Hubertus Knabe wieder Chef der Gedenkstätte von Hohenschönhausen

Arnold Vaatz begrüßte die Entscheidung des Gerichts: »Wie nur wenige Historiker hat Knabe wies auf die Verbrechen der SED hin. Mit fadenscheinigen Begründungen versuchte der Berliner Kultursenator, ihn deshalb aus dem Weg zu räumen. Offensichtlich verstieß er damit gegen geltendes Recht.«

Odd Andersen/AFP/Getty Images

Der Historiker Hubertus Knabe darf wieder auf seinen Posten als Leiter der Stasi-Opfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen zurückkehren. Das Berliner Landgericht erließ am vergangenen Freitag in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung. Das bestätigte der Sprecher der Senatskulturverwaltung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Damit hob das Landgericht eine Entscheidung des Berliner Kultursenators Klaus Lederer (Die Linke) auf, der Knabe am 25. September 2018 aus seinem Amt entfernt hatte.

Gegen diese vorläufige Freistellung hatte Hubertus Knabe geklagt. Er darf nach diesem Eilurteil wieder an seinen Arbeitsplatz gehen. Sollte Knabe der Zugang verweigert werden, drohen 25.000 Euro Ordnungsgeld.

Der Berliner Kultursenator Lederer von den Linken will laut Bericht des Tagesspiegel noch am Wochenende »alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um die Eilentscheidung des Gerichts anfechten zu lassen«.

Mithelfen soll die Staatsministerin Monika Grütters. Die ist für die »Bundeskultur« zuständig, von der CDU und bemüht sich in trauter Eintracht mit den Linken, Knabe rauszukicken. Der hollywoodreife offizielle Vorwurf verbunden mit der modischen Floskel »struktureller Sexismus«: Er bemühe sich nicht genügend um Aufklärung sexueller Vergehen gegen seinen Stellvertreter.

Im Kern geht es darum, den unerbittlichen Aufklärer über die Vergangenheit von Stasi und SED mundtot zu machen. Es geht darum, dass die Linke die Deutungshoheit über ihre eigene Stasi-Vergangenheit erobert, die Ereignisse von 1989 verfälscht und die Bürgerrechtler herabgewürdigt werden sollen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Arnold Vaatz begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Er erklärte am Sonntag: »Wie nur wenige andere Historiker hat Knabe immer wieder auf die Verbrechen der SED hingewiesen. Mit fadenscheinigen Begründungen hat der Berliner Kultursenator versucht, ihn deshalb aus dem Weg zu räumen. Offensichtlich hat er damit gegen geltendes Recht verstoßen. Das Gericht hat mit seiner einstweiligen Verfügung klargestellt, dass Lederer die Stiftung ohne triftige Gründe seines Leiters beraubt hat.«

»Mit der Entlassung Knabes sollte ein Enthauptungsschlag gegen den ausweislich des Besucherinteresses mit Abstand erfolgreichsten Gedenkort an die Stasi-Verbrechen geführt werden. Das Gericht hat nun dafür gesorgt, dass die Stiftung wieder den Direktor bekommt, dessen Arbeit maßgeblich zu dieser enormen Öffentlichen Anerkennung der Gedenkstätte Hohenschönhausen beigetragen hat.«
Das rechtswidrige Vorgehen des Berliner Senators Lederer, eine der Linken unbequemen Institution zielgerichtet zu demontieren, wurde damit zunächst unterbunden.

Hubertus Knabe selbst äußerte sich zu dem Fall bisher nur einmal öffentlich, wies die Vorwürfe zurück und kritisierte, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur beschädigt werde.

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