Bundesinnenministerium plant neue Besoldungsstruktur

Neue Pläne zur Besoldung von Beamten könnten teuer werden für Bund und Länder. Doch eine Änderung in diesem Bereich ist unumgänglich, das hat das Bundesverfassungsbericht bereits 2025 im Hinblick auf die Besoldung im Land Berlin deutlich gemacht.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Schaffung einer neuen, kostspieligen Besoldungsstruktur für Beamte passt gar nicht zur Finanzlage des hoffnungslos überschuldeten Staates. Dennoch kann das Bundeskabinett einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht wegwischen. Das könnte Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr allein für den Bund bedeuten. Einsparen freilich ließe sich mit Stellenabbau.

Der Hintergrund: Die Karlsruher Richter des Zweiten Senats hatten am 17. September 2025 beschlossen, dass die Besoldung zahlreicher Beamter der Besoldungsgruppe A des Landes Berlin über Jahre verfassungswidrig gewesen sei.

Diese Besoldung habe gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation und damit gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verstoßen, so das Bundesverfassungsgericht. Das Land Berlin muss die Beamtenbesoldung jetzt rückwirkend nachbessern und hat dafür eine Frist bis zum 31. März 2027. Aber auch der Bund und manch andere deutsche Länder sind am Zug. Immerhin werden vom Bundesverfassungsgericht 2026 weitere rund 70 Entscheidungen zur Besoldung erwartet.

Leitsätze des „Karlsruher“ Beschlusses vom 17.September 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst mit Blick auf Berlin und implizit auf den Bund insgesamt acht Leitsätze festgehalten. Die wichtigsten davon sind folgende:

Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten.

Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab.

Die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines amtsangemessenen Unterhalts stellt eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende Gestaltungsdirektive dar, bei deren konkreter Umsetzung der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum besitzt. Er überschreitet die Grenzen dieses Spielraums, wenn die Besoldung im Hinblick auf Zweck und Gehalt des Alimentationsprinzips evident unzureichend ist. Dies unterliegt der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

Die verfassungsgerichtliche Kontrolle muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Gewähr dafür bieten, dass dem – nicht zum Streik berechtigten – Beamten mit dem gerichtlichen Rechtsschutz ein wirksames Mittel zur Verfügung steht, sein individuelles verfassungsmäßiges Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt gerichtlich durchzusetzen.

Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung).

Der Plan des Bundesinnenministers

Die BVerfG-Entscheidung vom September 2025 hat eine über das Land Berlin hinausgehende Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht hat neue Kriterien entwickelt bzw. herkömmliche festgeklopft, nach denen die Besoldung daraufhin überprüft wird, ob sie verfassungskonform ist.

Dobrindt lässt nun an einem Entwurf zur Neustrukturierung der Besoldung arbeiten. Diese neue Struktur wäre mit erheblichen Mehrkosten für den Bund verbunden. Allein 2026 und 2027 soll die Reform zu Mehrkosten von insgesamt 6,912 Milliarden Euro führen – so die Hochrechnung des Innenministeriums im Entwurf, der dem „Spiegel“ vorliegt. Hinzu kämen weitere 707 Millionen Euro rückwirkend für 2025.

Die Entscheidung, so heißt es im Entwurf des Innenministeriums, habe „mittelbar auch Wirkung auf den Bund“ und sei „bei der Anpassung der Bezüge zu berücksichtigen“. Zusätzlich begründete das Innenministerium die jährlich rund 3,5 Milliarden Euro Zusatzkosten mit der angespannten Sicherheitslage. Die Bundesrepublik stehe „vor historischen gesamtstaatlichen Herausforderungen“, heiße es im Entwurf.

„Eine multiple Bedrohungslage der Sicherheit Deutschlands verlangt sowohl verstärkten Schutz gegen Angriffe von außen als auch eine Stärkung der Inneren Sicherheit.“ In dieser Lage sei es wichtig, „über einen leistungsfähigen, effizienten öffentlichen Dienst zu verfügen“. Auch der demografische Wandel sowie der Wettbewerb um Fachkräfte würden erfordern, „die finanzielle Attraktivität der Bundesverwaltung zu verbessern“.

