Im Angesicht von Deepfakes und dem Fall «Fernandes»

Im Fall Fernandes wird Empörung als Hebel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden. Aber die Einschränkung ist die Abschaffung der Meinungsfreiheit. Im künstlich gehypten Fall der Schauspielerin geht es um Klarnamenpflicht und staatliche Identitätskontrolle im Netz. Es gibt keine Rechtslücken. Das Interesse derjenigen, die jetzt Schnellgesetze fordern, ist nicht der Opferschutz. Ein Kommentar von RA Michael R. Moser.

picture alliance / PIC ONE | Christian Ender

Der Fall Fernandes reicht zehn Jahre zurück und handelt in Spanien. Dieser Tage erregt er die Öffentlichkeit. Wenn ein prominenter Mann seiner damaligen Ehefrau über mehr als ein Jahrzehnt hinweg digitale Identitäten gestohlen, ihren Körper ohne ihr Wissen im Internet zur Verfügung gestellt und sie damit tief gedemütigt haben soll, dann ist das – wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten – eine Form von Gewalt; die öffentliche Empörung fordert Blitzgesetze von Klarnamenpflicht bis zum Login mittels elektronischer Identität.

Denn «mit dieser Identifikationspflicht wäre das alles nicht passiert», meint Frau Fernandes selbst im Talkformat des WDR. In einer Sendung übrigens, in der es den Anschein hatte, als habe Frau Fernandes ihren Text nicht so richtig im Griff…

Die öffentliche Empörung ist hoch; Frau Fernandes arbeitet auch mit «HateAid» zusammen, einer Nicht-Regierungs-Organisation mit Sitz in Berlin und einem Umsatz von knapp 6 Millionen Euro. «HateAid» ist ein sogenannter «Trusted Flagger» nach dem Digital Services Act der Europäischen Union.

Das hat mit dem Tatverdacht zunächst nichts zu tun; eher mit der Orchestrierung der medialen Entrüstung. Primär handelt es sich jedoch um eine Frage des Rechts in einem Fall, der zehn Jahre zurückreicht.

Die Dunkelfeldstudie «LeSuBiA» (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) des Bundeskriminalamts hat ergeben, dass jede fünfte Frau und jeder siebte Mann in Deutschland innerhalb der vergangenen fünf Jahre digitale Gewalt erlebt haben. Im polizeilichen Hellfeld wurden 2024 mehr als 18.000 weibliche Opfer digitaler Gewalt erfasst. Die Anzeigequote liegt bei unter zehn Prozent, sagt uns das Bundeskriminalamt. Auf einer der grössten einschlägigen Plattformen, der SPIEGEL, der ausführlich über den Fall Fernandes berichtete, nennt keine Namen, sollen im Jahr 2025 über 1.500 Deepfake-Videos hochgeladen worden sein; Mehr als 90 Prozent aller Deepfake-Videos im Netz sind sexuellen Inhalts.

Die Kritiker machen geltend, das geltende Recht sei auf das Phänomen «Deep-Fake» nicht vorbereitet.

In Deutschland schützt z.B. § 201a StGB vor der unbefugten Weitergabe von realen Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen einer Person erheblich zu schaden. Häusliche Gewalt ist bereits heute strafbar, in «Deep-Fake» Videos steckt rechtlich auch eine Beleidigung, im konkreten Fall auch ein Datenmissbrauch, strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht schützt vor unrichtigen, verfälschten und entstellten Wiedergaben einer Person – das OLG Frankfurt hat dies im März 2025 ausdrücklich für Deepfake-Videos bestätigt und dem Betreiber der Plattform als mittelbarer Störerin Unterlassung auferlegt.

Der Fall «Fernandes» ereignete sich in Spanien. Das spanische Strafrecht stellt schon heute die Erstellung von «Fake-Profilen» in sozialen Medien als Anmaßung des Personenstands (Art. 401 Código Penal, CP), die unbefugte Nutzung personenbezogener Daten aus informationstechnischen Systemen (Art. 197.2 CP) und die Verwendung von Bildern ohne die Zustimmung der abgebildeten Person unter Strafe (Art. 172 ter Abs. 5 CP); die Strafdrohung liegt bei bis zu vier Jahren.

