Bamf-Skandal Bremen: Frühere Asyl-Chefin verliert Beamtenstatus und Pension

Jahrelang wurde der Bremer Bamf-Skandal verharmlost, zerredet und entschärft. Nun verliert die frühere Asyl-Chefin Beamtenstatus und Pension. Das Urteil trifft spät, aber es legt den moralischen und staatlichen Verwahrlosungszustand dieses Apparats offen.

picture alliance/dpa | Michael Bahlo

Was jetzt in Bremen disziplinarrechtlich endet, ist jener Bamf-Komplex, der 2018 als möglicher Asyl-GAU der Republik aufflog und danach mit bemerkenswerter Energie kleingeredet wurde. Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit ihre Pension. Jahre nach dem öffentlichen Knall fällt damit endlich ein Urteil, das den Kern des Falls wieder freilegt: In Bremen stand nie nur ein schlampiger Verwaltungsvorgang zur Debatte, sondern ein Gemisch aus Amtsanmaßung, Kumpanei und rechtsstaatlicher Enthemmung.

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Genau darum ging es von Anfang an. Eine Beamtin zog Akten auf den eigenen Tisch, obwohl Fälle anderswo bereits abgelehnt worden waren. Besonders häufig betraf das Mandate derselben Anwälte. Wo andere Außenstellen stoppten, öffnete Bremen wieder die Tür. Horst Seehofer ließ der Außenstelle im Mai 2018 sogar untersagen, weitere Asylentscheidungen zu treffen. Schon das war ein politischer Notstopp. Denn damit war offenkundig, dass hier nicht bloß eine untergeordnete Stelle unsauber gearbeitet hatte, sondern das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit dieses Standortes praktisch zusammengebrochen war.

Und trotzdem begann danach die große deutsche Entschärfungsmaschine zu laufen. Aus einem Fall, der das Zeug zum Menetekel des Asylstaates hatte, wurde Schritt für Schritt ein weichgespülter Komplex aus Relativierungen, Zuständigkeitsnebel und juristischer Verdunstung. Strafrechtlich blieb am Ende weit weniger übrig, als der erste öffentliche Knall vermuten ließ. Vieles verlief im Sand. Einiges wurde mit Geldauflage aus der Welt geschafft. Der Staat, der dem Bürger bei jedem Formfehler die ganze Härte seiner Paragraphen zeigt, behandelte das eigene Behördenversagen plötzlich mit erstaunlicher Milde.

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 Dabei war Bremen schon 2018 mehr als nur auf den Ort begrenzt. Genau das machten die damaligen Berichte deutlich. Die auffälligen Anerkennungsquoten, die politischen Reaktionen, die internen Prüfungen und die bundesweite Debatte zeigten früh, dass der Fall nicht als private Schrulle einer einzelnen Behördenleiterin verstanden werden konnte. Bremen war der Punkt, an dem sichtbar wurde, was in einem überdehnten, politisch aufgeladenen und moralisch entgrenzten Asylapparat passiert, wenn Recht nicht mehr als Grenze, sondern nur noch als störende Kulisse behandelt wird.

Deshalb ist es grotesk, den Fall heute auf Kaffeemaschine, Tablet und einen beschädigten Plastiknippel zu verengen, als ginge es bloß um provinzielles Beamtenkitsch im Nachspiel eines alten Skandals. Gerade diese Details sind verräterisch. Denn an ihnen zeigt sich, wie tief die innere Verwahrlosung bereits reichte. Geschenke aus dem Umfeld eines Anwalts, mit dem man dienstlich eng zu tun hat. Hotelübernachtungen, die organisiert und zunächst bezahlt werden. Persönliche Treffen, bei denen dienstliche Vorgänge und private Nähe ineinander laufen. Mitgebrachte Bescheide. Ausgetauschte Vertraulichkeiten. Wer da noch von harmloser Gutgläubigkeit spricht, macht sich zum Komplizen der Verharmlosung.

Noch schwerer wiegt die Weitergabe interner Informationen. Vertrauliche Unterlagen, interne Mails, als nur für den Dienstgebrauch eingestufte Dokumente, eine Excel-Liste mit den Daten von 3638 Asylbewerbern. Dazu der eigene Hinweis, heikle Dinge besser nicht elektronisch aufzubereiten, weil das Spuren hinterlassen würde. Deutlicher kann man kaum dokumentieren, dass hier jemand genau wusste, wie weit er sich bereits vom Boden des Rechtsstaats entfernt hatte. Das war keine rührende Überforderung. Das war bewusstes Handeln im Schatten der eigenen Pflichtverletzung.

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 Besonders skandalös bleibt der Versuch, aus all dem nachträglich eine Heldinnenerzählung zu machen. Ulrike B. als beherzte Retterin in chaotischen Zeiten. Als mutige Frau, die tat, was getan werden musste, weil der Apparat versagte. Genau in diesem Märchen liegt der eigentliche politische Sprengstoff des Falls. Denn es ist die Lieblingslüge eines moralisch enthemmten Staates, dass der gute Zweck den Regelbruch adelt. Tut er nicht. Im Gegenteil. Gerade im Asylrecht, gerade bei Fragen von Schutzstatus, Bleiberecht und staatlicher Hoheitsausübung ist der Beamte an Recht und Verfahren gebunden oder er ist kein Beamter mehr, sondern Aktivist mit Stempel.

