Am Tag der Deutschen Einheit zeigt sich eine neue deutsche Teilung: zwischen einer politischen Führung, die den Volkswillen zunehmend unter Vorbehalt stellt, und den Bürgern. Steinmeiers „Vulgärdemokraten“ und Hubigs Vorstoß zum Entzug des passiven Wahlrechts stehen dabei für denselben autoritären Geist.
IMAGO - Collage: TE
Jedes Jahr am 3. Oktober erinnern wir uns an die Friedliche Revolution in der DDR und an die deutsche Wiedervereinigung in Freiheit und Demokratie. Freiheit und Demokratie hatten die Mitteldeutschen für sich und die Wiedervereinigung für alle Deutschen erkämpft. Doch so wie die Friedliche Revolution und die Wiedervereinigung Tatsachen der Erinnerung sind, so werden nun auch Freiheit und Demokratie zu Tatsachen der Erinnerung, für Deutschland zunehmend zu Gegenständen der Geschichte. Karl Marx, den Linke und Sozialdemokraten nicht einmal mehr kennen, hatte einmal gespottet: „Wir, unsre Hirten an der Spitze, befanden uns immer nur einmal in der Gesellschaft der Freiheit, am Tag ihrer Beerdigung.“
Die jüngsten Personalvorschläge von Steinmeiers SPD für das Verfassungsgericht von Brosius-Gersdorf über Kaufhold bis Emmenegger belegen, dass das Verfassungsgericht zu einer Funktion rotgrüner Macht umgebaut wird, seine Unabhängigkeit zu verlieren droht, neutral soll es, wie Steinmeier forderte, ohnehin nicht mehr sein.
Aber nicht nur die Judikative verliert ihre Unabhängigkeit in der „wehrhaften Demokratie“ genannten Semidiktatur, sondern auch die Legislative, die Steinmeier eher in der Tradition der Volkskammer, als in der Tradition des Bundestages sieht, wenn er sagt: „Wer die Demokratie nur auf den Wahlakt reduziert, ignoriert, dass eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt.“ Der Wahlakt gilt also als „nur“, als etwas nur Nebensächliches? Zur Erinnerung für den Bundespräsidenten: der innere Kern der Demokratie ist die freie, gleiche und geheime Wahl, wer sie herabmindert, sie in Frage stellt, wie es Steinmeier hier unternahm, der stellt die Demokratie, die auch im friedlichen Wechsel von Regierungen besteht, substantiell in Frage. Wenn man den Mechanismus des friedlichen Wechsels von Regierungen bspw. durch das Verbot von Parteien, durch die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit außer Kraft setzt, setzt man nicht zugleich den Wechsel von Regierungen außer Kraft, sondern das Verfahren. Der erste Schritt zum Machtverlust, beginnt mit dem Übergang zum Machterhalt um jeden Preis, wenn Autorität durch autoritäre Maßnahmen sich selbst auflöst. Wenn ein Machtkartell nicht mehr abgewählt werden kann, dann ist man in der Diktatur, da nützen auch alle wohlfeilen, sogar noch in ihrer Verknüpfung paradoxen Phrasen nicht, die Steinmeier für eine Rede hält. Vor allem hat er oder haben seine Redenschreiber das Grundgesetz des freiheitlichen Staates nicht begriffen, mehr noch, sie halten es vermutlich für gefährlich, für rechts, für „vulgärdemokratisch“, das Ernst-Wolfgang Böckenförde so genial wie klar auf dem Punkt gebracht hat:
Steinmeier, der meint, dass „eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt“, sagt genau das Gegenteil von Böckenförde, der gewarnt hat, dass „Der freiheitliche, säkularisierte Staat…von Voraussetzungen“ lebt, „die er selbst nicht garantieren kann.“ Wenn er nämlich das versucht, was Steinmeier hier fordert, dann setzt er an die Stelle des Wagnisses der Freiheit das Wirken der Unfreiheit, dann treibt Steinmeier und mit ihm die Brandmauer-Einheitspartei über Parteiverbote und Repression und Zensur das Land wieder hinein in die „konfessionellen Bürgerkriege“, in die Glaubenskriege.