Die Richtlinie (EU) 2024/1385 verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis zum 14. Juni 2027 eigenständige Straftatbestände für das nicht-konsensuale Verbreiten und Erstellen von Deepfake-Pornografie einzuführen, für Cyberstalking, Cyberflashing und Doxxing. Die Richtlinie verlangt überdies Löschmechanismen für rechtswidrige Online-Inhalte, spezialisierte Unterstützung für Betroffene und vollständige Kompensationsansprüche gegen Täter.

Die vom Empörungsmainstream behaupteten «Schutzlücken» sind bereits ausgemacht und in Bearbeitung. Es besteht kein Grund, den Fall Fernandes aus Spanien zum Anlass zu nehmen, in Deutschland jetzt übereilt gesetzgeberisch zu handeln. Ein Gesetz, das im Windschatten eines prominenten Einzelfalls im Eilverfahren verabschiedet wird, läuft Gefahr, handwerklich zu scheitern.

Das Strafrecht, so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, ist das schärfste Schwert des Staates und es greift tief in Grundrechte ein. Es ist die ultima ratio des Rechtsgüterschutzes – einzusetzen, wenn ein Verhalten sozialschädlich und für das Zusammenleben unerträglich ist. Das trifft auf Deepfake-Kriminalität zu. Aber gerade deshalb verdient sie präzise Tatbestände, nicht emotionale Schnellgesetze.

Eine ernsthafte Debatte muss auch die andere Waagschale der Rechtsgüterabwägung benennen: Das Internet ist ein Raum gesellschaftlicher Kommunikation, in dem die Meinungsfreiheit als Grundrecht nach Art. 5 GG und Art. 10 EMRK gilt. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass bei Äußerungen, die auf die öffentliche Meinungsbildung abzielen, eine Vermutung für die Freiheit der Rede besteht. Dieser Schutz ist keine Lücke im System – er ist Fundament des Systems. Wer Deepfakes bekämpfen will, muss deshalb den Tatbestand scharf und präzise formulieren: Es geht um sexualisierte, nicht-konsensuale Bildmanipulationen, nicht um politische Satire, Kunstfreiheit oder Medienkritik. Und es geht um den Schutz gesellschaftlicher Freiräume – wer Klarnamenpflicht und elektronische Identifikation bei der Nutzung des Internets fordert, hat mehr im Sinn, als die Präzisierung von Straftatbeständen – Deutschland ist kein «Täterparadies». Eine solche polarisierende Aussage kommt daher wie eine schlechte Werbebotschaft, auf die sich Frau Fernandes ansonsten versteht.

Im Fall «Fernandes» wird offensichtlich versucht die «feuchten Träume» der Überwacher zu realisieren; wer das Schutzniveau substanziell verbessern will, der arbeitet besonnen und abwägend, nicht polternd und polarisierend im grellen Scheinwerferlicht der Talkshows und der Marktplätze.

A propos «Marktplätze»: geht es nur mir so, oder auch Ihnen? In der Welle der medialen Empörung vermisse ich den gesellschaftlichen Aufschrei gegen die tatsächliche sexuelle Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und vor allem Frauen. Die Kriminalitätsstatistiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz machen diese Kriminalitätsfelder schon länger «sichtbar» und sie adressieren migrantische Gewalt hierbei als «überproporional».

Inmitten der derzeitigen rechtspopulitischen Debatte darf ein Prinzip nicht untergehen: die Unschuldsvermutung. Das Verfahren in Spanien gegen Christian Ulmen befindet sich in einem frühen Stadium. Es muss ordentlich ermittelt werden und wir müssen den dazu berufenen Einrichtungen auch zubilligen, frei von Beeinflussung ihre Arbeit zu tun. Der Gerichtshof der Öffentlichkeit, wie der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Nessler es formuliert, kennt keine Berufung und keine Revision. Er urteilt aus dem Bauch und mit permanent stigmatisierender Wirkung.

Das rechtsstaatliche Gericht tut das Gegenteil: Es dreht jeden Stein um, es ermittelt auch entlastende Tatsachen, und es entscheidet «in dubio pro reo». Diese institutionelle Geduld ist keine Schwäche – sie ist der Kern des Rechtsstaats. Empörung allein, ist stets ein schlechter Ratgeber.

