Bundesregierung räumt hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch ein

2025 leiteten die Jobcenter rund 133.640 Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein, bei 110.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht. Die Bundesregierung geht von deutlich mehr Fällen aus. Wie groß der finanzielle Schaden ist, weiß sie nicht.

picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER

Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass das tatsächliche Ausmaß des Sozialleistungsmissbrauchs deutlich größer ist als die offiziell erfassten Fälle. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Welt am Sonntag mitteilte, bleibt ein erheblicher Teil des Missbrauchs unentdeckt. Grund seien vor allem unzureichend vernetzte Behörden und fehlender Datenaustausch.

Nach Angaben des Ministeriums leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 neue Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein. In etwa 110.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht oder es wurde wegen eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet. In der Statistik sind auch Ordnungswidrigkeiten enthalten. Nicht erfasst sind allerdings die Jobcenter in rein kommunaler Trägerschaft, für die dem Bund keine entsprechenden Daten vorliegen.

Das BMAS betont deshalb, dass die Zahlen lediglich die dokumentierten Fälle widerspiegeln. Das tatsächliche Ausmaß des Sozialleistungsmissbrauchs dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Viele Fälle blieben unentdeckt, weil die beteiligten Behörden Informationen bislang nicht oder nur unzureichend austauschten.

Wie hoch der finanzielle Schaden für den Staat tatsächlich ist, kann die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Bundesinnenministerium lägen strukturierte Daten vor, die eine belastbare Schätzung der entstandenen Schäden ermöglichten. Entsprechend lasse sich derzeit auch nicht abschätzen, welche Einsparungen die geplanten Gegenmaßnahmen bringen werden.

Mit einem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch will die Bundesregierung den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessern. Zudem soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger verschärft werden. Nach derzeitiger Rechtslage können Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung erwerben, auch wenn sie kein Aufenthaltsrecht nachweisen können.

Künftig soll während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs ein gültiges Aufenthaltsrecht nachgewiesen werden müssen. Nach Auffassung des Arbeitsministeriums soll diese Änderung die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen erschweren.

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Kommentare ( 9 )

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Chrisamar
16 Minuten her

Mir persönlich ist ein Fall bekannt, wo Leistungen zum Lebensunterhalt über die lebenslange BG-Nummer eines ehemaligen Kunden, an Dritte verschoben wurden. Das waren Summen in Höhe von mehreren Tausenden Euro. In aller Deutlichkeit: Der Kunde des Jobcenters stand zu diesem Zeitpunkt nicht im Leistungsbezug. Der verantwortliche Chef des Jobcenters, verbuchte das als Schulden des nicht im Leistungsbezug stehendem Kunden und fordert diese nun mehr hartnäckig ein. Inzwischen liegt dieser Fall bereits am Landessozialgericht. Denn das Jobcenter fordert das Geld hartnäckig vom Kunden zurück. Es wurden selbstverständlich Strafanträge gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft konnte keinen Straftatbestand erkennen. Nun stellt sich heraus, dass… Mehr

alter weisser Mann
22 Minuten her

Da sind die Alle ganz cool … ist ja nicht ihr Geld.

Logiker
25 Minuten her

Vermögensprüfungen jenseits der ukraineischen Grenze durch Mitarbeiter der Jobcenter sind per Ukas untersagt. Beispiel: eine Familie aus der Westukraine bezieht in D „Leistungen“, während ihr Hotel in der Westukraine weiterläuft. Prüfungen zum Aufenthaltsort ukrainischer Leistungsbezieher durch Mitarbeiter des Jobcenters sind per Ukas untersagt. Der Leistungsbezug erfolgt digital, sodass sich viele gar nicht mehr oder lange Zeit nicht in D aufhalten. In jedem größeren Freibad in D kann man problemlos eine ukrainische Kompanie rekrutieren. Bitte nicht falsch verstehen – ich nehme niemand übel, der sich vorm Krieg verpisst. Aber müssen wir das als Steuerzahler auch noch bezahlen? Warum sind insbesondere junge,… Mehr

GEZ zahlende Ratte
27 Minuten her

Ein Bekannter von mir ist als Sozialrichter tätig, ist verfahrensmäßig also eher spät tätig, dafür aber unmittelbar. Die Mißbrauchsfälle die ihm auf den Tisch kommen hält er für 99,9% begründet. Wenn gleichwohl Leistungsaufhebungen/-rücknahmen bzw. Rückforderungen scheitern, liege das an unprofessioneller Behördenarbeit und viel zu komplizierten Gesetzen, die teilweise sogar zu gar nicht gebotenen Leistungsgewährungen zwängen. Dass Rücknahmen/-forderungen scheitern erinnert ein wenig an ebenfalls nur wenig erfolgreichen Abschiebungen. Das es (viel) einfacher geht zeige das Finanzverfahrensrecht (er war früher beim Finanzamt tätig). Er mutmaßt im übrigen eine Dunkelziffer nicht nur im vielfachen sondern eher im vielhundertfachen Bereich. Politisch ist anscheinend ein… Mehr

TFischer
46 Minuten her

Ich finde es grotesk, wenn ein riesiger Beamten- und Behördenapparat nicht in der Lage ist, Fälle des Mißbrauchs zu erfassen. Sind die alle mit mobiler Arbeit vom Strand von Mallorca befaßt, oder was passiert hier wirklich?

Dieter Rose
48 Minuten her

Das wäre das erste Mal, dass unsereRegierung (sic!) was wüsste!

Hieronymus Bosch
48 Minuten her

Der Staat wird ausgeplündert und keiner merkt etwas!

Chrisamar
13 Minuten her
Antworten an  Hieronymus Bosch

Die Transfer-Elite, welche an den Kassen sitzen, plündern jene, welche Abgaben und Steuern zahlen.
Wir zeigen mit dem Finger auf die Ukraine. Aber wer kontrolliert hier eigentlich jene, welche Aus- und Einnahmen entgegen nehmen?

Jens Frisch
55 Minuten her

In den EU Verträgen stand etwas von „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ – de facto haben sie gefühlt jeden zweiten osteuropäischen Bettler nach Deutschland gelockt.