„Klimaneutralität“ ist nicht nur Regierungsprogramm, sondern Verfassungsziel. Der Sprengsatz im Klimabeschluss des Verfassungsgerichts liegt nicht in der Klimapolitik. Er liegt tiefer: Es geht um das Verständnis von Freiheit und Verantwortung. Der Bürger steht unter dem Vorbehalt staatlich definierter Klimaziele.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Der skandalöse Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist zu einer Art „Überverfassungsrecht“ geworden, das Freiheitsrechte, Industriepolitik und Energieversorgung unter einen Klimavorbehalt stellt. Das führt im Gespräch mit dem TE-Wecker Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau aus und weist darauf hin, dass neue Klimaklagen von Aktivisten, Umweltverbänden und der Deutschen Umwelthilfe den Druck auf Politik und Wirtschaft weiter erhöhen. Vosgerau sieht darin nicht nur eine juristische Fehlentwicklung, sondern eine Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Fatal gerade in einer Zeit, in der billige, jederzeit verfügbare Energie zur Überlebensfrage wird.
Eine sogenannte „Klimaneutralität“ ist bekanntlich nicht mehr nur Regierungsprogramm, sondern Verfassungsziel. Deutschland muss bis zum Jahr 2045 faktisch emissionsfrei werden. Vosgerau: „Das ist jetzt eine zusätzliche grundgesetzliche Vorschrift und die stünde dem Bundesverfassungsgericht im Wege, selbst wenn das Gericht sich noch mal besonnen hätte und die Absicht gefasst hätte, den Klimaschutzbeschluss gründlich zu revidieren.“ Eine Änderung ist jedenfalls sehr viel schwerer geworden, weil das Gericht dann auch den 143h GG überwinden müsste. Das ist eben die Schwierigkeit. Vosgerau: „Die Lage ist total verfahren.“
Der eigentliche Sprengsatz im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts liegt nicht allein in der Klimapolitik. Er liegt tiefer. Es geht um das Verständnis von Freiheit im Staat. Nach klassischem Verfassungsverständnis ist Freiheit zuerst ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Der Bürger muss seine Freiheit nicht begründen. Der Staat muss begründen, wenn er sie einschränkt. Das ist der Kern des freiheitlichen Rechtsstaats.
Genau diese Ordnung wird nach der Kritik von Ulrich Vosgerau durch den Klimabeschluss verschoben. Freiheit erscheint nicht mehr als ursprüngliches Recht des Bürgers, sondern als ein knappes Gut, das von staatlichen Stellen verwaltet, berechnet und zugeteilt werden kann. Heute gibt es so viel Mobilität, morgen weniger. Heute noch Gasheizung, morgen Sanierungszwang. Heute Industrieproduktion, morgen CO₂-Budget erschöpft. Der Bürger ist nicht mehr primär frei, sondern steht unter dem Vorbehalt staatlich definierter Klimaziele.
Entscheidend: Der Klimaschutzbeschluss macht aus Freiheit eine Art Emissionskontingent. Jede alltägliche Freiheitsausübung wird plötzlich klimapolitisch verdächtig: Autofahren, Heizen, Wohnen, Reisen, Produzieren, Bauen, Arbeiten. Doch fast alles menschliche Handeln ist mit Energieverbrauch verbunden. Und Energieverbrauch ist in einer Industriegesellschaft meistens mit Emissionen, Kosten, Infrastruktur und staatlicher Regulierung verknüpft. Wenn nun der Staat sagt: Diese Emissionen sind nicht nur politisch unerwünscht, sondern verfassungsrechtlich problematisch, dann verändert sich die ganze Lage.
Dann steht nicht mehr der einzelne Eingriff zur Debatte. Dann steht das gesamte Leben unter einem Vorbehalt. Der Bürger lebt, wohnt, fährt und arbeitet nur noch innerhalb eines Rahmens, den Politik, Verwaltung und Gerichte jederzeit enger ziehen können. Die Freiheit wird nicht abgeschafft, aber sie wird „bewirtschaftet“. Sie wird vermessen, bilanziert, kontingentiert und mit Fristen versehen. Aus dem Bürger als Grundrechtsträger wird der Bürger als CO₂-Verursacher.
Vosgerau beschreibt diese Entwicklung als kompletten Bruch mit der klassischen Idee des Rechtsstaats. Denn im Rechtsstaat ist Freiheit nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Der Staat darf eingreifen, aber er braucht dafür konkrete Gründe, klare Gesetze und verhältnismäßige Mittel. Der Klimabeschluss dreht diese Logik um. Er konstruiert ein übergeordnetes Klimaschutzziel, das auf alle Freiheitsrechte ausstrahlt. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel formuliert, wird ein mächtiger Hebel gegen nahezu jede Form moderner Lebensführung.
Das klingt zunächst abstrakt, wird aber im Alltag sehr konkret. Das merken bereits Hausbesitzer: Wer ein Haus besitzt, kann erleben, dass sein Eigentum plötzlich nicht mehr nur Eigentum ist, sondern ein Sanierungsfall im Namen des Klimas. Eine funktionierende Heizung wird nicht mehr danach bewertet, ob sie Wärme liefert, bezahlbar ist und sicher arbeitet, sondern danach, ob sie in ein staatliches Transformationsziel passt. Das eigene Haus, für viele Menschen die wichtigste Vermögensanlage ihres Lebens, gerät unter politischen Änderungsvorbehalt.
