Staatsrechtler: Nach AfD-Sieg könnten Bund und Länder Sachsen-Anhalt vom Länderfinanzausgleich ausschließen

Ulrich Vosgeraut hält neben einem möglichen Ausschluss Sachsen-Anhalts vom Länderfinanzausgleich die Einberufung des alten Landtages für denkbar, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern. Aber dieses Vorgehen verstoße gegen die Verfassung, so der Jurist: „Ab der Wahl ist grundsätzlich das neue Parlament zuständig.“

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Magdeburg. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hält es für möglich, dass Bund und Länder nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt das Land vom Länderfinanzausgleich ausschließen. So wie Rheinland-Pfalz nach dem guten AfD-Ergebnis mit dem alten Landtag das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen von 20 auf 25 Prozent erhöht hat, erwarte er auch eine Reaktion der Länder auf eine AfD-geführt Landesregierung.

„Nachdem etwa in Sachsen-Anhalt eine absolute Mehrheit für die AfD zustande gekommen und auch eine entsprechende Regierung gewählt worden wäre, könnte mit einfacher Mehrheit im Bundestag und Bundesrat das Gesetz über den Länderfinanzausgleich geändert werden“, so Vosgerau im Gespräch mit der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. „Die Mehrheiten dafür wären da, im Bundestag wie im Bundesrat.“ Es sei möglich in einem Gesetz festzulegen, dass ein Land mit einer Regierung, die vom Verfassungsschutz mehrerer Länder als rechtsextrem eingestuft wird, nicht mehr finanziert wird.

Auch die Einberufung des alten Landtages nach einem AfD-Wahlsieg hält Vosgerau für denkbar, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern. Entsprechende Szenarien hatte jüngst der Münsteraner Staatsrechtler Hinnerk Wißmann der Frankfurter Allgemeinen beschrieben. Demnach könnte in der Landesverfassung festgelegt werden, dass für die Wahl des Ministerpräsidenten eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. „Das würde dazu führen, dass die derzeitige Regierung auf unabsehbare Zeit geschäftsführend im Amt bleiben würde“, beschreibt Vosgerau. Der Jurist bezweifelt allerdings, dass dies ein abgewähltes Parlament vor Einberufung des neugewählten Landtages darf.

„Ab der Wahl ist grundsätzlich das neue Parlament zuständig“, betont der Staatsrechtler. Auch wenn dieser Trick schon vom Bundestag für die Grundgesetzänderung zur faktischen Abschaffung der Schuldenbremse genutzt wurde, verstoße dieses Vorgehen gegen die Verfassung. „Dieses Versammlungsrecht des alten Parlaments ist ausschließlich für Notfälle gedacht.“ Wenn sich ein alter Landtag das Recht nähme, auf das Ergebnis einer Landtagswahl zu reagieren, sei das nicht im Sinne der Verfassung. „Dass das nicht legitim ist, liegt auf der Hand. In einem funktionierenden Verfassungsstaat sollten Verfassungslegalität und -legitimität in eins fallen. Fallen beide auseinander, dann haben wir eine Verfassungskrise.“

Das gesamte Interview in Tichys Einblick 07-2026 >>>

Unterstützung
oder

Kommentare ( 29 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

29 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Haba Orwell
40 Minuten her

> Demnach könnte in der Landesverfassung festgelegt werden, dass für die Wahl des Ministerpräsidenten eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

Dann reichen 34% für die AfD und die Brandmauer ist futsch – denn ohne AfD-Zustimmung ginge keine MP-Wahl.

Jens Frisch
53 Sekunden her

Würde das „Gesetz zum Länderfinanzausgleich“ geändert, wäre Berlin als bei weitem größter Empfänger doch umgehend bankrott!?
Es gibt nur gute Gründe, die AfD zu wählen!

Bundesbuerger
3 Minuten her

Ey, dann fehlt Kohle aus Berlin für Sachsen-Anhalt? Ich könnte mir gut vorstellen, dass Elon Musk das aus seiner Schatulle ausgleicht, bis auf den letzten staatlich hinterzogenen Euro. Länderfinanzausgleich-Ausgleich sozusagen, nur so zum Spaß, weil er´s kann.

