Hinterzimmerjustiz: Der Merkel-Pakt und die neue Richterklasse für „unsere Demokratie“

Vom Hüter der Bürgerrechte zum Vollstrecker ideologischer Machtsicherung: das Bundesverfassungsgericht. Angela Merkels kaum beachtete Reform von 2015 legte den Grundstein – für eine stille Aushöhlung der Gewaltenteilung, parteipolitisch gesteuerte Richterwahlen und einen Verfassungsumbau ohne das Volk.

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld, Justizministerium Rheinland-Pfalz, LMU - Collage: TE

Es gehört zu den vielen Verdiensten, die sich Angela Merkel in ihrer Politik gegen Deutschland erwarb, dass sie im Jahr 2015 nicht nur unter dem schimmernden Begriff Willkommenskultur den Motor für die Turbomigration in die deutschen Sozialsysteme und für die Zerstörung der inneren Sicherheit anwarf, sondern sie änderte weitergehend von der Öffentlichkeit unbemerkt das Verfahren der Wahl der Verfassungsrichter im Neunten Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG). Vorher wurden die Verfassungsrichter von einem Wahlausschuss gewählt, nun sollen diese, nachdem der Wahlausschuss Kandidaten benannt hat, vom Plenum mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.

Wörtlich heißt es seit 2015 im Gesetz § 6 Absatz 1: „Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt.“ Das klingt erstmal demokratischer, ist aber nur eine Bürger-Täuschung. Denn erstens trifft der Wahlausschuss, dessen Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegelt, die Vorauswahl, die dann eigentlich schon fast gewählt ist, und zweitens – und das ist entscheidend – erfolgt die Wahl „ohne Aussprache“. In der Begründung dieses Hinterzimmerzusatzes heißt es: „Zudem wird ausdrücklich bestimmt, dass die Wahl im Plenum ohne Aussprache über die Kandidaten erfolgt.“ Ohne Anhörung und ohne Aussprache, um keine „unerwünschte Politisierung des Bundesverfassungsgerichts zu befördern“.

Im Klartext heißt das, die Vertreter des deutschen Volkes dürfen im Plenum den Kandidaten für das Amt des Verfassungsrichters keine Fragen stellen, eine Anhörung in den Fraktionen des Bundestages ist nicht vorgesehen, denn das würde den quasi legislativen, in Wahrheit aber exekutiven Akt „politisieren“, eben demokratisieren. Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist in diesem Fall nicht mehr an sein Gewissen, sondern an die Order seines Fraktionsvorsitzenden gebunden. Das wird noch eindeutiger in der Begründung der Änderung: „Die Wahl ohne Aussprache ist zudem eine konsequente Fortsetzung der bewährten – und deshalb beibehaltenen – Vorgabe in Absatz 4, wonach die Beratungen des Wahlausschusses vertraulich sind. Insgesamt wird damit sichergestellt, dass die Autorität der späteren Richterinnen und Richter nicht vor ihrem Amtsantritt durch eine öffentliche Personaldiskussion Schaden nimmt oder das Gericht durch öffentliche ‚Hearings‘ zu anstehenden Streitthemen politisiert wird.“

Weder der Abgeordnete des Bundestages noch das Volk haben also das Recht zu erfahren, wer seine obersten Richter sind, wem die Aufgabe obliegt, das Grundgesetz als Abwehrrecht der Bürger gegen den latent übergriffigen Staat zu verteidigen. Berichterstatter für die Union war damals Stephan Harbarth, heute Präsident des Verfassungsgerichtes. Wen wundert’s? Wen wundern dann noch Urteile wie das Klimaschutzurteil oder die verschleppte Klage der AfD gegen Merkels Putsch gegen die demokratischen Wahlen in Thüringen?

Übrigens existierte schon damals die Brandmauer der Union gegen die Linke (SED) nicht, denn über der Drucksache des Bundestages steht klar und deutlich: „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2737“. Die CDU/CSU hatte also 2015 schon einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Linken! Was würde in diesem Land geschehen, wenn über einer notwendigen Novellierung des EEG oder zur Migrationswende stünde: „Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und der AfD“?