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Kommentare ( 9 )

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Helfen.heilen.80
32 Minuten her

Collin Fernandez ist für eine Altersgruppe sicher eine Sympathieträgerin, man sah sie bei MTV od. VIVA, bei ein paar Filmen.
Allerdings „bleiben da schon Fragen offen“, warum mit einem mal eine derartige Betriebsamkeit ausbricht. Hat C.F. etwa einen derart großen, mächtigen Fandom? Wirklich?
Es hätte doch bereits in der Zeit davor wahrlich ausreichend zahlreiche andere Anlässe gegeben, eine Empörungswelle über Gewalt, Gewalt gegen Frauen etc. pp. auszulösen. Kamen seinerzeit gleich die Massen auf die Plätze gelaufen? Der Anlass bestünde zweifelsohne, nur warum jetzt und vorher nicht?

Thomas
34 Minuten her

Sie versuchen ja auch eine Beweislastumkehr einzuführen, Männer die von Frauen bezichtigt werden sollen beweisen das sie unschuldig sind.
Hillary Clinton bei „Me too“: Believe her.
Schon in der Bibel steht das die Aussagen von Frauen weniger galten als die von Männern.
Die wussten schon warum.
Mir fällt gerade der Prozess gegen Johnny Depp ein. Amber Heard hat fast sein Leben ruiniert mit falschen Anschuldigungen.
Allein der Vermögensschaden durch entgangene Einnahmen bei Johnny Depp ist riesig.

Last edited 31 Minuten her by Thomas
epigone
47 Minuten her

Ein Fall mit vielen Facetten! Die politische und juristische wird hier sicherlich sehr zutreffend beschrieben. Eine weitere Facette ist der Kampf Frau gegen Mann, der allerorten mit dem Hinweis auf typische männliche Gewalt durchscheint. Dazu nur mal eine persönliche Offenbarung: ich könnte bis heute brechen, wenn ich an Erlebnisse meiner Kindheit zurückdenke, in der ich permanent von alten Weibern angegrabbelt und geküsst wurde, weil ich angeblich so niedlich war. Die sexuell übergriffigen alten Weiber, die sich gerne meine Winzigkeit auf ihren vertrockneten Schoß setzten, mich küsten und herzten (Hinweis meiner Oma: nun gib doch der Tante mal ein Küsschen), waren… Mehr

Last edited 44 Minuten her by epigone
xweertz
59 Minuten her

Es ist so offensichtlich Alles, durch und durch konstruiert und orchestriert. Die üblichen Verdächtigen fordern jetzt eine Klarnamenpflicht [Digitale ID]. Nichts Anderes als Lemminge und Staatsclowns sind das Alles. Psychologie der Massen!

Raul Gutmann
1 Stunde her

Laut der Junge Freiheit habe die Staatsanwaltschaft Itzehoe „das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze gebe“.
Vor einigen Tagen hieß es, Frau Fernandes sei nicht mehr zu erreichen.
HateAid soll schon Monaten von den Vorwürfen Frau Fernandes gewußt haben.
Telefonsex eines Mannes aufgrd. Deepfakes seiner Frau mit anderen Männern?
Eine Demo auf dem Pariser Platz, was gewöhnlich Wochen Vorlauf benötigt ohne die Hauptperson Fernandes, eine Bundesjustizministerin, die spontan ein Gesetz präsentiert, das sich primär gegen die Meinungsfreitheit richtet…

Thomas
30 Minuten her
Antworten an  Raul Gutmann

Frauen gehen zur Demo. Männer suchen im Internet nach den Videos.

Kassandra
23 Minuten her
Antworten an  Raul Gutmann

Ja. Wie aber hebeln wir solches aus?
Danke TE, dass Sie am Ball bleiben.

AlNamrood
1 Stunde her

Dass der Fall ausgerechnet jetzt hochkocht ist kein Zufall sondern Plan.

Kassandra
23 Minuten her
Antworten an  AlNamrood

„Der Fall“ ist vor Gericht gar keiner – oder?