Ulmen gegen „Spiegel“ in wichtigen Punkten erfolgreich

Das frühere Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darf nicht mehr behaupten, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet. Eine polit-mediale Kampagne fällt zu Asche.

IMAGO / Sven Simon

Der Spiegel hat in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat dem Nachrichtenmagazin deutliche Grenzen aufgezeigt. Anders als das Landgericht Hamburg sieht das OLG keinen ausreichenden Tatsachenkern für den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet. Noch weiter geht die Entscheidung bei einem zweiten Vorwurf: Nach Auffassung des OLG wurde in der Berichterstattung sogar der Verdacht erweckt, Ulmen habe solche Videos selbst hergestellt. Auch hierfür fehle es an hinreichenden Belegen. Mit seiner sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Hamburger Landgerichts hatte Ulmen damit teilweise Erfolg.

Damit korrigiert das Oberlandesgericht die Vorinstanz in zentralen Punkten. Das Landgericht hatte noch einen „Mindestbestand an Beweistatsachen“ angenommen, der eine zulässige Verdachtsberichterstattung rechtfertigen könne. Das OLG kommt nun zum gegenteiligen Ergebnis.

Die Bedeutung dieser Entscheidung reicht über den Einzelfall hinaus. Verdachtsberichterstattung lebt davon, dass Journalisten über ungeklärte Sachverhalte berichten dürfen. Sie lebt aber ebenso davon, dass Verdächtigungen auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Fehlt diese Grundlage, wird aus Berichterstattung schnell Rufschädigung.

Auch bei der Veröffentlichung von Passagen aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger zog das OLG Grenzen. Allerdings nicht deshalb, weil es sich um Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt handelte. Ausschlaggebend war nach Auffassung des Gerichts vielmehr der intime sexuelle Inhalt einzelner Textstellen. Deshalb untersagte das Gericht die Verbreitung bestimmter Passagen, nicht jedoch die Verbreitung der gesamten E-Mail.

Nicht erfolgreich war Ulmen dagegen hinsichtlich eines anderen Teils der Berichterstattung. Das OLG bestätigte, dass der Spiegel über Vorwürfe berichten durfte, Christian Ulmen habe Gewalt gegen Collien Fernandes ausgeübt.

Die Hamburger Richter haben damit weder den gesamten Spiegel-Artikel verworfen noch sämtliche Vorwürfe gegen Ulmen aus der Berichterstattung verbannt. Sie haben jedoch in einem entscheidenden Punkt festgestellt, dass für den Deepfake-Verdacht die erforderliche Tatsachengrundlage fehlt. Für ein Medium, das regelmäßig höchste journalistische Standards für sich reklamiert und auch über die notwendigen Mittel sowie die personelle Ausstattung dafür verfügt, ist das eine bemerkenswerte Niederlage.

Aber die Pleite betrifft auch Justiz-Ministerin Hubig. Sie hatte sich auf die erfundene Kampagne der Krawallschachtel Fernandes drauf gesetzt und eine Reihe unbedingt notwendiger Zensurvorhaben im Internet daraus abgeleitet. Und jetzt? Alles Käse.

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Kommentare ( 17 )

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Steuernzahlende Kartoffel
19 Tage her

Der Witz ist jetzt aber die Reaktion des Spiegels: Die Recherche sei „im Kern bestätigt“… Man dürfe weiter über virtuelle Vergewaltigungen schreiben… Typisch einsichtsbefreit wie alle Superlinksgrünen. Auch wenn da manches in den USA ausgeufert ist, man wünscht sich hier einen saftigen Strafschadensersatz und dass das linke Postillenblatt dann endlich pleite ist.

Dr. Rehmstack
20 Tage her

Mein Gott, ist das banal; könnte es nicht vielleicht einfach so sein, dass er morgens niemals die Zahnpastatube zugeschraubt hat?

Fatmah
20 Tage her

Ich kann zwar die Sache nicht beurteilen und kenne den Bartträger nur aus Telekom Werbespots aber was hier abgezogen wird, ist wohl ein totaler Witz bei täglichen und echten Gruppenvergewaltigungen gegen die Niemand auf die Straße geht weil sie ja von der rosa Elefanten Fraktion begangen werden.

Mausi
20 Tage her

Eine polit-mediale Kampagne fällt zu Asche: Hauptsache, sie hat vorher lichterloh bis zum Himmel gebrannt. Und das Bild bleibt, nicht der Aschehaufen, den der Wind schneller verweht als den eigentlichen Brand. Und als ob sich irgendeine Redaktion dieses Urteil beherzigen würde. Gerade der ÖRR kann sich verklagen lassen bis zum Umfallen. „dass für den Deepfake-Verdacht die erforderliche Tatsachengrundlage fehlt“: Ah, die erforderliche Tatsachengrundlage habe gefehlt. Da scheint mir der Text des Urteils unvollständig zitiert zu sein. Wie soll denn ein Medium jemals eine „erforderliche Tatsachengrundlage“ bei solchen Themen vorzeigen können? Nachträgliche Beurteilung kann’s ja nicht sein. „Privatrechtliche“ eidesstattliche Versicherung kann’s… Mehr

Last edited 20 Tage her by Mausi
Ohanse
20 Tage her

Ist mir Wurst. Ein Linker bekommt von anderen Linken die eigene Medizin verabreicht. Alles in Ordnung.

Cethegus
20 Tage her

Ja schön, spielt nur leider fast keine Rolle mehr, denn das linke Narrativ ist gesetzt und steht felsenfest egal was hinterher noch irgendwelche Gerichte entscheiden s.h. Hetzjagden in Chemnitz oder die Wannseekonferenz 2.0

Da wären größere Sendungen in Funk und Fernsehen nötig gewesen, um den Schlafschafen vor AUgen zu führen wie sie hinter die FIchte geführt werden/wurden, aber was passiert? Allenfalls kleine Randnotizen die kaum jemand mitkriegt.

verblichene Rose
20 Tage her

Ach, Fernandes macht doch schon wieder Werbung. Demnächst dann die Fortsetzung des Rosenkriegs live zur Primetime als TV-Spot für eine Online-Apotheke. Genau wie in diesen nervigen Werbeblöcken am Vorabend: „Schatz, dein Kaffee schmeckt nicht, aber dieses Mittel hilft wenigstens gegen die Trockenheit der reiferen Frau!


A. Bender
21 Tage her

Nicht satisfaktionsfähig. Der erste Gedanke. Also meine sofortige moralische Abwertung des Delinquenten: wohl zurecht, nur: auch nicht gerade sonderlich bewundernswert. Opfer seiner sexuellen Präferenz? Scheint so. Dem „Sturmgeschütz der Demokratie“ gönne ich jedenfalls die Niederlage. Und Ulmen? Ist mE ohnehin endgültig erledigt: die einzige Möglichkeit sich vielleicht doch noch reinzuwaschen, wäre Björn H. im Thüringer Landtag vor laufenden TV-Kameras -öffentlich und eigenhändig- zu erwürgen. Trotzdem gilt natürlich: semper aliquid haeret – irgendwas bleibt immer hängen.

Ferdi Genuege
21 Tage her

Die Frau erfand es.

gnomen est omen
21 Tage her

Der Fall war mir von Anfang an sehr suspekt; irgendwie hatte er etwas „Kachelmanneskes“.
Würde mich nicht wundern wenn der Refrain des ganzen Liedes am Ende
„Collien Erfandes“ lauten würde.