Die Änderung des Verfahrens zur Wahl der Verfassungsrichter wurde eindeutig in Zusammenarbeit der CDU/CSU auch mit der Partei „Die Linke“ (SED) verabschiedet. Angela Merkel hat die Union in die Brandmauereinheitsfront und damit in die babylonische Gefangenschaft der informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne, SPD geführt – und da steht die Union auch heute noch. Und weil man das in Ostdeutschland weiß, weil man sich im Osten nicht täuschen lässt, wird die Union auch immer weniger im Osten gewählt.

Es kommt noch schändlicher. Wie zu vernehmen ist, soll Angela Merkel, die vom Votum des Volkes nicht allzu viel hielt und die Bürger nur als Störfaktor im bürokratischen Wirken der postdemokratischen Eliten empfand, mit der SPD den Vorschlagsschlüssel für die Richter des Verfassungsgerichtes im Hinterzimmer im Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 vereinbart haben. Bis zum Jahr 2031!

Im Jahr 2018 wurde Stephan Harbarth mit Merkels Hilfe zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Im März 2020 wurde er dann Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Dass Harbarth zuvor nur als Rechtsanwalt und nicht als Richter gearbeitet hatte, durfte nicht ins Gewicht fallen, auch schützte ihn das Bundesverfassungsgericht, indem es eine Feststellungsklage vor 2019 der beiden Bundestagsabgeordneten Frauke Petry und Mario Mieruch als „ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht“ einschätzte.

Laut Merkels Hinterzimmerpakt hat jetzt die SPD das Vorschlagsrecht für zwei Richter. Worum es der SPD bei ihren Vorschlägen geht, hat sie selbst in den wütenden Reaktionen auf die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf dokumentiert. Wenn man die sprachliche Qualität der Beiträge der informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne und SPD auf X oder Instagram zur Kenntnis nimmt, die Spirale der Enthemmung, die die Rotgrünen selbst so treffend als Hass und Hetze definierten, wird eine propagandistische, aber auch politische Aufrüstung, die vor lauter Selbstermächtigung sich keinerlei Grenzen des Denkens und Handelns mehr auferlegt, sichtbar. Der politische Gegner ist für die neue Volksfront, für die informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne und SPD der Feind, den es unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt.

Die Ergebnisse der Landtagswahlen, der Bundestagswahlen, jetzt der Kommunalwahlen in NRW zeigen der Funktionärs-Partei deutlich, dass ihre Wähler in Scharen fliehen, zeigen Grünen und SPD, dass der Abstieg im bisherigen System demokratischer Gepflogenheiten nicht mehr zu verhindern ist, dass Roten und Grünen in der pluralistischen Demokratie die Macht entgleitet – und sie nur durch die Verwandlung der Demokratie in „unsere Demokratie“, in der in Ulbrichts Sinne die informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne und SPD die vollkommene Macht haben und die Union am äußersten rechten Rand ihrer Demokratie Blockflöte spielen darf, an der Macht bleiben, derweil das Land den Bach nicht rauf, sondern runter geht. Man lasse sich von ablenkenden Begriffen wie Kulturkampf nicht täuschen, es geht um die Macht – und zwar um die absolute Macht.

Der Putsch auf judikativem Weg könnte über das Zusammenspiel eines neuen Präsidenten des Verfassungsschutzes führen, dessen Amt die entsprechenden „Gutachten“ fabriziert als Vorlage für das Verfassungsgericht, indem die neuen SPD-Richter unter Berufung auf das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes die AfD verbieten. An dem Tag herrscht in Deutschland wieder eine linke, eben ihre Demokratie.

Auffällig ist, dass die SPD nun klammheimlich Ann-Katrin Kaufhold als Richterin durchsetzen will, die einen Aufruf aktivistischer Klimaschutzjuristen unterzeichnete, indem die Damen und Herren Juristen „Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen“ auf „bestimmte Protestformen, wie z.B. Straßenblockaden“ als „beunruhigend“ empfanden. Stattdessen forderten die Klimaschutzjuristen die Bundesregierung auf, „ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele … zu beschließen“.

