Bundesinnenministerium plant neue Besoldungsstruktur

Neue Pläne zur Besoldung von Beamten könnten teuer werden für Bund und Länder. Doch eine Änderung in diesem Bereich ist unumgänglich, das hat das Bundesverfassungsbericht bereits 2025 im Hinblick auf die Besoldung im Land Berlin deutlich gemacht.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Schaffung einer neuen, kostspieligen Besoldungsstruktur für Beamte passt gar nicht zur Finanzlage des hoffnungslos überschuldeten Staates. Dennoch kann das Bundeskabinett einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht wegwischen. Das könnte Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr allein für den Bund bedeuten. Einsparen freilich ließe sich mit Stellenabbau.

Der Hintergrund: Die Karlsruher Richter des Zweiten Senats hatten am 17. September 2025 beschlossen, dass die Besoldung zahlreicher Beamter der Besoldungsgruppe A des Landes Berlin über Jahre verfassungswidrig gewesen sei.

Diese Besoldung habe gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation und damit gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verstoßen, so das Bundesverfassungsgericht. Das Land Berlin muss die Beamtenbesoldung jetzt rückwirkend nachbessern und hat dafür eine Frist bis zum 31. März 2027. Aber auch der Bund und manch andere deutsche Länder sind am Zug. Immerhin werden vom Bundesverfassungsgericht 2026 weitere rund 70 Entscheidungen zur Besoldung erwartet.

Leitsätze des „Karlsruher“ Beschlusses vom 17.September 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst mit Blick auf Berlin und implizit auf den Bund insgesamt acht Leitsätze festgehalten. Die wichtigsten davon sind folgende:

Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten.

Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab.

Die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines amtsangemessenen Unterhalts stellt eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende Gestaltungsdirektive dar, bei deren konkreter Umsetzung der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum besitzt. Er überschreitet die Grenzen dieses Spielraums, wenn die Besoldung im Hinblick auf Zweck und Gehalt des Alimentationsprinzips evident unzureichend ist. Dies unterliegt der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

Die verfassungsgerichtliche Kontrolle muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Gewähr dafür bieten, dass dem – nicht zum Streik berechtigten – Beamten mit dem gerichtlichen Rechtsschutz ein wirksames Mittel zur Verfügung steht, sein individuelles verfassungsmäßiges Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt gerichtlich durchzusetzen.

Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung).

Der Plan des Bundesinnenministers

Die BVerfG-Entscheidung vom September 2025 hat eine über das Land Berlin hinausgehende Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht hat neue Kriterien entwickelt bzw. herkömmliche festgeklopft, nach denen die Besoldung daraufhin überprüft wird, ob sie verfassungskonform ist.

Dobrindt lässt nun an einem Entwurf zur Neustrukturierung der Besoldung arbeiten. Diese neue Struktur wäre mit erheblichen Mehrkosten für den Bund verbunden. Allein 2026 und 2027 soll die Reform zu Mehrkosten von insgesamt 6,912 Milliarden Euro führen – so die Hochrechnung des Innenministeriums im Entwurf, der dem „Spiegel“ vorliegt. Hinzu kämen weitere 707 Millionen Euro rückwirkend für 2025.

Die Entscheidung, so heißt es im Entwurf des Innenministeriums, habe „mittelbar auch Wirkung auf den Bund“ und sei „bei der Anpassung der Bezüge zu berücksichtigen“. Zusätzlich begründete das Innenministerium die jährlich rund 3,5 Milliarden Euro Zusatzkosten mit der angespannten Sicherheitslage. Die Bundesrepublik stehe „vor historischen gesamtstaatlichen Herausforderungen“, heiße es im Entwurf.

„Eine multiple Bedrohungslage der Sicherheit Deutschlands verlangt sowohl verstärkten Schutz gegen Angriffe von außen als auch eine Stärkung der Inneren Sicherheit.“ In dieser Lage sei es wichtig, „über einen leistungsfähigen, effizienten öffentlichen Dienst zu verfügen“. Auch der demografische Wandel sowie der Wettbewerb um Fachkräfte würden erfordern, „die finanzielle Attraktivität der Bundesverwaltung zu verbessern“.

