Eine Atempause für die AfD

Das VG Köln bremst den Verfassungsschutz aus: Die AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ behandelt werden. Faesers letzter Sprint zur Hochstufung endet abermals mit einer juristischen Klatsche für die ehemalige SPD-Bundesinnenministerin.

picture alliance / dts-Agentur

In diesen Zeiten, in denen Gerichte zuweilen eher der politischen Gesinnung der Richter, als dem Grundgedanken des unparteiischen Rechts folgen, Juristen zuweilen den Eindruck erwecken, als neigten sie eher dem Obrigkeitsstaat als der Freiheit zu, wenn man beispielsweise an das berüchtigte Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder an den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz gegen Joachim Paul denkt, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) eine kleine Sensation.

Verwaltungsgericht Köln:
Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen
In der Pressemitteilung des VG Köln heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.“ Das kann man als Etappensieg der AfD werten, eine Glanzstunde des Rechtsstaats ist ohnehin und eine Mahnung zur Fairness.

Grund der Verhandlung war, dass Nancy Faeser augenscheinlich in ihren letzten Amtsstunden Fakten für ein Parteiverbot der AfD schaffen wollte und anscheinend mit Blick auf ihre verrinnende Amtszeit als Bundesministerin das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Eile antrieb, ein Gutachten zu präsentieren, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hochzustufen.

Am 2. Mai um 8 Uhr „bat“ Faesers Staatsekretär Hans Georg Engelke das BfV in einer internen mail auf Wunsch der Ministerin „idealerweise gegen 10.00 Uhr“ die Hochstufung der AfD in einer Presseerklärung öffentlich zu machen und verlieh seiner Mail mit den Worten Nachdruck: „Frau Ministerin beabsichtigt im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen.“

Die Legal Tribune Online prophezeite damals: „Dass die Gerade-Noch-Ministerin entgegen dem Votum der Fachabteilung darauf gedrängt hat, die Hochstufung der AfD zu „gesichert rechtsextremistisch“ überhastet zu veröffentlichen, könnte noch fatale Folgen haben und ihrem Engagement gegen rechts eines Tages möglichweise eher schaden als nutzen.“

Die AfD hatte jedenfalls am 5. Mai 2025 gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag gestellt. Als das über 1000 Seiten dicke Gutachten des BfV bekannt wurde, was man eigentlich vermeiden wollte, stand das BfV blamiert da, denn das „Gutachten“ hatte eher die Qualität einer Zitatensammlung, die von einer übereifrigen Gruppe der Grünen Jugend oder der Jusos zusammen getragen wurde.

Im Eilantrag entschied das Verwaltungsgericht Köln heute zugunsten der AfD – die Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus.

Wichtig ist folgender Satz in der Pressemitteilung des VG Köln: „Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“ Denn laut Grundgesetz gilt eine Partei erst dann als verfassungsfeindlich, wenn sie aktiv und geplant gegen die Grundregeln des Staates vorgeht (Art. 21 Abs. 2 GG).

Das Gericht kommt außerdem zu dem Schluss, was man bei Correctiv lesen und sich erklären lassen sollte: „Aus dem unklaren Begriff „Remigration“ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“

Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht, denn es kann noch Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Das OVG Münster hatte allerdings schon einmal gegen die AfD mit eher fragwürdigen Argumenten entschieden.

Doch der Beschluss ruft uns ins Gedächtnis, dass es einer Demokratie unwürdig und dem Rechtsstaat abträglich ist, wenn Auseinandersetzungen, die eindeutig im politischen Raum ihren gesellschaftlichen Platz haben, durch eine Bundesministerin, durch eine Bundesbehörde, oder durch Parteien, denen es augenscheinlich an politischen Argumenten mangelt, in den juristischen Bereich verlagert werden, wenn die politische Auseinandersetzung kriminalisiert werden soll.

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Kommentare ( 29 )

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Nibelung
1 Monat her

Flapsig ausgedrückt, die sind doch nicht ganz dicht, einer großen Volkspartei das Prädikat von Extremisten aufzudrücken, was rein willkürlich geschieht um diesem großen Konkurrenden schwer zu beschädigen und gleichzeitig in ihren eigenen Reihen voll von verkommenen Individuen sind und zuerst mal in ihren eigenen Stall ausmisten sollten, bevor sie mit üblen Unterstellungen die eigenen Ableger ihres Stammes verdächtigen. Das ist die größte Beleidung, die man vor allen Dingen ihren zumeist konservativen Wählern antun kann und wenn jemand spaltet, dann sind es unsere Sozialisten in allen anderen Farben und das machen nur verzweifelte und zugleich unanständige Typen, die jede Haltung verloren… Mehr

Sonny
1 Monat her

Die Diktatur des Parteienkartells hat eine schallende Ohrfeige erhalten.
Leider ist damit nicht klar, ob endlich wieder demokratische Verhältnisse in Deutschland Einzug halten werden. Nach all dem, was passiert ist und was aus Deutschland geworden ist, bin ich äußerst pessimistisch, dass wir unsere Freiheit jemals zurück erhalten werden. Jedenfalls nicht zu meinen Lebzeiten.

