Vormaliger BSI-Chef Schönbohm verlangt vom ZDF 100.000 Euro Schmerzensgeld

Arne Schönbohm fordert vom ZDF wegen Böhmermanns Sendung „Magazin Royale“ 100.000 Euro Schmerzensgeld. Ansprüche auch gegen Jan Böhmermann behalte man sich vor, so sein Anwalt. Zudem verklagt Schönbohm das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser auf Schadensersatz.

IMAGO - Collage: TE
Wir haben hier auf TE mehrmals über die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Abberufung des damaligen Präsidenten des „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI), Arne Schönbohm, und dessen Strafversetzung zum Chef der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung berichtet. Faeser lehnt bis heute jede Begründung für diese Entscheidung ab; ebenso lehnte sie Schönbohms Antrag auf ein Disziplinarverfahren ab, das Klarheit schaffen sollte. Faeser hatte ihre Aktion mit einem „gestörten Vertrauensverhältnis“ begründet.

Auslöser für Faeser eigenartige Personalpolitik nach Gutsfrauenart war eine Sendung von „ZDF Magazin Royal“ vom 7. Oktober 2022. Provokateur Jan Böhmermann unterstellte Schönbohm damals in einer eigenartigen Melange aus Halbinformation, Verzerrung und Spott, er habe über den von ihm mitgegründeten Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ Verbindungen zum russischen Geheimdienst gehabt. Böhmermann suggeriert, Schönbohm als BSI-Chef sei das größte „Leck“ in der digitalen Sicherheit Deutschlands. Es ist in Böhmermanns Sendung wörtlich im Zusammenhang mit dem „e.V.“ die Rede von „Russen, die im Verein drinsitzen“, von zu „engen Kontakten“, von „gemeinsamer Sache mit Nachrichtendiensten aus Russland“ und dass dieser „e.V.“ gegenwärtig immer noch von Schönbohm geprägt werde. Zudem stellt er Schönbohm verbal und im Bild als „Cyberclown“ mit Clownnase und Clownkostüm dar (siehe ab Minute 24).

Die Sache ist nun in eine neue Phase eingetreten. Arne Schönbohm fordert vom ZDF qua Anwalt 100.000 Euro Schmerzensgeld. Er nennt die betreffende ZDF-Sendung „eine der schmutzigsten Denunzierungen, welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender … jemals erfolgt ist.“ Das Schmerzensgeld wird mit einer „schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung“ durch das ZDF begründet, allerdings sei Schönbohm zu Verhandlungen über die Schadensersatzsumme bereit.

Zudem solle das ZDF nicht mehr behaupten, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden habe. Auch sei „die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber feindlichen Nationen der Lächerlichkeit preisgegeben und diese geschwächt“ worden. Schönbohms Anwalt sagte: „Das ZDF hat durch das ‚Magazin Royale‘ die Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstört.“ Ansprüche auch gegen Böhmermann behalte man sich vor.

Das ZDF bestätigte am 30. August auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege, und es hat die Forderungen umgehend zurückgewiesen.

Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht. Vermutlich wird Schönbohms Forderung vor Gericht landen. Und dann kann es dauern. Siehe die „Causa“ Kachelmann: Diese zog sich, nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, dennoch über sieben Jahre hin. Kachelmann hatte „Bild“ auf 2,25 Millionen verklagt. Nach einem Gang durch mehrere Instanzen sind am Ende rechtskräftig 395.000 Euro herausgekommen.

Und Böhmermann? Es wäre höchste Zeit, dass er einmal auf die Finger geklopft bekommt. Hier ausgewählte Beispiele Böhmermann’schen „Entertainments“:

  • Seiner WDR-Kollegin Sandra Maischberger warf er im Juni 2023 „Nazi-Nähe“ vor, weil sie es sich erlaubt hatte, den AfD-Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla in die Sendung einzuladen.
  • Frauenrechtlerinnen und Kritikerinnen des Trans-Hypes bezeichnete er als „Schei…aufen“.
  • Den türkischen Staatspräsidenten Erdogan hatte er im März 2016 in einem Schmähgedicht mit „Ziegen ficken“ in Verbindung gebracht.

Es wird Zeit, dass sich der unter anderem mit vier Länderchefs besetzte ZDF-Verwaltungsrat der „Causa“ Böhmermann annimmt.

Nun auch noch eine Schadensersatzklage gegen Faeser

Zwischenzeitlich hat BILD aus Kölner Justizkreisen erfahren: Schönbohm (54, übrigens CDU-Mitglied) verklagt das Bundesinnenministerium (BMI) von Nancy Faeser (53, SPD) auf Schadensersatz. Schönbohms Klage umfasst – wie BÍLD schreibt – „18 Seiten und 28 teils höchst brisante Dokumentenbeweise“. In einem innerministeriellen Abschlussbericht der Voruntersuchung wird Faeser gar ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht attestiert: Eine „nachholende Fürsorge“ des BMI „blieb im Zuge der Sendung trotz wiederholter und schriftlich vorgetragener Bitte offensichtlich aus“. Und das, obwohl Schönbohm mit unbegründeten Vorwürfen und persönlichen Abwertungen wie „Cyberclown“ konfrontiert war, heißt es in den Akten.