Es lässt tief blicken, dass trotz zumeist juristischer Folklore in der Wortwahl, Kaufhold zuweilen nicht von linken oder radikal grünen Aktivisten zu unterscheiden ist, wenn sie fordert, darüber zu diskutieren, wie „gutes Leben aussehen“ kann, „das sich innerhalb der planetaren Grenzen bewegt“. Von den gewählten Vertretern des Volkes, von der freien, gleichen und geheimen Wahl scheint Kaufhold nicht allzu viel zu halten, denn sie plädiert für die Auflösung der Demokratie in den tiefen NGO-Staat: „Natürlich denkt man in solchen Fragen zunächst an Parlament und Regierung. Wir stellen aber leider fest, dass sie das Thema nicht schnell genug voranbringen. Deswegen muss man überlegen, wie man das Tableau der Institutionen erweitert.“ Nämlich durch die NGO genannten grünen Garden. „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind.“

„In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen.“ Populär kommt von populus, das heißt eine Maßnahme ist dann populär, wenn sie von der Mehrheit der Bürger, der Wähler, populus oder demos geteilt wird. Deshalb wählen die Bürger, demos oder populus, Volksvertreter, die in ihrem Auftrag Politik machen sollen, populäre Maßnahmen sind Maßnahmen, die auf die Zustimmung der Mehrheit der Bürger stoßen. Wenn Politiker bestimmte Maßnahmen für richtig halten, müssen sie ihre Wähler davon überzeugen. So funktioniert Demokratie. Doch in Kaufholds krudem Weltbild spukt anscheinend die Vorstellung einer judikativen oder finanzoligarchischen Diktatur über den allzeit dummen Bürger, wenn sie weiter räsoniert: „Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“

Gerichte sollen also den Raubzug des Klima-Komplexes gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen, weil die politische Vertretung der Bürger dazu nicht in der Lage ist? Wenn Kaufhold zu dem Diktum kommt „Der Finanzsektor verfügt über unglaubliches Potenzial und entscheidet, wohin wir uns bewegen. Und an dieser Entscheidung sollte die gesamte Gesellschaft teilhaben“, dann ist das nicht nur Mazzucato- oder Habeckgeschwätz, sondern verrät überdies die Neigung zu Teilverstaatlichungen und zu interventionistischen Eingriffen in den Markt, zu denen man übrigens in dem Maß gezwungen wein wird, in dem die eigene ideologisch definierte Wirtschaftspolitik scheitert. Diese Konsequenz nennt man übrigens Sozialismus – wobei wir wieder bei der Vereinigten Linken und ihrer Demokratie wären. Dass Kaufhold zur Durchsetzung sich keinerlei Grenzen auferlegt, hat sie nicht verschwiegen: „Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen.“

In vergleichbarer Weise hat sich der neue Vorschlag der SPD, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger, nicht geäußert. Sie hat sich stattdessen im Laufe ihrer juristischen Karriere lautlos im Schatten der SPD bewegt. Die SPD hat, dass muss ihr der Neid lassen, viel Zeit darauf verwandt, eine Juristin aus ihrer Nähe zu finden, die in der Öffentlichkeit politisch als Frau ohne Eigenschaften wirkt. Doch in dem Aufsatz „Landesverfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungswandel. Entwicklungslinien aus 70 Jahren Verfassungsrechtsprechung in Rheinland-Pfalz“ schrieb sie mit dem ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführer und Justitiar der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz Lars Brocker, der im Januar 2007 Direktor beim Landtag Rheinland-Pfalz und am 8. Juni 2012 zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ernannt wurde: „Aus juristischer Sicht versteht man unter Verfassungswandel die Änderung des Inhalts einer Verfassungsnorm oder von Teilen der Verfassung ohne Änderung des Verfassungstextes. Dabei ist es unerheblich, ob diese Änderung absichtlich oder zufällig erfolgt (Voßkuhle 2004, S. 451f.). Verfassungswandel vollzieht sich danach in erster Linie durch Rechtsanwendung. Er ist vor allem als ‚Interpretationsproblem‘ zu begreifen.“

Das mag sein, da alles ein „Interpretationsproblem“ ist und sich deshalb die Frage stellt, wo die Grenzen der Interpretation liegen. Die entscheidende Frage aber lautet, ob man dem Grundgesetz Interpretationen unterschieben kann und vor allem politisch will, die dem Grundgesetz als Schutz des Bürgers vor den latent übergriffigen Staat zuwiderlaufen, indem das Grundgesetz zum Schutzrecht des Staates gegen den Bürger uminterpretiert oder umgewandelt wird? Die Texte von Kaufhold lassen das zumindest befürchten. In diesem Komplex kommt der Haltung zu Fragen der Grundrechtseinschränkung, überhaupt zu den Grundrechten der Bürger und dem Parteienverbot eine zentrale Bedeutung zu.