Das Gericht hat diese Grenze nun endlich wieder eingezogen. Das Beamtenrecht kennt keinen Heroismus. Wer eine Weisung für rechtswidrig hält, muss remonstrieren. Wer stattdessen eigenmächtig handelt, Anwälte privilegiert, Vorteile annimmt, dienstliche Distanz aufgibt und vertrauliche Informationen weiterreicht, stellt sich nicht auf die Seite des Guten. Er stellt sich außerhalb des Amtes. Genau das ist in Bremen geschehen.

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Und deshalb reicht auch dieses Urteil weit über die Person Ulrike B. hinaus. Der Bremer Bamf-Skandal war nie nur die Geschichte einer einzelnen Frau mit fragwürdiger Nähe zu Anwälten. Er war ein Blick in den Maschinenraum eines Staates, der 2015 und danach im Asylbereich offenkundig jeden inneren Halt verlor. Regeln wurden gedehnt. Grenzüberschreitungen beschönigt. Warnsignale ignoriert. Politische Verantwortung verdampfte. Und am Ende wurde alles so lange zerredet, bis aus einem Skandal fast schon eine missverstandene Verwaltungsanekdote werden sollte.

Der Spiegel zeichnet dieses späte disziplinarrechtliche Ende nun noch einmal nach. Aber der Befund steht längst auch ohne jede Nachzeichnung fest. Bremen war kein Betriebsunfall. Bremen war ein Lehrstück darüber, wie ein Staat sich selbst beschädigt, wenn seine Beamten im Namen einer höheren Sache anfangen, Recht, Distanz und Pflichtbewusstsein als verhandelbar zu behandeln.

Dass Ulrike B. nun Beamtenstatus und Pension verliert, ist deshalb keine überzogene Härte. Es ist das verspätete Minimum. Nicht der Skandal war zu groß. Zu groß war die Nachsicht eines Staates mit jenen, die im Innersten seiner Verwaltung taten, als stünden sie über dem Recht. Es steht zu vermuten, dass es hunderte, wenn nicht gar tausende wie Ulrike B. gibt.

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Kommentare ( 42 )

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42 Comments
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Michael Theren
17 Tage her

Gibt es eigentlich ein Gesetz, daß verurteilte „Linksextremisten“ gepixelt und ihr Nachname verschwiegen werden müßen, (vermeintliche) Rechtsextremisten aber keinen Persönlichkeitsschutz genießen, oder ist das schlicht Gewohnheitsrecht ?

Sonny
16 Tage her
Antworten an  Michael Theren

Ja, genau! Ich habe mich auch gefragt, warum wir das Gesicht einer verurteilten Straftäterin nicht sehen dürfen. Ich will die Feinde in meinem Land erkennen können! Das gilt übrigens auch für ausländische oder eingedeutschte Straftäter, die vor Gericht landen! Warum wohl sollen wir nicht sehen dürfen, W E R für das Gemetzel unter deutschen Bürgern verantwortlich ist? Einen vermutlichen Großteil von Greueltaten hat die Verurteilte mit ihrer Selbstermächtigung mal locker aus dem Handgelenk erst ermöglicht. Unsere ganz Justiz, insbesondere unsere „neuen“ Gesetze ab 2005 gehören auf den Prüfstand! Und dafür bedarf es einer gründlichen Kursänderung im ganzen Land. Keine Kuschelurteile… Mehr

Privat
16 Tage her
Antworten an  Michael Theren

Meine Frage – Weshalb wird diese kriminelle nur verpixelt gezeigt ?
Darf niemand diese kriminelle in Natura besichtigen ?
Ist diese hinterhältige Figur denn schutzbedürftig ?

AlNamrood
16 Tage her

Die Frau ist das geringste Problem. Sämtliche ihrer Entscheidungen müssen jetzt allerdings rückabgewickelt werden.

Privat
16 Tage her

Die betrügende Staatsangestellte hat die Steuerzahler hinterrücks betrogen, indem sie mindestens 1200 illegale Asylbewerber auf Dauer n die deutschen Sozialsysteme eingeschleust hat. Einen Millionenschaden hat die Frau verursacht, der jetzt hoffentlich angemessen bestraft wurde.
Das das Vertrauen in Recht und Gesetz hier dauerhaft zerstört wurde, kann dieses Urteil -vielleicht- ein geringes Vertrauen wieder herstellen.

