Die Angst vor Machtverlust, davor, dass man Rechenschaft wird ablegen müssen, Deutschland in den Niedergang regiert zu haben, treibt die Union dazu, auf Demokratie und Rechtsstaat zu pfeifen. Wenn Jens Spahn mit der CDU nicht den kalten Staatsstreich planen sollte, ist das, was er fordert, rechtlich unmöglich.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler
Jens Spahn, Vorsitzender der Unionsfraktion, schlug im Focus Podcast Machtmenschen mit Blick auf Björn Höcke vor:
„Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann.“
Wer ist in diesem Fall wir? Der Pluralis majestatis des Jens Spahn? Oder die CDU als Partei der Mitte zwischen Grünen und SPD? Entscheidet Jens Spahn darüber, wer in Deutschland wählen und wer gewählt werden darf? Existiert im Kopf von Jens Spahn der Rechtsstaat noch, oder nur noch der Spahn-Staat? Will der Ehren-Genosse Spahn mit den anderen Brandmauer-Parteien wie SED-Linke, Deindustrialisierungs-Grünen und Umverteilungs-SPD eine Einheitsliste aufstellen wie einst die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, die Brandmauereinheitsliste unserer Demokratie?
Wenn Jens Spahn und die CDU nicht den kalten Staatsstreich planen sollten, ist das, was Spahn fordert, rechtlich unmöglich, vermischt zwei Instanzen und zwei Rechtsgüter. Über ein Parteienverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der Entzug des passiven und aktiven Wahlrechts von Bürgern liegt nicht primär in der Hand des Bundesverfassungsgerichts.
Heißt, das Bundesverfassungsgericht müsste Björn Höcke zuvor die Grundrechte wie beispielsweise die Freiheitsrechte, die Gleichheitsrechte, auf Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft einschränken. Grundrechte können nicht abgeschafft, sondern nur eingeschränkt werden, zum Beispiel durch ein Gesetz, durch den Schutz der Rechte anderer oder durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse. Dass die „hohen Hürden“ und das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht mehr den Bürger vor der Willkür des Staates schützen, wie es sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes dachten und voraussetzen, hat sich in Merkels Pandemie-Diktatur gezeigt. Unter dem Popanz „Gesundheitsschutz“ wurden die Grundrechte willkürlich und totalitär eingeschränkt. Das Diktaturgesetz, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), an dem Stalin seine Freude gehabt hätte und manch anderer in der deutschen Geschichte auch, ist noch in Kraft.
Ein zweiter Grund kann in der „Gefahrenabwehr“ bestehen. Es wird klar, dass es bei der Unterstützung Selenskyjs und der Eskalation des Verhältnisses zu Russland durch Merz, Spahn und Co. nicht nur um die Ukraine geht, sondern auch um den Machterhalt von Merz, Spahn und Co. Denn sie bietet die Möglichkeit, auch den innenpolitischen Gegner, der legitimerweise eine andere Außenpolitik vertritt, herabzusetzen, ihn zum innenpolitischen Feind zu erklären, weil er angeblich ein Agent, ein Diener des äußeren Feindes ist. Man kennt diese Argumentation aus der deutschen Geschichte hinlänglich. Es scheint eine Wechselwirkung zwischen der eskalierenden Russlandpolitik von Merz und der Beschimpfung der Opposition als Kreaturen Moskaus zu bestehen.
Aus diesem Grund behauptet Spahn im Walter-Ulbricht-Stil: „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich.“ Nichts von dem, was Spahn sagt, kann er belegen. Was könnte man Spahn genauso faktenfrei nicht alles unterstellen und was sogar faktenbasiert?
Ein Weg zum Verbot der AfD zunächst über die Aberkennung des aktiven und des passiven Wahlrechts einzelner Politiker der Partei wie beispielsweise Björn Höcke könnte über die Gefahrenabwehr als Einschränkung der Grundrechte führen.
