Was geschieht, wenn die AfD Wahlen gewinnt? Kann sie durch politische Maßnahmen am Regieren gehindert werden? Oder wäre sie dazu in der Lage, die politische Situation grundlegend zu verändern? Staatsrechtler Ulrich Vosgerau dämpft im Gespräch mit Holger Douglas überzogene Erwartungen – in beide Richtungen.
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Was geschieht, wenn die AfD Wahlen gewinnt und tatsächlich regieren könnte? Werden dann politische Fehler korrigiert oder die Möglichkeiten der Wahlsieger eingeschränkt? Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sieht die Bundesrepublik vor einer grundlegenden Auseinandersetzung. Im Gespräch mit dem TE Wecker beschreibt er einen Machtkampf, in dem Bundeszwang, finanzielle Abhängigkeiten und ein mögliches Parteiverbot zu politischen Instrumenten werden könnten. Zugleich dämpft er Erwartungen, eine AfD-Landesregierung könne von heute auf morgen einen umfassenden Kurswechsel durchsetzen.
Vosgerau widerspricht der Vorstellung, Berlin könne per Bundeszwang eine politisch unerwünschte Landesregierung nach Belieben auf Linie bringen. Das Instrument sei „auf gar keinen Fall eine allgemeine politische Oberaufsicht des Bundes über Länder“. Voraussetzung sei vielmehr, dass ein Land konkrete Verpflichtungen gegenüber dem Bund verletze.
Als Beispiele nennt er die verweigerte Abführung von Steuereinnahmen oder die Weigerung, bundesrechtliche Verpflichtungen bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu erfüllen. „Ein Bundeszwang würde darauf hinaus-laufen, dass das Land dann nicht mehr von dem Ministerpräsidenten verwaltet wird, sondern von einer Art Kommissar, der von Berlin aus eingesetzt wird. Ich halte das nicht für ein so scharfes Schwert wie teilweise in den Medien gesagt wird, weil man dort einen Verstoß gegen spezifische Pflichten bräuchte, die das Bundesland gegenüber dem Bund begeht. Das ist natürlich dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagbar.“
Vosgerau hält deshalb wenig davon, den Bundeszwang als jederzeit verfügbares Machtmittel des Kanzlers darzustellen. Entsprechende Maßnahmen wären zudem gerichtlich angreifbar. Seine größere Sorge gilt einem anderen Hebel: dem Geld.
Eine politisch motivierte Veränderung des Finanzausgleichs könnte nach seiner Einschätzung für ein finanziell abhängiges Land schneller existenzbedrohend werden als eine offene Auseinandersetzung über den Bundeszwang.
Der Gesetzgeber könnte versuchen, Zahlungen an Länder einzuschränken, deren Regierung nach bestimmten politischen oder behördlichen Kriterien als problematisch gilt. Einen solchen Ausschluss hält Vosgerau zwar für verfassungswidrig. Doch zwischen einem solchen Ausschluss und seiner endgültigen gerichtlichen Aufhebung könnte Zeit vergehen. Entscheidend wäre dann, ob das Bundesverfassungsgericht den Vorgang vorläufig stoppt. Ohne einen solchen Eilbeschluss drohten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Den Handlungsspielraum einer möglichen AfD-Regierung bewertet Vosgerau realistischer als manches Wahlversprechen. Gerade in der Migrationspolitik seien wesentliche Fragen bundesrechtlich geregelt. Ein Land könne weder das Asylrecht noch das Staatsangehörigkeitsrecht eigenständig neu ordnen. Beim Vollzug von Abschiebungen hingegen könne eine Landesregierung andere Prioritäten setzen und vorhandene Möglichkeiten konsequenter ausschöpfen – jedoch nur innerhalb der gesetzlichen und gerichtlichen Grenzen.
Seinen wichtigsten politischen Rat konkretisiert Vosgerau deshalb auf einem anderen Feld: „Wo ein Land wirklich was machen kann, das ist die Bildungsfrage.“ Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern müssten ihren Ehrgeiz darauf richten, „Bildungs-Musterländer zu werden“. Gute öffentliche Schulen könnten Familien anziehen, die ihren Kindern eine anspruchsvolle Ausbildung ermöglichen wollen. Damit würde sich eine neue Regierung an einer konkreten Leistung messen lassen, für die sie tatsächlich Verantwortung trägt. Dies würde ein Bundesland langsam aber tatsächlich verändern.
Auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk trennt Vosgerau zwischen politischer Ankündigung und praktischer Umsetzung. Ein Land könne grundsätzlich Staatsverträge kündigen.