teanopos
16 Tage her

Sehr schön! Es wurde Recht gesprochen! Mehr davon!
einzelne (Mit)Täter in den Amtsstuben bekommen endlich eine Retourkutsche und Druck! – nur so ändert sich noch was.
Druck schafft Besinnung – auch in jeder ökosozialistisch stinkenden Amtsstube!
Nehmt diesen *** endlich ihre staatlichen Privilegien!
Leider ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Last edited 16 Tage her by teanopos
Martin Beckmann
16 Tage her

Zitat:“Das Urteil trifft spät, aber es legt den moralischen und staatlichen Verwahrlosungszustand dieses Apparats offen.“
Wer hat denn den Boden für solche Vorgehen ausgebreitet? – Eine Regierung, die kriminellen „Flüchtenden“ Tüt und Tor öffnet ist dafür verantwortlich. Doch diese tauschen nach Wahlen nur ein paar Personen aus und der „Spaß“ geht weiter. Aktuell bei Tichys: Anschlagsdrohung und Explosionen im ICE bei Siegburg: Maskierter verletzt mehrere Fahrgäste.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ice-siegburg-drohung-anschlag-pyrotechnik/

Dorn
16 Tage her

Ich will den Fall nicht nochmals nachgezeichnet bekommen, sondern nachgerechnet! Die gute Frau wurde ja nicht ab 2018 auf die Straße gesetzt ohne Bezüge. Ganz klar, sie bekommt keine Pension mehr, sondern ihre Dienstzeit wird in der Rentenkasse nachversichert und sie bekommt ihre Rente erst ab der für sie geltenden Rentenalter. Aber bleiben wir bei der Besoldung von aufliegen bis Entfernung aus dem Dienst. Was hat sie bekommen? Muss sie etwas davon wieder zurückzahlen? Kann und wird sie in Regress genommen für entstandenen Schaden? Muss sie eine Disziplinarstrafe bezahlen? Und noch mehr solche Fragen. Das wäre mal sehr interessant zu… Mehr

Privat
16 Tage her
Antworten an  Dorn

Regress ohne Ende zu fordern ist das Mindeste was die Betrügerin leisten muss !

Florian Teubert
16 Tage her

Also Moment mal: Müsste dann unsere ehemalige Außenministerin nicht ähnlich behandelt werden? Hat die nicht tausendfach dafür gesorgt, dass man bei den Afghanen von den Standardoprüfunge absah?

humerd
16 Tage her
Antworten an  Florian Teubert

sie ist halt nicht angeklagt und verurteilt worden.

Sonny
16 Tage her
Antworten an  Florian Teubert

Ja.
Aber wer sollte das veranlassen?
Und ob Amerika ausliefert?
Naja, Trump vielleicht.

Chrisamar
16 Tage her

Die Wahrsagerin Ruth L. , wurde im „größten Terrorprozess in der Geschichte der Bundesrepublik“ über Jahre in U-Haft genommen. Tatvorwurf: Ruth L., sollte für Spiritualität in der geplanten Regierung „Prinz Reuss“, verantwortlich sein und beging dadurch möglichen Hochverrat. Da hat die nun mehr aus dem Beamtenstand entlassene Dame doch wirklich Glück gehabt. Kein Tag Haft und nur € 10.000,00 Strafe. Ihre Versorgung für den aktiven Dienst, muss sie auch nicht zurück zu zahlen. Bremen hat Tausende, zusätzliche Fachkräfte. Die Asylanwälte verlieren nicht ihre Zulassung. Die Kollegen im BAMF haben alle nichts gewusst. Statt Pension gibt es jetzt Rente für die… Mehr

Kinski2
15 Tage her
Antworten an  Chrisamar

Statt Pension gibt es jetzt Rente für die ex-BAMF Beamtin und der Pöbel ist durch ein Urteil beruhigt worden.Und hat nie in die Rentenversicherung eingezahlt.Prima

Raul Gutmann
16 Tage her

Ulrike B. steht für das dysfunktional-demokratische gegenwärtige ‘schland, während der „Köpeniker Hauptmann“ für das funktionierende Deutschland steht.

Raul Gutmann
16 Tage her

Ein überaus erstaunliches Urteil in diesem degerierten Gesinnungs- und Propagandastaat

Turnvater
16 Tage her
Antworten an  Raul Gutmann

Ichgehe davon aus, daß bereits ein NGO-Versorgungsposten bereitsteht.

Jens Frisch
16 Tage her

„Vertrauliche Unterlagen, (…) eine Excel-Liste mit den Daten von 3638 Asylbewerbern.“
Wie viele der 3638 Asylbewerber sind dauerhaft in Deutschland geblieben, wie viele beziehen staatliche Leistungen, wie viele Straftaten haben diese Personen begangen?
Man stelle sich einmal vor, Ulrike B. müsste für ihre Handlungen vollumfänglich haften…
„Was glauben sie, was hier los wäre, wenn die Leute wüssten, was hier los ist!“ (Volker Pispers)

Turnvater
16 Tage her
Antworten an  Jens Frisch

„Was glauben sie, was hier los wäre, wenn die Leute wüssten, was hier los ist!“ (Volker Pispers)

Die Antwort kennen wir mittlerweile – NICHTS.