NurEinPhilosoph
1 Monat her

Ich fasse zusammen:

Die AfD darf nicht als „gesichert“ rechtsextrem bezeichnet werden, weil dafür ausreichende Beweise fehlen.

Eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Partei „kann nicht festgestellt werden“ (!).

Nun möchte ich noch gerne wissen: welche der berüchtigen Wortmeldungen in der Zitatesammlung der Geheimdienste stammen eigentlich von Verfassungsschützern, sind also gar nicht „echte AfD Wortmeldungen“ ?

Dieter Blume
1 Monat her

Glück gehabt. Das war die letzte Ausfahrt vor der Diktatur.

MartinKienzle
1 Monat her

Unabhängig der Tatsache, dass jenes sogenannte „Urteil“ für uns Deutsche durch keinerlei Relevanz geprägt ist, da das Besatzerkonstrukt BRD (https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3.25) keinen Anspruch erheben kann, das Deutsche Volke rechtmäßig zu führen, sondern nur das nach wie vor bestehende Deutsche Kaiserreich (https://www.youtube.com/watch?v=aHHDOGYw_9M — https://www.youtube.com/watch?v=AL9KKVlcDEk), das jedoch aufgrund fehlender Friedensverträge in Bezug auf den bis zum heutigen Tage währenden sogenannten „Ersten Weltkrieg“ (www.ewigerbund.org/eb/was-stimmt-hier-nicht/ — https://www.ewigerbund.org/eb/heute/) dessen Amtsgeschäfte gegenwärtig nicht führen kann, stellt es Pflicht für jedweden Deutschen gemäß des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das am 22.07.1913 erlassen wurde, dar, die Deutsche Nation zu verteidigen respektive für deren Prosperität zu sorgen,… Mehr

Last edited 1 Monat her by MartinKienzle
Mermaid
1 Monat her

Eine Atempause für die AfD? Vielleicht…. Vielleicht hinsichtlich ihrer Bedrohungen von außen. Mir fällt aber die ungewöhnliche Aktivität Björn Höckes auf Bundesebene auf. Kennengelernt habe ich ihn als Redner, der mit dämonischem Geraune in schlecht beleuchteten Kellergewölben seine Anhängerschar auf sich eingeschworen hat. Inzwischen spricht eine AfD-Abgeordnete im Thüringischen Landtag von einem „Ministerpräsidenten der Herzen“, wenn sie von Björn Höcke spricht. An anderer Stelle wurde er gar als „Volkstribun“ bezeichnet. Na ja… Aber dieser sich entfaltende Führerkult läßt den Leuten im Bundesvorstand der AfD in Berlin sicherlich keine Atempause. Ich sehe das eher mit Sorge, ist doch die AfD womöglich… Mehr

BKF
1 Monat her
Antworten an  Mermaid

Ich erwarte da noch mehr Sprengstoff von innen, da die Parteien sehr gut von Geheimdienstleuten durchsetzt sein werden.

Dt. Tom Schimpff
1 Monat her

Die Schnüffel-Truppe sollte die angeordnete Beobachtungspause benützen, sich etwas intensiver mit den zwei SED-Nachfolgeparteien zu beschäftigen. Da gibt es einiges zu tun.

andreas donath
1 Monat her

„Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden.“

Welche denn, zum Teufel ?! Ich kann das einfach nicht mehr hören ohne Brechdurchfall und Hautausschlag! Und wenn das noch eine Million mal behauptet wird, bleibt es dennoch eine ganz dreiste Lüge. Dementsprechend werden auch nie stichhaltige Fakten genannt. Die AfD ist mit Abstand die verfassungstreueste aller deutschen Parteien. Punkt. Im Grunde ist das Urteil erst einmal okay, doch, wie gesagt, bei obigem Satz sträuben sich meine Nackenhaare.

Last edited 1 Monat her by andreas donath
Traum-Yogi
1 Monat her

Es ist absurd, die AfD mit der NPD gleichzustellen. Der 8. März 2026 wird der wichtigste Tag aller Zeiten sein. Die AfD wird in BW die Grünen überholen. Die AfD sollte mit dem BSW und mit der Basis zusammenarbeiten.
https://jlt343.wordpress.com

heinrich hein
1 Monat her

was genau hat eigentlich nancy faser nicht falsch gemacht?