Die TU Chemnitz weist den Widerspruch von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt gegen den Entzug seines Doktorgrades zurück. Doch der Streit ist damit nicht beendet. Voigts Anwälte kündigen Klage an – und verweisen auf ein Gutachten, das zu einem anderen Ergebnis gekommen sein soll als die Universität.
picture alliance/dpa | Martin Schutt
Für Mario Voigt ist der Kampf um seinen Doktortitel an der Technischen Universität Chemnitz vorerst verloren. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat den Widerspruch des Thüringer Ministerpräsidenten gegen die Aberkennung seines Doktorgrades zurückgewiesen. Das bestätigte die Universität am Dienstag. Damit hält die TU Chemnitz an ihrer im Januar getroffenen Entscheidung fest.
Voigt will sich damit allerdings nicht abfinden. Sein Anwalt kündigte bereits den Gang vor Gericht an. Nach rechtlicher Prüfung werde man Klage erheben. Damit verlagert sich eine Auseinandersetzung, die inzwischen seit zwei Jahren schwelt, endgültig von der Universität auf die juristische Ebene.
Brisant ist dabei vor allem ein Punkt, den Voigts Anwälte jetzt erneut hervorheben: Ein von der Universität eingeschalteter externer Gutachter soll nach ihrer Darstellung gerade nicht zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Voraussetzungen für einen Entzug des Doktorgrades erfüllt seien.
Voigts Anwalt bezeichnet es deshalb als einen außergewöhnlichen Vorgang, dass die Universität dennoch am Entzug festhält. Die Entscheidung werfe erhebliche rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Bewertungsmaßstabs und der Verhältnismäßigkeit.
Daran dürfte sich das bevorstehende Gerichtsverfahren entzünden. Denn damit geht es nicht mehr allein um die Frage, ob Voigt in seiner Dissertation wissenschaftlich unsauber gearbeitet hat. Entscheidend wird sein, ob die festgestellten Verstöße rechtlich schwer genug wiegen, um die schärfste akademische Sanktion zu rechtfertigen: den Entzug des bereits vor vielen Jahren verliehenen Doktorgrades.
Die TU Chemnitz hatte ihre Entscheidung Anfang des Jahres entschieden verteidigt. Die Philosophische Fakultät erklärte damals, der Fakultätsrat habe nach sorgfältiger Prüfung entschieden. In ihrem eigenen Medienspiegel verweist die Universität zudem auf Berichte, wonach die Entscheidung einstimmig gefallen sei.
Für Voigt ist der Fall längst nicht mehr nur eine akademische Angelegenheit. Der CDU-Politiker regiert Thüringen seit Ende 2024 an der Spitze der sogenannten Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD. Die AfD und ihr Landeschef Björn Höcke nutzen die Doktortitel-Affäre seit Monaten für Angriffe auf den Ministerpräsidenten. Anfang Februar versuchte die AfD sogar, Voigt durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu stürzen; Höcke kandidierte selbst für das Amt des Ministerpräsidenten und scheiterte.
Im Mai legte die AfD-Fraktion nach. Sie präsentierte ein von ihr bezahltes Gutachten des österreichischen Plagiatsprüfers Stefan Weber, das weitere problematische Stellen in Voigts Dissertation aufzeigen sollte. Hinzu kamen später Vorwürfe wegen nicht gekennzeichneter Verwendung Künstlicher Intelligenz in Reden und Gastbeiträgen Voigts.
Unterstützung erhält Voigt nur aus der eigenen Regierung. Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz vom BSW erklärte nach Bekanntwerden der jüngsten Entscheidung, Voigt habe ein Recht auf eine juristisch fundierte Prüfung. Er sehe nicht, dass die Entscheidung der Universität eine solche gerichtliche Prüfung ersetzen könne, und vertraue auf den Rechtsstaat.
Damit beginnt nun die nächste und möglicherweise entscheidende Runde.
