Eine Atempause für die AfD

Das VG Köln bremst den Verfassungsschutz aus: Die AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ behandelt werden. Faesers letzter Sprint zur Hochstufung endet abermals mit einer juristischen Klatsche für die ehemalige SPD-Bundesinnenministerin.

picture alliance / dts-Agentur

In diesen Zeiten, in denen Gerichte zuweilen eher der politischen Gesinnung der Richter, als dem Grundgedanken des unparteiischen Rechts folgen, Juristen zuweilen den Eindruck erwecken, als neigten sie eher dem Obrigkeitsstaat als der Freiheit zu, wenn man beispielsweise an das berüchtigte Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder an den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz gegen Joachim Paul denkt, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) eine kleine Sensation.

Verwaltungsgericht Köln:
Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen
In der Pressemitteilung des VG Köln heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.“ Das kann man als Etappensieg der AfD werten, eine Glanzstunde des Rechtsstaats ist ohnehin und eine Mahnung zur Fairness.

Grund der Verhandlung war, dass Nancy Faeser augenscheinlich in ihren letzten Amtsstunden Fakten für ein Parteiverbot der AfD schaffen wollte und anscheinend mit Blick auf ihre verrinnende Amtszeit als Bundesministerin das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Eile antrieb, ein Gutachten zu präsentieren, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hochzustufen.

Am 2. Mai um 8 Uhr „bat“ Faesers Staatsekretär Hans Georg Engelke das BfV in einer internen mail auf Wunsch der Ministerin „idealerweise gegen 10.00 Uhr“ die Hochstufung der AfD in einer Presseerklärung öffentlich zu machen und verlieh seiner Mail mit den Worten Nachdruck: „Frau Ministerin beabsichtigt im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen.“

Die Legal Tribune Online prophezeite damals: „Dass die Gerade-Noch-Ministerin entgegen dem Votum der Fachabteilung darauf gedrängt hat, die Hochstufung der AfD zu „gesichert rechtsextremistisch“ überhastet zu veröffentlichen, könnte noch fatale Folgen haben und ihrem Engagement gegen rechts eines Tages möglichweise eher schaden als nutzen.“

Die AfD hatte jedenfalls am 5. Mai 2025 gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag gestellt. Als das über 1000 Seiten dicke Gutachten des BfV bekannt wurde, was man eigentlich vermeiden wollte, stand das BfV blamiert da, denn das „Gutachten“ hatte eher die Qualität einer Zitatensammlung, die von einer übereifrigen Gruppe der Grünen Jugend oder der Jusos zusammen getragen wurde.

Im Eilantrag entschied das Verwaltungsgericht Köln heute zugunsten der AfD – die Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus.

Wichtig ist folgender Satz in der Pressemitteilung des VG Köln: „Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“ Denn laut Grundgesetz gilt eine Partei erst dann als verfassungsfeindlich, wenn sie aktiv und geplant gegen die Grundregeln des Staates vorgeht (Art. 21 Abs. 2 GG).

Das Gericht kommt außerdem zu dem Schluss, was man bei Correctiv lesen und sich erklären lassen sollte: „Aus dem unklaren Begriff „Remigration“ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“

Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht, denn es kann noch Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Das OVG Münster hatte allerdings schon einmal gegen die AfD mit eher fragwürdigen Argumenten entschieden.

Doch der Beschluss ruft uns ins Gedächtnis, dass es einer Demokratie unwürdig und dem Rechtsstaat abträglich ist, wenn Auseinandersetzungen, die eindeutig im politischen Raum ihren gesellschaftlichen Platz haben, durch eine Bundesministerin, durch eine Bundesbehörde, oder durch Parteien, denen es augenscheinlich an politischen Argumenten mangelt, in den juristischen Bereich verlagert werden, wenn die politische Auseinandersetzung kriminalisiert werden soll.

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Kommentare ( 6 )

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Rasio Brelugi
1 Stunde her

„Aus dem unklaren Begriff „Remigration“ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat das Gericht in monatelanger, harter Arbeit herausgefunden, dass die Anwendung des geltenden Rechts nicht rechtsextrem ist.

OJ
1 Stunde her

Gesetze werden nicht mehr gemacht durch die Legislative. Die Judikative entscheidet.
Das weiß natürlich die Politik und versuchte, versucht entsprechende Richter zu positionieren ❗

a.bayer
1 Stunde her

Ein kleiner Schritt für das Verwaltungsgericht, jedoch ein sehr grosser für alle Demokraten in unserem Lande!

jwe
1 Stunde her

Der Verfassungsschutz darf nun nicht behaupten, die AFD wäre gesichert rechtsextrem. Aber der Rest unserer demokratischen Parteien sowie der ÖRR wird das fleißig in die Welt setzen. Man denke an die Correctiv-Wannsee-Konferenz. Alles was behauptet wurde, wurde gerichtlich einkassiert. Der ÖRR sendet trotzdem immer wieder was zu dem Thema, in denen die Behauptungen der AFD zugerechnet werden.
Es gilt, der AFD zu schaden und dabei darf auch behauptet werden, was nachweislich nicht stimmt. Hauptsache, es kostet der AFD Stimmen.

Spyderco
1 Stunde her

Zu spät.
Die ,,gesichert-rechtsextrem“-Keule ist bereits abgenutzt!😉

hoho
1 Stunde her
Antworten an  Spyderco

Ob Sie sich da nicht irren. Ich lebe in Westen der Republik direkt an der niederländischen Grenze, hier atmen die meiste Leute nach dem Signal aus ÖR. Wenn sie da hören, dass die Nacht hell und der Tag dunkel sind, dann ist das so. Die Wahrnehmung der eigenen Augen unterliegt der Richtung die man aus ÖR übernommen hat.