Naturschutz frisst Vogelschutz: Der Fuchs ist kein Veganer

Waldrand, Baumgruppen, Wiesen: Die helle Kulturlandschaft soll finsterem Urwald weichen.

Der „Osterspaziergang“ ist ein urdeutsches Thema. Wir ziehen „hinaus in die grünende Flur“, spätestens seit Johann Wolfgang von Goethe dieses Gedicht  für seinen Faust geschrieben hat. Beim Osterspaziergang durch den Schwarzwald oder in der Pfalz könnten die Wanderer künftig in die Kadaver von toten Rehen und Hirsche treten. Ein neues Jagd-Gesetz in Baden-Württemberg verbietet, was bisher Pflicht war: Im Winter Rehe und Hirsche zu füttern. Jetzt sollen sie verhungern, statt gejagt zu werden. Auch in NRW soll es bald ein ähnliches Gesetz geben. Es richtet sich nicht gegen die Jagd, die brutale. Es geht um ein anderes Naturverständnis: Nicht mehr die vom Menschen letztlich hergestellte Naturlandschaft ist das Ziel, in denen der Jäger eine wichtige Funktion in der Regulation darstellt, sondern eine wilde Natur soll es sein, ein Urwald, ein urwüchsiger Wald. Und da kommt es auf ein paar Rehe nicht an. Aber damit kommen sich Mensch und Naturschutz ins Gehege, denn radikaler Naturschutz sieht den Mensch als Störenfried an und will ihn in seiner Ausprägung Jäger, Bauer, Imker oder Forstbesitzer ausmerzen. So hat der „Eichenprozessionsspinner“ riesige Wälder uralter Eichen kahl gefressen; zehntausende Hektar sind befallen oder schon grau und tot. Dabei verstreut die böse Raupe Nimmersatt auch noch winzige Härchen, wenn sie frisst. Bei Forstarbeitern und arglosen Wanderern in Brandenburg, Niedersachsen und NRW häufen sich Schwindelanfälle, Bindehautentzündungen und Asthma. Stellen wir uns einmal vor, irgendwo in einem Supermarkt käme es zu derartigen Erscheinungen. Der Teufel wäre los. Aber in der Natur – gelten andere Regeln.




Plötzliche Entwaldung und schleichende Enteignung

Frustriert ist Fried Graf Bernstorff über diese Entwicklung; seine Familie ist ein nachhaltiges Naturwunder und belobigt von Green Peace sowie vom Bund für Umwelt und Naturschutz. Der alte Graf, sein Vater, ist berühmt geworden, weil er sich dem Widerstand gegen das Atommüll-Endlager in Gorleben angeschlossen hat. Riesige Flächen Waldes hat er verpachtet, in einem „Naturschutzvertrag“ als Ausgleich für den Bau des Versuchsbergwerks. Es ist dem Wald der gräflichen Familie nach 300 Jahren Pflege schlecht bekommen:  Wo früher grüner Forst stand ist jetzt eine graue Wüste toter Bäume. Dort hat der „Kiefernspinner“ riesige Wälder buchstäblich aufgefressen; kein Holz, kein Spaziergang, kein Vergnügen. Und keine Forstwirtschaft; hier ist kein Holz mehr zum schlagen, mag die Reklamemaschine für den Naturbaustoff auch noch so heiß laufen.

Warum? Der Käfer darf nicht mehr bekämpft werden. Die Regelungen sind undurchschaubar bürokratisch, Zulassungen werden auf die lange Bank geschoben, obwohl beim Befall mit den hungrigen Käfern jeder Tag zählt. Der Wald wird aufgefressen, und alle schauen zu.  Den Naturschutzbehörden ist es Recht; es soll Papiere geben, dass der Niedergang der Forstwirtschaft gern gesehen ist. Offiziell mahnen sie zur Geduld. Schon in 200 Jahren wäre ja wieder Wald da, sogar Urwald Made in Germany.

