwerken nun vollständig sperren lassen
Daneben gibt es aber auch eine reale Zensur durch die Kommission wie durch die bundesrepublikanische Kontrollstelle, die ja selbst zum Löschen und Sperren befugt sein werden – allerdings mit unklaren Kriterien. Sogar der Generalanwalt beim EuGH hat erklärt, dass die im DSA vorgeschlagenen Methoden keine rationale Entscheidungsfindung ermöglichen. Es geht insgesamt um „vier Kategorien systemischer Risiken“, welche die Kommission durch staatliche Kontrolle bannen will (vgl. der Text der Verordnung 2022/2065 hier): zunächst die schon angesprochenen rechtswidrigen Inhalte und Tätigkeiten, die aber auch von anderen Gesetzen erfasst werden; zweitens „die tatsächlichen oder absehbaren Auswirkungen des Dienstes auf die Ausübung der durch die Charta der Grundrechte geschützten Grundrechte“, darunter zum Beispiel „Menschenwürde, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien, Recht auf Achtung des Privatlebens, Datenschutz, Recht auf Nichtdiskriminierung, Rechte des Kindes und Verbraucherschutz“. Schon hier ist unklar, wie die Rechtsabwägung im dunklen Hinterzimmer der Kommission ablaufen soll, wo eine Freiheit – wie häufig der Fall – mit der anderen widerstreitet.

Die dritte genannte Kategorie umfasst dann, noch vager und dadurch gefährlicher, Auswirkungen von online geteilten Inhalten auf „demokratische Prozesse, die gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse“. Niemand kann dieses Feld vernünftig abgrenzen, und wenn doch, müsste diese Abgrenzung öffentlich diskutiert werden, was vermutlich nicht geschehen wird. Viertens soll es, wie schon zu ahnen war, um die „öffentliche Gesundheit“ gehen, aber auch um das „körperliche und geistige Wohlbefinden“ verschiedener Personen sowie um „geschlechtsspezifische Gewalt“. Es sind sämtlich Kaugummi-Bestimmungen, die so von einem unbekannt und im Dunkeln bleibenden Gremium und Mechanismus kontrolliert werden sollen. Die Entscheidung, ob ein Online-Eintrag nachteilige Auswirkungen auf die „öffentliche Debatte“ oder die „öffentliche Gesundheit“ haben könnte, ist kaum objektivierbar.

Die EU wählt den Vordereingang zur Zensur

Screenshot auf dem „Twitter Report: Staying safe and informed on Twitter during Covid-19“ vom August 2020

Doch dieses Modell hat die Kommission schon seit 2018 entwickelt. Damals wurde ein „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ (Code of Practice on Disinformation) verfasst, mit dem man auf freiwilliger Basis gegen Desinformation vorgehen wollte. Die wichtigsten Online-Dienste wurden zur Unterschrift gebracht. 2020 feierte der Code fröhliche Urständ dank der ausgerufenen Pandemie. Schon im August 2020 hatte die Twitter-Führung eine Hierarchie der Kennzeichnung und Löschung von Inhalten entworfen. Das Bemerkenswerte ist hier, dass eine Behauptung ohne Belege („unverified claim“) an sich keine Konsequenzen haben muss. Erst wenn die Behauptung von anderen „bestritten“ wird oder als „irreführend“ eingestuft wird, sollen Konsequenzen zwingend werden. Die genannten Kriterien („disputed claim“ und „misleading information“) hängen aber in hohem Maß an der subjektiven Beurteilung und Beteiligung anderer. Die Hierarchie ist ein Einfallstor für willkürliche Löschungen und Unterdrückungen von Meinungen.

In den folgenden Jahren legten Online-Unternehmen wie Twitter, Meta und Google monatliche Berichte vor, in denen sie ihr erfolgreiches Vorgehen gegen Desinformation – entweder durch Löschungen und Sperren oder durch positive Anreize – dokumentierten, offenbar im Bemühen, ihren Herren in der Kommission zu gefallen. Alleine Twitter sperrte seit Februar 2021 monatlich hunderte Profile und löschte insgesamt zehntausende Inhalte.

Screenshot auf dem „Twitter Report: Staying safe and informed on Twitter during Covid-19“ vom März–April 2022

In einer Pressemitteilung vom März 2022 kündigte die Kommission zudem an, dass auch Informationen zum Ukraine-Krieg durch den „Code of Practice“ gefiltert werden sollen, wie die Vizepräsidentin für Werte und Transparanz Věra Jourová verkündete. Im Oktober letzten Jahres trafen die Kommissionsermittlungen die Plattform X, die Elon Musk eigentlich so frei wie möglich halten wollte. Informationen zum Gaza-Konflikt führten zum ersten Anwendungsfall des DSA. Wenig später bemerkten Nutzer die Löschung von besonders aktiven, wohl eher propalästinensischen Profilen. Dass das im Sinne der „Meinungsvielfalt“ ist, wie an der Stelle fast in einer Art Neusprech immer wieder gerne gesagt wird, darf man bezweifeln.