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Kommentare ( 45 )

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Bambo
8 Monate her

Frau Faser sollte persönlich haften, genauso wie Herr Böhmermann. Diese Art des Umgangs ist übel.

Karina Gleiss
8 Monate her
Antworten an  Bambo

Das ist auch eines der vielen Probleme hier im Land: man ist gezwungen, den Sack zu hauen, obwohl man den sprichwörtlichen Esel meint. Am Zahltag, so er denn eintritt, werden dann die Steuer-und „Gebühren“Zahler zur Kasse gebeten.

DiasporaDeutscher
8 Monate her

Die 100,000 EUR sind ja absolute Peanuts für das ZDF. Die Summe entspricht gerade einmal 5 deutschen Haushalten, die jeweils 45 Jahre lang ihre GEZ-Zwangsgebühr entrichten. 5 (fünf) von 40+ Millionen Haushalten. Die Staatsmedien schwimmen im Geld. Unserem Geld. 😐

Ralf Poehling
8 Monate her

Die entscheidende Frage ist doch nicht, wer was wo wie behauptet, sondern ob da etwas dran ist. Gibt es Unterlagen? Gibt es Zeugen? Was sagen die Dienste dazu? Und wenn das, was die Dienste dazu sagen, vor Gericht so oder so keinen Wert hat, wofür sind die Dienste dann überhaupt da? Wofür? Dieses Land hat kein funktionierendes Rechtssystem. Und genau aus diesem Grund wird immer öfter der Weg über die Öffentlichkeit gewählt. Was merkwürdigerweise auch kaum bis gar keine Wirkung zeigt. Ein ganz böses Omen, denn das bedeutet, dieses Land und seine Gesellschaft stehen vor dem Untergang, weil den meisten… Mehr

d.rahtlos
8 Monate her

Falls in der ZDF-Produktionsfirma auch ein paar Dollar US-Kapital stecken, könnte Herr Schönbohm doch auch vor einem Gericht in den USA klagen. Dann würden die €100.000 noch nicht einmal die Portokosten abdecken, und Mr. Böhmermann müßte bei seinen Reiseplanungen bestimmte Flughäfen meiden..

Mertens
8 Monate her

Gegen Böhmermann war Sudel-Ede ein blutiger Amateur. Ich drück dem Kläger fest die Daumen. Ein Prozess, in dem es um mehr geht als das zerstörte Leben von Herrn Schönbohm. Hoffentlich wird er niederträchtigen Akteuren wie Faeser und Böhmermann zur Warnung gereichen!!

Dr_Dolittle
8 Monate her

Schauen wir doch mal in den Bruderstaat USA: dort wird gerade diskutiert ob jemand unter Anklage überhaupt kandidieren kann. Aber bei Frau Faeser wird diese Frage NICHT gestellt?

Peter Pascht
8 Monate her

„Faeser hatte ihre Aktion mit einem „gestörten Vertrauensverhältnis“ begründet.“ Das reicht leider nach deutschem Recht aus, um einen politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, mit Ruhestandsbezügen. Legalisierte politische Willkür auf Kosten der Steuerzahler. Vom ZDF kann er trotzdem, wegen Böhmermanns Sendung „Magazin Royale“ 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangen. Da könnte er Erfolg haben. Das BSI gehört zum Geschäftsbereich des Innenministerium. Es ist eine Sicherheitsbehörde des Bundes, auch eine Hilfsbehörde des BND. Bei der Auswertung und Datensammlung dürfen Datenschutz und Privatsphäre verletzt werden im Auftrag des BND. Nachrichtendienste unterliegen der Kontrolle des Deutschen Bundestages und seiner Gremien, insbesondere der des… Mehr

Helfried Petersen
8 Monate her

Habeck hatte auch alle fähigen Beamten in seinem Ministerium entfernt und durch seine Agora-Leute ersetzt, mit dem „richtigen“ Parteibuch. Hat funktioniert, wie man sieht.

Jerry
8 Monate her

Ich weiß gar nicht, was die Leute an dem Böhmermann finden. Der ist weder lustig noch sonst was, nur absolut unsympathisch.

RauerMan
8 Monate her

Unfaßbar wie eine Innenministerin Faeser sich gegen den Rechtstaat vergangen hat.
Und diese Frau besitzt die Frechheit,gestützt von der SPD und dem Bundeskanzler Scholz,sich für das Amt des hessischen Ministerpräsidenten zu bewerben.
Eine Abfuhr durch demokratiebewußte Wähler ist das Mindest Erwartbare.
Wo sollten wir ansonsten noch landen .

Peter Pascht
8 Monate her
Antworten an  RauerMan

Frechheit ist keine Straftat, denn wäre sie eine, würden alle deutschen Gefängnisse nicht ausreichen um die Täter unterzubringen.

gast
8 Monate her
Antworten an  RauerMan

Ich habe fast das Gefühl, sie will der CDU in Hessen Wahlkampfhilfe leisten. Was sonst? Der CDUler in Hessen wurde auch nie gewählt. Er rutschte da rein, weil sein Vorgänger nicht mehr wollte.