Bund und Länder könnten anderweitig sparen

Wenn auf den Bund mit einer neuen Besoldungsstruktur – vom Bundesverfassungsgericht mehr oder weniger erzwungen – jährliche Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro zukommen, so sind das in Zeiten einer explodierenden Staatsverschuldung alles andere als Peanuts. Allerdings muss der Bund auch einmal selbstkritisch überprüfen, ob die immer noch weiter aufgeblähmten Apparate der reinen Verwaltung sukzessive wieder abgeschmolzen werden sollen. Zum Beispiel durch Wiederbesetzungssperren bei Ruhestandsversetzungen.

Ein paar Zahlen dazu: Seit dem Wahljahr 2021 ist die Bundesverwaltung um mehr als 10.000 Stellen ausgebaut worden. Kostenpunkt: mehr als 1 Milliarde pro Jahr. Den größten Personalzuwachs verzeichnete das Bundesgesundheitsministerium (+12,1 %), gefolgt vom Bundeswirtschaftsministerium (+11,7 %) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (+11,1 %). Auch unter der Merkel-Regierung wurden unzählige neue Stellen im öffentlichen Dienst geschaffen. Wie stark die Personalstärke des Staates in der Merkel-Zeit zugenommen hat, zeigt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ifo: Allein zwischen 2017 und 2021 erhöhte sich die Zahl der Beamtenstellen in der Bundesverwaltung von 152.229 auf 194.034, das entspricht einem Zuwachs von mehr als 27 Prozent.

Die Merz/Klingbeil-Koalition betreibt diese Steigerung weiter mit. So wurden im Sommer 2025 für die Bundesverwaltung 208 neue Stellen geschaffen. Kostenpunkt allein hier rund 300 Millionen Euro pro Jahr.

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Kommentare ( 55 )

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55 Comments
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fluffy_bird
28 Tage her

Die zumindest längerfristige Lösung ist doch sehr einfach: des Berufsbeamtentum ist in Deutschland in der Verfassung verankert. Das ist historisch bedingt. Das kann man bedauern und schlimm finden, aber das ist nun mal ein Fakt. Ebenso ist es ein Fakt, wie schnell die Verfassung quasi über Nacht geändert werden kann. Das haben wir kurz vor dem Amtsantritt der jetzigen Regierung ja noch einmal eindrucksvoll bestätigt bekommen. Da wurde der längst abgewählter Bundestag zusammengetrommelt um schnell noch die Verfassung zu ändern. Genauso schnell könnte man die Bestimmungen zum Berufsbeamtentum aus der Verfassung streichen oder ändern. Wenn man das denn wollte. Aber… Mehr

Wilhelm Roepke
28 Tage her

Es hilft nur die Lösung Milei: ganze Ministerien abschaffen. Kein Mensch braucht ein Entwicklungshilfe-Ministerium, das kann eine Abteilung des Außenministeriums sein. Kein Mensch braucht ein Familien- und Frauenministerium, das kann das Sozialministerium mit übernehmen. Kein Mensch braucht Kulturstaatsminister, Digitalminister, eigene Umweltminister, eigene Bauminister.

Es reichen 7 Ministerien:
Innen
Außen
Finanzen
Verteidigung
Wirtschaft/ Arbeit / Soziales / Gesundheit
Verkehr / Bauen / Umwelt, Justiz.
Der Rest kann weg, insbesondere Behörden wie das Umweltbundesamt.

fluffy_bird
28 Tage her
Antworten an  Wilhelm Roepke

Exakt so wurde es in Argentinien mit großem Erfolg gemacht. Und das Grundgesetz sieht zumindest implizit auch nur das Vorhandensein sehr weniger Ministerien vor. Die tauchen alle in deiner Liste auf.

Badenser1959
28 Tage her

Was bedeutet hier „Es könnte teuer werden“? Es wird auf jeden Fall teuer, wenn nicht sogar sehr viel teurer!

Sagen was ist
28 Tage her

„Bundesinnenministerium plant neue Besoldungsstruktur“

Besoldungsstruktur?