Steinmeier führt nicht zusammen, er spaltet, er befolgt den römischen Machtgrundsatz des „Teile und herrsche“, wenn er unterscheidet zwischen „Vulgärdemokraten“ und wahrscheinlich Edeldemokraten. Auch Walter Ulbricht, den Steinmeier in seinem pathetischen Elaborat „Wir“ positiv konnotiert, wäre Steinmeiers Satz von den Vulgärdemokraten, die das Wesen der sozialistische Demokratie böswilligerweise nicht begriffen haben, leicht über die Lippen gekommen. Ulbricht hätte allerdings nicht von Vulgärdemokraten, sondern vom Klassenfeind gesprochen.
Dazu passt, dass die sozialdemokratische Justizministerin Hubig in dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ folgenden grundgesetzwidrigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger geschmuggelt hat: „Zudem besteht ein rechtspolitisches Bedürfnis, den Gerichten die Möglichkeit einzuräumen, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) neben einer Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr den zeitweiligen Entzug des passiven Wahlrechts und der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, anzuordnen. Die Anhebung des Strafrahmens für Fälle der Volksverhetzung, die durch Verbreitung von Inhalten begangen werden, ist eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung.“ Wird Kritik, werden andere Auffassungen zu „politisch motivierter Volksverhetzung“ durch „feindlich negative Kräfte“ wie die Stasi das nannte? Und was Volksverhetzung beispielsweise durch „Vulgärdemokraten“, die sich auch noch auf „demokratische Mehrheiten“ berufen, ist, bestimmen dann wir, der Bundespräsident, „Richterinnen und Richter“, für die es „keine Neutralität geben kann“, und wahrscheinlich Campact und Hate Aid.
Dass der Bundesinnenminister Dobrindt derweil ein Stasi-Gesetz 2.0 durch den Bundestag bringen will, ist sicher kein Zufall.
Die „wehrhafte Demokratie“ setzt sich gegen die Demokratie, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zur Wehr. Deutschland wird wieder geteilt, doch diesmal nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen oben und unter, zwischen Neu-Versailles und den Rest des Landes, zwischen denen, die davon leben, das andere Werte schaffen und dafür auch noch diskriminiert werden, und denen, die eben diese Werte schaffen und dafür ausgeplündert und diskriminiert werden.
Die wehrhafte Demokratie ist zum Herrschaftserhaltungsprojekt von Deutschlands dysfunktionale Eliten geworden. Deutschland ist wieder geteilt.







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Immer wieder ein Genuss zu lesen, wie intellektuelle Brillianz und sprachliche Kompetenz unsere wahren Vulgärdemokraten aus ihren selbst geschneiderten Königs Kleidern schält.
Auch Steinmeier wird eines Tages auf der Anklagebank sitzen.
Unser Land wird repräsentiert von einem Mann, der nie begriffen hat, was Demokratie eigentlich ist. Diese Figur ist nicht einmal mehr in der Lage, ihre antidemokratischen Reflexe zu kontrollieren und verrät sich fortlaufend selbst als Verfassungsfeind. Gottlob sind wird diese unsympathische und vollkommen überforderte Person bald los. Steinmeier hat deutlich gezeigt, dass das Amt des Bundespräsidenten abgeschafft werden muss, da es immer öfter in die Hände zweifelhaften Personals gerät, das in Hinterzimmern ausgekungelt wurde. Ein Amt, dessen Ansehen durch Personen wie Steinmeier und Gauck dermaßen gelitten hat, ist überflüssig.
„Auitoritärer Geist“ ist das nicht bereits eher ein totalitärer Geist, Ansprüche?
Richtige Zusammenfassung.
Die Teilung der Gesellschaft erfolgt weltweit seit Jahrhunderten immer in „Reich und Arm“ und „Oben und Unten“.
Und „Oben“ treiben „Unten“ immer wieder in Kriege, wenn die „Unten“ sich nicht über die Hintergründe und Zusammenhänge informieren und möglichst alle anderen aufklären.