Die TU Chemnitz hat gesprochen. Innerhalb der Universität ist Voigt mit seinem Versuch gescheitert, die Aberkennung rückgängig zu machen. Nun werden Verwaltungsrichter prüfen müssen, ob die Universität bei ihrer Entscheidung korrekt vorgegangen ist und ob die festgestellten Verstöße tatsächlich den Entzug des Doktorgrades rechtfertigen. Dabei kann das Gericht wohl nur den Vorgang, nicht den Inhalt prüfen. Also ist die Universität berechtigt, den Titel zu entziehen? Es wäre gewagt, wenn die Richter sich auf den Inhalt einlassen sollten. Aber wir sprechen von Thüringen – einem Land fest im Griff der Linken.




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Solche Leute haben kein Gewissen und keine Ehre mehr.
Die warten allenfalls auf den Rückzugsbefehl aus dem Berliner CDU-Binker.
Dr. in Geschwätzwissenschaften. Und ich Naivling dachte immer, dazu müsse man richtig forschen und was völlig Neues präsentieren. Aber ich komme auch von der naturwissenschaftlichen Seite und habe vielen Doktoranden beim Forschen über die Schulter geschaut. Die mussten wirklich arbeiten. Oft alleine, manchmal wurde ihnen ein Laborant als Helfer zur Seite gestellt. Und nach 3-4 Jahren war dann die Dissertation fertig.
Ich frage mich, was das Gericht jetzt entscheiden soll. Werden jetzt alle Plagiate zum dritten Mal geprüft und für zu leicht befunden?
Ich habe eher den Eindruck, Herr Voigt rechnet mit einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung, so lange kann er Doktor spielen und danach sitzt er längst auf dem Altenteil und kein Hahn kräht mehr nach seiner Doktorarbeit.
Titelbetrüger der Altparteien:
Mario Voigt (CDU)
Manja Schreiner (CDU)
Franziska Giffey (SPD)
Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
Silvana Koch-Mehrin (FDP)
Jorgo Chatzimarkakis (FDP)
Bijan Djir-Sarai (FDP)
Annette Schavan (CDU)
Neuwahlen sind nun unumgänglich, zumindest in Sachsen. Die Wähler sind arglistig getäuscht worden. Scheint wohl die neue Kernkompetenz der CDU zu sein.
Herr zu Guttenberg wusste noch, was sich gehörte, und zog die Konsequenzen:
Er trat zurück. Einige Jahre später legte er eine neue Dissertation vor.
Die heutige Politikerkaste hingegen hat das Aussitzen politischer Affären offenbar von ihrer großen Meisterin gelernt.
Und die gnadenlose Arroganz dazu. Nicht genug, dass man ein Titel-Lügenbaron ohne nennenswerte Berufs- und Lebenserfahrung für sein Amt ist, nein, man fühlt sich selbstverständlich über alles und jeden erhaben. Herrscherklasse eben. Stümpermonarchie at it`s best. Wie ich diese arroganten Fleischtopf-Versager hasse!
Vielleicht hat Voigt seine Koffer noch nicht gepackt und braucht noch etwas Zeit dafür.
Warum nicht Dr. h.c. Univ. of Simbabwe?
Immerhin bleibt ihm sein „Dr. mett.“ 😀
(Und ja: anders als durch Spott vermag ich derart lächerliche Figuren nicht mehr zu kommentieren. Mehr haben sie ohnehin nicht verdient.)
Mett Mario.Ich schreibe mir mein eigenes Physikbuch. Die Schwerkraft gibt es nicht und ich kann fliegen.
Wer bezahlt seine Klagen eigentlich? Ich hoffe doch das er das aus seinem eigen Vermögen nimmt, denn das ist seine private Angelegenheit. Und warum klagt er? Meiner Meinung nach kann er noch so lange wie möglich in seinem Amt bleiben kann. Er ist für mich ein Sinnbild der Verkommenheit in unserer Politik.