Deshalb fragten wir Sigrid Emmenegger am 10. September: „Sie werden verstehen, dass der Wahlvorschlag der SPD für das Bundesverfassungsgericht Fragen aufwirft, weil Ihre Positionen zu grundlegenden Fragen in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Deshalb bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stehen Sie zum Verbot von Parteien im Allgemeinen und der AfD im Besonderen?
2. Wie stehen Sie zur Einschränkung von Grundrechten, zum einen mit Blick auf das passive Wahlrecht und zum anderen mit Blick auf die Praxis und Gesetzgebung (Infektionsschutzgesetz) während der Corona-Pandemie?
3. Würden Sie es für richtig halten oder unterstützen, dass das Grundgesetz wie folgt geändert wird:
‚In Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2025 (BGBI.2025 | Nr. 94) geändert worden ist, werden nach dem Wort _Geschlechtes,‘ die Wörter ‚seiner sexuellen Identität,‘ eingefügt?“

Am 11. September wurde uns von der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass die Presseanfrage an „Frau Dr. Emmenegger weitergeleitet“ wurde. Da sich Frau Emmenegger anscheinend außer Stande sah zu antworten, schrieben wir erneut: „leider haben Sie auf unsere Fragen nicht geantwortet, so dass wir davon ausgehen müssen, dass Ihre Positionen bezüglich unserer Anfrage (Punkt 1 bis 3) denen der Professorinnen Brosius-Gersdorf und Kaufhold entsprechen. Aus Gründen der Fairness räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, unsere Fragen bis Dienstag, 16.09. 2025 13 Uhr zu beantworten.“ Daraufhin teilte uns die Pressestelle mit: „Wir bitten um Verständnis, dass Frau Dr. Emmenegger derzeit für Presseanfragen nicht zur Verfügung steht.“

Halten wir fest: Die Kandidatin der SPD für das Amt des Verfassungsrichters lehnt es ab, ihre Position zu grundsätzlichen Fragen ihrer künftigen Tätigkeit zu beantworten. Sie soll weiter als weißes Blatt erscheinen, als Frau ohne politische Eigenschaften. Die Bürger dürfen nicht wissen, für welche Positionen die Richter stehen, die letztlich die oberste Instanz bilden, denn die Richter, die im Hinterzimmer von Parteipolitikern ausgekungelt worden sind, könnten durch „eine öffentliche Personaldiskussion Schaden“ nehmen und „das Gericht durch öffentliche ‚Hearings‘ zu anstehenden Streitthemen politisiert“ werden. Aber was ist ein Gericht, das massiv die Grundrechte der Bürger einschränken oder die größte Oppositionspartei, die ein Viertel der Bürger wählen, verbieten würde, anderes als ein politisches Gericht? Was, wenn die Hüter der Verfassung zu Wandlern oder Verfälschern der Verfassung werden?

In der Fraktion der Union findet keine Anhörung der Kandidaten statt. Die Unionsabgeordneten sollen kenntnislos, blind im Vertrauen auf Jens Spahn, der auf unsere Anfrage, ob es eine Anhörung geben wird, nicht geantwortet hat, Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger wählen. Das Prozedere, das sich hier offenbart, mag der mittelalterlichen Feme, nicht aber eines Verfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland würdig sein. Doch das dürfte den Fraktionsvorsitzenden der Union nicht interessieren. Ganz egal, könnte man Spahns Haltung zusammenfassen, wer von der SPD aufgestellt wird – er hat gewählt zu werden. Die Abgeordneten der Union werden sich dem brav fügen – und so steht eigentlich dem nichts mehr im Weg, dass Ann-Katrin Kaufhold in fünf Jahren Präsidentin des Verfassungsgerichtes sein wird. Und das Grundgesetz könnte bis dahin den Prozess des „Verfassungswandels“ durch „die Änderung des Inhalts einer Verfassungsnorm oder von Teilen der Verfassung ohne Änderung des Verfassungstextes“ (Emmenegger) durchlaufen haben, wie die Verfassung der DDR, um für die „gesamtgesellschaftliche Transformation“ (Kaufhold) zu taugen, wobei wir wieder bei den Linken wären.

