Reform der Strafprozessordnung: Eine Schwächung des Rechtsstaats?

Was vordergründig nach Effizienz klingt, läuft auf die Verunmöglichung einer wirkungsvollen Verteidigung hinaus. Ordnungsgeld, verkürzte Beweisanträge, Vorverlagerung von Urteilen. Die Reform der Strafprozessordnung soll den Verteidiger vom gleichberechtigten Gegenspieler zum disziplinierten und rechtlosen Mitläufer degradieren.

IMAGO / epd

Es sind die kleinen, versteckten und zunächst unscheinbaren Formulierungen, die die eigentlichen Absichten und die dahinterstehende Ideologie verraten. „Effizienz“, „Beschleunigung“, „zügigere Verfahren“. Wer könnte dagegen etwas einwenden wollen? Effizienz, das klingt nach moderner Verwaltung, nach Digitalisierung und nach Fortschritt.

Doch was derzeit aus der Reformkommission zur Strafprozessordnung durchsickert, hat mit technischer Optimierung wenig zu tun. Es ist der Versuch, das Kräfteverhältnis im Strafprozess neu zu justieren. Und zwar ausschließlich zulasten der Verteidigung.

Der 47. Strafverteidigertag in Köln geriet deshalb nicht zufällig zur Krisensitzung. Rund 850 Teilnehmer sahen sich mit Vorschlägen konfrontiert, die in ihrer Summe eine klare und eindeutige Stoßrichtung erkennen lassen: Weniger Rechte für Strafverteidiger und deren Mandanten.

Ordnungsgeld für nichtdefinierte „Störung“

Der Vorschlag, der die Rechte von Verteidigern vermutlich am entschiedensten einschränken würde, ist eine Art „Contempt of Court“-Regelung nach angloamerikanischem Vorbild. Verteidiger, die den Ablauf der Hauptverhandlung stören, sollen künftig mit bis zu 3.500 Euro Ordnungsgeld belegt werden können. Beispielsweise, wenn der Verteidiger weiterspricht, obwohl ein Richter das Wort entzogen hat, oder das Verlassen des Saals zur Unzeit.

Diese Beispiele zeigen die Gefahr der Willkür, da nicht konsistent definiert ist, was denn ein Fehlverhalten sei, und wann ein bestimmtes Verhalten als Fehlverhalten gewertet würde. Entscheidend ist ausschließlich die Entscheidung des Vorsitzenden. Er allein definiert die Störung und sanktioniert dann. Dies gibt Richtern die Möglichkeit, das Verfahren manipulativ zu leiten.

Bemerkenswert ist auch die Höhe des Ordnungsgeldes, immerhin das dreieinhalbfache dessen, was bisher für ungebührliches Verhalten von anderen Beteiligten vorgesehen ist. Der Frankfurter Strafrechtler Prof. Dr. Matthias Jahn ist der Ansicht, dass es keine wissenschaftlichen Belege für ein praktisches Bedürfnis einer solchen Regelung gäbe. Was es aber gibt, ist ein struktureller Interessenkonflikt. Wer über Ordnung im Verfahren entscheidet, soll zugleich über die Sanktion gegen denjenigen befinden, der diese Ordnung in Frage stellt. Dass sich diese Regelung ausschließlich gegen Verteidiger richtet, nicht gegen Staatsanwälte oder andere Beteiligte, würde das unschöne Bild abrunden.

Der deutsche Strafprozess lebt vom Gegensatz. Die Verteidigung richtet sich nicht nur gegen die Staatsanwaltschaft, sondern – wenn nötig – auch gegen das Gericht. Konflikt ist kein Betriebsunfall, sondern Wesenselement im Strafprozess. Wird dieser Konflikt sanktionierbar gemacht, verschiebt sich die Rolle des Verteidigers. Aus dem unabhängigen Gegenpol wird ein Beteiligter unter Disziplinarvorbehalt. Das Beweisantragsrecht wird verkürzt, verlagert und entwertet.

Auch das Beweisantragsrecht soll deutlich eingeschränkt werden. Mündliche Begründungen sollen zeitlich begrenzt werden. Stattdessen wird auf schriftliche Verfahren verwiesen. Anträge, die vom Vorsitzenden als verschleppend angesehen werden, sollen per Gerichtsbeschluss ihren Charakter als Beweisantrag verlieren. Diese Entscheidung trifft natürlich derselbe Vorsitzende, der den Beweisantrag vorher so eingeschätzt hat.

