Jahrelang wurde der Bremer Bamf-Skandal verharmlost, zerredet und entschärft. Nun verliert die frühere Asyl-Chefin Beamtenstatus und Pension. Das Urteil trifft spät, aber es legt den moralischen und staatlichen Verwahrlosungszustand dieses Apparats offen.
picture alliance/dpa | Michael Bahlo
Was jetzt in Bremen disziplinarrechtlich endet, ist jener Bamf-Komplex, der 2018 als möglicher Asyl-GAU der Republik aufflog und danach mit bemerkenswerter Energie kleingeredet wurde. Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit ihre Pension. Jahre nach dem öffentlichen Knall fällt damit endlich ein Urteil, das den Kern des Falls wieder freilegt: In Bremen stand nie nur ein schlampiger Verwaltungsvorgang zur Debatte, sondern ein Gemisch aus Amtsanmaßung, Kumpanei und rechtsstaatlicher Enthemmung.
Und trotzdem begann danach die große deutsche Entschärfungsmaschine zu laufen. Aus einem Fall, der das Zeug zum Menetekel des Asylstaates hatte, wurde Schritt für Schritt ein weichgespülter Komplex aus Relativierungen, Zuständigkeitsnebel und juristischer Verdunstung. Strafrechtlich blieb am Ende weit weniger übrig, als der erste öffentliche Knall vermuten ließ. Vieles verlief im Sand. Einiges wurde mit Geldauflage aus der Welt geschafft. Der Staat, der dem Bürger bei jedem Formfehler die ganze Härte seiner Paragraphen zeigt, behandelte das eigene Behördenversagen plötzlich mit erstaunlicher Milde.
Deshalb ist es grotesk, den Fall heute auf Kaffeemaschine, Tablet und einen beschädigten Plastiknippel zu verengen, als ginge es bloß um provinzielles Beamtenkitsch im Nachspiel eines alten Skandals. Gerade diese Details sind verräterisch. Denn an ihnen zeigt sich, wie tief die innere Verwahrlosung bereits reichte. Geschenke aus dem Umfeld eines Anwalts, mit dem man dienstlich eng zu tun hat. Hotelübernachtungen, die organisiert und zunächst bezahlt werden. Persönliche Treffen, bei denen dienstliche Vorgänge und private Nähe ineinander laufen. Mitgebrachte Bescheide. Ausgetauschte Vertraulichkeiten. Wer da noch von harmloser Gutgläubigkeit spricht, macht sich zum Komplizen der Verharmlosung.
Noch schwerer wiegt die Weitergabe interner Informationen. Vertrauliche Unterlagen, interne Mails, als nur für den Dienstgebrauch eingestufte Dokumente, eine Excel-Liste mit den Daten von 3638 Asylbewerbern. Dazu der eigene Hinweis, heikle Dinge besser nicht elektronisch aufzubereiten, weil das Spuren hinterlassen würde. Deutlicher kann man kaum dokumentieren, dass hier jemand genau wusste, wie weit er sich bereits vom Boden des Rechtsstaats entfernt hatte. Das war keine rührende Überforderung. Das war bewusstes Handeln im Schatten der eigenen Pflichtverletzung.
Das Gericht hat diese Grenze nun endlich wieder eingezogen. Das Beamtenrecht kennt keinen Heroismus. Wer eine Weisung für rechtswidrig hält, muss remonstrieren. Wer stattdessen eigenmächtig handelt, Anwälte privilegiert, Vorteile annimmt, dienstliche Distanz aufgibt und vertrauliche Informationen weiterreicht, stellt sich nicht auf die Seite des Guten. Er stellt sich außerhalb des Amtes. Genau das ist in Bremen geschehen.