Steht das „neu“ für das vom Kollektivismus geforderte „passive“ Einkommen oder gar für das (noch eindringlicher einzuführende) klassisch sozialistische „leistungslose“ Einkommen des grundgesetzlich verankerten gehobenen Pfründenfeudalismus?

Last edited 28 Tage her by Sagen was ist
joly
28 Tage her
Antworten an  Sagen was ist

So was nennt sich die Vergrößerung der linken Zivilgesellschaft

na sowas
28 Tage her

Würden endlich alle hier in Deutschland, nicht berechtigte „Verweilende“, endlich abgeschoben werden, der Staat verschlankt, die unnütze Bildung und Unterstützung der dubiosen „Vereine“ gestoppt, die maßlosen Diäten gekürzt werden, würde das Geld sowohl für Staatsdiener und vor allem der Rente reichen

Heptamer
28 Tage her

Die wissen es genau, dass sich die nichtbeamteten Bürger abwenden. Deshalb werden die Beamten mit Hilfe „unabhängiger“ Gerichte und einem tiefen Griff in die Staatskasse ruhig gestellt. Gleichzeitig spaltet man AG und AN, in dem man eine 1000-Euro-Party bestellt und die AG dafür zahlen lässt. Ich frage mich, warum machen Deutschlands Wähler das immer wieder und wieder mit. Begreift die Mehrheit im Land den Irrsinn nicht?

Lucius de Geer
28 Tage her
Antworten an  Heptamer

Die Masse der Deutschen ist politisch dumm – war schon immer so. Ein Volk, das ironiefrei von „Vater Staat“ spricht, verfügt über eine strukturelle Untertanen-Mentalität, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Das Gefolgschaftsprinzip („Treue“) dürfte ein germanisches Erbe sein, das den Herrschenden immer wieder in die Hände spielt…

Last edited 28 Tage her by Lucius de Geer
ISC
28 Tage her

Das Ganze ist doch nur noch ein absoluter Witz, zu Kaisers Zeiten hat man die Beamten finanziell kurz gehalten als Ausgleich zum sicheren Job über die Lebensarbeitszeit.
Das System ist bis heute dermaßen pervertiert, daß es mit einem großen Knall abgeschafft werden muß. Außer bei der Polizei und der Justiz braucht man keine Beamten, das können Angestellte genau so gut.
Aber da die Beamten im Bundestag und in der Justiz über ihr Dasein und ihre Gehälter selbst entscheiden, hat das System erst ein Ende, wenn das Geld der Anderen alle ist.

Markus Gerle
28 Tage her
Antworten an  ISC

Meines Wissens sind in vielen anderen Ländern auch die Mitarbeiter bei Polizei und Justiz keine Beamten. Ich denke, dieses Kastenwesen ist inzwischen vollkommen anachronistisch und gehört komplett gestrichen. Auch können wir uns die Beamten inzwischen halt nicht mehr leisten. Beamte der Justiz sind in Deutschland übrigens keineswegs unabhängig. Die vielen Justizskandale der jüngeren Zeit beweisen es schließlich. Und es hätte wahnsinnig viele Vorteile, wenn die Kaste, die uns immer weiter abzockt, selbst von der Abzocke betroffen wäre. Vieles in unserem Land würde sich zum Besseren verändern, gäbe es keine Beamten mehr.

Heptamer
28 Tage her
Antworten an  ISC

Es geht nie zu Ende. Es gibt noch das Geld der zukünftigen. Das nenne sie scheinheilig „Sondervermögen“. Eine Billion Euro hat sich Merz gesichert.

moorwald
29 Tage her

Noch ergänzend (weil über Beamte, deren Besoldung und Pension doch viele Irrtümer umlaufen):
Geht der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze (d.h. vor 40 bzw. 45 Dienstjahren) in den Ruhestand, so wird die Pension pro fehlendes Dienstjahr um 3,6% gekürzt, höchstens jedoch um 10,8%
Bezieht der Ruhestandsbeamte neben der Pension noch eine gesetzliche Altersrente aus einem früheren Angestelltenverhältnis, so wird diese so weit angerechnet, daß die 71,75 % nicht überschritten werden.(Vermeidung einer „Überversorgung“ – war früher mal anders)
Private Renten aus einer Lebensversicherung werden dagegen nicht angerechnet, da aus versteuertem Einkommen erworben.

