Der Fall Albakr und die Folgen

Unserem vielgeschmähten Sicherheitsapparat ist gelungen, einen Anschlag mit wahrscheinlich vielen Toten zu verhindern. Der Fall Albakr führt uns schonungslos vor Augen, welch gefährlich große Sicherheitslücken es immer noch gibt.

© Michele Tantussi/Getty Images
Managing Director of Leipzig Prison Rolf Jacob speaks at a press conference, regarding the suicide in prison of terrorist suspect AL-Bakr, at the ministry of justice on October 13, 2016 in Dresden

Da braucht man nicht lange drum herum zu reden: Die Festnahme des potentiellen Selbstmordattentäters Jaber Albakr lief nicht gerade lehrbuchmäßig ab. Zudem muss gefragt werden, ob sein Selbstmord hätte verhindert werden können. Auffällig ist jedoch, dass es in diesem Land ein Heer von Psychologen zu geben scheint, deren Spezialität die Ferndiagnose von ihnen Unbekannten ist. Legionen von Politikern und Journalisten behaupten jedenfalls, ganz genau zu wissen, an welchen Einzelheiten von Albakrs Verhalten man dessen Suizid-Neigung hätte ablesen können.

Dieselben Experten sind sich überdies ganz sicher, dass dieser zum Massenmord entschlossene fanatische Islamist sich von den deutschen Behörden hätte als Kronzeugen gewinnen lassen, ja dass er freudig mit diesen dekadenten Ungläubigen kooperiert hätte, die er doch im Namen Allahs töten wollte. Das zeichnet eben ein freies Land aus: Jeder darf alles behaupten. Doch niemand muss es auch glauben.

In der geradezu freudigen Besessenheit, den Fall Albakr zum Staatsskandal aufzuplustern, gingen jedoch zwei wichtige Erkenntnisse unter. Erstens: Unserem vielgeschmähten Sicherheitsapparat ist es gelungen, einen Anschlag mit wahrscheinlich vielen Toten zu verhindern. Zweitens: Der Fall Albakr führt uns schonungslos vor Augen, welch gefährlich große Sicherheitslücken es immer noch gibt.

Die Festnahme von Albakr, einer der größten Erfolge im Kampf gegen den Terrorismus, war nur möglich, weil die amerikanischen Dienste die ersten Hinweise gaben. Was alle, die sich am Amerika-Bashing so ergötzen, gerne übersehen: Ohne die „bösen Amis“ hätten wir im Kampf gegen den Terrorismus kaum eine Chance. Der Fall Albakr hat auch gezeigt, wie richtig die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums in Potsdam nach „9/11“ war. Seitdem tauschen dort 40 Behörden – Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zoll, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie deren Landesämter ihre Erkenntnisse aus. Hier werden auch Hinweise aus der Bevölkerung ausgetauscht und verarbeitet; auch sie spielten bei der Enttarnung des Flüchtlings Albakr eine wichtige Rolle.

Bei aller Freude über diesen Ermittlungserfolg: Die Vorkommnisse von Chemnitz und Leipzig haben auch eine ganze Reihe von Lücken in unserer „Sicherheitsarchitektur“ offenbart. Hier die wichtigsten:

Offene Grenzen: Die Kombination von fehlenden Binnengrenzen innerhalb Europas und ungesicherten Außengrenzen ermöglicht potentiellen Terroristen, sich mehr oder weniger frei zu bewegen. So konnte Albakr unbehelligt zwischen Deutschland und Syrien hin und her reisen.

Fragwürdigkeit von Fluchtgründen: Albakr durfte in Deutschland bleiben, weil er angab, in Syrien verfolgt zu werden. Wie glaubwürdig ist aber eine „Verfolgung“, wenn der Verfolgte unbehelligt ins Land der Verfolger zurückreisen und von dort wieder ausreisen kann?

Sicherheitslücken bei Überprüfung von Flüchtlingen: Albakr war im Frühjahr 2015 gekommen, noch vor der großen Flüchtlingswelle. Später wurden Syrer in Deutschland nach ihrer Ankunft nur oberflächlich befragt, wurde ihnen der Fluchtgrund „Krieg“ geglaubt. Angesichts der Überlastung der BAMF wurde die intensivere Überprüfung auch nicht nachgeholt. Eine Überprüfung ist, wie die Entwicklung von Albakr zeigt, keine Garantie gegen terroristische Aktivitäten von Zuwanderern. Zehntausende nicht zu überprüfen erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass mancher nach Deutschland kommen konnte, der uns als seine Feinde ansieht.

Urlaubsreisen in Kriegsgebiete: Der Fall Albakr erinnert daran, dass auch andere in Deutschland aufgenommene Flüchtlinge bisweilen in ihrer Heimat Urlaub machen, obwohl sie doch angeblich wegen der dort herrschenden Gefahren für Leib und Leben bei uns Schutz gesucht haben. Bei solchen Reisen stellt sich zudem die Frage, wie diese Zuwanderer diese Reisen finanzieren. Die staatlichen Sozialleistungen dürften dafür nicht ausreichen.

Fehlender Einblick in Passagierlisten: Unsere Sicherheitsorgane haben schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es wäre, wenn sie Zugriff auf die Passagierlisten der Fluggesellschaften hätten. Ein Abgleich mit den Namen der hier erfassten Flüchtlinge könnte Aufschluss darüber geben, wen es – aus welchen Gründen auch immer – bisweilen zurück in die Heimat zieht. Dass solche Reisen teilweise vom „Islamischen Staat“ finanziert werden, darf nach dem Fall Albakr vermutet werden.

Fehlende Kenntnisse über Imame: Der Bruder von Albakr hat behauptet, dieser sei in Berlin von einem oder mehreren Imamen radikalisiert worden. Damit wäre er nicht der erste Moslem, der in Deutschland von Hasspredigern zum Terrorismus angestachelt wird. Das ist das Problem mit muslimischen Parallelgesellschaften: Unsere Sicherheitsdienste wissen zu wenig über das, was in Moscheen und ihrem Umfeld gesprochen und getan wird – viel zu wenig.

Der Fall Albakr sollte, nein müsste ein Weckruf sein: Unsere Sicherheitsdienste leisten alles in allem gute Arbeit. Aber ihnen fehlen wichtige rechtliche Möglichkeiten, wie sie ausländische Dienste haben. Vor allem aber sind sie personell unzureichend ausgestattet. Nur ein Beispiel: Der Verfassungsschutz hat 1.200 islamistische „Gefährder“ im Blick, das Bundeskriminalamt zirka 500, wobei es Überschneidungen gibt. Um aber einen potentiellen Terroristen rund um die Uhr zu überwachen, werden 30 Polizisten benötigt. Wollte man 500 „Gefährder“ ununterbrochen observieren, bräuchte man 15.000 zusätzliche Polizisten. Die Bundespolizei zählt aber insgesamt nur 33.000 Vollzugsbeamte.

In Frankreich gab es seit Jahresbeginn 2015 drei große Attentate mit 230 Toten und mehr als 1.000 Verletzten. Vor Terror dieses Ausmaßes sind wir bisher verschont geblieben. Spätestens seit den islamistisch motivierten Attentaten von Ansbach und Würzburg müsste jedoch dem Letzten klar geworden sein, dass die Bundesrepublik keine Insel der Seligen sein kann. Der Begriff der „wehrhaften Demokratie“ bekommt da eine ganz neue Bedeutung, während die wohlfeile Warnung vor einem „Generalverdacht gegen Ausländer“ erschreckend naiv ist. Kein halbwegs vernünftiger Mensch sieht in jedem Flüchtling einen potentiellen Attentäter. Aber dass sich unter den Flüchtlingen auch potentielle Terroristen befinden, kann nach dem Fall Albakr niemand mehr leugnen.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 17 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

17 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen