Polizistenmord von Völklingen: Täter kommt in die Psychiatrie statt ins Gefängnis

Sechs Schüsse auf einen jungen Polizisten – einer Hinrichtung gleich. Ein geständiger Täter, und am Ende kein Mordurteil, kein Gefängnis, sondern Psychiatrie. Das Saarbrücker Urteil zeigt, wie weit sich Rechtsstaat und Gerechtigkeit voneinander entfernt haben.

picture alliance/dpa | Laszlo Pinter

Am 17. Juni 2024 wird der Polizeikommissar Simon Bohr († 34) in Völklingen im Einsatz erschossen. Eine Tat, die in ihrer Brutalität einer Hinrichtung entsprach. Täter Ahmed G. gesteht. Die Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe wegen Mordes. Und am Ende steht weder ein Mordurteil noch Gefängnis, sondern die Einweisung in die Psychiatrie. Abermals genau in dieser Kollision von Tat und Folge liegt der Skandal von Saarbrücken.

Simon Bohr starb durch Schüsse aus seiner eigenen Dienstwaffe. Der 19 Jahre alte Täter hatte sie ihm entrissen und abgedrückt. Ein Beamter ist tot, seine Familie ist zerstört, Bohrs Witwe sitzt im Gerichtssaal. Das sind die nackten Tatsachen. Alles Weitere ist die sprachliche und juristische Ummantelung eines Urteils, das nach außen nur eine Botschaft sendet: Selbst wer einen Polizisten tötet, muss am Ende nicht mit der härtesten strafrechtlichen Antwort rechnen.

Das Gericht folgte nicht der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes aus Mordlust 13 Jahre Jugendstrafe verlangt hatte. Stattdessen übernahm es die Deutung, der Angeklagte sei in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen und habe sich infolge einer schizophrenen Erkrankung in subjektiver Lebensgefahr gewähnt. So wurde aus einem tödlichen Angriff auf einen Polizeibeamten kein Mord, sondern ein Fall für die Forensik.

Juristisch mag das begründbar sein. Für die Autorität des Staates ist es verheerend. Denn draußen im Land zählt nicht die dogmatische Feinzeichnung, sondern der sichtbare Befund. Ein Polizist wird erschossen, und der Täter kommt nicht ins Gefängnis. Genau das frisst sich fest. Genau das zerstört, was jeder Staat zum Überleben braucht: den Glauben daran, dass er seine eigenen Repräsentanten schützt und ihren Tod mit unmissverständlicher Härte beantwortet.

Seit Jahren wird den Bürgern eingeschärft, Angriffe auf Einsatzkräfte seien ein Angriff auf uns alle. Nach jeder Messerattacke, nach jeder Prügelorgie, nach jedem Übergriff auf Uniformierte folgen dieselben Rituale: Betroffenheit, Kerzen, Kränze, Empörung, Null-Toleranz-Rhetorik. Doch wenn ein Beamter tatsächlich erschossen wird, endet das Verfahren in einer Konstruktion, die vor allem eines produziert: den Eindruck staatlicher Ausweichbewegung. Härte wird angekündigt. Nachsicht wird geliefert.

Besonders fatal ist, was ein solches Urteil über den Zustand dieses Gemeinwesens verrät. Der Staat verlangt Loyalität, Respekt und Opferbereitschaft von seinen Polizisten. Er schickt sie in Lagen, in denen Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Er erwartet, dass sie für die öffentliche Ordnung den eigenen Körper einsetzen. Doch wenn einer von ihnen erschossen wird, wirkt selbst die Antwort des Rechtsstaats nicht wie Entschlossenheit, sondern wie Rückzug. Das ist mehr als ein Fehlton. Das ist eine Selbstentwertung staatlicher Autorität.

Für die Familie von Simon Bohr ändert keine psychiatrische Diagnose etwas am Ergebnis. Der junge Mann ist tot. Für seine Kollegen ändert kein Gutachten etwas an der Erfahrung, dass selbst der Mord an einem Polizisten nicht mehr zwingend in die schärfste strafrechtliche Kategorie führt. Und für die Öffentlichkeit bleibt der Eindruck eines Staates, der seinen Bürgern Härte predigt, aber vor der letzten Konsequenz zurückschreckt, sobald sie tatsächlich fällig wäre.

Dieses Urteil beschädigt deshalb mehr als nur das Vertrauen in einen einzelnen Richterspruch. Es beschädigt den Restbestand an Gewissheit, dass dieser Staat zwischen Täter und Opfer noch klar unterscheiden will, dass er die Tötung eines Beamten noch als Angriff auf sich selbst versteht und dass seine versprochene Härte mehr ist als eine Phrase für Pressemitteilungen. Wer das nicht mehr glaubhaft zeigen kann, verliert nicht nur Respekt. Er verliert seine abschreckende Kraft.
Simon Bohr ist tot. Der Täter lebt und wird untergebracht. Der Staat erklärt, warum das rechtlich genügen soll. Viele Bürger werden darin vor allem eines sehen: einen Rechtsstaat, der selbst dort noch zurückweicht, wo er Härte schuldet. Und genau deshalb ist dieses Urteil nicht nur verstörend. Es ist ein Offenbarungseid.

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Kommentare ( 103 )

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Schwabenwilli
16 Tage her

Wie kamen den die Gutachter, die ja allesamt Psychiater sein müssen zu diesem Ergebnis und, Frage, ist es möglich das ein Täter diesen „Experten“ einen ganz anderen geistigen Zustand vorspielen kann und das ihm das am Ende abgenommen wird?