Peter Pascht
7 Minuten her

Nach AfD-Sieg könnten Bund und Länder Sachsen-Anhalt vom Länderfinanzausgleich ausschließen? – staatsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Unsin!!! – geht nicht. – ganz klar Verfassungswidrig. Genau so wie das aktuelle Wahlrecht mit „Prateilisten“ zum Schaden von Dirkt gewonnen Mandaten !!! – Da kommen Personen als Abgeordnete in den Bundestag über die ich an der Wahlurne nicht bestimmen durfte. Hände weg vom Wahlrecht !!! Die Weiberepublik auf dem Vormarsch. – 68′ Idiotie in vollem Vormarsch. Geplant ist eine Wahlrechtreform, den Bundestag zu 50/50% mit Frauen und Männer zu besetzen. – Das geht nur wenn auch bei den Wahlkandidaten ein solches Quorum eingeführt wird Freie… Mehr

A. Loeffler
15 Minuten her

Sollen sie es doch tun, sollen sie vor aller Augen auf Gröbste und Platteste Unrecht begehen und dabei die so öden leeren Phrasen dreschen, von „Gefahr für die Demokratie“, „Hass und Hetze“, blablabla. Das wird der Turbo für AFD auch im Westen.

Sohn
21 Minuten her

Spätestens seit der Corona-Krise hat die herrschende Politkaste klar gemacht, was sie von Verfassung und Grundgesetz hält. Für extrem biegsam, um es freundlich auszudrücken. Ich habe nicht den Hauch eines Zweifels, daß sie jeden noch so illegitimen Trick anwenden würden, um die AfD im Namen von „UnsereDemokratie“ von der Macht fernzuhalten oder sie entscheidend beim Regieren zu behindern.

Mermaid
4 Minuten her
Antworten an  Sohn

So gerne ich am Grundgesetz für unser schönes Deutschland festhalten möchte, so wenig kann man die Augen davor verschließen, daß unsere Verfassungsväter und -mütter sich eine Situation wie wir sie heute haben, einfach nicht vorstellen konnten.
Das wichtigste wird in Zukunft sein, das Grundgesetz noch deutlich widerstandsfähiger zu machen als es heute ist.
Wie sich gezeigt hat, reichen die beiden Paragraphen zum Hochverrat einfach nicht aus.
Wie machen es andere Länder? Können wir da etwas lernen?

Peter Gramm
24 Minuten her

Verfassung, resp. Grundgesetz wird nur dann ernst genommen wenn man selbst an den Fleischtöpfen sitzt. Ansonsten sind den Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Bei der körperlichen Unversehrtheit hat man ja auch schon herummanipuliert. Recht und Gesetz nur so lange es einem selbst nützt.

Manfred_Hbg
24 Minuten her

Zitat: „Fallen beide auseinander, dann haben wir eine Verfassungskrise.“

> Mhh, und wat dann? – Greift das Volk dann zum Knüppel und zur Mistgaben?
…..ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass die in Berlin herrschenden „Wirdemokraten“ schon sehr genau am wissen sind, warum sie sich einen „Burggraben“ buddeln und eine Hubschrauberlandeplatz bauen lassen wollen.

rainer erich
25 Minuten her

Die Täter dürften an dieses und noch viel mehr gedacht haben und vor allem sind Gesetze, ob in einer Verfassung oder unterhalb, nicht der geringste Grund, es zu unterlassen. Bekanntlich braucht es in diesem System Gerichte resp Richter, welche auf Antrag ! die Widrigkeit feststellen. Und bekanntlich sind die Gerichte, zumal die hier Zuständigen, fest in der Hand der Täter. Und zum Dritten wiederhole ich meine Auffassung, dass in Schland ein politischer bzw rechtlicher Wechsel ausgeschlossen ist. Leider will diese keineswegs allzu fordernde Erkenntnis nicht so richtig “ ankommen“, was mit der inzwischen auch hier behandelten Verfasstheit des Michel zu… Mehr

joly
25 Minuten her

Also alle diese Maßnahmen sind janusgesichtig oder haben die Dual Use Funktion. Was heute gegen die AFD beschlossen wird, kann dann später von der AFD gegen die Systemparteien genutzt werden. Faesers Beweisumkehr bei Beamten: damit würde ich alle linken und grünen Beamten kündigen und die Pensionsansprüche kassieren. Tja dumm gelaufen. Das wird dann auch die ganzen linken defizitären Stadtstaaten treffen; Wer nicht spart, kriegt von den anderen nichts mehr. Dann sind Berlin, HB, SH…pleite. Und Geld für Quoten und Beauftragte für abc und sonst was Schnee von gestern.

Bernhard J.
28 Minuten her

Die Verfassung interessiert unsere Altparteien doch schon lange nicht mehr.