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Kommentare ( 69 )

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69 Comments
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Kraichgau
2 Monate her

Sie kriegen jede Form der Loyalität zum eigenen Staat geschreddert und ich glaube,genau DAS ist eigentlich auch der Plan,Abschaffung der BRD zugunsten der EUDSSR

Kassandra
2 Monate her
Antworten an  Kraichgau

Da alle westlichen EU-Länder samt GB schon zum großen Teil islamische Bevölkerung haben kann man sich denken, dass das wie einst in Persien weiter geht – und wir nicht „links“ stehen bleiben werden. Sie haben sich bereits „unterworfene“ als neues Volk ausgesucht! Danisch hatte Recht: jetzt steht der gesellschaftliche Tod bevor. Danisch schreibt lange von Genozid. Der Blogger hat sich damals, als dieser Mounk mit seinem „historisch einzigartigen Experiment“ in den Tagesthemen im Februar 2018 auftauchte, schon etliche Fragen gestellt, die bis heute nicht beantwortet sind: https://www.danisch.de/blog/2018/02/23/ein-historisch-einzigartiges-experiment/ In „Diversität als Gesellschaftsvernichtungswaffe“ kam er später zu dem Schluss: „Das Experiment war… Mehr

Kassandra
2 Monate her
Antworten an  Kassandra

In nrw wird jetzt „Deutsch als Landessprache“ gestrichen: https://www.danisch.de/blog/2025/09/16/die-kapitulation-und-balkanisierung-von-nrw/#more-71174

Peter Pascht
2 Monate her
Antworten an  Kassandra

Das geht lt. GG und Völkerrecht nicht.
Urteil BverfG – 2 BvE 2/08 – 30. Juni 2009

Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher Bestandteil der demokratischen Selbstbestimmung eines Volkes.

Die unveränderlich im GG verankert ist.

UN – Charta – Selbstbestimmungsrecht der Nationen(Völker)
Es gilt alledings die altbekannte Volksweisheit
Wo kein Richter, da keine Verbrecher

PaulKehl
2 Monate her
Antworten an  Kassandra

Kurz, aber deutlich ist sein Eintrag bei wikispooks.

hansgunther
2 Monate her
Antworten an  Kraichgau

Genau das betreibt die CDU/CSU spätestens mit und nach Kohl noch intensiver. Der hatte einen üblen Hang zur Überbewertung der französischen Haltung zugunsten von EU, da sie in erster Linie profitieren wollten und Deutschland strategisch binden, d. h. auf Dauer schwächen. Er folgte dem Ideal der EU-Schlagbaumabreißer, ohne die langfristigen Folgen wirklich sehen zu wollen. Die deutsche Kotauhaltung, rückgratlos, hat den Niedergang und die anhaltenden Auflösungsversuche der Nation und Selbständigkeit maßgeblich gefördert. Der nächste Vasall des Auslandes ist die SPD mit gleicher, aber noch sozialistischerer Tönung, ähnlicher Denkweise, zumindest heute, wie die Grünen, dass wir ewige Sühne zu leisten haben,… Mehr

Ostfale
2 Monate her
Antworten an  hansgunther

Und nicht nur die Zeit fehlt um dagegenzuhalten, sondern vor allem eine streitbare Gefolgschaft in der Bevölkerung dafür. Es ist schmerzlich, doch klar ersichtlich, selbst diejenigen, denen Deutschland als Herkunfts- und Heimatland als Herzensangelegenheit gilt, könnten bei allem Wollen und Tun nichts mehr an der Liquidierung ihres Landes tun. Das wird das Ergebnis eines seit mehr als einem Jahrhundert existierenden externen Vorhabens sein. Befördert wurde diese Entwicklung durch die unglaubliche politische Einfalt der Deutschen. WIR wollen offensichtlich den (extern injizierten) Selbstmord als eine Art Freisprechung unserer – seit Jahrhunderten – über die Welt gebrachten Missetaten und Bösartigkeiten.

hansgunther
2 Monate her
Antworten an  Ostfale

Bleibt die Frage: Wer hat uns dazu gebracht? Gemeint sind die negativen Dinge, die jetzt zum Selbstmord beitragen, von Leuten, die Null Historie verstehen. Die aber auch durch äußere Einflüsse (erst Einhegung, dann Zerstörung des Reiches) ausgelöst wurden! Das wird alles ignoriert. Die Siegergeschichtsschreibung kritiklos übernommen. Zwei Kriege, die sich gegenseitig bedingen. Dann der verwerfliche Absturz. Jetzt der daraus begründete Selbstmord! Wieder wirken auch Kräfte von außen, inklusive der eigenen Verblendeten.