Der andere Weg führt über das Strafrecht. Und da kommt wieder die Russland-Unterstellung ins Spiel. Das aktive Wahlrecht kann als Nebenwahlrecht entzogen werden, wenn jemand wegen Spionage oder Sabotage verurteilt wird. Auch in diesem Komplex wird übrigens die Frage interessant, ob und wer in der Ampel-Regierung etwas über den Angriff auf die kritische deutsche Energieinfrastruktur vor dem Sabotageakt an Nord-Stream wusste.
Das passive Wahlrecht wird ebenfalls entzogen, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder länger verurteilt wird. Doch die Verurteilung nach § 86 a bestraft kein Verbrechen, sondern ahndet ein Vergehen, scheidet also aus, um Björn Höcke das Wahlrecht zu entziehen.
Man könnte jetzt anmerken, dass das Hallische Urteil das Urteil einer politischen Justiz ist. Und gerade hier liegt das Problem, denn in ihrer Not hat sich die Union längst von den Valeurs und vor allem von den Non-Valeurs der Demokratie und eben auch auf leisen Sohlen und jetzt noch mit zaghaften Schritten vom Rechtsstaat verabschiedet. Immer stärker scheint sich auf der politischen Ebene der Grundsatz durchzusetzen: Recht ist das, was nutzt.
Der Vorzug der Demokratie besteht darin, dass er den friedlichen Machtwechsel ermöglicht. Wenn man aber mit allen Mitteln den friedlichen Machtwechsel verhindern will, weil man unter allen Umständen sich an der Macht halten möchte, weil das für einen wichtiger ist als die Demokratie, den eigenen Platz am Futtertrog der Macht zu sichern, oder weil man sich davor fürchtet, für seine Taten Rechenschaft ablegen zu müssen vor einem demokratisch zustande gekommenen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, zum Beispiel
- über die Mitwirkung in Merkels Pandemie-Diktatur,
- über Maskendeals,
- über die Impfstofffrage,
- darüber, was man über die Sprengung von Nord-Stream wusste,
- wie man die Turbomigration im Außenministerium betrieben hat oder die Abschaltung der AKWs, oder wie es
- zur Versenkung von Steuermillionen aus ideologischem Willen heraus in der Northvolt Affäre kam,
wenn man also mit allen Mitteln den friedlichen Machtwechsel verhindern will, dann wird sich der Machtwechsel in anderen Zeitrhythmen auf andere Art und Weise, wie man sie sich jetzt noch nicht vorstellen kann, erfolgen. Der Machtwechsel kommt, weil der Wechsel der Macht ein Gesetz der Geschichte ist – die Frage ist nur, was er kostet.
Für die Union gilt mit Blick auf die AfD der alte Satz von Carl Schmitt, zu dem er von dem Dichter Theodor Däubler inspiriert wurde: „Der Feind ist unsere eigene Frage als Gestalt.“
Was auffällt ist, dass sich in der Union, wie man hört, eben auch in Spahns Bundestagsfraktion angesichts ihrer Unfähigkeit und des Niedergangs Deutschland Defaitismus und Durchalteparolen ausbreiten. Die wachsende Aggressivität auch in den Ausschüssen des Bundestages, die von der Union ausgeht, resultiert aus dem Fakt, dass die AfD in vielen Bereichen das vorschlägt, was die Union eigentlich vorschlagen müsste. Der latente Vorwurf, den die AfD für die Union darstellt, treibt die Wut und die Aggressivität der Union gegenüber der AfD.
Die Fraktion scheint im Stadium der Schizophrenie angekommen zu sein. Anstatt mit der AfD das Richtige zu tun, unternimmt sie mit der SPD das Falsche. Die Aggressivität stellt nur den Rausch der eigenen Schizophrenie dar. Das Maß der Aggressivität ist kongruent mit dem Maß des Abstandes zur Wirklichkeit. Diese Mischung aus Aggressivität und Durchalteparolen kennt man aus der Geschichte. Das sich immer wieder steigernde Selbstlob der Union, das umso schriller wird, je mehr es die Fehlleistungen und Katastrophen verdecken soll, wird mit jeder stalinistischen Höhe, mit jeder einfältigen und altväterlichen Redewendung unerträglicher. Weil der Hymnus der Mandarine nur die Kakophonie des Untergangs übertönen soll.
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