Die zweite Frage, wäre das Gutachten bzw das Urteil gleich ausgefallen wäre der Täter ein Stadtbekannter Rechtsradikaler gewesen?

AlNamrood
16 Tage her

Eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt ist durchaus eine Strafe, auch wenn Laien sich das nicht vorstellen können.

Die korrekte Strafe wäre hier allerdings die Ausweisung und Inhaftierung in der Heimat.

J.Thielemann
16 Tage her

Seit Jahren beklagt die Polizei, dass auch die Gewalt von Angegriffenen zugenommen habe. Nachvollziehbar. Hätte der tote Polizist geschossen … vor 40 Jahren ging es in der Regel um paar blaue Flecke. Auch mal einen ausgeschlagenen Zahn. heute geht es um die Gesundheit- oder sogar das Leben! Denken sie dran, wenn sie mal angegriffen werden!   USA- Spruch dazu: Lieber von 12 Leuten verurteilt (die Geschworenen) als wie von 6 Männern zu Grabe getragen. Strafe? Aber sicher. Wenn sie tot sind, hätten sie sich verteidigen dürfen. Sonst eher nicht. War früher beim Hexenprozess auch so. Wer ertrank, war keine Hexe und… Mehr

Weltenwandler
16 Tage her

Es ist schon irgendwie unerträglich, wie die deutsche Bevölkerung dieses Verständnis für Täter einfach so hinnimmt. Aber die Wahrheit ist, daß die Bevölkerung in vielen Ländern der westlichen Welt so eingehegt wurde.

Peer 70
16 Tage her
Antworten an  Weltenwandler

Dieses Land, umgeben mit hoher Substanz von einer intressenloser Wegschaugesellschaft, hat solche ominöse Rechtssprechungen in den letzten Jahren mitgefördert.Warum sollte sich diese Gesellschaft von Richter mit ihren Urtreilen, an einen Rechtsstaat halten, wenn ihr politisches Parteibuch und somit Ihre Existenzen auf Dauer Bestand haben.
Aber diese juristische Hingabe von Völklingen übertrifft mit Sicherheit,alle bisher gesprochen Urteile:„ Angst Essen Seele auf!“ Und die Schusswaffe elemenirt eine Straftat.
.

Ede Kowalski
17 Tage her

Wozu braucht man eigentlich noch Richter, wenn man sich die Urteilsbegründung doch bequem mit Hilfe von sogenannten Gutachtern sparen kann?

Last edited 17 Tage her by Ede Kowalski
MartinKienzle
17 Tage her

Die stets zelebrierten naiven Gedanken über das Besatzerkonstrukt BRD (https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25) sind erschreckend, das der vorliegende Artikel abermals verifiziert: Es dient ausschließlich dazu, die (ethnischen) Deutschen zu unterjochen (siehe unter anderem Adenauer: „Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten.“ https://www.thepioneer.de/originals/thepioneer-briefing-business-class-edition/briefings/der-anti-fuehrer-staat), wofür lediglich die sogenannten „Polizeibeamten“ benötigt werden (siehe auch die sogenannte „Corona-Pandemie“ https://www.tichyseinblick.de/meinungen/polizei-in-der-pandemie-wenn-das-jagdfieber-ausbricht/ sowie die sogenannten „Hausdurchsuchungen“ https://www.tichyseinblick.de/interviews/gerichtliche-anordnung-bamberg-hausdurchsuchung-interview/), das folgerichtig bedeutet, dass der sogenannte „Rechtsstaat“ einen sogenannten „Polizistenmord“ nur drakonisch bestraft, wenn er durch einen Autochthonen begangen wurde (https://www.ovb-heimatzeitungen.de/ge-durchlaeufer/2017/10/23/die-szene-broeckelt-nicht.ovb), das wiederum heißt, dass alle Deutschen (gleichgültig, ob sogenannter „Beamter“ oder Privatmann)… Mehr

Last edited 17 Tage her by MartinKienzle
Michael M.
17 Tage her

Für solche Kapitalverbrechen gibt es meines Erachtens nur eine gerechte Strafe und das ist definitiv die Todesstrafe.
Das wäre zudem auch die für den Steuerzahler kostengünstigste Strafe 😉.

Last edited 17 Tage her by Michael M.
Kristina
17 Tage her

Man fasst es nicht, was in diesem Land abgeht. Ein junger Polizist wird grausam durch unzählige Schüsse von einem Räuber niedergemetzelt und der Täter erfährt maximale Nachsicht. Vielleicht ist es juristisch begründet, aber es entsendet eine fatale Nachricht ins Land. Der Staat ist nicht bereit, die zu schützen, die ihm dienen. Obwohl sie ihre Gesundheit, ihr Leben oft riskieren, wird der Staat gewollt zum zahnlosen Tiger, wenn der Täter aus einem Milieu stammt, dass selbst hier maximalsten Schutz genießt. Selbst wenn diese schlimmste Verbrechen verüben. Auch die Bevölkerung, die den Staat am Laufen hält, Steuern zahlt, usw. kann nicht mehr… Mehr

Rasio Brelugi
17 Tage her

Ein solches Urteil, das in seiner Dekadenz kaum verbergen kann, wie wenig ein Menschenleben noch wert ist in Deutschland, ist wohl nur noch erklärbar durch die politische Biographie bzw. Sozialisation der Richterin.

Heinrichg
17 Tage her

Es war wieder eine Richterin. Seit Frauen in grosser Zahl Richter und allgemein Juristen sind, geht es mit dem Rechtsstaat zügig bergab.