Ostfale
2 Monate her
Antworten an  hansgunther

Fundstück im Netz:  Sefton Delmer, in Berlin geborener britischer Journalist,1904 – 1979, sprach nach der Kapitulation 1945 zu dem deutschen Völkerrechtler Prof. Grimm: „Mit Greuelpropaganda haben wir den Krieg gewonnen. Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern, bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was sie etwa in anderen Ländern noch an Sympathien gehabt haben, und diese selber so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun. Wenn das erreicht ist, wenn sie beginnen, ihr eigenes Nest… Mehr

BKF
2 Monate her
Antworten an  Ostfale

Ein Glück, daß es diese Art Reeducation bei uns im Osten in der SBZ und späteren DDR nicht so gab, im Osten hielt man selbst unter Besatzung immer das nationale und deutsche hoch. Wir sind auch unsere Besatzer losgeworden, der Westen versucht das nicht einmal.

joerg hensel
2 Monate her
Antworten an  Kraichgau

Die BRD gibt es seit 35 Jahren nicht mehr. Es gilt die DDR-Verfassung. Begründung: Wenn mit „Ratifizierung“ eines Rechtsaktes zeitgleich seine Rechtsgrundlage aufgehoben wird, hat dieser Rechtsakt zu keinem Zeitpunkt Rechtskraft erlangt. Hier: Angenommener „Beitritt“ gem. Art. 3 EinigVtr und die zeitgleiche Aufhebung seiner Rechtsgrundlage (s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Art. 23 GG a.F.) via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. Daher gab es auch keinen Beitritt der DDR zur BRD, als Voraussetzung für die Wiedervereinigung, so dass die DDR-Verfassung auch nicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde resp. weiter fortbesteht und dem Grundgesetz folgerichtig kein Rechtskraft entfaltender Geltungsbereich (Präambel) zugewiesen… Mehr

Del. Delos
2 Monate her
Antworten an  Kraichgau

Exakt das ist es. Die „Auflösung des Nationalstaats Deutschland“ und ein „Aufgehen“ in der (Ergänzung von D.D.: undemokratischen!) EU. Steht ziemlich genau so im Parteiprogramm der SPD und mit einiger Sicherheit auch bei der Linken und bei den Grünen. Leider liest das kaum jemand. Man hätte nämlich schon vor vielen Jahren schlauer sein können. Was bei CDU und FDP im Programm steht, ist nicht relevant, denn sie richten sich ohnehin nach den Parteiprogrammen von SPD, Linken und Grünen. Übrigens: Für die Auflösung des Nationalstaats Deutschland ist die vorherige ZUSTIMMUNG des Volks lt. GG unabdingbar. Es ist aber keiner von uns… Mehr

uli06
2 Monate her

Ich denke das es ausgemachte Sache ist die AfD zu verbieten, danach folgt das es keine weiteren Parteien als die der Nationalen Front 2.0 mehr geben darf.
Wie weiland in der DDR.

Haba Orwell
2 Monate her
Antworten an  uli06

Die Zeit reicht allerdings nicht mehr dafür – in den nächsten Monaten könnte es einen größeren Krieg NATO gegen Russland oder gegen den Iran geben oder beide. Danach gibt es nichts mehr oder die westliche „regelbasierte Weltordnung“ liegt in Trümmern, westliche Diktaturen inklusive.

Kassandra
2 Monate her
Antworten an  Haba Orwell

Der Krieg im eigenen Lande tobt bereits – über „Einzelfälle“ – wie überall in der EU und GB – außer in einigen Ländern im Osten wie in Ungarn – wo die Grenzen 2015 gar nicht erst geöffnet wurden.
Das ging nämlich auch.

Haba Orwell
2 Monate her
Antworten an  Kassandra

Ich fürchte, die Generationen nach dem Kalten Krieg haben den Respekt vor dem verloren, was ein richtiger Weltkrieg bedeuten könnte; weit mehr als ein paar Messereien. Meine Eltern haben noch als Kinder den Zweiten Weltkrieg erlebt.

