Essener Messerangriff: Prozess gegen Islamisten beginnt

Im September 2025 stach ein Schüler in Essen brutal auf seine Lehrerin ein. Jetzt steht er wegen dreifachen versuchten Mordes vor Gericht. Die Anklage sieht einen Islamisten, der in Deutschland Dschihad führen wollte.

picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Am 5. September 2025 wurde aus einem Essener Berufskolleg ein Tatort. Ein damals 17-jähriger Schüler hatte brutal auf seine 45 Jahre alte Lehrerin eingestochen. Die Frau überlebte schwer verletzt, zeitweise schwebte sie in akuter Lebensgefahr. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im abgeriegelten Gebäude ausharren, während draußen Eltern warteten und die Polizei das Gelände sicherte.

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Nach Angaben der Anklage soll der junge Kosovar auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle angegriffen haben. Beim Hausmeister soll er zunächst zugeschlagen und Pfefferspray eingesetzt haben; weil sich der Mann wehrte, habe er ihn mit dem Messer nicht verletzen können. Danach soll der Angeklagte zweimal zur Alten Synagoge in Essen gegangen sein, um Juden zu töten. Er fand nach Darstellung der Ermittler keine Opfer.

Ein paar Stunden nach dem Angriff auf die Lehrerin lief der Verdächtige in einem Park nahe dem Essener Hauptbahnhof mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zu. Die Bundesanwaltschaft wertet das als Versuch, den eigenen Märtyrertod zu provozieren. Ein Polizeischuss stoppte ihn. Er wurde im Gesicht verletzt, musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden.

Nun beginnt der Prozess gegen den inzwischen 18-Jährigen im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, dürfte die Öffentlichkeit nach Prozessbeginn weitgehend ausgeschlossen werden. Angesetzt sind bislang 13 Verhandlungstage bis Anfang September.

Entscheidend ist die neue Einordnung der Tat. Die Bundesanwaltschaft sieht eine islamistische Motivation gegeben. Der Jugendliche sei nach ihrer Darstellung als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. In der Mitteilung der Karlsruher Behörde heißt es, der Beschuldigte habe aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richte. Datenträgerauswertungen sollen Hinweise auf diese Motivation ergeben haben; der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.

Damit fällt das übliche Beruhigungsvokabular in sich zusammen. Aus einem „Schüler“, einem „Messerangriff“, einem „Vorfall“ wird ein weiteres Mal ein Verfahren wegen mutmaßlich islamistisch motivierter Gewalt. Aus der Messerattacke auf eine Lehrerin wird nach der Anklage eine Tatserie mit Judenhass, Dschihad-Vorstellung und dem Wunsch nach Märtyrertod.

Zunächst deutete offenbar nichts auf einen islamistischen Angriff hin. Erst die weiteren Ermittlungen, die Datenträger und die Übernahme durch die Bundesanwaltschaft verschoben das Bild. Genau deshalb ist die frühe Entwarnung so gefährlich. Sie nimmt Druck aus der Aufklärung, bevor die entscheidenden Spuren ausgewertet sind. Sie beruhigt ein Publikum, das längst gelernt hat, dass hinter vielen „Einzelfällen“ nach ein paar Tagen ganz andere Details stehen.

Der Prozess in Düsseldorf wird juristisch über Schuld, Schuldfähigkeit, Tatabläufe und Strafmaß entscheiden. Politisch ist der Befund bereits schwer genug: Deutschland hat ein ausgewachsenes Islamismusproblem, das sich nicht mehr mit Floskeln über „Zusammenhalt“ erledigt.

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Kommentare ( 14 )

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Nibelung
1 Monat her

Messer, Hammer, Schraubenzieher und auch Feuerwaffen sind nicht das eigentliche Problem und sind nur ausführendes Objekt von Kriminellen und zugleich unbeherrschten Subjekten und deshalb gehören sie entsorgt und nicht das Tatwerkzeug, was lediglich einen Zweck für andere Art darstellt. Wer also Hieb, Stich -und Schußwaffen verbieten will kann nicht richtig gesattelt sein, denn dann müßte man sogar das Autofahren oder die eigene Präsenz in der Öffentlichkeit verbieten und die Leute im Zimmer einsperren und deshalb kann ein Verbot nur von verirrten Geistern initiiert werden, während man das Mordsubjekt weiterhin frei herum laufen läßt, was in sich auch nicht schlüssig ist.… Mehr

PaulKehl
1 Monat her

Das ist kein Islamismus-Problem, sondern ein Problem mit einem Mondkult, dessen Anhängern die Schulpflicht aufgedrängt wird. Lasst sie einfach Shisha rauchen und spendiert ihnen einen SUV. Das kommt billiger.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  PaulKehl

Andere tot rasen geht auch ohne Führerschein.

greenout
1 Monat her

Das christliche Abendland sollte sich auf das Testament besinnen und zwar auf das Alte “ Auge um Auge Zahn um Zahn“ passt besser zum Buch der Zuwanderer

Jan Frisch
1 Monat her

Haften nicht Eltern für ihre Kinder? Ich halte es für unwahrscheinlich, dass seine Eltern und Verwandten unschuldig sind, daher würde ein Rechtsstaat seine komplette Sippe zur terroristischen Vereinigung erklären und jeden einzelnen entmündigen, enteignen und abschieben. Die Heilige Dreifaltigkeit der Remigration.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Jan Frisch

Es ist so, dass das Buch der Bücher denen das in Suren so vorschreibt – und da seiner der Allergrößte ist, muss er das halt umsetzen: https://www.zukunft-ch.ch/wp-content/uploads/2017/03/Zukunft-CH-Infoblatt-Kampfbefehle-im-Islam.pdf?pid=10125 Absolution für jede Ferkelei zudem versprochen: „Nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah hat sie getötet. Und nicht du hast geworfen, als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen, und damit Er die Gläubigen einer schönen Prüfung von Ihm unterziehe. Gewiß, Allah ist Allhörend und Allwissend.“ 8.17 . Zumal, wenn er bei dem Spektakel draufgeht. 72 Jungfrauen auf ihn als „Märtyrer“ warten. Für den Beschriebenen ist es damit eher dumm gelaufen. Klar steht… Mehr

Sanijo
1 Monat her

Also bekommt er seine 72 Jährigen Jungfrauen nicht!

greenout
1 Monat her
Antworten an  Sanijo

Ist das nicht rassiestisch ihm den Lohn zu verweigern

EDELSACHSE
1 Monat her
Antworten an  Sanijo

Glück Auf!
Das ist ein Übersetzungsfehler.Richtig muss es heißen eine 72 -jährige Jungfrau.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  EDELSACHSE

Zurück kam bislang keiner – also kann man es nicht wissen und muss es glauben!

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Sanijo

Seiner oder unserer?
Seiner sagt so: Sure 8.17
Und vor unseren Gerichten lachen sie deshalb, weil nur ihres eigenen Gottes Gesetze gelten.

OJ
1 Monat her

Wenn’s gut läuft: Bewährung.
Wenn’s schlecht läuft: Luxus Psychiatrie❗

Manfred_Hbg
1 Monat her
Antworten an  OJ

….und nach ~10 Jahre dann die vorzeitige Entlassung aufgrund guter sozialer Prognosen mit anschließend ewiger Alimentierung, Gesundheitsplege und Altersversorgung bis zum -wie auch immer eintretenden- Lebensende. Ein wahres Goldstück. (Iro/Zynism off)

OJ
1 Monat her
Antworten an  Manfred_Hbg

Seine zehn Söhne machen dann weiter, seine sieben Töchter unterstützen die Söhne ❗

Last edited 1 Monat her by OJ