Lebenslänglich für Todesfahrer von Magdeburg

Sechs Menschen hat Taleb A. im Jahr 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt totgefahren. Mehr als 300 weitere wurden bei dem Attentat verletzt. Jetzt ist das Urteil da: lange Haft – aber noch keine Sicherungsverwahrung.

picture alliance/dpa | Peter Gercke
Verurteilter Todesfahrer vom Magdeburg Weihnachtsmarkt im Gerichtssaal, 02.06.2026

Taleb A. muss für mindestens 20 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Magdeburg hat den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Da das Gericht auch die „besondere Schwere der Schuld“ feststellte, kann der Attentäter nun frühestens nach 20 Jahren auf Bewährung wieder freigelassen werden.

Die Kammer folgte weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Trotzdem wirft das Urteil eine entscheidende Frage auf: Denn trotz Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wurde die – sich in solchen Fällen an die reguläre Haftzeit anschließende – Sicherungsverwahrung lediglich vorbehalten, statt sie direkt und unumstößlich anzuordnen.

Terror auf dem Rettungsweg

Am Abend des 20. Dezember 2024 hatte Taleb A. einen Pkw über einen Rettungsweg gezielt auf den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gesteuert. Mit hoher Geschwindigkeit raste er durch die Menschenmenge. Sechs Menschen tötete er, 323 weitere wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Noch heute leiden Überlebende unter dem Trauma.

Mammutverfahren

Der Prozess hatte einzigartige Dimensionen. Mehr als 100 Zeugen und acht Sachverständige wurden gehört. Mehr als 200 Geschädigte traten mit 40 Anwälten als Nebenkläger auf. Um das Verfahren mit mehr als 40 Verhandlungstagen und einem riesigen Medieninteresse logistisch zu bewältigen, ließ das Land Sachsen-Anhalt ein temporäres Gerichtsgebäude errichten. Die Kosten dafür gingen in die Millionen.

Urteil mit fadem Beigeschmack

So verständlich das Urteil beim Haftmaß ist, so irritierend bleibt der Umstand, dass die anschließende Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit nur vorbehalten wurde.

Es bleibt der Eindruck eines unvollständigen, nicht wirklich konsequenten Urteils – und einer deutschen Justiz, die sich immer weiter vom Rechtsempfinden der Bürger entfernt.

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Kommentare ( 109 )

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Ceterum censeo Berolinem esse delendam
4 Stunden her

Und wieder saß nur der Haupttäter auf der Anklagebank, während die Anstifterin – Angela Merkel – erneut ungeschoren davonkommt.

Emanreztuneb
4 Stunden her

TODESSTRAFE!!! Wir brauchen die Wiedereinführung der öffentlichen Todesstrafe.

JustineN.
7 Stunden her

Ich bekomme auch gar keine guten Gefühle, wenn ich mir Taten vergegenwärtige wie dass ein Rudel Menschen einen 17-jährigen tot prügelt, dass einer absichtlich mit dem Auto in einer Menschenmenge fährt usw.. Ich bin ja auch nur ein Mensch und wenn ein Angehöriger von mir dabei sterben würde oder ich selbst dabei verstümmelt würde wären diese Emotionen oder Instinkte wohl noch tausendfach stärker. Aber: Es ist ein Trick des Teufels, der uns durch solche Taten verleiten möchte, dass wir auf die gleiche niedrige Stufe wie der Täter fallen um uns unsere Seelen entreißen zu können. Man soll daher die Sünde… Mehr

Dr. Bomke
6 Stunden her
Antworten an  JustineN.

Wer solche Taten relativiert, hat nichts von dem verstanden, was Welt, Gesellschaft und Individuen zusammenhält – aber auch auseinandertreibt. Das, was und wie Sie es schreiben, mag eine schöne Illusion des Menschseins beschreiben. Es ist aber leider auch sehr weltflüchtig, weil es sich vor der Realität wegzuducken versucht. Um Probleme zu lösen, muss man sich aber der Realität von Welt, Gesellschaft und Individuen stellen. Die dafür nötigen Fähigkeiten bekommt man nicht, indem man sich in einer weichgespülten, esoterischen Scheinwelt versteckt.

Sonny
8 Stunden her

Für solche Monster muss die Todesstrafe wieder eingeführt werden. Und zwar schnell.

Kassandra
3 Stunden her
Antworten an  Sonny

Wie gehen Sie denn laut Scharia mit solchen um, die Ungläubige ins Jenseits befördern?

Burnetatswiese
17 Stunden her

Er/Sie/Es (m/w/d) sieht so süß aus, mit dem Mohammed-Bärtchen. Ich wünsche ihm/ihr/was auch immer) , das die Mitinsass:Innen diesem Individuum die Grüne Sexuallehre samt ihren Praktiken angedeihen werden. Vorteil: Prostata-Untersuchungen werden künftig flott von der Hand gehen.

fluffy_bird
18 Stunden her

Anders als in den USA (abgesehen von Bundesrichtern) werden in Deutschland der Richter leider nicht vom Volk gewählt. Das wäre ja einfach zu viel unerträgliche Demokratie für die politischen Machthaber.

Kassandra
3 Stunden her
Antworten an  fluffy_bird

Alle Mitglieder des SCOTUS werden zwar von Präsidenten vorgeschlagen, müssen dann aber, wie alle oberen Angestellten der Regierung, durch so genannte „Confirmation-Hearings“, dem Abstimmungen folgen.
Dies beispielhaft an Judge Clarence Thomas, dem damals ein gewisser Joe Biden persönlich tiefe Schläge zu versetzen wusste, was dieser so in der Erwiderung zum Ausdruck brachte – hier ab min 17:45: https://www.youtube.com/watch?v=ZPNkkUJtjo8

fluffy_bird
2 Stunden her
Antworten an  Kassandra

Ja, SCOTUS. Ich sprach von ganz normalen Richtern auf der Ebene der Bundesstaaten.

DDRforever
18 Stunden her

Konvertiere und kannst alles tun was immer Du willst. Das ist die Botschaft!!!!!!

Privat
20 Stunden her

Für meine Begriffe ist das ein widerlicher Massenmörder.

Michael M.
16 Stunden her
Antworten an  Privat

Absolut und dafür gibt es meines Erachtens nur eine gerechte Strafe und zwar die Todesstrafe.

AlNamrood
20 Stunden her

Was hätten die wohl in der Heimat mit ihm gemacht?

Kassandra
3 Stunden her
Antworten an  AlNamrood

Ihn als Märtyrer gefeiert, wäre er bei seinem Coup draufgegangen.
Hätte er allerdings Glaubensbrüder gemurkst, hätten sie ihn gelyncht.

Karl Kaiser
20 Stunden her

Magdeburger Pardon!
Historisch Interessierte wissen, was gemeint ist.