Und bis da hin? Der Graf klagt über schleichende Enteignung durch Naturschutz, der auf plötzliche Entwaldung setzt. Der Baum-Graf hat ein anderes, schneller wirksames  Rezept – schon seit Jahrzehnten baut die gräfliche Forstwirtschaft auf Mischwald, längst gibt es in der modernen Forstwirtschaft keine reinen Kiefer-Monokulturen mehr.

Natur pur oder etwas Kultur dabei?

Es werden unterschiedliche Bäume als Inseln gepflanzt, die robuste und durchmischte Wälder unterschiedlicher Baumarten für unterschiedliche Lebensräume bilden. Der reine Urwald dagegen, wie er Deutschland vor dem Mittelalter bedeckte, wäre ein Buchenwald. Buchenwälder sind finster und schattig, und daher besonders artenarm. Es wächst und kreucht und fleucht nicht Vieles im Schatten der Buche.

Ist diese Vergangenheit die erstrebenswerte Zukunft?

Was zählt mehr: Natur pur oder Kulturlandschaft?  Natur in Deutschland ist seit mehr als 1000 Jahren gezähmt. Um die Klöster und Rodungen entwickelte sich ein Zusammenspiel aus Wiesen und Wäldern, Waldrändern, Feldrainen und Gehölzen, das es so vorher nicht gab und unser Naturbild geprägt hat – und dabei die Artenvielfalt erhöht hat. Diese Landschaftsformen sind längst nicht mehr Natur, auch wenn Bäume darauf wachsen, sondern das Produkt von Bauern und Jägern. Jetzt soll die Uralt-Natur ungehemmt zurückkehren. Nicht nur als Baum. Auch als Tier.

Willkommenskultur auch für den Wolf

Fünf Wolfsrudel reißen in Niedersachsen Schafe und Rinder. Derzeit jagen rund 300 Wölfe in Deutschland; bis zu 8.000 Wölfe sollen in 10 Jahren in Deutschland leben und töten, was ihnen schmeckt, so seriöse Schätzungen. Das Thema entwickelt sich zum Kulturkampf: Sind Wölfe nette Tiere, die eine „Willkommenskultur“ verdient haben, um die sich Wolfs-Berater und Wolfs-Paten kümmern sollen an einem „Runden Tisch Wolf“?

Oder sind das Illusionen, sind Wölfe nicht doch Raubtiere, die dem Menschen sehr schnell gefährlich werden, und zwar lebensgefährlich? Am Wolf entzündet sich ein Konflikt, der für alle steht, für den Eichenprozessionsspinner wie für das Jagdgesetz: Ist die Natur per se gut und alle Tiere lieb wie ein Haufen Plüschtiere im Kinderzimmer? Oder gibt es vielleicht doch auch böse Entwicklungen, die eine ordnende Hand erfordern – wie sie über Jahrtausende sich herausgebildet hat bis zu heutigen Bauern, Jägern und Forstwirten. Natur ist etwas anderes in den Augen der städtischen Wähler der Grünen und ihrer romantischen Gefühle – und in den Augen der Menschen, die tagtäglich in ihr leben oder sogar von ihr leben. Wer hat Recht – das romantische Gefühl, das „wolfspolitische Sprecher“ in Landesparlamenten hervorbringt oder pragmatischer Umgang und Weiterentwicklung einer längst von Menschen unwiderruflich umgestalteten Natur, die er auch im Gleichgewicht halten muss?

Ganz praktisch: Wie sicher sind die Wanderer? Dorfbewohner? Kühe und Hühner und Schafe? Wer oder was darf dem Wolf zum Opfer fallen? Der Landwirtschaftsminister von Niedersachsen setzt sich rührend ein, um das Töten männlicher Küken zu verhindern. Wenn sie ausgewachsen wären – darf dann der Wolf sich daran bedienen? Und nicht nur darum geht es. Man muss nur einmal ein vom Wolf gerissenes Tier gesehen haben, aufgerissen und zerfetzt, um die tiefe Angst zu verstehen, die Menschen vor dem Wolf mit sich herumtragen. Passen frei herumlaufende Raubtiere in das dicht besiedelte Deutschland des Jahres 2015? Kein Land ist so risikoscheu wie Deutschland, das jeden Spaziergänger informiert, dass im Winter dieser „Weg nicht gestreut und nicht geräumt“ wird. Aber 8.000 freilaufende Raubtiere? Diese Geschichte beginnt erst und wird ihre Opfer fordern.