Wenn Sie den TV-Film „The Day After“ nicht gesehen haben, würde ich noch „Das letzte Ufer“ empfehlen: https://de.wikipedia.org/wiki/Das_letzte_Ufer

Chrisamar
2 Monate her
Antworten an  Haba Orwell

Der Front ist ein Krieg im Inland vorausgegangen. Die Deutschen Bürger wurden verfolgt und willkürlich mit Repressalien überzogen. Wer sich nicht fügte oder fügen wollte oder durch irgendetwas die Aufmerksamkeit auf sich zog, wurde abgeholt und es wurde über ihn gerichtet. Jene, welche zunächst in die Arbeitslager, in politische Haft und in die Konzentrationslager verbracht wurden, waren genauso zum Tode verurteilt, wie jene, welche man an die Front schickte. Mit dem Unterschied, es gab noch Privilegien für die Soldaten und für deren Familien daheim. Das bedeutet, die zivilen Opfer in Deutschland, welche von den Machthabern und deren Schergen gerichtet wurden,… Mehr

hansgunther
2 Monate her
Antworten an  Haba Orwell

Die russische „Diktatur-Scheindemokratie“ mit dem „Real-Kriegs-Kanzler Putin“ und dem „Propaganda-Präsidenten Medwedew“ als Pausenclown wird auch den Gang alles Irdischen gehen, fremdbestimmt oder durch „göttliche“ Kräfte. Und als extra Bonbon für Sie die Banderas auch, nur wann? Ihren NATO-Russland-Krieg können sie sich abschminken, keiner ist lebensmüde, bestenfalls ein Verbrecher. Sie machen hier üble Angstpropaganda, wie in Polen z.Zt. üblich. Im Übrigen dreht ihr Freund Putin schon am Rad. Seine besten „Freunde“ sind die Chinesen und die Nordkoreaner. Erste haben noch eine Rechnung offen, da kann noch was kommen, die zweiten sind auch im Stalinismus gefangen. Hauptfähigkeit: eigene Soldaten verheizen, da versteht… Mehr

hansgunther
2 Monate her
Antworten an  uli06

Wird nicht gelingen, die CDU weiß genau, dass dann kein Land mehr in Sicht ist für sie, sie sind nicht so doof, wie sie sich geben. Wenn der Kippunkt erreicht ist, fällt auch die Mauer, ganz ohne Brand. Nur die jetzige „Brandmeister-Lehrling“ ist dann auch weg! Die CDU hat schon verstanden, dass die Linken die Falle gestellt haben. Sie wären die nächsten auf dem Opfertablett!
Der Brandmeister-Lehrling Merz will sich auf der Billion über die 4 Jahre retten, damit sein Konterfei im Kanzleramt hängt und die Mischpoke zuhause gut versorgt ist. Lametta für nada!

BKF
2 Monate her
Antworten an  uli06

Als ehemaliger DDR-Bürger finde ich die Vergeliche mit der DDR nicht wirklich treffend, ich sehe mehr Parallelen zum Ende der Weimarer Republik als zur DDR.

Peter Gramm
2 Monate her

Frau Merkel wurde in der DDR sozialisiert. Dort entschied die Partei und nicht der Souverän, das Volk. Genau dies hat sie gezeigt als sie eine demokratische Wahl rückabwickeln ließ. Mehr Demokratieverständnis geht nicht.

MarcusPorciusCato
2 Monate her

„Verfassungswandel“ ist rechtswidrig und überflüssig. Wer der Meinung ist, dass die Verfassung zu ändern ist, kann dies rechtskonform mit entsprechender Mehrheit tun. Nur so kann ein Rechtsstaat funktionieren.
Wir sehen heute schon, dass selbst sehr einfache Sätze wie „Die Würde das Menschen ist unantastbar“ verfälscht werden.
Man beruft sich darauf, dass das GG weder „Mensch“ noch „Würde“ definiert.
Wird in 30 Jahren ein Ungläubiger noch als Mensch betrachtet werden?
Wer den „Verfassungswandel“ betreibt, öffnet das Tor zur Hölle!!!!