Das Beweisantragsrecht ist aber das zentrale Instrument der Verteidigung. Nur so kann die Verteidigung der Version von Polizei und Staatsanwaltschaft eine eigene entgegensetzen. Wird dieses Instrument eingeschränkt, wird das Verfahren nicht schneller, sondern ausschließlich einseitiger.

Der Angriff auf das Unmittelbarkeitsprinzip

Noch grundsätzlicher ist der Angriff auf das Unmittelbarkeitsprinzip. Bislang gilt, dass Beweise in der Hauptverhandlung selbst erhoben werden müssen. Zeugen werden gehört, Aussagen überprüft. Bei der Berufung beginnt all das bei Null wieder von vorne.

Künftig sollen aber verstärkt Ermittlungsergebnisse in die Hauptverhandlung „transferiert“ werden. Als Vorbild wird hier die Schweiz genannt, wo Hauptverhandlungen teilweise nur Minuten dauern, weil die entscheidenden Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt wurden.

Die Konsequenz ist offensichtlich und nicht so positiv, wie die Befürworter der Strafrechtsreform es darstellen. Die Hauptverhandlung würde weiter an Bedeutung verlieren, die Vorverlagerung der Beweiswürdigung würde wichtiger. Eine Verteidigung müsste früher ansetzen. Also in einem Stadium, in dem ihre Möglichkeiten grundsätzlich begrenzt sind.

Die Warnung der Strafverteidiger

Die Resolution des Strafverteidigertages formuliert diese Sorgen unmissverständlich. Der Abbau von Verfahrensrechten gefährde nicht nur die Qualität des Strafprozesses, sondern öffne Missbrauch Tür und Tor, insbesondere für eine künftige Richterschaft, die weniger fest auf rechtsstaatlichen Prinzipien steht.

Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Maßnahmen, sondern gegen die Logik dahinter: Beschleunigung durch Reduktion von Rechten.

Gefordert wird stattdessen das Gegenteil:

  • keine weiteren Einschränkungen von Rechtsmitteln
  • keine Beschneidung des Beweisantragsrechts
  • umfassende audiovisuelle Dokumentation von Hauptverhandlungen und Ermittlungen
  • klare Regeln für V-Personen und ein Verbot staatlicher Tatprovokation
  • Entkriminalisierung zur Entlastung der Justiz
Überlastete Justiz: Ja. Aber warum?

Ein weiterer Punkt, der selten offen ausgesprochen wird: Die Überlastung der Justiz ist nicht naturgegeben. Sie ist auch das Ergebnis politischer Entscheidungen – insbesondere der stetigen Ausweitung des Strafrechts und der Überschwemmung der Gerichte durch Verfahren, die ihre Ursache in der illegalen Migration haben.

Immer neue Tatbestände, oft als Reaktion auf gesellschaftliche Debatten, treffen auf ein System, das bereits an der Belastungsgrenze arbeitet. Die Antwort der Politik ist nun nicht die Reduktion von Strafbarkeit, sondern die Straffung des Verfahrens nach dem Motto: Nicht weniger Fälle, sondern weniger Rechte pro Fall.

Die Essener Strafverteidigerin Dr. Jenny Lederer formuliert es pointierter. Ein gerechter Strafprozess braucht Kampf. Gemeint ist kein theatrales Auftreten, sondern die Bereitschaft, Rechte tatsächlich wahrzunehmen. Auch gegen Widerstände

Genau das steht nun zur Disposition. Kann eine Verteidigung erst einmal als „dysfunktional“ etikettiert werden, Widerspruch als „Störung“, wird der Konflikt nicht mehr als notwendiger Bestandteil des Rechtsstaats verstanden, sondern nur noch als Hindernis, das beseitigt werden muss.

Die Reform der Strafprozessordnung wird offiziell mit der Zusicherung betrieben, dass zentrale rechtsstaatliche Grundsätze nicht preisgegeben würden. Die bislang bekannten Vorschläge legen nahe, dass genau das Gegenteil geschieht.