„Im Prinzip ist es auf jeden Fall möglich. Denn das hat es ja sogar in den frühen 80er Jahren schon mal gegeben in einer großen Auseinandersetzung zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, wo es um den Norddeutschen Rundfunk geht. Es ist also unstrittig möglich, dass ein Bundesland aus dem Rundfunkstaatsvertrag, dem es angehört, und den damit zusammenhängenden, verbundenen weiteren Staatsverträgen austritt, die es auch noch gibt, wo dann zum Beispiel die Gebührenhöhe geregelt wird. Und das führt dann dazu, wie im Prinzip durch die Rechtsprechung aus den 80er Jahren geklärt ist, dass also nicht der gesamte Rundfunkstaatsvertrag, auch nicht der gesamte Unterstaatsvertrag – in diesem Falle wäre es dann der MDR-Vertrag – erlöschen würde, wenn Sachsen-Anhalt austritt, sondern der Vertrag würde dann mit den weiter bestehenden, also noch nicht ausgetretenen Ländern weitergeführt werden.“
Daraus folge also keineswegs, dass mit dem Austritt eines Landes das gesamte Rundfunksystem zusammenbräche. Die übrigen Vertragspartner könnten ihre Zusammenarbeit fortsetzen. Hinzu kämen Kündigungsfristen, parlamentarische Entscheidungen und absehbare Gerichtsverfahren.
Vosgerau hält einen deutlich schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk für denkbar. Eine Grundversorgung mit Nachrichten, Kultur und Bildungsangeboten müsse aus seiner Sicht nicht zwangsläufig teure Unterhaltung und kostspielige Sportrechte umfassen. Wie weit eine solche Neuordnung rechtlich tragen würde, wäre jedoch Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen. Sein Fazit zum Tempo: „Das geht also nicht von heute auf morgen.“
Ähnlich begrenzt seien die Möglichkeiten, den Verwaltungsapparat personell umzubauen. Politische Beamte könnten nach den dafür geltenden Regeln in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Für andere Beamte gelte das nicht ohne Weiteres. Zwar hät-ten sie grundsätzlich keinen Anspruch auf genau einen bestimmten Dienstposten, wohl aber auf eine ihrem Amt angemessene Beschäfti-gung. Ein Regierungswechsel eröffne deshalb keinen beliebigen Zugriff auf die Verwaltung.
Besonders scharf fällt Vosgeraus Kritik an der Debatte über ein AfD-Verbot aus. Er stößt sich bereits am Begriff eines unverbindlichen „Prüfungsverfahrens“. Politische Vorbereitungen seien das eine, ein Verfahren in Karlsruhe etwas anderes. „Das Bundesverfassungsgericht ist keine Gutachtenstelle“, sagt er. Wer dort ein Verbot erreichen wolle, müsse einen entsprechenden Antrag stellen und das Risiko des Scheiterns tragen.
Auch Überlegungen, einzelne Landesverbände zu verbieten, begegnet Vosgerau mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die einschlägige Regelung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erlaubt zwar eine Beschränkung der Feststellung auf einen rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei. Vosgerau bezweifelt jedoch, dass diese Möglichkeit durch das Grundgesetz gedeckt ist.
Politisch sieht er hinter der Verbotsdebatte vor allem die Weigerung etablierter Parteien, auf die Ursachen ihrer Stimmenverluste einzugehen. Statt die eigene Politik zu überprüfen, würden Sorgen der Wähler zu einem Problem ihrer Wahrnehmung erklärt. Vosgerau spricht von politischen Leerformeln: Es werde behauptet, Tatsachen spielten keine Rolle mehr, ohne zu benennen, welche Tatsachen gemeint seien. Der unzufriedene Wähler erscheine damit als jemand, dessen Ängste behandelt werden müssten.
Die dauerhafte Ausgrenzung der AfD hält er strategisch für einen Fehler der Union. Eine frühere Einbindung hätte seiner Ansicht nach pragmatische und wirtschaftsliberale Kräfte innerhalb der Partei stärken können. Als Vergleich führt er die Regierungsbeteiligung der Grünen an, durch die deren realpolitischer Flügel an Einfluss gewonnen habe. Die vollständige Abschottung bewirke dagegen das Gegenteil: „Dadurch macht man natürlich die Radikalen stärker.“
Am Ende führt Vosgerau die Auseinandersetzung auf die Fähigkeit zur politischen Selbstkorrektur zurück. Einen grundlegenden Kurswechsel scheuten Verantwortliche auch deshalb, weil sie damit Fehler der Vergangenheit eingestehen müssten.


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Fragen sie Bastian Ernst. Wenn schon ein Präsident des Reservistenverbands sich äußert, ist die Sache klar oder?
Jedenfalls können AfD-Wahlsiege entscheidende Impulse für eine realistischere Politik geben. Der schaurige Nebelschleier über Vernunft und Kritik kann durchbrochen werden. Während Altparteien und Mainstream-Medien jahrelang damit beschäftigt waren, die Opposition zu verleumden und auszugrenzen, blieben die Sachthemen wie Wirtschaft, Energie, Frieden mit Russland usw. liegen. Diese Sachthemen wurden mit ideologischen, d.h. nicht realistischen Vorurteilen, Schlagworten und Beleidigungen aus einer ernsthaften politischen Diskussion und einem umfassenden Diskurs mit dem Wähler herausgenommen. Dadurch hatte die internationale Hochfinanz freie Hand, unbemerkt bzw. ungebremst von den Mainstream-Medien und Altparteien-Politikern ihre Herrschaftsansprüche über alle Menschen auszudehnen und festzuzurren. Harald Martensteins Brandrede: „Wir reden über das… Mehr