Und deshalb reicht auch dieses Urteil weit über die Person Ulrike B. hinaus. Der Bremer Bamf-Skandal war nie nur die Geschichte einer einzelnen Frau mit fragwürdiger Nähe zu Anwälten. Er war ein Blick in den Maschinenraum eines Staates, der 2015 und danach im Asylbereich offenkundig jeden inneren Halt verlor. Regeln wurden gedehnt. Grenzüberschreitungen beschönigt. Warnsignale ignoriert. Politische Verantwortung verdampfte. Und am Ende wurde alles so lange zerredet, bis aus einem Skandal fast schon eine missverstandene Verwaltungsanekdote werden sollte.
Der Spiegel zeichnet dieses späte disziplinarrechtliche Ende nun noch einmal nach. Aber der Befund steht längst auch ohne jede Nachzeichnung fest. Bremen war kein Betriebsunfall. Bremen war ein Lehrstück darüber, wie ein Staat sich selbst beschädigt, wenn seine Beamten im Namen einer höheren Sache anfangen, Recht, Distanz und Pflichtbewusstsein als verhandelbar zu behandeln.
Dass Ulrike B. nun Beamtenstatus und Pension verliert, ist deshalb keine überzogene Härte. Es ist das verspätete Minimum. Nicht der Skandal war zu groß. Zu groß war die Nachsicht eines Staates mit jenen, die im Innersten seiner Verwaltung taten, als stünden sie über dem Recht. Es steht zu vermuten, dass es hunderte, wenn nicht gar tausende wie Ulrike B. gibt.




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Gibt es eigentlich ein Gesetz, daß verurteilte „Linksextremisten“ gepixelt und ihr Nachname verschwiegen werden müßen, (vermeintliche) Rechtsextremisten aber keinen Persönlichkeitsschutz genießen, oder ist das schlicht Gewohnheitsrecht ?
Ja, genau! Ich habe mich auch gefragt, warum wir das Gesicht einer verurteilten Straftäterin nicht sehen dürfen. Ich will die Feinde in meinem Land erkennen können! Das gilt übrigens auch für ausländische oder eingedeutschte Straftäter, die vor Gericht landen! Warum wohl sollen wir nicht sehen dürfen, W E R für das Gemetzel unter deutschen Bürgern verantwortlich ist? Einen vermutlichen Großteil von Greueltaten hat die Verurteilte mit ihrer Selbstermächtigung mal locker aus dem Handgelenk erst ermöglicht. Unsere ganz Justiz, insbesondere unsere „neuen“ Gesetze ab 2005 gehören auf den Prüfstand! Und dafür bedarf es einer gründlichen Kursänderung im ganzen Land. Keine Kuschelurteile… Mehr
Meine Frage – Weshalb wird diese kriminelle nur verpixelt gezeigt ?
Darf niemand diese kriminelle in Natura besichtigen ?
Ist diese hinterhältige Figur denn schutzbedürftig ?
Die Frau ist das geringste Problem. Sämtliche ihrer Entscheidungen müssen jetzt allerdings rückabgewickelt werden.
Die betrügende Staatsangestellte hat die Steuerzahler hinterrücks betrogen, indem sie mindestens 1200 illegale Asylbewerber auf Dauer n die deutschen Sozialsysteme eingeschleust hat. Einen Millionenschaden hat die Frau verursacht, der jetzt hoffentlich angemessen bestraft wurde.
Das das Vertrauen in Recht und Gesetz hier dauerhaft zerstört wurde, kann dieses Urteil -vielleicht- ein geringes Vertrauen wieder herstellen.
Sehr schön! Es wurde Recht gesprochen! Mehr davon!
einzelne (Mit)Täter in den Amtsstuben bekommen endlich eine Retourkutsche und Druck! – nur so ändert sich noch was.
Druck schafft Besinnung – auch in jeder ökosozialistisch stinkenden Amtsstube!
Nehmt diesen *** endlich ihre staatlichen Privilegien!