corsen
28 Tage her
Antworten an  moorwald

Es wurden und werden fast alle Regelungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung diesbezüglich übernommen. Bei Ruhestand mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 %.
Natürlich bleibt unterm Strich mehr als bei den meisten Rentnern, es sind jedoch auch unterschiedliche Systeme. Muß gesagt werden, kann man überflüssig finden, aber bei Integration in die Rentenkasse handelt es sich um eine kurzfristige Milchmädchenrechnung. Denn wer jetzt Beiträge einzahlt, will später auch Rente. Ist mit Umlagesystem schwierig. Für Beamte wurden tatsächlich Gelder für den Ruhestand zur Seite gelegt, auch wenn sich Mecklenburg Vorpommern da gerade dreist zweckentfremdet bedient.

moorwald
28 Tage her
Antworten an  corsen

Die Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sind wohl je nach Bundesland verschieden.
In Nds. waren es 2002 pro Jahr 3% für einen 63jährigen.
Also dauerhaft 6%

Last edited 28 Tage her by moorwald
fluffy_bird
28 Tage her
Antworten an  moorwald

Beamtenrecht ist immer das Recht, auf dessen Stufe sich der Beamte befindet. Bundesbeamte werden durch Bundesgesetze geregelt, Landesgesetze kümmern sich um Landesbeamte und kommunale Bestimmungen im Zusammenspiel mit Landesgesetzen regeln Kommunalbeamte. Viele Bestimmungen sind ähnlich es gibt aber auch eine ganze Reihe von Bestimmungen die sind komplett unterschiedlich.

Joe4
28 Tage her
Antworten an  corsen

Es stimmt, dass zunächst die Intergration der Beamten für niemanden entlastend wäre, mittelfristig aber schon. Österreich hat es geschafft, ohne jemanden zu benachteilen. Aber der Wille ist hier nicht vorhanden. Es ist zumindest längst überfällig, dafür zu sorgen, dass die Schere zwischen Renten und Pensionen nicht immer größer wird. Ohne lange Übergangszeiten könnte z. B. die Beihilfe gekürzt und Zuschläge abgeschafft, die ewige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingeschränkt, die Lebensarbeitszeit verlängert das Pensionsniveau schrittweise gesenkt werden.

fluffy_bird
28 Tage her
Antworten an  Joe4

Vorsicht. Etliche Dinge, die du hier nennst können nicht einfach so geändert werden ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Denn das Berufsbeamtentum und damit auch etliche Privilegien sind im Grundgesetz geregelt.

Was allerdings auf jeden Fall geht, ist das Grundgesetz zu ändern. Das würde dann zu einem großen Teil aber nur zukünftige Beamte treffen, Stichwort Besitzstandswahrung.

Joe4
28 Tage her
Antworten an  fluffy_bird

Einige Punkte ließen sich trotzdem ändern. Steht im Grundgesetz, wie hoch die Beihilfe zu sein hat oder ob die Notenständer-Zulage für Orcherster-Musiker zwingend ist?

fluffy_bird
27 Tage her
Antworten an  Joe4

Nein, das steht dort nicht. Es gibt aber, solange das Grundgesetz nicht geändert wurde, was ja möglich ist, gewisse grundsätzlichen Dinge, die einzuhalten sind. Das ist übrigens auch die Grundlage für diese Gerichtsentscheidung, die nun bei vielen Beamten eine Anhebung der Bezüge notwendig macht. Denn auch die Höhe der Bezüge steht natürlich nicht im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat aber geurteilt, dass eine bestimmte Höhe der Bezüge beziehungsweise einen Abstand zu anderen Einkünften gewährleistet sein muss.