Das Vorgehen der Kommission unterschied sich damit anfangs nicht grundlegend von dem der US-Administration, die sich über geheime Kontakte direkten Zugriff vor allem auf Twitter verschafft hatte. Dieses hinterlistige Handeln hinter dem Rücken der Öffentlichkeit wurde durch die „Twitter-Files“-Recherchen ausführlich dokumentiert. Nun wählt die EU-Kommission den Vordereingang zum selben Zweck: Sie zwingt die Unternehmen, die noch 2022 freiwillig einen „verstärkten“ Verhaltenskodex unterschrieben haben, nun per Verordnung, den Zensurvorstellungen der Kommissare nachzukommen.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 7 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

7 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Waldschrat
3 Monate her

Mit diesem Gesetz beamt uns die EU mal locker 200 Jahre zurück. Um 1820 musste jedes Buch, jede Zeitschrift vor Veröffentlichung einem Zensor vorgelegt werden. Der vertrat natürlich die Mächtigen. Man sollte meinen, in einer Demokratie, in der die Meinungsfreiheit zugesichert ist, dürfte es so etwas nicht mehr geben. Aber inzwischen wissen wir ja, dass wir in einer Pseudodemokratie leben, in der die sogenannten Demokraten ihre Macht zementieren und Meinungsfreiheit nur noch dann erlaubt ist, wenn sie die Meinung der Autokraten widerspiegelt. Wir erleben das ja tagtäglich hochaktuell.

Johann Thiel
3 Monate her

Geht es nur mir so, oder ist es wirklich so, dass Personen in der Politik die irgendwie ständig Probleme mit ihren Haaren, also der Frisur zu haben scheinen, auch ständig allgemein Probleme machen. Nehmen wir zum Beispiel diesen Breton oder Uschi, Hofreiter, die Angela, Habeck, Faeser, Boris Johnson, Trump, oder den Kim, jetzt der Milei oder ein ganz klassisches Beispiel, Strack-Zimmermann, oder Bill Gates, Trittin hat auch so seine Probleme. Apropos, bilde ich mir das ein, oder sind alle, die mit der Agora-Energiewende zu tun haben rothaarig? Ja, ich weiß – Äußerlichkeiten, soll man ja nicht thematisieren, aber bei Politikern?… Mehr

Last edited 3 Monate her by Johann Thiel
EinIngenieur
3 Monate her

Die Gesetze der EU möglichst schwammig zu formulieren hat System – das ist auch bei vielen anderen Digitalthemen der Fall – z.B. die Datenschutzverordnungen. Damit ist jedes Unternehmen permanent mit einem Bein im Gefängnis – und so kann man sich jeden gefügig machen. Wer nicht „mitjubelt“ bei dem schaut man mal genauer hin – und findet irgendwas mit dem das Unternehmen oder die Person dann „angeklagt und bestraft“ werden kann. Also ist jeder Bürger der noch etwas gestalten will mehr und mehr der Willkür irgendwelcher Aktivistischen Zeitgenossen ausgeliefert, die jederzeit eine Anklage vom Zaun brechen können.

rainer erich
3 Monate her

Man muss kein Jurist sein, gemeint ist natuerlich ein „richtiger“ bzw juristisch richtig Ausgebildeter, um zu erkennen, dass diese Regelung nicht einmal denn einfachsten rechtsstaatlichen bzw rechtlichen Anforderungen genuegt.. Man koennte sie als kafaesk bezeichnen. Von der Verlagerung staatlicher Aufgaben ganz abgesehen. Mit der Bewertung unbestimmt oder unklar“ waere sie noch euphemistisch beurteilt. Nahezu jeder Begriff ist als Pruefungsmassstab fuer immerhin eine Zensur, einen durchaus massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit, gewollt derart unscharf und ungenau, dass auch hier genau das passiert, was intendiert ist. Entweder „man haelt das Maul“ oder die privaten! Zensurbeauftragten zensieren im Zweifel alles. Die Verlagerung vom… Mehr

Felicitas21
3 Monate her

Ich bin nicht auf X aktiv. Aber Elon Musk hat sich schon dahingehend geäussert, dass er sich nicht allzu viel reinreden lässt. Ansonsten gibt es durchaus Beiträge in den sozialen Netzwerken, in denen andere sogar mit Mord bedroht werden, was nichts mehr mit freier Meinungsäusserung zu tun hat. Und dem zunehmenden Hass auf Israel und unseren jüdischen Mitbürgern, die offen der Hamas zujubeln, dafür habe ich auch kein Verständnis. Ganz zu schweigen von den Youtube Kanälen, die von Katar finanziert werden und auch nur noch mehr Öl ins Feuer gießen.

Klaus F
3 Monate her

Es muss alles dafür getan werden, dass die AfD und die Werteunion die Macht in Deutschland übernehmen. Es muss damit Schluss sein, dass sich eine EU oder deren Beamte weiter in das Privatleben seiner Bürger einmischen können. Es muss endlich Schuss mit der Einführung der Totalüberwachung und der Einführung von chinesischen und ruZZischtischen Verhältnisse in der EU sein. Deutschland gehört den Deutschen und nicht der EU!

Last edited 3 Monate her by Klaus F
moselbaer
3 Monate her

Eine solche Handhabe zur Zensur war ungefähr das letzte, was ich mir von der europäischen Einigung erwartet habe. Man hätte sich besser an der amerikanischen Verfassung orientiert: ZUSATZARTIKEL I Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen. Bleibt die Hoffnung, dass die überbordende Regulationswut in Brüssel durch freiheitsliebende Nationen (vielleicht auch eines Tages Deutschland) wieder eingebremst wird. Ich werde bei den kommenden Wahlen daran denken!… Mehr