Leider ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Zitat:“Das Urteil trifft spät, aber es legt den moralischen und staatlichen Verwahrlosungszustand dieses Apparats offen.“
Wer hat denn den Boden für solche Vorgehen ausgebreitet? – Eine Regierung, die kriminellen „Flüchtenden“ Tüt und Tor öffnet ist dafür verantwortlich. Doch diese tauschen nach Wahlen nur ein paar Personen aus und der „Spaß“ geht weiter. Aktuell bei Tichys: Anschlagsdrohung und Explosionen im ICE bei Siegburg: Maskierter verletzt mehrere Fahrgäste.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ice-siegburg-drohung-anschlag-pyrotechnik/
Ich will den Fall nicht nochmals nachgezeichnet bekommen, sondern nachgerechnet! Die gute Frau wurde ja nicht ab 2018 auf die Straße gesetzt ohne Bezüge. Ganz klar, sie bekommt keine Pension mehr, sondern ihre Dienstzeit wird in der Rentenkasse nachversichert und sie bekommt ihre Rente erst ab der für sie geltenden Rentenalter. Aber bleiben wir bei der Besoldung von aufliegen bis Entfernung aus dem Dienst. Was hat sie bekommen? Muss sie etwas davon wieder zurückzahlen? Kann und wird sie in Regress genommen für entstandenen Schaden? Muss sie eine Disziplinarstrafe bezahlen? Und noch mehr solche Fragen. Das wäre mal sehr interessant zu… Mehr
Regress ohne Ende zu fordern ist das Mindeste was die Betrügerin leisten muss !
Also Moment mal: Müsste dann unsere ehemalige Außenministerin nicht ähnlich behandelt werden? Hat die nicht tausendfach dafür gesorgt, dass man bei den Afghanen von den Standardoprüfunge absah?
sie ist halt nicht angeklagt und verurteilt worden.
Ja.
Aber wer sollte das veranlassen?
Und ob Amerika ausliefert?
Naja, Trump vielleicht.
Die Wahrsagerin Ruth L. , wurde im „größten Terrorprozess in der Geschichte der Bundesrepublik“ über Jahre in U-Haft genommen. Tatvorwurf: Ruth L., sollte für Spiritualität in der geplanten Regierung „Prinz Reuss“, verantwortlich sein und beging dadurch möglichen Hochverrat. Da hat die nun mehr aus dem Beamtenstand entlassene Dame doch wirklich Glück gehabt. Kein Tag Haft und nur € 10.000,00 Strafe. Ihre Versorgung für den aktiven Dienst, muss sie auch nicht zurück zu zahlen. Bremen hat Tausende, zusätzliche Fachkräfte. Die Asylanwälte verlieren nicht ihre Zulassung. Die Kollegen im BAMF haben alle nichts gewusst. Statt Pension gibt es jetzt Rente für die… Mehr
Statt Pension gibt es jetzt Rente für die ex-BAMF Beamtin und der Pöbel ist durch ein Urteil beruhigt worden.Und hat nie in die Rentenversicherung eingezahlt.Prima
Ulrike B. steht für das dysfunktional-demokratische gegenwärtige ‘schland, während der „Köpeniker Hauptmann“ für das funktionierende Deutschland steht.
Ein überaus erstaunliches Urteil in diesem degerierten Gesinnungs- und Propagandastaat
Ichgehe davon aus, daß bereits ein NGO-Versorgungsposten bereitsteht.
„Vertrauliche Unterlagen, (…) eine Excel-Liste mit den Daten von 3638 Asylbewerbern.“
Wie viele der 3638 Asylbewerber sind dauerhaft in Deutschland geblieben, wie viele beziehen staatliche Leistungen, wie viele Straftaten haben diese Personen begangen?
Man stelle sich einmal vor, Ulrike B. müsste für ihre Handlungen vollumfänglich haften…
„Was glauben sie, was hier los wäre, wenn die Leute wüssten, was hier los ist!“ (Volker Pispers)
„Was glauben sie, was hier los wäre, wenn die Leute wüssten, was hier los ist!“ (Volker Pispers)
Die Antwort kennen wir mittlerweile – NICHTS.