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Kommentare ( 16 )

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16 Comments
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verblichene Rose
2 Tage her

…beispielsweise, wenn der Verteidiger weiterspricht, obwohl ein Richter das Wort entzogen hat, oder das Verlassen des Saals zur Unzeit… Ich bin kein Richter, aber auch in meinem „zivilen Leben“ bekommt jeder von mir die Rote Karte, wenn er sich so benimmt. Das Beispiel taugt daher nur wenig, um aufzuzeigen, warum Anwälte sich einer neuen StPO „ausgesetzt“ fühlen. Und m.E. heisst eine Hauptverhandlung so, weil sie der Hauptsache dienen soll. Nicht selten kommt es allerdings vor, daß Prozesse unendlich in die Länge gezogen werden, weil dann doch noch die Tante aus Amerika etwas zu sagen hätte… Und eventuell ist auch genau… Mehr

Ohanse
2 Tage her

Manipuliert wird von den Gerichten schon ewig. Beispiel: Zwei Polizisten werden als Zeugen geladen. Zum ersten Termin der Hauptverhandlung erscheint nur einer von beiden. Das Gericht führt den Termin trotz Einwänden der Verteidigung durch. Der eine informiert dann vor der Fortsetzung seinen Kollegen, an was dieser sich erinnern muss, um eine Verurteilung zu erreichen. Alltag an deutschen Gerichten. Auch bei der Justiz muß gründlich durchgekehrt werden.

Michael W.
2 Tage her

Richter enschieden im Zivilprozess schon immer, ob ein Gutachter auftreten darf oder nicht.
Es ging um eine Stützmauer. Richterin: „Ich brauche keinen Gutachter, ich kenne mich mit Betonmauern aus, meine Eltern haben auch eine im Garten.“
„Bodengutachter? Was oll denn das für ein Quatsch sein? Abgelehnt.“ Es ging darum, ob das Grundstück des Nachbarn abgegraben wurde, da die Stützmauer, die das höhergelegene Grundstück abstützte, ihm gehörte. Bein einer Aufschüttung hätte sie aber dem anderen Nachbarn gehört. Wer aufschüttet, muss die Mauer errichten und wer abgräbt, muss die Mauer errichten. Niemand baut eine Mauer, damit der andere aufschütten oder abgraben kann.

Wilhelm Roepke
2 Tage her

Wenn wir die Grenzen effektiv schützen würden, würde der Rechtsstaat noch funktionieren, weil Ausländer deutlich überrepräsentiert sind, streng genommen nur bestimmte Gruppen, also eher Afghanen als Japaner und eher Syrer als Österreicher. Wenn der Rechtsstaat noch funktionieren würde, bräuchten wir keine „Reform“ sprich Verschlechterung. Alles hängt mit allem zusammen und sie wollen diesen Kontinent unbedingt islamisieren, koste es, was es wolle, und wenn es der Rechtsstaat ist. Leider. Aber der Islam lebt mehrheitlich weltweit geistig noch vor der Aufklärung, anders als das Christentum. Und daher gibt es in diesen Ländern keine Trennung von Religion und Staat. Das hatten wir im… Mehr

Chrisamar
2 Tage her

Rechtsanwälte haben die gleiche einseitige Ausbildung wie die Richter und Staatsanwälte. Könnte man ja mal drüber nachdenken, warum es nur so wenig erfolgreiche Verteidiger gibt.

Michael W.
2 Tage her
Antworten an  Chrisamar

Weil sie ihr Geld im Voraus bekommen. Sobald die Kohle auf dem Konto ist, verlieren die Anwälte schlagartig das Interesse an dem Fall.
Im Zivilprozess sollte der Anwalt nur dann Geld bekommen, wenn er gewonnen hat. Dafür aber doppelt so viel. Statistisch gesehen gewinnt der Anwalt die Hälfte seiner Fälle. Wenn nicht, dann kann er nichts oder treibt die Mandanten in aussichtslose Klagen. Wenn es keinen 100% Gewinner gibt, dann wird das Geld zwischen den Anwälten entsprechend geteilt.

Peter Gramm
2 Tage her
Antworten an  Michael W.

Anwälte sind immer gut – im Rechnung schreiben. Egal was für ein Mist verzapft wurde, der Streitwert berechtigt um Gebühren abzurechnen. Das ganze System ist furchtbar krank. Wie vieles was von unseren Politikern in die Welt gesetzt wurde. Nicht nur im Justizbereich, auch das ganze Kammerunwesen mit seinen Zwangsmitgliedschaften oder der ö.r. Funk. Die Leute werden förmlich ausgeraubt. Gerne spricht man dann aber von einer freien und….Marktwirtschaft. Selten so ein widersprüchliches Zeugs gehört. Ich habe diesen Terror ca. 13 Jahre erleben müssen bis hin zum BGH (Streitwerte im Millionenbereich). Erst durch einen Befangenheitsantrag ohne anwaltliche Hilfe gelang es mir einen… Mehr

Will Hunting
2 Tage her
Antworten an  Peter Gramm

Korrekt beschrieben.