Darum sage ich ja, die sicherste und zuverlässigste Art und Weise, hier zu grundlegenden Reformen zu kommen, ist eine Änderung des Grundgesetzes.

moorwald
29 Tage her

Der Beamtenstatus hat zwei „Konstruktionsfehler“:
Diejenigen, die über die Besoldung, besonders über eine Erhöhung, entscheiden, profitieren selbst davon
Was eine „angemessene“ Besoldung ist, dürfte nicht leicht objektivierbar sein.

corsen
28 Tage her
Antworten an  moorwald

Doch, hat das Gericht ja gemacht. Es gibt untere Besoldungsgruppen, bei denen sieht’s nicht so rosig aus im Gegensatz zu Bürgergeld. Ähnlich wie bei Angestellten…

fluffy_bird
28 Tage her
Antworten an  moorwald

Das gilt für den gesamten öffentlichen Dienst. Die Millionen von im öffentlichen Dienst beschäftigten Bürger wählen die Legislative, die wiederum die Regierung wählt. Die Regierung bezahlt genau diese Bürger mit dem Geld, was die Legislative der Regierung bewilligt. Oder anders ausgedrückt: die im öffentlichen Dienst beschäftigten Bürger wählen sich die Politiker (wenn natürlich auch nur anteilsmäßig im Verhältnis zu allen Wählern), die sie dann mit Geld bezahlen. Systemlogisch wäre es, wenn diejenigen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, kein aktives Wahlrecht besitzen. Wenn man diesen Schritt aus verständlichen Gründen nicht gehen will, wäre der nächst logische Schritt der, die Zahl der… Mehr

Gerro Medicus
29 Tage her

Mit derselben miesen Methode wurde damals die Rentenbesteuerung durchgeboxt. Weil ja die armen Beamten von ihrem Ruhegehalt (max. 71,75% der letzten Netto-Bezüge, durchschnittlich ca.67%) ja Steuern zahlen mussten, nachdem sie für diese Ruhebezüge im Gegensatz zu den Rentenbeziehern keinen Pfennig eingezahlt hatten. Dafür hatten sie Vorteile bei Krediten und Hypotheken (z.B. Debeka), bei der KFZ-Versicherung (Beamtentarif oder B-Tarif). Diese Tarife sind durchschnittlich 5 bis 10 Prozent, teilweise sogar bis zu 30 Prozent günstiger. Ebenso bei der Krankenversorgung (Privatpatient). Darüber hinaus hatten sie ihr Arbeitsleben lang kein Kündigungsrisiko. Geklagt hatte, Überraschung, ein pensionierter Leitender Oberstaatsanwalt aus Münster, mit dem Beamtenbund im… Mehr

Last edited 29 Tage her by Gerro Medicus
murphy
29 Tage her
Antworten an  Gerro Medicus

Vergleichen Sie mal, was man z.B als Ingenieur als Beamter bei der Tlekom und bei Siemens bekommt. Weil es bei der Telekom signifikant weniger ist, wird man u.a. damit vertröstet, dass ja die spätere Pension dann in etwa gleich hoch ist, der Staat also entsprechende Rücklagen bildet. Diese werden einem aber zur Selbstverwaltung vorenthalten. Leider werden sie auch den Normalverdienern zur Selbstverwaltung vorenthalten. Unfair für Alle. Aber sonst gäbe es ja auch keine Altersarmut – nur Selbstverschuldete – und man könnte auch kein Sozialgedöns machen!

moorwald
29 Tage her
Antworten an  Gerro Medicus

71,75% der Bruttobezüge, im Endeffekt etwa 71,04% Darauf ist dann Einkommensteuer zu entrichten, unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge für Vorsorgeaufwendungen (im wesentlichen PKV-Prämie)
Nicht zu vergessen; auch die Beamtenpensionen steigen mit den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst.

corsen
28 Tage her
Antworten an  moorwald

Renten steigen auch und PKV Beiträge werden allein getragen

moorwald
28 Tage her
Antworten an  corsen

Wenn man mal Angestellter war, bekommt man von der Rentenkasse einen kleinen Zuschuß.

