Wie Banken Panzer lieben und Jagdgewehre hassen

Legalen Waffenhändlern werden die Konten gekündigt und Kredite verweigert. Rüstungskonzerne erhalten Milliardenaufträge und Stadionlogen. Die sogenannten ESG-Kriterien entlarven Deutschlands Doppelmoral bei Waffen.

picture-alliance/ ZB | Peter Förster

Deutschland hat sich neu in Waffen verliebt. Allerdings nicht in alle. Wenn sie groß sind, olivgrün und milliardenschwer, dann heißen sie jetzt Hoffnungsträger. Stehen sie dagegen im gesetzlich vorgeschriebenen Panzerschrank eines Jägers oder eines Sportschützen, dann sind sie moralisch verwerflich.

Die große Rüstungsindustrie bekommt Milliardenaufträge für Kriegsgerät und politische Rückendeckung und wird hofiert. Der kleine Fachhändler für zivile Waffen bekommt kein Bankkonto und keinen Kredit und wird geächtet.

Gesinnungsprüfung mit IBAN

Spektakuläre Brandbriefe sind gerade bei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) im Posteingang gelandet.

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) schildert darin, wie eine traditionsreiche Branche in den Ruin getrieben wird.

Der Verband vertritt knapp 1.800 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von rund 800 Millionen Euro. Meist sind es kleine Fachgeschäfte, Familienbetriebe und Werkstätten – also keine heimlichen Waffenkeller, sondern staatlich streng kontrollierter Mittelstand.

Es gibt inzwischen unzählige Beispiele. Existenzgründern wird das Geschäftskonto verweigert, solventen Bestandskunden werden die Konten gekündigt. Kredite platzen, Versicherer erklären die ganze Branche zum „Nichtzeichnungsrisiko“. Sogar ein Schützenverein verliert nach 23 Jahren seine Bankverbindung. Das Institut beruft sich dabei ausdrücklich auf „moralische Gesichtspunkte“.

Begründet wird das oft mit den sogenannten ESG-Kriterien. Die Abkürzung steht für „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Soziales) und „Governance“ (Unternehmensführung). Die Kriterien werden maßgeblich von der EU formuliert und bewerten die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Für Investoren, aber auch Banken und Versicherungen nutzen die ESG-Kriterien in ihrer Risiko-Analyse von Geschäftskunden als nicht-finanzielle Indikatoren.

Dabei betreffen die ESG-Kriterien eigentlich nur sogenannte „kontroverse Waffen“. Das sind biologische und chemische Waffen, Streumunition und Anti-Personen-Minen. Was für diese Waffen gilt, wird nun auch auf Luftgewehre und Sportpistolen angewendet.

Man fasst es nicht.

Im Ergebnis werden immer mehr Unternehmen vom Online-Zahlungsverkehr, von Kartensystemen und von Diensten wie PayPal oder Klarna ausgeschlossen. Bei manchen Betrieben ist deshalb der Absatz im Internet um 90 Prozent eingebrochen.

Die Ächtung läuft geräuschlos. Kein Gesetz wird beschlossen, kein Verbot verkündet. Völlig legalen Unternehmen wird das Konto gekündigt und der Online-Zahlungsdienst verweigert, oder die Versicherung. Oder auch alles gleichzeitig. Der finanzielle Würgegriff erledigt das betroffene Unternehmen.

Ist es das, was der Staat unter Nachhaltigkeit versteht?

Maßlose Moral

Dabei gehört der zivile Waffenhandel zu den am strengsten überwachten Branchen des Landes. Eine Waffenhandelserlaubnis setzt nachgewiesene Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und umfangreiche Fachkunde voraus. Meldepflichtige Erwerbs- und Überlassungsvorgänge laufen über das Nationale Waffenregister. Händler prüfen Berechtigungen, Identitäten und Dokumente. Der Fachhändler ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Kontrollposten des Rechtsstaats.