Ähnlich bei der Mobilität. Das Auto war jahrzehntelang ein Symbol individueller Freiheit: fahren, wann man will, wohin man will, unabhängig von Fahrplänen und politischen Launen. Unter dem Klimavorbehalt wird Mobilität zu einer Frage der Zulässigkeit. Welche Antriebe sind noch erlaubt? Welche Strecken gelten als vermeidbar? Welche Kosten werden politisch auferlegt? Welche Verbote kommen morgen? Freiheit wird damit nicht offen gestrichen, sondern über Preise, Vorschriften, Förderprogramme, Grenzwerte und Verbote langsam umgebaut.
Noch dramatischer ist die Lage für die Industrie. Produktion ist immer Energieumwandlung. Stahl, Chemie, Maschinenbau, Glas, Zement, Papier, Automobilbau, Rechenzentren – all das braucht gewaltige Mengen Energie, und zwar nicht irgendwann, sondern zuverlässig. Wenn industrielle Tätigkeit unter Klimavorbehalt gestellt wird, steht die materielle Basis des Landes zur Disposition. Dann geht es nicht mehr nur um CO₂-Zahlen, sondern um Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Steuereinnahmen, technologische Souveränität und soziale Stabilität.
Der Unsinnsbegriff „CO₂-Budget“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Dahinter steht die Ideologie, es gebe nur noch eine bestimmte Menge Kohlendioxid, die Deutschland oder die Welt ausstoßen dürfe, bevor bestimmte Klimaziele verletzt würden. Dieses Budget wird dann gedanklich über Jahre und Generationen verteilt. Wer heute mehr verbraucht, nimmt angeblich den künftigen Generationen Freiheit weg. Politisch hoch brisant: Denn sobald Freiheit in ein Budget übersetzt wird, kann sie auch wie ein Budget verwaltet werden. Dann entscheidet nicht mehr zuerst der Bürger über sein Leben, sondern der Staat über die verbleibende Restmenge zulässiger Freiheit. Begriffe wie Kohlenstoffkreislauf und ähnliche spielen in dieser Ideologie keine Rolle mehr.
„Bewirtschaftung“ kennt man aus Mangellagen: Lebensmittelkarten, Bezugsscheine, Zuteilungen, Rationen. In der Klimapolitik wird diese Logik nicht offen so genannt, aber sie wirkt ähnlich. Es gibt ein knappes Gut, eben jene angeblich verbleibende Emissionen. Es gibt eine staatliche Stelle, die Ziele definiert. Es gibt Gerichte, die diese Ziele verfassungsrechtlich absichern. Und es gibt Bürger und Unternehmen, die sich danach zu richten haben.
Das Neue daran ist, dass diese Bewirtschaftung nicht mehr als Ausnahme in einer Krise erscheint, sondern als Dauerzustand. Der Klimanotstand endet nicht. Die CO₂-Ziele laufen über Jahrzehnte. Jede Regierung erbt neue Verschärfungen. Jede Entschärfung kann beklagt werden. Sogenannte Umweltverbände und „Aktivisten“ erhalten damit ein mächtiges Instrument, Politik über Gerichte zu erzwingen. Der demokratische Gesetzgeber wird nicht ausgeschaltet, aber er wird unter Druck gesetzt. Er darf noch entscheiden, aber nur innerhalb eines Korridors, den Gerichte, Klimaziele und angebliche „internationale Verpflichtungen“ immer enger ziehen.
Damit verändert sich auch das Menschenbild. Der Bürger ist nicht mehr der freie, eigenverantwortliche Träger von Rechten, sondern ein Risikofaktor. Sein Konsum, seine Heizung, sein Auto, sein Flug, seine Wohnung, sein Arbeitsplatz — alles wird zum Teil eines klimapolitischen Problems. Diese Sichtweise erzeugt Misstrauen gegen normale Lebensführung. Nicht der Staat muss sich rechtfertigen, wenn er eingreift; der Bürger muss sich zunehmend rechtfertigen, wenn er lebt wie bisher.
Im Klimabeschluss werden ausgerechnet die noch nicht Geborenen als Argument genutzt, um die Freiheit der heute Lebenden einzuschränken. Ihre mutmaßlichen Ansprüche werden politisch interpretiert und juristisch gegen die Gegenwart gewendet.
Das wirft – so Vosgerau weiter – eine entscheidende Frage auf: Warum gilt diese Logik fast ausschließlich beim Klimaschutz? Warum werden künftige Generationen nicht mit derselben Schärfe gegen Staatsverschuldung verteidigt? Warum nicht gegen den Verfall der Infrastruktur? Warum nicht gegen Bildungsmängel, Energieknappheit, Deindustrialisierung oder eine ruinierte wirtschaftliche Basis? Wenn die Rechte der Zukunft wirklich Maßstab sein sollen, dann müsste auch gefragt werden, ob ein Land ohne bezahlbare Energie, ohne Industrie, ohne sichere Arbeitsplätze und ohne technologischen Anschluss den kommenden Generationen nicht mindestens ebenso schadet.

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