Friedrich Merz lässt Bürger wegen Spott juristisch verfolgen wie kaum ein Spitzenpolitiker vor ihm. Jetzt kostet „Lügenfritz“ 30 Tagessätze. Ein Kanzler, der so regiert, beschädigt seine Autorität selbst - wieder ein neuer Begriff, der sich in Windeseile verbreitet
picture alliance / Maximilian Koch
Friedrich Merz hat wieder mal einen Bürger am Haken. Ein Facebook-Nutzer nannte ihn „Lügenfritz“, nun steht ein rechtskräftiger Strafbefehl über 30 Tagessätze im Raum. Kein Aufruf zur Gewalt, kein Angriff auf Leib oder Leben, keine Drohung gegen den Kanzler. Nach „Pinocchio“ eines von vielen weiteren Spottwörtern für den wortbrüchigen Kanzler. Ein dürftiger Kommentar im digitalen Lärm. Für Merz und den ihm zuarbeitenden Apparat reicht das wieder einmal, um den Staat in Bewegung zu setzen. Der Tagesspiegel berichtet, dass das Amtsgericht Öhringen den Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens erlassen hat.
Der Fall gehört in eine Serie, die inzwischen selbst für Berliner Verhältnisse völlig grotesk ist. Rund 300 Strafverfahren wegen Beleidigung des amtierenden Kanzlers standen nach Tagesspiegel-Recherchen im Raum; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete das Kanzleramt, Recherchen dazu zu ermöglichen. Das Kanzleramt hatte sich gegen Transparenz gewehrt. Aktenzeichen: OVG 6 S 4/26. Wer wegen „Lügenfritz“ den Strafrechtshebel zieht und zugleich möglichst wenig darüber öffentlich wissen lassen will, hat ein sehr eigenes Verständnis von politischer Robustheit.
Merz ist damit nicht Opfer eines entgleisten Internets, sondern Akteur einer Einschüchterungspraxis. Seit 2021 soll er laut Medienberichten Hunderte Anzeigen oder Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt haben; in einzelnen Fällen kam es sogar zu Hausdurchsuchungen. Das ist zu einer politischen Gewohnheit geworden. Ein Kanzler, der Bürgerkommentare systematisch juristisch einsammelt, ist nicht stark. Er verlängert und potenziert die Liste an Ausdrücken, die ihm hinterhergerufen werden.
Die Heilbronner Vorgänge zeigen die Absurdität. Unter einem Polizeipost zum Merz-Besuch wurden fast 400 Kommentare gezählt, in 38 Fällen prüfte die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Relevanz. „Pinocchio“ durfte bleiben, „Lackaffe“ führte zu einem Strafbefehl über 30 Tagessätze, gegen den Einspruch eingelegt wurde und der mit einer Geldstrafe von 100 Euro eingestellt wurde. Jetzt also „Lügenfritz“. Die Bürger sollen offenbar erst beim Staatsanwalt lernen, welche Spottfigur für den Kanzler noch zulässig ist und welche schon die politische Ordnung erschüttert.
Merz hat sich selbst in diese Lage gebracht. Es hat ihn niemand gezwungen jedes seiner Wahlversprechen zu kassieren. Er wollte der Mann sein, der endlich wieder Klarheit, Standfestigkeit und bürgerliche Nüchternheit in die Politik bringt.
Herausgekommen ist ein Kanzler, der Kritik an sich verfolgt, als sei jede grobe Beleidigung ein Angriff auf das Gemeinwesen. Das ist besonders erbärmlich bei einem Politiker, der seine Karriere auf großen Worten über Freiheit, Mut und Verantwortung aufgebaut hat. Freiheit endet bei Merz dort, wo sein Name im Kommentarspaltenton fällt.
Natürlich muss niemand Morddrohungen hinnehmen. Natürlich darf ein Politiker gegen echte Bedrohung, gezielte Einschüchterung und widerwärtige Hetze vorgehen. Genau deshalb wirkt Merz’ Vorgehen so verheerend: Er verwischt die Grenze zwischen gefährlicher Enthemmung und harmlosem Spott und gewöhnlicher Pöbelei. Ein Kanzler, der „Lügenfritz“ verfolgen lässt, macht aus Bagatellen Staatsvorgänge. Er bläst den kleinen Kommentar zum großen Verfahren auf und wundert sich dann, dass kein Mensch außerhalb seines schrumpfenden Umfelds ihn noch ernst nimmt. Ach was. Selbst da macht das doch kaum noch jemand außer Parteisoldaten.
Besonders peinlich ist die Begründungslogik. Solche Äußerungen könnten das Vertrauen in die Integrität des Kanzlers erschüttern oder Aggressionen schüren. Das Vertrauen in Merz erschüttert aber kein Facebook-Nutzer aus Öhringen. Das erledigt Merz selbst mit gebrochenen Versprechungen und Erwartungen, politischem Schlingerkurs und einer Union, die unter ihm härter redet, als sie handelt.
Der Mächtige stellt sich als Verletzter auf und lässt den Staat die Kränkung bearbeiten.
Die Union könnte längst dafür sorgen, dass § 188 StGB gestrichen oder wenigstens drastisch entschärft wird. Sie könnte Schluss machen mit diesem Sonderrecht für Politiker, die ohnehin über öffentliche Macht verfügen. Sie tut es nicht. Bei Merz passt der Paragraph zu gut ins Amtsverständnis. Der Bürger soll Respekt zeigen, der Kanzler der zweiten Wahl mit Umfragwerten im 5. Untergeschoss soll geschont werden.
Am Ende bleibt ein immer kleiner werdender Merz, der bald auf Mikroskopgröße eingedampft ist, der an kleinen Worten groß scheitert. „Lügenfritz“ hätte man ignorieren können. Man hätte darüber lachen können. Merz macht daraus ein Verfahren. Wieder mal. Auch das wieder mal ein Turbo für seinen Absturz und den der CDU.

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