Assistierter Suizid: Getötet wider Willen

Die Niederlande, Belgien, Kanada: Wo immer der assistierte Suizid legalisiert und normalisiert wird, avanciert er vom "extremen Ausnahmefall" zur gesellschaftlich akzeptierten Tötung kranker und alter Menschen – auch gegen deren Willen, wie unter anderem ein Fall aus Kanada zeigt.

picture alliance / BSIP | AMELIE-BENOIST

10.000 Menschen erwarteten die Organisatoren des Marsches für das Leben, der am 18. Januar in Paris stattfand – über 15.000 kamen, um gegen die geplante Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zu protestieren. Die Bilder zeigen vor allem junge Menschen, die sich hier gegen eine Tötung als Gesundheitsleistung aussprachen. Nur wenige Tage später scheiterte das Gesetzesvorhaben im französischen Senat.

(c) Marche pour la vie

Ein wichtiges Zeichen: Tod und Sterben werden in westeuropäischen Gesellschaften an den Rand gedrängt und ungern diskutiert. Dennoch ist der Umgang mit Leidenden und Sterbenden ein Maßstab für den Zustand einer Gesellschaft, sowohl in zivilisatorischer als auch in sozialer Hinsicht.

Gleich ob in den Niederlanden, in Belgien oder jüngst in Großbritannien, wo ein entsprechendes Gesetz 2025 durch das Unterhaus angenommen wurde, und seitdem der Bestätigung durch das Oberhaus harrt: Stets steht am Beginn der Legalisierung das Versprechen, lediglich Extremfällen gerecht werden, unsägliches Leid lindern zu wollen. Der aktuelle Stand der Schmerztherapie und der Palliativ- und Hospizversorgung wird hingegen nicht kommuniziert, so dass überkommene Horrorszenarien von unerträglichen Schmerzen bei gleichzeitiger Handlungsunfähigkeit den emotionalen Ton der Debatte prägen: Dann lieber rechtzeitig selbstbestimmt „gehen“.

Erst Ausnahmesituation, dann Normalfall

Doch die Legalisierung geht stets einher mit einer Normalisierung von Euthanasie. Patientenschutz wird unterlaufen, das Interesse des Staates, Geld einzusparen, und Interessen der Angehörigen übertrumpfen regelmäßig die Bedürfnisse der Kranken und Alten.

Immer wieder sticht hier Kanada unrühmlich hervor: Das Land ist bekannt für die albtraumhaften Zustände, die seit der Einrichtung des staatlich erlaubten Tötungsprogramms herrschen. Das heißt ausgerechnet MAiD. Dieses Akronym steht für Medical Assistance in Dying und bedeutet für sich genommen „Dienerin“.

Zynischer geht es kaum, denn um einen Dienst handelt es sich bei diesem Programm gerade nicht – jedenfalls nicht an Menschen, die medizinischer oder anderweitiger Hilfe bedürften.

Besonders anschaulich wird dies anhand eines Falls in der kanadischen Provinz Ontario, der sich bereits 2024 zugetragen hat, dem aber erst jetzt vermehrt mediale Aufmerksamkeit zukommt. Eine Frau, die ambulante palliative Versorgung in Anspruch genommen hatte, wurde gegen ihren Willen getötet, weil ihr Mann mit der Pflege überfordert war.

Der Ehemann ist überfordert – die Frau muss sterben

Laut des Berichts des „MAiD Death Review Committee“ (MDRC) hatte die Frau ursprünglich den Wunsch geäußert, euthanasiert zu werden, wollte den Antrag aber zurückziehen. Als sie gemeinsam mit ihrem Mann in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses vorstellig wurde, wurde ihr Ehemann mit Burnout diagnostiziert, der auf Überforderung mit der Pflege seiner Frau zurückzuführen sei. Ein Antrag auf stationäre Palliativversorgung oder die Aufnahme in ein Hospiz wurde abgelehnt, da sie, so der Bericht, „die Hospizkriterien für das Lebensende nicht erfüllte“. Im Klartext: Sie erschien als zu gesund fürs Hospiz.

Der Ehemann wandte sich daraufhin nochmals an die MAiD-Koordinationsstelle – mit der Bitte um schnelle Durchführung der Tötung. Der Gutachter, der mit dem Fall ursprünglich betraut war, wollte sich am nächsten Tag vor Ort ein Bild von der Situation machen, da ihm der plötzliche Sinneswandel verdächtig vorkam.

Stattdessen wurden zwei andere Gutachter herangezogen, die die Betroffene als MAiD-berechtigt einstuften. Noch am selben Abend wurde die Frau getötet.

Ein Dienst an der Patientin, oder ein Dienst am Angehörigen, der in der Diagnose eines Burnout die willkommene Ausrede fand, sich seiner Last zu entledigen?

Über 5 Prozent aller Todesfälle durch MAiD 

Und es ist nicht anzunehmen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Schlagzeilen machte unter anderem der Fall der Paralympionikin Christine Gauthier. Der Veteranin wurde zu assistiertem Suizid geraten, obwohl sie lediglich einen Lift für ihren Rollstuhl beantragen wollte. Ähnlich erging es Kayla Pollock, einer jungen Kanadierin, die seit einer mRNA-Impfung gegen COVID-19 gelähmt ist. Auch ihr wurde als Therapie für ihr Leiden der assistierte Selbstmord empfohlen, ebenso wie gleich einer Reihe von Veteranen, die unter posttraumatischer Belastungsstörung litten. In diesen Fällen wandten sich die Betroffenen an die Medien, verfügten über genügend Resilienz und Mittel, um sich zu wehren. Wie viele bettlägerige, demente und hilflose Menschen können das nicht?

Auch wurden Fälle publik, in denen sozial Abgehängte, Obdachlose oder chronisch Kranke vortäuschten, die Bedingungen von MAiD zu erfüllen, um das Programm in Anspruch nehmen zu können, da sie ihre Situation als hoffnungslos einschätzten – Menschen, denen mit einer Unterkunft, Reintegrationsmaßnahmen oder entsprechenden Therapien ausreichend geholfen wäre.

Die Entwicklung Kanadas belegt eindrücklich, dass assistierter Suizid das Gegenteil dessen ist, was er zu sein vorgibt: Kein Ausdruck von Mitgefühl, sondern Ausweis sozialer Kälte. Nicht nur werden Schutzbestimmungen unterlaufen, so dass Menschen auch ohne Einwilligung oder gegen ihren Willen getötet werden. Euthanasie führt auch zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung, da ein System, das auf Einsparungen ausgerichtet ist, logischerweise günstige Optionen teuren vorzieht. Mit der Folge, dass unter anderem aufwendige Palliativversorgung unterbleibt, während Patienten in den Tod gedrängt werden.

In Kanada ist MAiD mittlerweile für über fünf Prozent aller Todesfälle verantwortlich – eine Todesmaschinerie, die eine eindringliche Warnung an Staaten darstellt, die ihrerseits die Gesetzgebung liberalisieren wollen.


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.


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