Entschädigungen für ehemalige NS-Zwangsarbeiter: Dafür wurde die Stiftung „EVZ“ einst mit Steuer-Milliarden gegründet. TE hat aufgedeckt, wofür sie heute Geld ausgibt. Auf Fragen nach ihrem Daseinszweck reagiert sie allergisch.
picture alliance/dpa | Kay Nietfeld, EVZ - Collage: TE
Journalistische Texte sind keine juristischen Schriftsätze. Natürlich weiß ich, dass Sie das wissen, liebe Leser. Aber für unsere Zwecke ist es dennoch sinnvoll, das noch einmal ausdrücklich zu betonen.
Es wird noch wichtig, versprochen.
Aufgedeckt
Juristische Schriftsätze beginnen stets mit dem Sachverhalt. Und obwohl Sie hier ja ausdrücklich einen journalistischen Text lesen, soll er ausnahmsweise genauso beginnen.
Das ist der Sachverhalt:
Im März veröffentlicht TE eine exklusive Recherche. Es geht um die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ).
Es ist ein lesenswerter Beitrag, schließlich ist er von mir. Trotzdem hier eine Kurzfassung für das eilige Publikum:
Der Hauptdaseinszweck der Institution bei ihrer Gründung im Jahr 2000 war die Zahlung von Entschädigungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter. Diesen Zweck erfüllte sie bis 2007. Der offizielle Festakt zur Beendigung der humanitären Entschädigungszahlungen fand am 12. Juni 2007 in Berlin statt.
Danach wird die Stiftung nun aber nicht etwa aufgelöst, wie man es hätte vermuten können. Auch wird das verbliebene Stiftungsvermögen nicht zum Beispiel in die Staatskasse überführt. Stattdessen wird nun ein Passus genutzt, den weitsichtige linke Aktivisten ins Stiftungsgesetz geschmuggelt hatten.
Die EVZ finanziert seitdem allerlei linke Projekte, die mit ehemaligen NS-Zwangsarbeitern beim besten Willen nur noch dann in Verbindung gebracht werden können, wenn man ordentlich was geraucht hat. Das ist zwar mutmaßlich legal, wirft aber die naheliegende politische Frage auf, wozu es die EVZ überhaupt noch gibt.
An Finanzierungskassen für linke Projekte der sogenannten „Zivilgesellschaft“ besteht ja nun wahrlich kein Mangel.
Nachgehakt
Nach etwas Hin und Her hat die EVZ dann auf TE-Nachfrage noch eine Aufstellung der Förderempfänger herausgerückt.
Da findet sich allerlei Lustiges. Zum Beispiel bekommt die Jugendpresse Deutschland 38.000 Euro für ein Projekt mit dem schönen Titel „Alle machen Medien! Förderung diskriminierungssensibler Berichterstattung in Schüler:innenzeitungen“.
Der TKM (Tanz-Kunst-Musik) Kulturverein hat es geschafft, der EVZ 70.000 Euro aus dem Kreuz zu leiern – für „Empowerment der Sinti und Roma-Jugend in Duisburg und Köln durch eine Tanzgruppe, eine Fußballmannschaft und kulturelle Angebote“.
Kein Scherz.
Wenig amüsiert von der ganzen Geldausgeberei ist dann der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Felser. Er stellt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort ist sichtlich gereizt und schmallippig.
Gereizter Bär
Ganz offenkundig hat TE mit den Recherchen in das sprichwörtliche Wespennest gestochen.
Denn die EVZ tut nun das, was seit Angela Merkel so gut wie alle Regierungsstellen, so gut wie alle regierungsnahen Stellen und so gut wie alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen tun, wenn man sie kritisiert:
Die Stiftung versucht, die kritischen Berichterstatter einzuschüchtern und die kritische Berichterstattung abzustellen.
Die EVZ-Anwälte haben TE eine Unterlassungserklärung geschickt. Darin steht unter anderem, die EVZ nehme „Ehrenschutz“ in Anspruch. Für juristische Laien: Hier erklärt eine Stiftung öffentlichen Rechts, dass sie sich in ihrer Ehre gekränkt fühlt.
Durch die TE-Berichterstattung „besteht die Gefahr, dass bei der Bevölkerung der falsche Eindruck entsteht, unsere Mandantin finanziere Förderprogramme mit öffentlichen Geldern, ohne hierzu ermächtigt zu sein“. Freilich hat TE natürlich an keiner einzigen Stelle jemals auch nur den leisen Verdacht geäußert, dass die Stiftung irgendetwas Illegales anstellt. Was wir tun, ist die Frage zu stellen, wie politisch legitim das ganze Konstrukt noch ist.