Eine ungeklärte Frage um giftigen Honig

Denn neuerdings ungeklärt ist, was bislang immer eindeutig entschieden war: Was darf die Natur, was der Mensch? Wer wird vor wem geschützt? Früher wäre diese Frage als irre verstanden worden. Aber es hat sich umgedreht. Die Natur wird vor dem Menschen geschützt. In Schleswig-Holstein ist schon der Honig vergiftet. Auf den riesigen Flächen der Stiftung Naturschutz, mittlerweile der größte Landbesitzer im Norden, wuchert ungehemmt  das giftige Jakobskreuzkraut.

Neuerdings ist es besonders attraktiv für Bienen, weil durch die riesigen Monokulturen von Raps, der für Benzinbeimischung angebaut wird, entstehen Hunger-Phasen für die Bienen, wenn der Raps verblüht ist. Die Bienen schleppen dann aber dummerweise aus den Blüten des Jakobskreuzkrauts giftiges Pyrrolizidinalkaloide in den Honig; Krebs kann die Folge sein für Menschen; Pferde und Kühe sterben schon daran, und keine Biene hört zu. Der Naturschutz verbietet den Kampf gegen das Giftkraut, weil, so die bisherige Argumentationslinie der Stiftung Naturschutz, diese heimische Pflanze wichtig für die Schmetterlinge sei. Was zählt da schon der Mensch, wenn es bunt flattert?

Zu spät reagierte Kiels Umwelt- und Verbraucherminister Robert Habeck, und auch dann nicht durchgreifend. Man stelle sich vor, eine Packung Lasagne mit Pferde- statt Schweinefleischt taucht auf – wochenlange Aktionen des fixen Medienlieblings Habeck wären die Folge, wahlweise käme die Landwirtschaft auf die Anklagebank, wenn die Bedrohung von ihr käme. Aber während sonst jeder Giftverdacht höchste Alarmstufe auslöst – beim Bio-Gift musste Habeck vom Landtag buchstäblich zur Jagd getragen werden, nachdem die örtliche Presse und Opposition gemeinsam sich um den Honig zu sorgen begannen und die regionale Zeitungsgruppe Proben im Labor mit alarmierenden Ergebnissen testen lies. Im Flensburger Tageblatt werden Leserbriefe wie dieser gedruckt: „Die Massenbestände mit Jakobskreuzkraut breiten sich hauptsächlich auf Naturschutzflächen und werden nur sehr unzureichend oder überhaupt nicht bekämpft. Die Imker sind in einigen Gebieten bereits gezwungen, ihre Bienenstände aufzugeben“.

„Verzweifelt“ ist daher Gabriele Wegner vom Nordangler Imkerverein und sucht Hilfe bei den Pferde- und Tierhaltern, deren Viecher ebenfalls verenden. Es ist das Dilemma auf den Punkt gebracht: Gift im Honigglas, weil das Kraut wichtiger ist als Imker und Bauern? Wird als Natur-Inkompatibel aus dem Land gedrängt, wer jahrhundertelang davon und dafür gelebt hat?

Der Naturschutz frisst den Naturschutz auf

Vielleicht ginge es ja mit Augenmaß. Aber das ist begeisterten und mittlerweile beamteten Naturschützern nicht genug. Dafür beginnt jetzt der Naturschutz am Naturschutz zu verenden.

An der Nordsee sterben geschützte Vogelarten wieder aus; der Alpenstrandläufer und die Bekassine, der Brackpieper. Sie brüten am Boden. Der Fuchs holt die Jungen, noch bevor sie aus dem Ei geschlüpft sind. Der Fuchs darf nicht mehr ohne Sondergenehmigungen gejagt werden, Fallenstellerei ist faktisch verboten. Dummerweise ist der Fuchs aber kein Veganer und hört auf keine Bitten der Vogelschützer, sondern frisst deren Erfolge buchstäblich auf.