Doch wenn es um Büchsenmacher geht, zieht die Gesellschaft immer öfter ein Gesicht, als habe jemand beim Sektempfang eine Handgranate ins Büfett gelegt. VDB-Präsident Michael Blendinger sagt: „Die Erfahrung, unerwünscht zu sein, ist sehr bitter.“

Wer die zivilen Händler von Legalwaffen – also von Jagdgewehren und Schießsportausrüstung – wirtschaftlich erdrosselt, bekämpft keine Kriminalität. Kriminelle Waffenschieber beantragen sowieso nie ein Kreditkartenterminal und melden ihre Geschäfte auch nie ans Register. Steuern zahlen sie sowieso nicht – ebenso wenig wie ihre kriminelle Kundschaft. Getroffen werden ausgerechnet jene, die sich an jede Vorschrift halten: Jäger, Sportschützen, Sammler und Vereine.

Unser Staat kann Kriminelle nicht entwaffnen. Als Reaktion schikaniert er die gesetzestreuen Bürger.

Ohne Jäger wären bei uns das Wildtiermanagement und die Tierseuchenbekämpfung unmöglich. Regelmäßig jubeln wir unseren traditionell erfolgreichen Schützen bei Olympischen Spielen zu – gleichzeitig machen wir den Schießsport sukzessive unmöglich. Büchsenmacher sorgen dafür, dass Waffen sicher funktionieren und fachgerecht instandgehalten werden. Ausgerechnet sie werden mit vorgeschobenen pseudomoralischen Argumenten erdrosselt.

Kriegswaffen ja, Sportwaffen nein

Es ist, man kann das gar nicht anders sagen, eine einzige große Heuchelei.

Die EU schafft mit ihrem Programm „Readiness 2030“ gerade den Spielraum für zusätzliche Verteidigungsausgaben in Höhe von 800 Milliarden Euro. Die EU-Kommission hat schon 2025 klargemacht, dass ihr „Nachhaltigkeitsrahmen“ die Finanzierung von Kriegswaffenunternehmen nicht begrenzt. Investitionen in Verteidigung und Nachhaltigkeit seien grundsätzlich vereinbar. Ursula von der Leyens Laienspieltruppe warnt sogar ausdrücklich vor einer ungerechtfertigten Benachteiligung der Rüstungsbranche.

Hahaha.

Rheinmetall ist vor einiger Zeit „Champion Partner“ des Bundesligavereins Borussia Dortmund geworden. Dessen Chef Hans-Joachim Watzke erklärt: „Sicherheit und Verteidigung sind elementare Eckpfeiler unserer Demokratie.“ Der Konzern erhielt Werbeflächen und Hospitality-Rechte im Dortmunder Stadion. Der Verein spricht von einer „neuen Normalität“.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erlaubt es mittlerweile, konventionelle Rüstungshersteller in nachhaltigen Fonds zu führen. Aber der Familienbetrieb für Jagdbedarf bekommt kein Geschäftskonto.

Ideologischer Kapitalismus

Die Verknüpfung von individuellen Moralvorstellungen und allgemeinen Geschäftsregeln ist ein protofaschistisches Konzept.

Die deutschen Büchsenmacher sind da nur das jüngste Beispiel. Inzwischen trifft es sogar Hersteller von PC-Spielen. Steam ist die weltweit größte Vertriebsplattform dafür. Kreditkartenriesen sind gerade dabei, das Unternehmen – nun ja, unter Druck zu setzen. Im Internet gibt es auch Kommentare, die das Erpressung nennen.

Die Zahlungsdienstleister drohen damit, Transaktionen für Steam zu blockieren, wenn bestimmte Spiele nicht von der Plattform entfernt werden – vor allem erotische oder sexuell explizite „Adult only“-Inhalte. Es geht also um den guten, alten Porno.

Das ist, mit Verlaub, Zensur.

Finanzinstitute maßen sich an, darüber zu entscheiden, welche Inhalte in Videospielen erlaubt sind? Auch das ist eine Aushöhlung des Rechtsstaats. Nur der darf durch Gesetze festlegen, wer ein Gewerbe betreiben darf – nicht ein paar frisch von der Uni rekrutierte, durchgeknallte Mitarbeiter in der Nachhaltigkeitsabteilung einer Bank. Auch nicht ein Versicherungsalgorithmus.

Und schon gar nicht irgendein Zeitgeist.



Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen