Der Druck von Rechts hilft doch - zumindest etwas: Das EU-Parlament hat nun einer Asylrechts-Verschärfung zugestimmt. Sie soll die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten ermöglichen. Ein Ansatz, der als Ruanda-Modell bekannt ist. Abgeordnete der AfD stimmten mit.
picture alliance / NurPhoto | Michael Nguyen
Das EU-Parlament hat aktuell mit mehreren Abstimmungen den Weg für eine weitere Reform des Asylrechts geebnet. Im Mittelpunkt stand dabei die geplante Änderung der sogenannten Drittstaatenregelung, die es EU-Mitgliedstaaten künftig ermöglichen soll, Asylbewerber auch in Länder außerhalb der Europäischen Union zu überstellen, zu denen die Betroffenen keine persönliche Verbindung haben.
Konkret stimmte das Parlament für ein Mandat, das die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Kommission erlaubt. Ziel dieser Verhandlungen ist eine Anpassung der bisherigen Rechtslage, nach der Abschiebungen in Drittstaaten bislang nur dann zulässig waren, wenn Asylsuchende eine enge Bindung zu dem jeweiligen Land nachweisen konnten, etwa durch Familienangehörige, einen längeren Aufenthalt oder andere persönliche Bezüge. Diese Voraussetzung soll künftig entfallen oder zumindest optional werden, sofern zwischen einem EU-Staat und dem Drittstaat ein entsprechendes Abkommen besteht.
Bei dieser Abstimmung fiel die oft zitierte „Brandmauer“: Für das Verhandlungsmandat votierten vor allem Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP), der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sowie weiterer Fraktionen rechts der politischen Mitte. Auch Abgeordnete der AfD stimmten dafür. Gegen den Beschluss stellten sich mehrheitlich die Sozialdemokraten, die Grünen sowie die Linksfraktion. Sie argumentierten unter anderem mit rechtlichen Risiken und humanitären Bedenken, die jedoch nicht Gegenstand des formalen Abstimmungsbeschlusses waren.
Inhaltlich hat das Parlament noch keine endgültige Gesetzesänderung beschlossen. Die gestrige Abstimmung bezieht sich ausschließlich auf die Erteilung eines Mandats für weitere Verhandlungen. Erst nach Abschluss der Gespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission würde ein konkreter Gesetzestext vorliegen, der anschließend erneut zur Abstimmung gestellt werden müsste. Erfahrungsgemäß gelten solche abschließenden Voten jedoch als wahrscheinlich, wenn zuvor ein institutioneller Kompromiss erzielt wurde.
EU-Beitrittskandidaten sollen als „sichere Nationen“ gelten
Teil der vorgesehenen Regelung ist eine ausdrückliche Ausnahme für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Für diese Gruppe bleibt ein sogenanntes Verbindungselement verpflichtend. Sie dürfen nur in Länder überstellt werden, zu denen sie nachweislich eine persönliche Bindung haben. Diese Einschränkung wurde auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten und Abgeordneter beibehalten.
Parallel befasste sich das Parlament mit der geplanten Einführung einer EU-weit einheitlichen Liste sicherer Herkunftsstaaten. Ziel ist es, Asylverfahren für Antragsteller aus diesen Ländern zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern. Vorgesehen ist unter anderem die Aufnahme von Staaten wie Marokko, Tunesien, Ägypten, dem Kosovo, Kolumbien sowie Indien und Bangladesch. Auch EU-Beitrittskandidaten – wie Albanien, Montenegro oder die Türkei – sollen grundsätzlich als sicher gelten. Zu diesem Punkt konnte jedoch bisher noch keine Einigung erzielt werden.
Die gestrigen Abstimmungen markieren damit einen wichtigen Zwischenschritt in der laufenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, ohne bereits verbindliche neue Regeln festzulegen.

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„Ohne verbindliche neue Regeln“, also mal wieder nur heiße Luft geblasen wenn etwas eigentlich sinnvolles vorgeschlagen wurde. Deutschland wird aber sowieso weiter wie bisher verfahren mit seinem „ hereinspazierte, hereinspaziert“!
Na ja, und wenn es dann an die eigentliche Umsetzung gehen soll, wird dann trotz Gesetz auch hier wieder nix geschehen und sich auch dieses Gesetz als Blendgranate herausstellen. – ….aber schön, dass in EU-Brüssel mal drüber gesprochen wurde
Hilft das gegen Gerichtsentscheidungen? Welches Land durfte nicht nach Griechenland abschieben? Und wie war das mit der Liste sicherer Länder? Hat ein Gericht da nicht auch Einschränkungen gemacht?
Wenn nichts getan werden soll wird behauptet, dass die Vorgaben durch Gesetze unumstößlich seien und keinerlei Spielraum lassen. In puncto (illegaler) Migration meist dann, wenn es um Forderungen geht, diese wirksam zu erschweren.
Auf der anderen Seite werden Gesetze sehr großzügig „interpretiert“, wenn dadurch eine gewünschte Agenda gefördert wird. Zum Beispiel wenn es darum geht, Gründe dafür zu finden, warum Personen, die kein Anrecht auf Asyl haben, trotzdem bleiben dürfen.
Und zu all dem finden sich immer Juristen, die wortreich erklären, warum das, was politisch erwünscht ist, auch legal ist.
Schätze mal, dass diese „Reform“ exakt 0 bringt und/oder durch andere Hintertürchen kompensiert wird.
ich finde es zynisch, dass Länder Beitrittskandidaten zur „Werte“ EU sind und gleichzeitig keine sicheren Herkunftsländer.
Heute ist zu lesen, dass Deutschland bis Jahresende noch 535 Afghanen einfliegen wird. Zu jedem Afghanen kommen im Durchschnitt rund 17 Familienangehörige. Afghanen die über das Aufnahmeprogramm kommen, brauchen keinen Asylantrag zu stellen, wie die Ukrainer auch und zählen nicht in der Statistik der Asylbewerber zahlen, zudem erhalten sie sofort Bürgergeld inkl. kostenloser Krankenversicherung.
Schön und gut. Wird aber effektiv nie umgesetzt werden weil niemand abgeschoben werden soll.
Ja, wo es D in seine Agenda passt, erfüllen wir zu 150% und wo es nicht passt, erfüllen wir möglichst gar nicht.