Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts erlaubt Geheimdiensten weitgehenden Zugriff auf Fahrzeugdaten. Die umfangreichen Daten, die von modernen Autos erfasst werden, liefern damit die Voraussetzungen für umfassende Überwachung.
IMAGO / Bihlmayerfotografie
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe schlägt Alarm: Autohäuser und Werkstätten dürften nicht zum „verlängerten Arm der Nachrichtendienste“ werden. Anlass ist ein in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf, der BND und Verfassungsschutz den Zugriff auf Fahrzeug- und Telemetriedaten ermöglichen soll.
Der 732 Seiten starke Gesetzentwurf sieht erstmals ausdrücklich vor, dass Autohersteller und unter bestimmten Umständen auch Kfz-Werkstätten bereits vorhandene Fahrzeug- und Telemetriedaten an den Bundesnachrichtendienst beziehungsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz herausgeben müssen.
Aus GPS- und Streckendaten, Kilometerstand, Zahl der Fahrten, Abstellposition, Zündzyklen, Tank- oder Ladestand und sogar Gurtstraffungen lassen sich Nutzungsprofile, die Zahl der Fahrer und konkrete Aktivitäten von Personen ableiten.
All diese Daten sammeln moderne Autos – eigentlich als Datengrundlage für weitere Autoentwicklung gedacht. Diese Daten werden zu einem großen Teil an die Hersteller gefunkt. Vorreiter ist übrigens Tesla, der als einer der ersten Autohersteller Fahrdaten systematisch sammelt und heute auf der Grundlage von Millionen von Bewegungsprofilen seine weiteren Autos entwickeln kann.
Die Abfrage soll nur zur Aufklärung mindestens „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ zulässig sein. Das klingt einschränkend, bleibt aber auslegungsbedürftig. Nachrichtendienstliche Maßnahmen setzen zudem nicht zwangsläufig einen strafrechtlichen Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr voraus. Gerade darin liegt der wesentliche Unterschied zur Polizei.
Eine offene Massenauswertung aller Autofahrer erlaubt die Vorschrift nach ihrem Wortlaut nicht, zumindest nicht in der derzeitigen Ausformulierung. Dennoch ist der Kreis möglicher Anlässe breiter als bei einer strafprozessualen Durchsuchung.
Außerdem erfährt die betroffene Person in aller Regel nichts von der Abfrage. Hersteller und Werkstätten sollen zur Geheimhaltung verpflichtet sein. Dadurch wird eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung praktisch schwierig.
Werkstätten sollen – so die Dienste – künftig einspringen, wenn eine Anfrage beim Hersteller nicht möglich wäre oder den Zweck der Maßnahme gefährden würde. Der ZDK fordert deshalb klare und eng begrenzte Regeln. Mittelständische Betriebe verfügten weder über das Personal noch über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten, geheimdienstliche Ersuchen eigenständig zu prüfen. Sie dürften auch nicht für Daten haften, die technisch nicht vorhanden oder nicht zugänglich seien.
Noch ist das Vorhaben kein geltendes Recht. Der Bundestag muss noch zustimmen. Doch der Kern ist brisant: Das moderne Auto soll künftig zum nachträglich auslesbaren Bewegungsarchiv für BND und Verfassungsschutz werden. Ebenso wie durch einen Zugriff auf das Handy ergibt sich daraus ein umfassender Einblick in die Persönlichkeitsstruktur und Handlungsweise von Personen.
In der Autoindustrie gilt längst der Satz: „Daten sind das neue Öl“. BMW und andere Autohersteller behandeln Fahrzeugdaten tatsächlich als strategischen Rohstoff. BMW beteiligt sich deshalb auch am Datennetzwerk Catena-X. Das hat sich offenbar auch in den Reihen der Geheimdienste herumgesprochen, die begehrlich auf diese Daten schauen.
Russland ist in Sachen Überwachung noch einen Schritt voraus. Bereits 2016 berichteten russische Medien über Pläne, die staatliche Notrufplattform ERA-GLONASS so auszubauen, dass die Verkehrspolizei bei Verfolgungsfahrten Motoren aus der Ferne stilllegen könne. ERA-GLONASS ist seit 2017 für viele Neuwagen vorgeschrieben und verfügt über Mobilfunk, Satellitenortung und eine Verbindung zu Fahrzeugsensoren. Die serienmäßige Grundfunktion ist aber lediglich der automatische oder manuelle Notruf. Eine allgemeine Abschaltfunktion gehört nicht zur nachgewiesenen Standardausstattung.
Technisch wäre eine solche Fernblockierung dennoch möglich, wenn ein Telematik- oder Diebstahlschutzsystem mit der Motorsteuerung verbunden ist. Russische Systeme wie StarLine werben ausdrücklich mit einer Motorblockierung per Mobilfunk.
Auch Hersteller können bei manchen Autos Funktionen aus der Ferne beeinflussen. Üblicherweise wird dabei nicht während voller Fahrt schlagartig die Zündung ausgeschaltet. Das System verhindert vielmehr den nächsten Motorstart oder legt das Fahrzeug erst bei Stillstand lahm.
Dass eine solche Fernabhängigkeit real ist, zeigte Ende 2025 ein Vorfall mit Porsche-Fahrzeugen in Russland: Hunderte Autos ließen sich zeitweise nicht starten. Nach Berichten hatte der Verlust der Satellitenverbindung die Diebstahlsicherung aktiviert. Porsche erklärte allerdings, es gebe keinen Beleg für eine gezielte Abschaltung durch den Hersteller.
Das Auto als Datenkrake – mehr dazu im TE Wecker am kommenden Sonntag, 16. August 2026.


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