Peter Pascht
2 Monate her

„Die Patin: Wie Angela Merkel Deutschland umbaut“ – Prof. Gertrud Höhler, 2012 „Demokratie im Sinkflug: Wie sich Angela Merkel und EU-Politiker über geltendes Recht stellen“ – Prof. Gertrud Höhler, 2017 (Edition TE) sh. Urteil Bundesverfassungsgerichts BverfG – 2 BvE 2/08 – 30. Juni 2009 Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen. Das Grundgesetz erlaubt es nicht, den besonderen Organen der Gesetzgebung(Bundstag), der vollziehenden Gewalt(Regirung) und Rechtsprechung(Justiz), über die grundlegenden Bestandteile der Verfassung, also über die Verfassungsidentität zu verfügen. Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher Bestandteil der… Mehr

Peter Pascht
2 Monate her

Jeder hat es wissen können !!! Aber in diesem Lande geht Glauben über und vor Wissen. Ich schrieb es schon hier „Wie sich die Richterschaft den deutschen Rechtstaat zur Beute gemacht hat“ – im Dienste des mafiösen „politischen Kartells“ Seit seinem Erlass wurde das GG schon über 280 mal „nachgebessert“ von der „politischen Kartell-Kriminalität“ – die sich Bundestag nennt. „Die Patin: Wie Angela Merkel Deutschland umbaut“ – Prof. Gertrud Höhler, 2012 „Demokratie im Sinkflug: Wie sich Angela Merkel und EU-Politiker über geltendes Recht stellen“ – Prof. Gertrud Höhler, 2017 (Edition TE) „Die Hebel der Macht und wer sie bedient –… Mehr

Last edited 2 Monate her by Peter Pascht
Martin Mueller
2 Monate her

Kann man Politiker für ihre immense Schadens-Politik vor Gericht stellen?

Natürlich, wenn es einen funktionierende Demokratie und eine funktionierenden Rechtsstaat gäbe.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und politische Fehlentscheidungen sollten auch nicht unbestraft sein. Aber es gibt einen Unterschied: Politische Fehlentscheidungen kann man korrigieren, wenn der Wille vorhanden ist.

„Wer einen Fehler macht und ihn nicht korrigiert, der hat schon den zweiten Fehler gemacht. Der dritte Fehler kommt dann zwangsläufig dazu.“, Konrad Adenauer

Und so ist es auch. Nach Merkel hat Scholz die Situation noch mal verschlimmert. Und was macht Merz, korrigiert er schleunigst die Fehler? NOTHING!

Last edited 2 Monate her by Martin Mueller
brummibaer_hh
2 Monate her

Stimmt, die Richterstellen am BVG sind mit parteiangehörigen Juristen besetzt. Aber es ist kindisch vom Autor so zu tun, als sei das erst seit Merkel so. Seit Beginn seiner Arbeitsaufnahme als Kontrollorgan des Grundgesetzes sind die Richterstellen parteiopolitisch besetzt. Das war 1951. Oder der Autor möge mich eines Besseren belehren und mir die Richter nennen, die in keiner Partei waren. Schon immer wurden extremistische Parteien, die unter anderem vom Verfassungsschutz beobachtet wurden, von der Besetzung der Richterstellen ausgeschlossen. Es wäre auch komisch, wenn ehemalige SEDler oder eben jetzt dem Gericht angehörten, das selber deren zum Teil verfassungsfeindliche Bestrebungen festgestellt hat.… Mehr

hoho
2 Monate her

Erstens ist eine repräsentative Demokratie keine, zweitens wollte man das System demokratisieren, dann müssen die Schlüsselpositionen für die Wahl durch das Wahlvieh geöffnet werden. Dass hilft natürlich nur sehr wenig, wenn es kaum freie Medien dafür aber Sprachverbote gibt. Dann sollte jede Entscheidung des Parlaments öffentlich begründen werden. Transparenz hilft die Krankheiten von der Republik wegzuhalten, weil der Sonnenschein das beste Mittel gegen Korruption ist. Na ja alles eine Theorie in D., nicht wahr?

Montesquieu
2 Monate her

Ein Aspekt des Wirkens von Merkel wurde nie wirklich thematisiert: die konsequente Protegierung einer bestimmten Menschengruppe in juristische sowie politische Führungspositionen. Qualifikationen waren hierbei nicht so relevant wie das richtige Geschlecht und die richtige Neigung. Die Saat ist famos aufgegangen. Die Pflänzchen bestäuben sich mittlerweile selbst, wachsen, gedeihen und überwuchern langsam den ganzen den Garten.

Gerd07
2 Monate her

Ob nun ein Wahlausschuß die Richter ohne öffentliche Anhörung der Kandidaten wählt oder der gesamte BT es auch ohne öffentliche Anhörung macht, ich sehe da keinen Unterschied.

Melly
2 Monate her

Merkel war Kommunistin und ist es bis heute. Sie wird in den Geschichtsbüchern auf den bösen Seiten auftauchen.