Udo Zimmermann
29 Tage her
Antworten an  Gerro Medicus

Ich brachte für meine Beamtenkarriere folgendes mit: Fachhochreife, machte ein Studium mit dem Abschluss Diplom- Verwaltungswirt, war im geh. Dienst des Polizeidienstes und wurde mit A13 Endstufe in die Pension entlassen. Bei der Bewerbung zum h.D. wurde ich als bedingt geeignet eingestuft, das war es mit der Karriere. Im Dienst wurde ich einmal beschossen, mehrfach körperlich angegriffen und habe im deutschen Auftrag Dienst in der Türkei und Bukarest versehen. Ja, ich bekomme ein ausreichende Pension,nicht steuerbefreit und auch krankheitsmäßig privat versichert. Ich weiß nicht, warum ich mich meiner Pension schämen sollte. Ich habe meinen Dienst versehen, ich kannte meinen Auftrag… Mehr

Heptamer
28 Tage her
Antworten an  Udo Zimmermann

Die Kritik am Beamtentum soll nicht gegen Einzelne gehen, die ein guten Job machen. Es geht um das institutionelle Beamtentum. Das kann weg.

murphy
28 Tage her
Antworten an  Heptamer

Nein, jeder Staat braucht qualifizierte und loyale Mitarbeiter.
Dass der jetzige Staat weder Loyalität verdient, noch (oft genug) keine qualifizierten Mitarbeiter hat, ist ein trauriges, aber anderes Problemfeld.

Karl Renschu
28 Tage her
Antworten an  Udo Zimmermann

Und mein Kollege sitzt mit 73 immer noch am Tresen weil die Rente im Bewachungsgewerbe Ost nicht reicht. Der hat einen Meister und für die Verwundung in Afghanistan eine Jahrespension A13 von der Versicherung bekommen. Verbeamtung hin, Verbeamtung her – am Zahltag werden alle dafür blechen müssen, dass die Mehrheit UnsereDemokratie gewählt hat.

Joe4
28 Tage her
Antworten an  Udo Zimmermann

Die Mehrheit der Kritiker der Beamtenversorgung zieht nicht über die Beamten her, sondern prangert diverse Missstände im Beamtensystem an. Und diese sind vorhanden. Die „Beamten“ ist zum Reizthema geworden, und das kommt nicht von ungefähr.

Udo Zimmermann
28 Tage her
Antworten an  Joe4

Joe4,
mit allem Vorbehalt. Wenn ich mit meinem Hausarzt Probleme habe, da verdamme ich nicht die gesamte Ärzteschaft. Dass die Polizei fast immer den „Schwarzen Peter“hat, ist einfach zu verstehen. Kontakte mit ihr sind grundsätzlich repressiv, d.h. man greift in meinen Geldbeutel. Da ist die Stimmung nicht ganz so gut. Polizeibeamte kann man leicht ärgern. Wie ? Z.B., man beachte einfach die StVO ( Spaß)

Joe4
28 Tage her
Antworten an  Udo Zimmermann

M. E. werden gerade Polizeibeamte respektiert. Sie haben immer noch ein gutes Image in der Bevölkerung (abgesehen von gewissen linken Kreisen). Um sie geht es nicht. Angestellten, Selbstständigen und Rentnern wird zunehmend bewusst, dass das Beamtensystem immer teurer wird (sie haben es zu finanzieren), sie erkennen für sich aber fortwährend Kürzungen und höhere Abgaben. Die Politik sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, und der Beamtenbund lebt auf dem Elfenbeinturm. Die Mehrheit der Beamten hält alle Vorzüge, die Beamte genießen, für gerechtfertigt. Das bringt die Leute auf die Palme.

Abraxas1609
28 Tage her
Antworten an  Gerro Medicus

Ich glaube, dass sehr viele Beamte die AfD schon wählen, insbesondere die Polizisten, Justizbeamten und nicht zu vergessen, die Ingenieure an den Universitäten – also all jene, die sich mit der Realität befassen, wie sie ist…

fluffy_bird
28 Tage her
Antworten an  Abraxas1609

Natürlich wählen auch Beamte AfD. Entsprechende Befragungen und Statistiken zeigen aber eindeutig, dass das grün-rote Lager im Berufsbeamtentum weit überdurchschnittlich vertreten ist. Das ist leider nun mal eine Tatsache. Das sagt nichts über den einzelnen Beamten aus, sowohl aber über die Gesamtheit.