Bund und Länder könnten anderweitig sparen

Wenn auf den Bund mit einer neuen Besoldungsstruktur – vom Bundesverfassungsgericht mehr oder weniger erzwungen – jährliche Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro zukommen, so sind das in Zeiten einer explodierenden Staatsverschuldung alles andere als Peanuts. Allerdings muss der Bund auch einmal selbstkritisch überprüfen, ob die immer noch weiter aufgeblähmten Apparate der reinen Verwaltung sukzessive wieder abgeschmolzen werden sollen. Zum Beispiel durch Wiederbesetzungssperren bei Ruhestandsversetzungen.

Ein paar Zahlen dazu: Seit dem Wahljahr 2021 ist die Bundesverwaltung um mehr als 10.000 Stellen ausgebaut worden. Kostenpunkt: mehr als 1 Milliarde pro Jahr. Den größten Personalzuwachs verzeichnete das Bundesgesundheitsministerium (+12,1 %), gefolgt vom Bundeswirtschaftsministerium (+11,7 %) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (+11,1 %). Auch unter der Merkel-Regierung wurden unzählige neue Stellen im öffentlichen Dienst geschaffen. Wie stark die Personalstärke des Staates in der Merkel-Zeit zugenommen hat, zeigt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ifo: Allein zwischen 2017 und 2021 erhöhte sich die Zahl der Beamtenstellen in der Bundesverwaltung von 152.229 auf 194.034, das entspricht einem Zuwachs von mehr als 27 Prozent.

Die Merz/Klingbeil-Koalition betreibt diese Steigerung weiter mit. So wurden im Sommer 2025 für die Bundesverwaltung 208 neue Stellen geschaffen. Kostenpunkt allein hier rund 300 Millionen Euro pro Jahr.

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Kommentare ( 5 )

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5 Comments
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RandolfderZweite
30 Minuten her

Ich lese hier etwas Anderes heraus: Deutschland wird als Demokratie nun endgültig abgewickelt! Die Truppen werden in Stellung gebracht und besetzen die Schaltstellen! Was der Wähler bereits erahnt hat, verfestigt sich im Zuge der Legislative (Gesetze gegen ein selbstbestimmtes Leben, siehe Klima), der Exekutive (Angriff auf die Versammlungsfreiheit Andersdenkender, alternative Medien, siehe Netz-DG) und Judikative (Verurteilung bei Memes, Politikerbeleidigung und Durchsetzung des Klimanarrativs)! Die Formel um das durchzusetzen, lautet: Mehr Beamte und bessere Besoldung auf der einen Seite, Abgaben und Steuern auf der anderen Seite!! Zur Festigung und zur Durchsetzung auf der politischen Ebene wird/wurde eine Brandmauer errichtet! Die freie… Mehr

Johny
53 Minuten her

Deutschland ist kein empfehlenswertes Land für Wertschöpfende.

Okko tom Brok
59 Minuten her

Ein Rechtstreit zwischen Beamten und dem Land Niedersachsen um rechtswidrige Besoldungspraktiken zieht sich seit Jahrzehnten. Bevor es teuer wird, wird verschleppt.

OJ
1 Stunde her

Gehaltsgarantie per Gesetz.
Für alle anderen: Steuererhöhung per Notfall. Sinkt die Wirtschaft, steigt die Abgabenlast, 1:1 durchgereicht vom Bürger ans Amt.
Der Staat sichert seine Leute, der Bürger zahlt für diese Sicherheit. Null Risiko für die einen, volle Rechnung für die anderen.
So demokratisch wie ein Selbstbedienungsladen❗

ratio substituo habitus
28 Minuten her
Antworten an  OJ

Nun ja, das Beamtenrecht verbietet halt den Streik. So auch bei Streichung von Zulagen, einseitiger Erhöhung auf die 41 h Woche, Streichung des Weihnachtsgeld, Einführung der Einzahlung in die Pensionsfonds (ja, dass müssen Beamte, wird aber im Rahmen des Divede et impera nie erwähnt), Kürzungen der Pensionshöhe, Einführung von „Ausgleichen“ um die „Wirkungsgleichheit“ zu Rentenänderungen zu erreichen und, und, und was da so in den letzten Jahren weitgehend ignoriert von den Nichtbetroffenen beschlossen wurde. Gerichte sind die einzige Möglichkeit, sich zu wehren. Und natürlich werden als Beispiel immer die sicherlich überbezahlten Beamten in den Ministerien angeführt. By the way, wenn… Mehr