Great Reset & 3. Weltkrieg | Lexikon der Finanzwelt mit Ernst Wolff – YouTube
So treiben sie uns in den 3. Weltkrieg (Dr. Eugen Drewermann) – YouTube
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Merkels Präsident, eine widerliche Gestalt allerersten Ranges, ist definitiv nicht mein Präsident, und seine Justiz ist ganz und gar nicht meine Justiz. Das Bundesverfassungsgericht, das seit geraumer Zeit das Regime vor dem URSPRÜNGLICHEN Grundgesetz schützt, wird statt vom Volk, von den Kartellparteien ernannt und hat sich längst selbst komplett entwertet. Es sollte aufgelöst und die anmaßenden, grotesken Roben dem Kostümverleih oder am besten direkt dem Altkleidercontainer übergeben werden. Und das Karlsruher Gebäude möge zur Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert werden, um den gegen das Staatsvolk gerichteten Willen dieses politisierten Gerichts für jedermann sichtbar zu machen.
Da braut sich immer mehr zusammen, was sie über kurz oder lang nicht mehr einfangen können, denn ist der Punkt des no returns erst mal errreicht und die Leute bemerken entgültig ihre desolate Lage wird es vermutlich kein Halten mehr geben und die Tücke steckt derzeit im Detail, weil langsam aber sicher, die Firmen zugrunde gehen und die Arbeitsplätze verschwinden und im Schlepptau die Armut mit sich führen, was nicht neu ist, aber neu für heutige Generationen. Wirtschaftlicher Niedergang und gefährliche Krisenherde an den Außengrenzen sind nicht gerade die beste Voraussetzung in alter Form zu prosperieren und dieser haltlose Zustand… Mehr
Und das genau könnte das größte Problem der AfD werden, wenn sie am Tiefpunkt der Entwicklung an die Macht gewählt wird: dass sie nicht genug Herkules sein kann, um diesen Augias Stall auszumisten. Wir und die AfD stehen vor einem echten Dilemma.
Am Ende haben wir dann die Situation eines 2-Parteien Staates. Auf der einen Seite die „Scheindemokraten“ des Parteienkartells. Auf der anderen Seite die AfD.
Auf der einen Seite die Kriegstreiber, auf der anderen Seite die Friedenspolitiker.
Steinspalter ist die Bosheit in Person. Ein Land das Merkel als Kanzler hat(te) und diesen BP hat braucht keinen Feinde mehr. In Friedenszeiten einen blühenden Staat zu vernichten und eine Gesellschaft zu spalten ist eine Leistung, die mindestens lebenslange Haft gerechtfertigt.
Sommers Guantanamo und Winters nördliches Grönland. Oder ganzjährig in die „smart City“ Alcatraz unter all den anderen Schwerverbrechern.
„Die Anhebung des Strafrahmens für Fälle der Volksverhetzung, die durch Verbreitung von Inhalten begangen werden, ist eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung.“ Das ist eine Begründung wie aus dem Lehrbuch für Diktatoren: Erst definiert man um, was als Volksverhetzung zu gelten hat, um damit Dinge zu erfassen, die ursprünglich nicht gemeint waren, um dann festzustellen, sie habe so erschreckend zugenommen, daß neue, härtere Strafen und der Entzug des passiven Wahlrechts nunmehr geboten seien. Man will entschlossen die Zügel anziehen und dem Volk, natürlich nur dem mit oppositionellem Gedankengut, vor allem aber den von ihm bevorzugten… Mehr
§130 StGB Absatz 3 setzt die Verharmlosung der Nazi-Verbrechen unter Strafe.
§ 130 StGB – Volksverhetzung – dejure.org
Diese Verharmlosung erfolgt jedes Mal, wenn man die AfD mit diesen in irgendeiner Weise verbal assoziiert.
Was macht derjenige, der die AfD in irgendeiner Weise in die Nähe von NS-Verbrechern rückt?
(9) STRAFANZEIGE gegen Bettina Schausten wegen VOLKSVERHETZUNG – YouTube
Anzeige gegen CDU-Abgeordneten Detlev Gürth wegen „Volksverhetzung“ – Christliches Forum
AfD-Politiker zeigt Hape Kerkeling wegen Volksverhetzung an
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