„Vierbeinige Räuber haben sich zu einer großen Gefahr für Küstenvogel entwickelt: besonders auf Nordstrandischmoor, Oland und Langeneß“; melden die Husumer Nachrichten um spöttisch fortzufahren: „Nun greift die Nationalparkverwaltung zum letzten Mittel: Das ist die Jagd.“ Die Katze beisst sich in den Schwanz, und das ist, wie immer in solchen Fällen, teuer: Ein „Prädations-Management zum Schutz von Küstenvogel-Brutbeständen“ soll herausfinden, wie stark der Vogelnachwuchs von Fuchs und Marder gefährdet ist. Für den Zeitraum 1991 bis 2009 wurden bei 16 von 26 Brutvogelarten Rückgänge festgestellt. Alpenstrandläufer, Kampfläufer und Bekassine sind als Brutvogel fast verschwunden. Jetzt wird der Klimawandel als einer der Gründe herangezogen – dabei ist es viel simpler: Reineke Fuchs hat keine natürlichen Feinde ausser den Menschen. Jetzt steht der staatliche Naturschutz vor einer unlösbaren Aufgabe:

Das Bambi hat noch ein Jahr Schonfrist

Wer ist wichtiger – Fuchs oder Vogel? Darf die Natur alles, der Mensch nichts mehr, schon gar nicht mehr wirtschaften in der Natur? Es ist ein tiefsitzender Konflikt. Grüne Wähler in den Städten entscheiden, wie Bauern und Imker zu leben haben, wie der Wald bewirtschaftet wird – ideologisch und lebensfremd. Paragraphen statt Erfahrung zählen. Und befriedigt wird das romantische Gefühl der Café Latte-Fraktion in den Universitätsvierteln und Beamtenvorstädten, das leider von der Lebenswirklichkeit mit Fuchs und Wolf und Jakobskreuzkraut wenig mitbekommt.

Übrigens: Das neue Jagdgesetz  in Baden-Württemberg ist seit 1. April schon in Kraft (und seine Durchführungsverordnung ab 1. Mai) – der Paragraph, der das Füttern der Bambis verbietet, aber fürsorglich erst ab 1. April kommenden Jahres. Zwei Wochen vorher ist Landtagswahl. Ministerpräsident Winfried Kretschmann fürchtet wohl, dass Bambi-Kadaver seine grünen Wähler erschrecken.

Ein Jahr geht er noch, der ungetrübte Osterspaziergang.

 

 

eine kürzere Fassung ist auch in BildamSonntag abgedruckt

 

Wegen einiger Nachfragen hier noch eine Präzisierung:

 

Der Gesetzestext sagt in §33 Abs. 2 Satz 1  JWMG BW „Die Fütterung von Schalenwild, einschließlich der Fütterung zur Ablenkung, ist verboten.“

Dies ist eine ganz klare Aussage. Ein grundsätzliches, gesetzliches Verbot, das ab 01.04.2016 gültig ist. Die Durchführungsverordnung berührt dies erstmal nicht.

 

Ausnahmen werden darunter, ebenfalls im Gesetz, definiert: “ Abweichend von Satz 1 ist in Ausnahmefällen eine Fütterung durch jagdausübungsberechtigte Personen nach Maßgabe des Absatzes 3 zulässig, wenn die Fütterung der obersten Jagdbehörde angezeigt und eine Konzeption zur Fütterung vorgelegt wird, welche die Anforderungen der Sätze 3 bis 8 beachtet. Die Konzeption muss wildtierökologische Erkenntnisse beachten, sich insbesondere auf den Lebensraum des Schalenwildes beziehen und mindestens 2 500 Hektar jagdbare Fläche umfassen. Sie muss die verfolgten Ziele, die zu verwendenden Futtermittel und Einrichtungen sowie den Umfang und die Art und Weise der Fütterung darstellen. Eine Fütterung ist nur zulässig, soweit sie aus den in § 31 Absatz 3 genannten Gründen erforderlich ist. […] “ (§33. Abs. 2 Satz 2ff. JWMG BW)

 

Link zum Gesetzestext: http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/6000/15_6132_d.pdf




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