Ohanse
2 Tage her
Antworten an  Michael W.

Das ist natürlich Unsinn. Der Zivilprozeß ist Parteienprozeß. Warum sollte der Anwalt das wirtschaftliche Risiko seines Mandanten tragen? Falls er den Mandanten falsch beraten hat, warum verklagt dann nicht einfach der Mandant den Anwalt auf Schadensersatz? Reden könnte man allenfalls über eine vollständige Aufhebung des Anwaltszwangs in entsprechenden Verfahren. Dann kann jeder selbst herumdilettieren, wie er möchte. Die Gerichte werden sich bedanken.

Last edited 2 Tage her by Ohanse
Will Hunting
2 Tage her
Antworten an  Ohanse

Das ist natürlich Unsinn. Gegenfrage, warum soll der Handwerker für Arbeiten garantieren die der Kunde wünscht? Einen Rechtsanwalt auf falsche Beratung zu verklagen dürfte sehr schwierig und teuer werden. Selbst bei grobem Verschulden.
Der Anwaltszwang dürfte der Tatsache geschuldet, daß selbst geübte Leser die verklausulierten Gesetzestexte nicht verstehen.
Peter Gramm hat das sehr gut beschrieben weil das auch meiner Erfahrung entspricht.

Ohanse
2 Tage her
Antworten an  Will Hunting

Weil der Handwerker ein Werk schuldet, der Anwalt nicht. Kann man wissen. Gegenfrage: Wenn es an den Texten läge, warum ist der Anwaltszwang dann teilweise abhängig vom Streitwert, wenn die anzuwendenden Vorschriften dieselben sind? Sie sind eindeutig kein Fachmann. Viel Meinung, keine Ahnung.

Will Hunting
1 Tag her
Antworten an  Ohanse

Sie denken zu kurz. Der Handwerker schuldet ein fehlerfreies Werk. Und warum? Weil die Gesetzgebung es so will. Lässt sich beim Rechtsanwalt auch einrichten. Das machen die aber nicht.
Der Streitwert ist nicht nur Berechnungslage für die Gebühren sondern auch Gradmesser für das Risiko der Parteien. Ein großes Risiko setzt für mich den Anwaltszwang voraus. Mal abgesehen von der Waffengleichheit.
Bei Ihnen ist das auch so.
Viel Meinung, keine Ahnung.
Außerdem ist das hier kein Forum für das Rechtswesen.
Damit meine ich ihre Unhöflichkeiten

Last edited 1 Tag her by Will Hunting
Will Hunting
22 Stunden her
Antworten an  Ohanse

Anzuwende Vorschriften? Wofür dann die Klageinstanzen? Beschwerden, Revisionen? Sagt man heute noch Revisionen?
In meiner Sache haben drei Richter am Landgericht die ganze vorherige Scharade wegebügelt.
Soviel zur Zuverlässigkeit des Rechtswesen.
Sie haben allerdings recht mit den Generalisten.
Spitze Zungen sagen Rechtsanwälte sind die Spreu.

Last edited 22 Stunden her by Will Hunting
Ohanse
2 Tage her
Antworten an  Chrisamar

Die Ausbildung hat die Befähigung zum Richteramt zum Ziel. Jeder Jurist ist zunächst Generalist.

Axel Fachtan
2 Tage her

Rechtsstaat ist staatliche Kernleistung. Wenn die nicht mehr gelingt, ist der Staat am Ende. Das Strafrecht ist der massivste Eingriff in die Rechte des Einzelnen. Deshalb ist höchster Schutz vor staatlicher Übergriffigkeit geboten. Wenn der nicht mehr gewährleistet ist, dann landen wir (wieder) bei Honecker Mielke und Freisler. Es ist abenteuerlich, wie die staatlichen Kernleistungen seit 1990 verwahrlosen und verwahrlost worden sind. Zu Zeiten einer RAF und des Linksterrorismus und des Mordes u.a. an dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die Justiz in Deutschland dennoch funktioniert. Trotz „linker“ Anwälte wie Otto Schily, der sich ja dann später aus diesem Milieu gelöst… Mehr

Martin Muehl
2 Tage her
Antworten an  Axel Fachtan

Daß Verbrecher auf freien Fuß gesetzt werden hat seine Ursache auch daran, weil die Gefängnisse und die Forensiken einfach keine freier Plätze mehr haben.