Es geht nicht darum, ob die EVZ tun darf, was sie tut. Es geht darum, ob sie tun sollte, was sie tut. Und diese Frage soll verboten sein?
Dass sie sich hier auf dünnem Eis bewegen, schwant offenbar auch den EVZ-Anwälten. Sie schreiben: „Hierdurch“ – also durch die TE-Recherchen – „können erhebliche Zweifel in das Vertrauen der Arbeit unserer Mandantin entstehen. Diese Zweifel schüren Sie aktiv. Sie gehen sogar so weit und sprechen unserer Mandantin ihre Daseinsberechtigung ab.“
Das also ist das Verständnis von zulässigen Meinungsäußerungen der EVZ und ihrer Anwälte: Dass niemand mehr fragen dürfen soll, ob es eine öffentlich-rechtliche Stiftung, in die Milliarden an Steuergeldern gesteckt wurden, wirklich noch braucht.
Regierung gibt Geleitschutz
Die Meinungsfreiheit kann sich auf unseren Staat bekanntlich nicht mehr verlassen. Die öffentlich-rechtliche EVZ kann es dagegen sehr wohl.
AfD-Parlamentarier Felser bekommt von der Bundesregierung jedenfalls eine Art formalen Stinkefinger gezeigt. Zum einen wird an seinen Fragen an den entscheidenden Stellen glatt vorbei geantwortet:
Frage:
„Wie viele ehemalige NS-Zwangsarbeiter wurden in den letzten zwei Jahren noch durch direkte soziale Hilfsprogramme der Stiftung erreicht (…)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Im genannten Zeitraum wurden mit den Mitteln 30.000 Opfer des Nationalsozialismus erreicht.“
Jeder minderbemittelte Hilfsschüler merkt: Das hatte Felser gar nicht wissen wollen. Er hatte ausdrücklich und konkret nach „ehemaligen NS-Zwangsarbeitern“ gefragt, nicht nach „Opfern des Nationalsozialismus“ generell.
Aber die Antwort wird ihm verwehrt.
Zum anderen zeigt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, was er von den Fragerechten der Bundestagsabgeordneten hält. Michael Schrodi beantwortet die Anfrage vier Tage zu spät.
Felser hat bei Bundestagspräsidentin Julia Klöckner inzwischen formell Beschwerde gegen den berüchtigt selbstherrlichen SPD-Mann Schrodi eingereicht. Der habe nicht nur gegen die geltenden Fristen verstoßen, sondern auf mindestens eine konkrete Frage auch die Antwort schlicht verweigert und mindestens eine weitere Frage erkennbar widersprüchlich beantwortet.
Und all das nur, weil mal jemand danach fragt, was eine Zwangsarbeiter-Stiftung mit sehr viel Geld macht, wenn ihr die Zwangsarbeiter ausgehen.



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Ein Beispiel der widerlichen Ausbeutung, des Steuerzahlers. Zur Reaktion des Vereins, kann man nur sagen: Betroffene Hunde bellen
Nur mal so: Der 2. Weltkrieg hat vor 81 Jahren geendet. Sicherlich kann davon ausgegangen werden, dass der durchschnittloche Zwangsarbeiter um die 20 bis 30 Jahre alt war, als es zu dem erzwungenen Einsatz kam. Will die Behörde tatsächlich behaupten, es gäbe noch heute 100 bis 110 Jährige, die Mittel aus der Stiftung bekommen? Offenbar ja. Faszinierend!
Ja Herr Heiden, stellen Sie sich vor, Sie bekommen Milliarden so ganz einfach ohne Leistung und ohne Nachweis und Nachfrage und können damit spielen wie Sie wollen und jetzt kommt da ein dahergelaufener Journalist und will tatsächlich, daß Sie Rechenschaft über die willkürlich nach eigenem Ermessen ausgegebenen Milliarden, die Sie ausschließlich Ihnen gewogenen Instituten (mit welcher Gegenleistung?) gegeben haben, erbringen? Mit der Gefahr, das Ihnen Ihr bequemes Leben entzogen wird und Sie sich auf dem freien Markt mit eigen erbrachter Leistung behaupten müssen und auch noch einem Leistungsdruck unterworfen sind? Würden Sie da nicht auch alle Register ziehen, die Ihnen… Mehr
Das hat mit Rechtsstaat, Demokratie rein gar nichts mehr zu tun.
Faktisch ist das eine sozialistische Diktatur ❗
Und das ist auch nur wieder ein Beispiel von Hunderten, die allesamt nur dem Machterhalt und nicht den vorgegaukelten Aufgaben dienen. All das muss weg. Dann könnten wir im Geld in nicht in Islamisten baden.